Was bedeutet Mehrstaatigkeit?
Damit man versteht, wie wichtig die doppelte Staatsbürgerschaft ist, muss man ihre Bedeutung begreifen und was dieser Begriff mit sich bringt. Was früher als Ausnahme von einigen Menschen galt, wird immer mehr zum globalen Trend.
Definition des Begriffs
Die bayerische Staatsregierung beschreibt den Begriff Mehrstaatigkeit in einem Papier zur Asylmigration wie folgt: “Der Begriff Mehrstaatigkeit bedeutet, dass eine Person zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten auf einmal besitzt.”
Bedeutung des Wortes
Die Herkunft des Wortes Bürgerschaft, aus dem sich dann der Begriff der doppelten Staatsbürgerschaft und anschließend der Fachbegriff Mehrstaatigkeit bildete, stammt aus der Zeit der Griechen. Schon damals gab es den Polis. Der Polis war ein Staatsverband, auf den der spätere Begriff des Staates zurückzuführen ist. Zu der damaligen Zeit wurde der Begriff der Bürgerschaft als langfristiger Bund des einzelnen Bürgers zum Staat verstanden. Die Römer machten aus dem Begriff später den Corpus Iuris Civilis (zu deutsch das bürgerliche Recht).
So kommt es zur doppelten Staatsbürgerschaft
Zu einer doppelten Staatsbürgerschaft kann es zum Beispiel kommen, wenn ein Kind in einem Land geboren wird und automatisch die Nationalität des Geburtslandes erhält und gleichzeitig einen Elternteil hat, der im Ausland geboren ist. Entsprechend ist das Kind dann ein Mehrstaater und hat mehr als eine Staatsbürgerschaft. Man redet dann vom sogenannten Territorialprinzip, da das Kind die Nationalität automatisch durch die Geburt auf einem Territorium bekommt.
Eine andere Möglichkeit, zur doppelten Staatsbürgerschaft zu gelangen, ist durch das Abstammungsprinzip. Kommen die Eltern des geborenen Kindes beispielsweise aus zwei unterschiedlichen Ländern, dann zieht das Abstammungsprinzip und das Kind erhält in diesem Fall die Staatsbürgerschaften beider Eltern.
Eine weitere Möglichkeit der Mehrstaatigkeit kann durch unmögliche Abgabe der Staatsbürgerschaft entstehen. Zwar schreibt der deutsche Staat vor, dass bei einer Einbürgerung die Staatsbürgerschaft des Heimatlandes abgegeben werden muss, viele Länder wie beispielsweise Afghanistan, Syrien, Argentinien, oder Brasilien, sehen die Abgabe oder den Verlust der Staatsbürgerschaft gar nicht vor. Entsprechend wird der Betroffene in diesem Fall automatisch zum Profiteur der Mehrstaatigkeit.
Auch durch die Ehe mit einem Staatsangehörigen eines Landes kann nach einem bestimmten Zeitraum die Staatsangehörigkeit beantragt werden. Wenn der Heimatstaat des Antragstellers keine Abgabe der Staatsbürgerschaft vorsieht, dann ist in diesem Fall wieder die doppelte Staatsbürgerschaft das Resultat. In Deutschland können andere Gründe für die Mehrstaatigkeit wirtschaftliche Nachteile, Verhinderung der doppelten Staatsbürgerschaft durch unzumutbare Forderungen des Herkunftslandes sein.
Probleme mit der Mehrstaatigkeit?
In diesen EU-Staaten funktionieren 2 Pässe mit Deutschland
Mit mehreren EU-Staaten ist eine doppelte Staatsbürgerschaft mit der deutschen Staatsbürgerschaft vereinbar. Entscheidend ist die jeweilige Regelung nach der Richtlinie des betroffenen EU-Staates.
EU-Unterschied erlaubt und eingeschränkt erlaubt
Fast jedes Land, welches in der EU Mitglied ist, erlaubt eine doppelte Staatsbürgerschaft. Einteilen kann man in Länder, die Mehrstaatigkeit erlauben, eingeschränkt erlauben und eine doppelte Staatsbürgerschaft verbieten.
Bei jedem Land gibt es unterschiedliche Vorschriften. Bekanntestes Beispiel für die doppelte Staatsbürgerschaft im EU-Raum ist Schweden. Das Land ist ein großer Verfechter der doppelten Staatsbürgerschaft und es wird in Schweden als positiv und Beitrag zur Einbringung in den schwedischen Staat angesehen. Andere EU-Mitglieder, in denen eine doppelte Staatsbürgerschaft kein Problem darstellt, sind Frankreich, Italien, Portugal, Rumänien, Polen, Griechenland, Ungarn oder Belgien.
Finnland erlaubt per Gesetz im Jahr 2003 die doppelte Staatsbürgerschaft und Dänemark traf eine Regelung im Jahr 2014. Norwegen galt lange als ein Land, welches keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Seit 2020 ist es möglich, als Ausländer in Norwegen eingebürgert zu werden und die norwegische Staatsbürgerschaft zu erlangen.
