Grundvoraussetzungen der Einbürgerung
Der Weg in die deutsche Staatsangehörigkeit führt über die Einbürgerung, ein Prozess, der für Nicht-EU-Bürger mit dem richtigen Aufenthaltsstatus zugänglich ist. Der folgende Absatz erklärt Ihnen die Wichtigkeit der Aufenthaltsdauer und der Aufenthaltserlaubnis beim Antrag auf Einbürgerung.
Rechtlicher Aufenthaltsstatus
Die Voraussetzung für eine Einbürgerung ist derzeit ein legaler Aufenthalt in Deutschland seit acht Jahren. Dies ändert sich mit dem neuen Einbürgerungsgesetz jedoch bald. Vom 27. Juni 2024 an wird die erforderliche Aufenthaltsdauer auf fünf Jahre verkürzt. Noch schneller geht es für diejenigen, die durch Sprachkenntnisse oder ehrenamtliche Arbeit zeigen, dass sie gut integriert sind – sie können die Wartezeit auf drei Jahre verkürzen.
Aufenthaltsrecht und dessen Nachweis
Wer in Deutschland arbeitet oder hier lebt, hat oft einen Aufenthaltstitel, wie zum Beispiel die Blaue Karte EU für hochqualifizierte Berufe. Diese und andere Aufenthaltserlaubnisse müssen Sie als Nachweis für Ihr Einbürgerungsverfahren bereithalten. Sie zeigen damit, dass Sie das Recht haben, in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
Wenn Sie den Antrag auf Einbürgerung stellen, sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Diese Dokumente dienen als Beleg Ihrer Identität, Ihres Aufenthaltsstatus und Ihrer Integration in Deutschland
Erforderliche Unterlagen für die Einbürgerung
Damit Ihre Unterlagen zur Einbürgerung auch angenommen werden, ist die Vollständigkeit sehr wichtig. Zu den wichtigen Unterlagen gehören Identitätsdokumente, Nachweise zum Lebensunterhalt und Unterlagen zur Integration, wie der Sprachtest oder Einbürgerungstest.
Personalausweis und Reisepass
Zuallererst müssen Sie Ihre Identität mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nachweisen. Diese Dokumente sind grundlegend, um das Verfahren zu starten.
- Gültiger Personalausweis oder
- Aktueller Reisepass
- Alternative Identitätsdokumente(Wenn die Passbeschaffung nicht möglich ist).
Nachweis der Lebensunterhaltssicherung
Für eine erfolgreiche Einbürgerung müssen Sie zeigen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können und ein eigenes Einkommen besitzen. Dazu gehören:
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Nachweise über ein regelmäßiges Einkommen
- Bei Selbstständigkeit: Finanzberichte oder Steuerbescheide
Unterlagen zur Integration für die Einbürgerung
Die Integration in die deutsche Gesellschaft ist ein Schlüsselpunkt der Einbürgerung. Folgende Nachweise sind hierzu notwendig:
- Sprachzertifikat (mindestens B1-Niveau)
- Zertifikat über den bestandenen Einbürgerungstest. Damit zeigen Sie, dass Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben.
- Loyalitätserklärung: Eine schriftliche Erklärung, in der Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Dies beinhaltet auch das Versprechen, keine Aktivitäten zu unterstützen, die gegen diese Ordnung gerichtet sind.
- Unterschriebene Loyalitätserklärung: Ihr persönliches Bekenntnis, in welchem Sie erklären, dass Sie die Grundwerte der deutschen Gesellschaft achten und sich aktiv für diese einsetzen werden.
Beleg zur Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland
Um die Dauer Ihres Aufenthalts zu belegen, benötigen Sie Dokumente wie:
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel (z.B. Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis)
Diese Unterlagen bilden das Fundament für Ihren Antrag auf Einbürgerung und zeigen, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente gültig und auf dem neuesten Stand sind, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Besondere Regelungen und Ausnahmen
Einbürgerung nach verkürzter Aufenthaltsdauer
Aktuell ist es noch so, dass ein achtjähriger legaler Aufenthalt in Deutschland erforderlich ist, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dies ändert sich ab dem 27.Juni.2024 mit dem neuen Gesetz und dann geht die Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.
Es gibt jedoch auch jetzt schon Ausnahmen, die eine Einbürgerung bereits nach drei, sechs oder sieben Jahren ermöglichen
- Drei Jahre: Personen, die Ehegatte eines deutschen Staatsbürger sind und gemeinsam in Deutschland leben können bei bestehenden Voraussetzungen schon nach drei Jahren eingebürgert werden.
