Welche Unterlagen braucht man für die Einbürgerung?
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchte, muss der zuständigen Behörde verschiedene Unterlagen vorlegen. Mit diesen Dokumenten weisen Sie nach, dass Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Zu den wichtigsten Unterlagen für die Einbürgerung gehören zum Beispiel Nachweise zu Ihrer Identität, zum Aufenthalt und Einkommen, zur Krankenversicherung, zu Ihren Deutschkenntnissen und zur Integration.
Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine angestellte Fachkraft muss zum Beispiel andere Dokumente einreichen als eine selbständige Person. Auch bei Ehe, Scheidung, Kindern oder besonderen persönlichen Umständen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
Welche Unterlagen Sie für die Einbürgerung brauchen, finden Sie in unserer Checkliste.
Checkliste: Diese Dokumente brauchen Sie für die Einbürgerung
Allgemeine Unterlagen:
Formular für Einbürgerung bzw. Einbürgerungsantrag
- gültiger Nationalpass
- ggf. Personalausweis / ID-Karte des Herkunftslandes oder andere amtliche Identitätsdokumente mit Foto
- aktueller Aufenthaltstitel
- bei EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigen: Nachweis der Staatsangehörigkeit bzw. Freizügigkeitsberechtigung
- aktuelle Meldebescheinigung
- aktueller Lebenslauf
- aktuelles biometrisches Passfoto
Personenstand und Familie:
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde
- bei Kindern: Geburtsurkunde, Nachweis über das Sorgerecht
Nachweise zum Lebensunterhalt:
- aktueller Arbeitsvertrag
- Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate
- Arbeitgeberbescheinigung über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Kontoauszüge, wenn Gehaltseingänge zusätzlich nachgewiesen werden müssen
- aktueller Rentenversicherungsverlauf für die gesetzliche Rente oder privtate Altersvorsorge
- ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen
- ggf. Bescheide über Arbeitslosengeld I
- ggf. BAföG-Bescheid oder Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe
- ggf. Rentenbescheid oder Pensionsbescheid
- ggf. Nachweise über Kinderzuschlag, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld
- ggf. Nachweise über sonstige regelmäßige Einnahmen
Bei Selbstständigkeit oder freiberuflicher Tätigkeit:
- ggf. Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug, falls vorhanden
- ggf. Anmeldung als Freiberufler:in beim Finanzamt
- aktueller Einkommensteuerbescheid
- Steuerbescheide der letzten Jahre, wenn verlangt
- betriebswirtschaftliche Auswertung
- Gewinnermittlung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Bescheinigung des Steuerbüros über Nettoeinkünfte
- Bescheinigung in Steuersachen / Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Wohnen und Kosten:
- aktueller Mietvertrag
- Nachweis über die aktuelle Miethöhe
- Nachweise über regelmäßige Mietzahlungen
- bei Wohneigentum: Grundbuchauszug, Nachweise über Kreditkosten oder laufende Wohnkosten
- Nachweise über Nebenkosten, falls die Behörde diese verlangt
Krankenversicherung und Pflegeversicherung:
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: Kopie der elektronischen Gesundheitskarte mit Foto und aktuelle Bestätigung der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Versicherungsbescheinigung und Nachweise über gezahlte Beiträge
- ggf. Nachweis über Pflegeversicherungsschutz
Sprache:
- Deutsch-Zertifikat (mindestens B1) von anerkanntem Anbieter
- Alternativ: Schulabschluss einer deutschen Schule, Abschluss einer deutschsprachigen Berufsausbildung oder eines Studiums
Einbürgerungstest / Leben in Deutschland Test:
- Zertifikat über den bestandenen Einbürgerungstest „Leben in Deutschland“ von einem anerkannten Anbieter
- Alternativ: deutscher Schulabschluss, Abschluss einer Berufsausbildung in Deutschland oder eines Studiums
- ggf. Schulzeugnisse, wenn minderjährige oder noch schulpflichtige Antragsteller:innen ihre Kenntnisse dadurch nachweisen können
Krankheit, Behinderung oder Härtefall:
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. fachärztliches Attest, ärztliches Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit
- ggf. Nachweis über Pflegegrad / Pflegegutachten
- ggf. Pflegegeldbescheid
Loyalitätserklärung und Bekenntnisse:
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen
Im nachfolgenden Abschnitt erklären wir noch einmal im Detail, warum Sie bestimmte Dokumente für die Einbürgerung benötigen und welche Alternativen es gibt.
Nachweise zur Identität
Zu den wichtigsten Dokumenten für die Einbürgerung gehören Nachweise zu Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit. In der Regel müssen Antragsteller dafür einen gültigen Reisepass bzw. Nationalpass vorlegen. Daraus ergeben sich für die Behörde wichtige Angaben wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit.
