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Das Bild zeigt eine junge Familie mit Migrationshintergrund: zwei Eltern und eine kleine Tochter. Die Deutsche Bundesregierung entscheidet über den Stopp für den Familiennachzug subsidiär Schutzbedürftiger. Aber was sind die Folgen für die Asylsuchenden?

Stopp des Familiennachzugs: Menschenrechtsinstitut warnt vor Folgen

Kurz bevor der Bundestag über die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte entscheidet, sind die Meinungen zu dem geplanten Gesetz weiterhin geteilt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) warnt in einer aktuellen Stellungnahme nun vor möglichen negativen Folgen und sieht in der Reform eine Verletzung von Grund- und Menschenrechten – besonders beim Recht auf Familie und dem Schutz von Kindern. Die Bundesregierung begründet die Maßnahme dagegen mit der Notwendigkeit, Städte und Gemeinden entlasten und die Migration besser steuern zu wollen.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Institut für Menschenrecht: Familiennachzug ist Gegenteil von illegaler Migration

„Familiennachzug ist das Gegenteil von illegaler, ungeordneter Migration“, sagt Anna Suerhoff, Expertin für Asyl und Migration am DIMR. Damit widerspricht sie der Regierungskoalition, die den Stopp des Familiennachzugs damit begründet, illegale Migration reduzieren zu wollen. Wer seine Angehörigen legal nachholen kann, muss keine gefährlichen oder illegalen Fluchtrouten wählen, so Suerhoff.

Die Bundesregierung verweist hingegen auf die Notwendigkeit, Kommunen bei der Aufnahme und Integration von Asylsuchenden zu entlasten. Innenminister Alexander Dobrindt (CDU) betont, dass die Zahl der Asylanträge bereits gesunken sei, die Kapazitäten aber weiterhin begrenzt bleiben.

Was passiert mit den bereits laufenden Anträgen auf Familiennachzug?

Laut DIMR besonders problematisch: Auch Asylsuchende, deren Visumsantrag im Rahmen des Familiennachzugs bereits läuft oder die seit Monaten auf einen Termin bei der Botschaft warten, sind vom neuen Gesetz betroffen. Für sie wird der Prozess voraussichtlich abgebrochen und für mindestens zwei Jahre gestoppt.

Denn: Eine Übergangsregelung für bereits laufende Verfahren sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Wie die Bundesregierung mit den laufenden Anträgen umgehen will, ist bisher völlig unklar.

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Asyl in Deutschland: Wer ist besonders vom neuen Gesetz betroffen?

Anfang 2025 lebten rund 388.000 Personen mit subsidiärem Schutz in Deutschland. Im gleichen Jahr wurden etwa 12.000 Visa für den Familiennachzug dieser Gruppe ausgestellt. Im laufenden Jahr 2025 sind bislang rund 5.000 weitere Visa vergeben worden.

Nach Angaben der Bundesregierung standen im Februar 2025 noch rund 2.800 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus auf der zentralen Warteliste für den Familiennachzug – darunter fast ausschließlich Kinder und Ehepartner.

Besonders betroffen sind Menschen aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, Eritrea, Somalia oder dem Jemen – Regionen, in denen Krieg, Gewalt oder schwere Menschenrechtsverletzungen ein Leben in Sicherheit unmöglich machen. Viele Familien sind oft seit Jahren getrennt, eine Rückkehr ins Herkunftsland ist für sie auf absehbare Zeit keine Option.

Welche Folgen könnte die Aussetzung des Familiennachzugs für Betroffene haben?

Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf mit der Entlastung von Kommunen. Doch aktuelle Zahlen des Innenministeriums zeigen, dass die Asylanträge im laufenden Jahr bereits um 36 Prozent gesunken sind. Auch beim Familiennachzug ist ein starker Rückgang zu beobachten: Im Mai 2025 wurden nur noch 74 Visa erteilt – im Mai 2024 waren es noch über 1.200.

Neben dem DIMR kritisieren auch Organisationen wie die Caritas, Diakonie und Pro Asyl die geplante Aussetzung des Familiennachzugs scharf. Sie warnen vor den psychischen Belastungen durch jahrelange Trennungen – besonders für Kinder.

Studien der Berliner Charité und der Robert Bosch Stiftung zeigen zudem, dass fehlende familiäre Bindungen und andauernder psychischer Stress die Integration erschweren kann. Das betrifft nicht nur den Spracherwerb und den Schulbesuch, sondern auch die soziale Teilhabe im Alltag.

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Forderung nach klaren Regeln und Ausnahmen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert daher, die geplante Regelung ganz zurückzunehmen oder zumindest klare Ausnahmen gesetzlich festzulegen. Besonders schutzbedürftig seien Fälle, in denen minderjährige Kinder betroffen sind, Familienmitglieder schwer krank sind oder die Trennung bereits seit mehreren Jahren besteht. Auch laufende Verfahren mit bereits vergebenen Terminen sollten nach Ansicht des DIMR nicht rückwirkend gestoppt werden.

„Wer auf absehbare Zeit nicht in sein Heimatland zurückkehren kann, sollte hier mit seiner Familie leben dürfen“, sagt Suerhoff. „Das ist ein Menschenrechtsgebot und zugleich Voraussetzung für Sicherheit, Stabilität und langfristige Integration.“

Fazit: Entscheidung über das Aussetzen des Familiennachzugs in Kürze erwartet?

Die Entscheidung über die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wird für Freitag, den 27. Juni 2025, im Bundestag erwartet. Es wäre nicht das erste Mal, dass Deutschland diesen Schritt geht: Bereits zwischen März 2016 und Juli 2018 war der Familiennachzug für diese Gruppe ausgesetzt.

Ob es diesmal ebenfalls bei einer befristeten Maßnahme bleibt, ist noch ungewiss. Bundesinnenminister Dobrindt kündigte an, die Lage in zwei Jahren erneut bewerten zu wollen – mit offenem Ausgang, ob die Aussetzung dann verlängert oder wieder aufgehoben wird.

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Anna Faustmann
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