- Sechs Jahre: Personen, die außergewöhnliche Integrationsleistungen erbracht haben, können die Einbürgerung schon nach sechs Jahren beantragen. Zu diesen Leistungen zählen der Erwerb eines deutschen Sprachzertifikats auf dem Niveau C1 oder höher, überdurchschnittliche berufliche Leistungen oder besonderes ehrenamtliches Engagement. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz ist die Beantragung mit solchen Leistungen schon nach drei Jahren möglich.
- Sieben Jahre: Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sieben Jahre verkürzen. Diese Verkürzung fällt mit dem neuen Einbürgerungsgesetz Ende Juni 2024 weg, da dann jeder Ausländer in Deutschland schon nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung beantragen kann.
Diese Regelungen erkennen die individuellen Beiträge zur deutschen Gesellschaft an und belohnen diejenigen, die sich aktiv und erfolgreich integrieren.
Mehrstaatigkeit
Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz, das am 27. Juni 2024 in Kraft tritt, wird die doppelte Staatsbürgerschaft offiziell rechtlich anerkannt. Dies bedeutet, dass die Aufgabe der Staatsbürgerschaft des Heimatlandes sowie die bisherige Optionspflicht entfallen.
Aktuell ist es noch so, dass es in bestimmten Fällen Personen nach § 12 StAG gestattet ist, ihre bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten:
- Personen aus Ländern, die ihre Staatsbürger nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen.
- Fälle, in denen die Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit unzumutbare Härten, wie erhebliche wirtschaftliche Nachteile oder politische Risiken, mit sich bringen würde.
Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz fällt der § 12 StAG weg und die Ausnahmeregelungen werden nicht mehr notwendig.
Unterstützung beim Einbürgerungsprozess?
Der Einbürgerungsprozess
Die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft ist ein strukturierter Prozess, der verschiedene Schritte umfasst.
Um Ihnen zu helfen, diesen Prozess erfolgreich zu durchlaufen, bieten wir Ihnen eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragsstellung sowie wichtige Informationen zu den behördlichen Bearbeitungszeiten. Der finale Schritt des Prozess ist am Ende Ihr Erhalt der Einbürgerungsurkunde.
Antragsstellung
Die Antragsstellung für die Einbürgerung beginnt mit dem sorgfältigen Ausfüllen des Einbürgerungsantrags. Hier ist eine einfache Anleitung, die Ihnen dabei hilft:
- Formularbeschaffung: Besorgen Sie sich das aktuelle Einbürgerungsformular bei Ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde oder laden Sie es von deren Website herunter.
- Dokumentensammlung: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, wie in den vorherigen Abschnitten beschrieben (Personalausweis, Nachweis der Lebensunterhaltssicherung, Integrationsnachweise, etc.).
- Formularausfüllung: Füllen Sie das Formular präzise aus. Achten Sie darauf, alle Felder korrekt und vollständig zu beantworten.
- Persönliche Daten: Tragen Sie Ihre kompletten persönlichen Daten ein.
- Aufenthaltsdauer: Geben Sie die genaue Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland an.
- Integration: Erwähnen Sie Ihre Integrationsleistungen und fügen Sie entsprechende Zertifikate bei.
- Antragsprüfung: Überprüfen Sie den Antrag gemeinsam mit einer Vertrauensperson oder einem Berater, um Fehler zu vermeiden.
- Antragseinreichung: Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen Unterlagen bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein.
Behördliche Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeit für Einbürgerungsanträge kann variieren und hängt oft von der Komplexität des Einzelfalls und der Auslastung der Behörde ab. Hier sind einige Tipps, wie Sie den Prozess beschleunigen können:
- Vollständigkeit der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag und alle dazugehörigen Dokumente vollständig und korrekt sind. Unvollständige Anträge können zu erheblichen Verzögerungen führen.
- Frühzeitige Einreichung: Reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich ein, besonders wenn bekannt ist, dass Ihre Behörde lange Bearbeitungszeiten hat.
- Nachfragen: Halten Sie Kontakt zur Behörde und erkundigen Sie sich nach dem Status Ihres Antrags, um auf dem Laufenden zu bleiben und schnell auf Anforderungen reagieren zu können.
Die Dauer der Bearbeitungszeit ist sehr unterschiedlich. Eigentlich werden drei bis sechs Monate angegeben. Der Durchschnitt liegt bundesweit nach Angaben der Behörden bei einem Jahr.
Durch die Tatsache, dass viele Menschen, die durch die Flüchtlingskrise 2015 nach Deutschland kamen nun berechtigt sind Anträge zu stellen, ist die Situation nochmals verändert. Hinzu kommen Personalprobleme bei den Ausländerbehörden. Ein Durchlaufen des Einbürgerungsprozess in unter 3 Jahren, ist nach unserer Erfahrung realistisch gesehen ohne juristische Hilfe, wie durch Migrando, nicht machbar.