Wenn Sie keinen gültigen Nationalpass haben, bedeutet das aber nicht, dass eine Einbürgerung ausgeschlossen ist. In solchen Fällen prüft die Behörde, ob die Identität auch auf andere Weise geklärt werden kann. Dabei gilt das sogenannte Stufenmodell.
Das Stufenmodell legt fest, welche Nachweise in welcher Reihenfolge bei der Klärung der Identität berücksichtigt werden.
- Stufe 1: Gültiger Nationalpass bzw. Reisepass
- Stufe 2: Anerkannter Passersatz oder amtliches Dokument mit Lichtbild, zum Beispiel ID-Karte oder Personalausweis
- Stufe 3: Sonstige amtliche Urkunden, zum Beispiel Führerschein, Dienstausweis, Wehrpass, Geburtsurkunde, Melde- oder Schulbescheinigung
- Stufe 4: Sonstige Beweismittel, z.B. Zeugenaussagen oder eidesstattliche Erklärungen
- Stufe 5: Angaben des Einbürgerungsbewerbers zu seiner Person
Wichtig: Für die Einbürgerung müssen Sie sich zuallererst um einen gültigen Nationalpass bemühen. Die Ersatzdokumente (Stufen 2 bis 5) werden nur dann akzeptiert, wenn Sie nachweisen können, dass die Passbeschaffung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Deshalb sollten Sie genau dokumentieren, was Sie unternommen haben, um einen Pass zu erhalten. Dazu können zum Beispiel Schreiben an Botschaften, Antworten von Behörden oder Nachweise über erfolglose Anfragen gehören.
Nachweise zum Aufenthalt in Deutschland
Für die Einbürgerung müssen Sie nachweisen, dass Sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Das machen Sie mit Ihrem Aufenthaltstitel. Außerdem verlangt die Einbürgerungsbehörde eine Meldebescheinigung, die Auskunft über Ihren aktuellen Wohnort gibt.
EU-Bürger:innen benötigen keinen Aufenthaltstitel. Für die Einbürgerung müssen sie aber nachweisen, dass sie ein Freizügigkeitsrecht in Deutschland haben, zum Beispiel durch Arbeit, Selbstständigkeit, Studium, ausreichende Existenzmittel oder als Familienangehörige.
Wichtig ist außerdem: Nicht jeder Aufenthaltstitel berechtigt zur Einbürgerung. Bestimmte Aufenthaltstitel sind für die Einbürgerung gesperrt. Für die Einbürgerung müssen Sie dann zunächst in einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus wechseln.
Nachweise zum Lebensunterhalt
Ein weiterer wichtiger Teil der Unterlagen für die Einbürgerung sind Nachweise zum Lebensunterhalt. Die Behörde prüft damit, ob Sie Ihren Lebensunterhalt langfristig selbst sichern können. Das ist eine wichtige Voraussetzung für den deutschen Pass.
Angestellte müssen ihren Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate einreichen. Die meisten Behörden verlangen außerdem eine Arbeitgeberbescheinigung.
Für Selbstständige gelten andere Anforderungen. Sie müssen meist Steuerbescheide, eine aktuelle BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung), Gewinnermittlungen und andere Nachweise vom Steuerberater vorlegen, die nachweisen, dass der Lebensunterhalt dauerhaft gesichert ist.
Rentner:innen oder Personen mit anderen Einkünften müssen entsprechende Bescheide oder Leistungsnachweise einreichen. Dazu zählen auch Nachweise für Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Wohngeld, Krankengeld, BAföG oder Arbeitslosengeld I.
Nachweise zur Krankenversicherung und Wohnung
Auch Nachweise zur Wohnsituation und Krankenversicherung sind für die Einbürgerung wichtig. In der Regel verlangt die Behörde Nachweise darüber, dass Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, sowie dass Sie regelmäßig Beiträge bezahlen.
Zusätzlich verlangt die Behörde Unterlagen zur Wohnsituation. Dazu gehören zum Beispiel der Mietvertrag und ein Nachweis über die aktuelle Miethöhe. Wer in einer eigenen Immobilie lebt, muss einen Grundbuchauszug oder einen anderen Eigentumsnachweis vorlegen. Diese Unterlagen helfen der Behörde dabei, die persönliche und wirtschaftliche Situation besser zu prüfen.
Sprachnachweis für die Einbürgerung
Für die Einbürgerung müssen Antragsteller:innen in der Regel Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Als Nachweis kommen zum Beispiel ein Deutschzertifikat einer anerkannten Prüfstelle wie Goethe oder telc oder der „Deutsch-Test für Zuwanderer“ infrage.
