Wachsende Sorge vor gefälschte Sprachzertifikaten
Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion erklärt, sind Einbürgerungs- und Ausländerbehörden bereits mehrfach auf gefälschte Zertifikate gestoßen. Diese sollen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Bei der persönlichen Vorsprache in der Behörde zeige sich laut Bundesregierung dann aber oft, dass die betroffenen Personen in Wirklichkeit kaum oder gar kein Deutsch sprechen. Das Problem sei der Polizei bekannt und trete bundesweit auf.
Die gefälschten Nachweise werden demnach über soziale Medien, Mundpropaganda oder nicht zertifizierte Sprachschulen vertrieben. In einigen Fällen wissen Antragsteller:innen nicht einmal, dass ihre Sprachschule keine gültigen Prüfungen durchführt. Dadurch geraten manche unbewusst in rechtliche Schwierigkeiten.
Eine Voraussetzung für ihre Niederlassungserlaubnis ist ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache. Diese lassen sich am einfachsten mithilfe eines anerkannten Sprachzertifikats der Niveaustufen A1, A2, B1, B2, C1, C2 und C2 nachweisen.Wo sie welche Prüfung, zu welchem Preis ablegen können, erkl...
Behörden sollen Zertifikate und Nachweise künftig strenger prüfen
Ein neues Gesetz, das die Voraussetzung für die Einbürgerung (vor allem im Hinblick auf die Sprachzertifikate) strenger macht, ist derzeit nicht geplant. Stattdessen will die Bundesregierung die Prüfung der Echtheit von Zertifikaten verschärfen. Künftig sollen Behörden stärker auf persönliche Vorsprachen setzen, um Sprachkenntnisse direkt zu überprüfen.
Wenn sich dabei zeigt, dass die angegebenen Deutschkenntnisse nicht vorhanden sind, kann das ein Hinweis auf gefälschte Dokumente sein. In solchen Fällen sollen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Außerdem wollen Innenministerium, Polizei und Einbürgerungsbehörden enger zusammenarbeiten, um Fälschungen frühzeitig zu erkennen.
Welche Folgen drohen bei Betrug?
Wer ein gefälschtes Sprach- oder Integrationszertifikat verlegt, muss mit schweren rechtlichen Konsequenzen rechnen:
- Ablehnung des Antrags: Einbürgerungs- oder Aufenthaltsanträge werden sofort abgelehnt, wenn Fälschungsverdacht besteht.
- Rücknahme oder Widerruf: Wurde der Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung bereits erteilt, kann sie nach § 51 AufenthG oder § 35 StAG wieder rückgängig gemacht werden – auch Jahre später.
- Strafverfolgung: Das Vorlegen oder Nutzen gefälschter Dokumente ist eine Straftat (§ 267 StGB). Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
- Ausweisung und Abschiebung: Bei sehr schweren Fällen kann ein Ausweisungsinteresse nach § 54 AufenthG bestehen, was eine Abschiebung rechtfertigen kann.
Eine Einbürgerung kann sogar bis zu zehn Jahre nach der Erteilung rückgängig gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass sie durch Täuschung oder falsche Angaben erschlichen wurde.
Eine Voraussetzung, um in Deutschland arbeiten, studieren und/oder dauerhaft leben zu dürfen, sind fast immer ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Diese lassen sich am einfachsten mit Hilfe eines anerkannten Sprachzertifikats der Niveaustufen A1,A2,B1,B2,C1 und C2 nachweisen. Welches Zert...
So können Migrant:innen Fälschungen vermeiden
Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Antragsteller:innen ausschließlich anerkannte Prüfungsanbieter nutzen – etwa das Goethe-Institut, telc, Volkshochschulen, die IHK oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Nur dort ausgestellte Zertifikate sind bundesweit gültig.
Angebote in sozialen Medien, die „schnelle“ oder „prüfungsfreie“ Sprachzertifikate versprechen, sind fast immer illegal. Wer auf solche Betrugsangebote hereinfällt oder sie bewusst nutzt, macht sich unter Umständen strafbar.
Bei Unsicherheit über die Gültigkeit eines Zertifikats können Betroffene sich an die Ausländerbehörde, Integrationskursträger oder Beratungsstellen wenden. Auch Migrantenorganisationen bieten Unterstützung an, etwa bei der Anmeldung zu Sprach- und Integrationstests.
Wer rechtzeitig plant und offizielle Wege nutzt, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken, sondern sorgt auch dafür, dass seine Einbürgerung oder Aufenthaltserlaubnis rechtlich abgesichert ist.