Häufige Probleme und Lösungen
Beim Einbürgerungsprozess können verschiedene Herausforderungen auftreten. Im Folgenden werden häufige Probleme und deren Lösungen erörtert, um Ihnen zu helfen, den Prozess möglichst reibungslos zu durchlaufen.
Fehlende Unterlagen
Ein häufiges Hindernis bei der Einbürgerung sind fehlende oder falsch ausgefüllte Dokumente. Dies kann den Prozess verzögern oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen. Hier einige Tipps, um dies zu vermeiden:
- Checkliste erstellen: Fertigen Sie eine Liste aller benötigten Dokumente an.
- Dokumente frühzeitig sammeln: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Sammlung der erforderlichen Unterlagen.
- Formulare korrekt ausfüllen: Überprüfen Sie alle Angaben auf den Formularen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie Beratungsangebote juristischer Art von Migrando. Die Einbürgerung mit Anwalt geht schneller, da sie vollbegründet gestellt wird und jeden juristischen Fehler vermeidet.
Ablehnungsgründe
Die Gründe für die Ablehnung von Einbürgerungsanträgen können vielfältig sein. Zu den häufigsten zählen:
- Unzureichende Sprachkenntnisse: Stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen können.
- Fehlende Integration: Beteiligen Sie sich aktiv in der Gemeinschaft und weisen Sie dies entsprechend nach.
- Straftaten: Strafrechtliche Verurteilungen können eine Einbürgerung verhindern.
- Fehlerhafte Unterlagen: Überprüfen Sie alle eingereichten Unterlagen sorgfältig.
- Behördenfehler: Manchmal können auch Fehler seitens der Behörden auftreten. Es ist wichtig, den Prozess genau zu verfolgen und bei Unstimmigkeiten nachzuhaken.
- Aufenthaltstitel für Einbürgerung gesperrt: Für einige Aufenthaltstitel wie unter anderem §§ 16a, 16b, 20 AufenthG ist die Einbürgerung gesperrt. Es muss zuerst der Aufenthaltstitel gewechselt werden.
Lange Wartezeiten
Verzögerungen im Einbürgerungsprozess können frustrierend sein. Folgende Maßnahmen können helfen, lange Wartezeiten zu minimieren:
- Vollständigkeit der Antragsunterlagen: Ein vollständiger und korrekter Antrag beschleunigt das Verfahren.
- Kommunikation mit den Behörden: Regelmäßige Nachfragen zum Status Ihres Antrags halten Sie informiert und können den Prozess beschleunigen.
- Frühzeitige Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig ein, insbesondere wenn bekannt ist, dass Ihre Behörde zu längeren Bearbeitungszeiten neigt.
- Untätigkeitsklage einreichen: Wenn die Ausländerbehörde nicht innerhalb von 12 Wochen auf Ihren Antrag reagiert, haben Sie das Recht, eine Untätigkeitsklage einzureichen. Die Behörde ist verpflichtet, innerhalb dieser Frist Ihren Antrag zu bearbeiten und zu beantworten.
Haben Sie noch offene Fragen?
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Einbürgerung Unterlagen
Für die Einbürgerung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse, Belege zur Integration in die deutsche Gesellschaft sowie Nachweise über Ihren Lebensunterhalt.
Für die Einbürgerung sind neben Identitätsdokumenten, Sprachkenntnissen, dem Einbürgerungstest und dem Beleg für den Lebensunterhalt auch eine Meldebescheinigung und eine Loyalitätserklärung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erforderlich. Gegebenenfalls sind auch Nachweise über besondere Integrationsleistungen vorzulegen.
Um Ihre finanzielle Stabilität zu belegen, sollten Sie Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vorlegen.
Eine Einbürgerung kann verweigert werden, wenn schwerwiegende Straftaten vorliegen, Aktivitäten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nachgewiesen werden oder eine unzureichende Integration in die deutsche Gesellschaft festgestellt wird.
Eine Einbürgerung nach drei Jahren ist möglich für Personen, die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind und gemeinsam in Deutschland leben. Zusätzlich können mit dem neuen Einbürgerungsgesetz ab dem 26.Juni 2024 auch Personen, die außergewöhnliche Integrationsleistungen erbracht haben, wie beispielsweise das Erlangen eines Sprachzertifikats auf C1-Niveau oder darüber, sowie erhebliches ehrenamtliches Engagement oder besondere berufliche Leistungen, nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.