Auch bestimmte Bildungsabschlüsse werden als Sprachnachweis anerkannt. Dazu gehören etwa ein deutscher Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland oder ein Studium an einer deutschen Universität oder Hochschule.
In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich, zum Beispiel bei Krankheit, Behinderung oder höherem Alter. Wer keinen regulären Sprachnachweis vorlegen kann, muss nachweisen, warum das nicht möglich ist. In der Regel sind dafür ärztliche Atteste oder andere geeignete Nachweise erforderlich.
Einbürgerungstest oder alternative Nachweise
Neben den Sprachkenntnissen müssen Antragsteller auch Kenntnisse über Deutschland nachweisen. Dazu gehören Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland.
In der Regel geschieht das durch den bestandenen Einbürgerungstest („Leben in Deutschland“). Wer in Deutschland einen Schulabschluss, eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, kann die staatsbürgerlichen Kenntnisse durch das entsprechende Zeugnis nachweisen.
Nachweis zur eigenen Person und Familie
Je nach persönlicher Lebenssituation müssen Sie weitere Unterlagen für die Einbürgerung einreichen. Dazu gehören vor allem Personenstandsurkunden und familiäre Nachweise.
Erforderlich sein können zum Beispiel die Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, eine Scheidungsurkunde, eine Sterbeurkunde sowie Geburtsurkunden oder Sorgerechtsnachweise für Kinder. Wenn Kinder miteingebürgert werden sollen, können außerdem Schulbescheinigungen oder Ausbildungsnachweise notwendig sein.
Diese Unterlagen helfen der Behörde, Ihre Identität, Ihren Familienstand und mögliche miteinzubürgernde Kinder richtig zu prüfen. In der Regel verlangt die Behörde außerdem einen aktuellen Lebenslauf und ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Loyalitätserklärung und Bekenntnis zum Grundgesetz
Zur Einbürgerung gehört auch das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Antragsteller:innen müssen erklären, dass sie die Grundwerte des deutschen Staates anerkennen.
Dafür müssen Sie die Loyalitätserklärung unterschreiben. Die Erklärung ist ein fester Bestandteil des Einbürgerungsverfahrens und wird meist im Rahmen eines persönlichen Termins bei der Behörde abgegeben.
Einbürgerung Formular: Wo bekommt man den Antrag her?
Das Formular für die Einbürgerung erhalten Sie bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Welche Behörde zuständig ist, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Häufig ist es dieselbe Behörde, die auch für Ihren Aufenthaltstitel zuständig ist.
Viele Behörden bieten inzwischen Online-Anträge an. In manchen Städten und Bundesländern können Sie den Antrag deshalb digital stellen und die erforderlichen Unterlagen direkt online hochladen. Andere Behörden arbeiten weiterhin mit schriftlichen Formularen oder Terminverfahren.
Wichtig ist aber: Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor, in der ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden muss. Ein Einbürgerungsantrag muss also nicht zwingend auf einem bestimmten Formular gestellt werden, damit er wirksam ist. Entscheidend ist, dass für die zuständige Behörde klar erkennbar ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten.
Ein Antrag kann daher schriftlich, online, offline oder mündlich zur Niederschrift bei der Behörde gestellt werden. Trotzdem sollten Sie vor der Antragstellung auf der Website Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde prüfen, welche Möglichkeiten es gibt.
Müssen die Unterlagen für die Einbürgerung übersetzt werden?
Ausländische Dokumente müssen für die Einbürgerung ins Deutsche übersetzt werden. Das betrifft zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile oder andere Personenstandsurkunden, die nicht auf Deutsch ausgestellt wurden. Einbürgerungsbehörden akzeptieren solche Dokumente nur, wenn die Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer stammt.
Je nach Herkunftsland kann zusätzlich eine Apostille erforderlich sein. Damit wird bestätigt, dass ein ausländisches Dokument echt ist und von einer zuständigen Stelle ausgestellt wurde.
Klären Sie deshalb vor der Einreichung des Antrags, in welcher Form ausländische Dokumente vorgelegt werden müssen. Wird eine Übersetzung, eine beglaubigte Kopie oder eine Apostille verlangt und fehlt dieser Nachweis, kann sich das Einbürgerungsverfahren dadurch deutlich verzögern.
Was passiert, wenn Dokumente für die Einbürgerung fehlen?
Wenn Dokumente für die Einbürgerung fehlen, fordert die Behörde diese in der Regel nach. Sie erhalten dann eine Nachricht, in der steht, welche Unterlagen Sie noch einreichen müssen. Das bedeutet aber auch: Die Bearbeitung Ihres Antrags kann sich verzögern, bis die fehlenden Nachweise vorliegen.
