Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?
Mit dem Inkrafttreten der Reform entfällt die Regelung, nach der besonders gut integrierte Migrantinnen und Migranten bereits nach drei Jahren Aufenthalt eingebürgert werden können.
Ab sofort gilt wieder die Fünf-Jahres-Frist für alle. Das bedeutet:
- Eine Einbürgerung ist erst nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich.
- Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt weiterhin erlaubt.
- Übergangsregelungen für laufende Anträge gibt es nicht.
Das heißt: Auch Anträge, die noch unter der alten Drei-Jahres-Regel (Turbo-Einbürgerung) gestellt wurden, werden künftig nach der neuen Rechtslage beurteilt. Wer die Fünf-Jahres-Frist noch nicht erfüllt hat, muss damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird.
Warum wurde die Turbo-Einbürgerung abgeschafft?
Die Bundesregierung erklärt, dass eine Einbürgerung erst dann erfolgen sollte, wenn Integration wirklich gelungen ist – also nicht am Anfang, sondern am Ende des Integrationsprozesses. Drei Jahre seien zu kurz, um sich dauerhaft in Deutschland einzuleben, die Sprache sicher zu beherrschen und die Werte der Gesellschaft vollständig zu verinnerlichen.
Ein weiterer Grund ist das sogenannte „Abstandsgebot“. Es besagt, dass zwischen einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) und der Staatsangehörigkeit ein klarer zeitlicher Abstand bestehen muss.
Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erst nach fünf Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen erteilt – zum Beispiel mit 60 Monaten Rentenbeiträgen. Wer aber schon nach drei Jahren den deutschen Pass bekommen konnte, hatte nach Ansicht der Regierung zu schnell mehr Rechte als jemand mit einem dauerhaften Aufenthalt.
Mit dem neuen Gesetz soll dieses Ungleichgewicht nun korrigiert werden.
Hintergrund: Wie entstand die Turbo-Einbürgerung?
Die Turbo-Einbürgerung war Teil der großen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024, die von der damaligen Ampel-Regierung beschlossen wurde. Ziel war es, die Einbürgerung zu erleichtern und besonders engagierte sowie gut integrierte Menschen schneller den deutschen Pass zu ermöglichen.
Voraussetzungen für die Einbürgerung nach drei Jahren waren:
- Drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Sehr gute Deutschkenntnisse (C1-Niveau)
- Außergewöhnliche Integrationsleistungen, etwa beruflicher/schulischer Erfolg oder langjähriges Ehrenamt
- Alle anderen Voraussetzungen, die für die reguläre Einbürgerungen gelten.
Mit dieser Regelung wollte die damalige Regierung zeigen, dass sich Integration lohnt und durch besondere Leistungen beschleunigt werden kann.
Doch bereits kurz nach dem Regierungswechsel Anfang 2025 geriet die Turbo-Einbürgerung in die Kritik. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD bewertete die Drei-Jahres-Frist als zu kurz und entschied, sie wieder abzuschaffen.
Fazit
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt wieder die einheitliche Fünf-Jahres-Frist für alle Einbürgerungen. Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt erlaubt, nur die Sonderregelung für besonders gut integrierte Personen entfällt.
Für laufende Anträge bedeutet das: Sie werden ab sofort nach der neuen Rechtslage geprüft. Wer die erforderlichen fünf Jahre noch nicht erfüllt, muss mit einer Ablehnung rechnen.