Deshalb sollten Sie die Dokumente für die Einbürgerung möglichst vollständig vorbereiten, bevor Sie den Antrag stellen. Prüfen Sie genau, welche Nachweise die Einbürgerungsbehörde verlangt. Besonders wichtige Unterlagen wie Pass, Aufenthaltstitel, Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Sprachnachweis oder Nachweise zum Einbürgerungstest sollten Sie frühzeitig besorgen.
Wenn Sie ein bestimmtes Dokument nicht beschaffen können, zum Beispiel einen Nationalpass, sollten Sie das der Behörde erklären und nachweisen. Wichtig können dann etwa Schreiben an Botschaften, Antworten von Behörden, Nachweise über erfolglose Anfragen oder andere Unterlagen sein, die zeigen, dass Sie sich um das Dokument bemüht haben. So kann die Behörde prüfen, ob in Ihrem Fall auch andere Nachweise ausreichen.
Fazit: Unterlagen für die Einbürgerung vorbereiten
Für die Einbürgerung müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen. Die wichtigsten Dokumente betreffen Ihre Identität, Ihren Aufenthalt in Deutschland, Ihren Lebensunterhalt, Ihre Deutschkenntnisse, Ihre Integration und Ihren Familienstand. Welche Nachweise zusätzlich erforderlich sind, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab.
Deshalb sollten Sie frühzeitig prüfen, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen. Dokumente wie Pass, Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Sprachnachweis und Nachweise zum Einbürgerungstest sollten Sie möglichst rechtzeitig besorgen. Wenn ausländische Urkunden übersetzt, beglaubigt oder mit einer Apostille versehen werden müssen, sollten Sie auch dafür genügend Zeit einplanen.
Je vollständiger Ihre Unterlagen für die Einbürgerung sind, desto besser kann die Behörde Ihren Antrag prüfen. Fehlende oder falsche Dokumente führen häufig dazu, dass Nachweise nachgefordert werden müssen. Das kann das Einbürgerungsverfahren deutlich verzögern. Eine gute Vorbereitung hilft dabei, den Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit schneller und sicherer zu stellen.
FAQ: Häufige Fragen zu Unterlagen für die Einbürgerung
Welche Unterlagen braucht man für die Einbürgerung?
Für die Einbürgerung müssen Sie verschiedene Nachweise bei der Behörde einreichen. Dazu gehören Dokumente zur Identität und Staatsangehörigkeit, zum Aufenthalt in Deutschland, zum Lebensunterhalt, zur Krankenversicherung, zu den Deutschkenntnissen sowie zum Einbürgerungstest. Außerdem müssen Sie im Verfahren eine Loyalitätserklärung abgeben und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
Woher bekomme ich das Einbürgerungsformular?
Das Formular für die Einbürgerung erhalten Sie bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Viele Behörden bieten inzwischen digitale Antragsverfahren an, sodass Sie den Antrag online stellen können. Andere Behörden arbeiten weiterhin mit Formularen oder Terminverfahren. Informieren Sie sich deshalb immer direkt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde über das genaue Verfahren.
Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit ohne Nationalpass beantragen?
Ein gültiger Nationalpass ist bei der Einbürgerung der wichtigste Nachweis Ihrer Identität. Wenn Sie keinen Pass besitzen, bedeutet das aber nicht, dass eine Einbürgerung ausgeschlossen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Dokumente (z.B. ID-Karte oder Geburtsurkunde) als Nachweis Ihrer Identität berücksichtigt werden. Dafür müssen Sie belegen, dass die Beschaffung eines Nationalpasses nicht möglich oder nicht zumutbar ist und welche Schritte Sie bereits unternommen haben, um einen Pass zu erhalten.
Müssen ausländische Urkunden übersetzt werden?
Ja, ausländische Urkunden müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Einbürgerungsbehörden verlangen Übersetzungen durch vereidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Je nach Herkunftsland kann zusätzlich eine Apostille erforderlich sein. Welche Anforderungen gelten, sollten Sie vorab bei Ihrer Behörde erfragen.
Was passiert, wenn Unterlagen für die Einbürgerung fehlen?
Wenn Dokumente für die Einbürgerung fehlen, meldet sich die Behörde bei Ihnen und fordert die Nachweise nach. Die Bearbeitung kann sich dadurch verzögern, bis alle Dokumente vorliegen. Deshalb sollten Sie vor der Antragstellung genau prüfen, welche Unterlagen Sie brauchen und Ihren Antrag möglichst vollständig einreichen.
Wie aktuell müssen die Dokumente für die Einbürgerung sein?
Die Nachweise sollten so aktuell wie möglich sein. Das gilt vor allem für Einkommensnachweise, Meldebescheinigung und Bescheinigungen zur Krankenversicherung. Die genauen Anforderungen legt die zuständige Behörde fest.