In Deutschland gilt die Regelung, dass Bürger aus EU-Staaten und aus der Schweiz eine doppelte Staatsbürgerschaft haben können. Festgeschrieben ist dies in § 25 StAG. Noch gehört Deutschland zu den restriktiveren Staaten, dies soll sich durch eine geplante Reform ändern, auf welche sich die Regierung im Mai geeinigt hat. Ähnlich restriktiv wie Deutschland sind Länder wie Spanien, Lettland, Estland oder Bulgarien. Hier sind zwei Staatsbürgerschaften nur in absoluten Ausnahmefällen umsetzbar.
Rechtliche Grundlagen für EU-Mitgliedstaaten
In der EU ist es so, dass jedem Land bezüglich der Entscheidung zur Mehrstaatigkeit die Entscheidung überlassen wird. Das Abkommen von 1963, welches die Verminderung von doppelten Staatsbürgerschaften vorsieht, gilt noch. Es ist allerdings so, dass bis auf die Niederlande und Österreich kein EU-Mitglied Teil dieses Vertrages sind und die restlichen damaligen Unterschreiberstaaten aus dem Vertrag zurückgetreten sind.
Vorteile für Deutschland durch die doppelte Staatsbürgerschaft
Für Deutschland hat die doppelte Staatsbürgerschaft Vorteile. Zum einen können bereits aktuell über 60 Prozent der Antragsteller einer Einbürgerung den Pass des Heimatlandes behalten und die neue Regelung macht auch den deutschen Staat demokratischer, weil EU-Bürger neben den EU-Wahlen auch die Möglichkeit haben an Bundestags und Landtagswahlen abzustimmen. Für Deutsche wird sich mit der Einigung auf die neue Regelung auch etwas Wichtiges ändern. Man muss in Zukunft, wenn man im Ausland lebt, keinen Antrag auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft stellen und diese auch nicht mehr abgeben.
In diesen nicht EU-Staaten klappen 2 Pässe mit Deutschland
Bei der Staatsbürgerschaft von einigen nicht EU-Staaten kommt es beim Einbürgerungsprozess in Deutschland zu einer Ausnahmesituation, die automatisch zur doppelten Staatsbürgerschaft führt. Auf diesem Weg behält man seine Staatsbürgerschaft und kann gleichzeitig Deutscher werden.
Mehrstaatigkeit durch Ausnahmeregelungen
Ein Staat, bei dem die doppelte Staatsbürgerschaft automatisch funktioniert, ist beispielsweise Afghanistan. Das afghanische Recht sieht keine Abgabe der Staatsbürgerschaft vor. Aus diesem Grund kann § 10 Abs. 4 StAG nicht greifen. Dieser Paragraph sieht eigentlich vor, dass die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes abgeben werden muss, um eingebürgert zu werden.
Die Abgabe der Staatsbürgerschaft ist nicht möglich, weil ein Ausnahmegrund aus § 12 StAG eintritt. Resultat daraus ist, dass afghanische Staatsbürger nach der Einbürgerung automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Ähnlich wie im Fall Afghanistan sieht es auch in den Beispielen Iran, Libanon, Syrien, Marokko, Kuba, Tunesien, Algerien und Eritrea aus.
Ein anderes Beispiel für Länder, in denen die Mehrstaatigkeit mit Deutschland automatisch zum Tragen kommt, sind Brasilien und Argentinien. Beide Länder sehen einen Verlust der Staatsbürgerschaft nicht vor. Entsprechend werden Bürger aus diesen Ländern nach der Einbürgerung in Deutschland direkt doppelte Staatsbürger. Auch hier kommt es wieder zu einem Ausnahmefall nach Paragraph 12 des Staatsbürgerschaftsrechts.
Ein sehr aktuelles Beispiel für § 12 StAG ist der Fall Ukraine. Die Ukraine kennt keine Abgabe der Staatsbürgerschaft und dieser Schritt ist im ukrainischen Recht nicht vorgesehen. Durch den Krieg im Land wird eine doppelte Staatsbürgerschaft noch einmal komplizierter und ein Verlust oder eine Abgabe der Staatsbürgerschaft sind nicht vom Staat gewollt. Durch diese Unmöglichkeit, von der Staatsbürgerschaft auszutreten, werden Ukrainer, die den Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft stellen, nach der Einbürgerung automatisch doppelte Staatsbürger.
Die doppelte Staatsbürgerschaft in den USA
In den USA ist die Mehrstaatigkeit durch den Immigration and Nationality Act von 1952 zulässig. Dennoch gibt es immer wieder politische Diskussionen über eine Verminderung der doppelten Staatsbürgerschaft. Es ist beispielsweise möglich, die amerikanische Staatsbürgerschaft wieder zu verlieren, wenn man eine andere Staatsbürgerschaft beantragt und die Absicht hat, die amerikanische Staatsbürgerschaft abzugeben. Wer also von Deutschland in die USA auswandert, kann mit einer Green Card und 5 Jahren Wohnsitz in den USA die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.
Rechtliche Grundlagen für Nicht EU-Mitglieder
Wichtige rechtliche Grundlage war das 1960 von vielen internationalen Staaten vereinbarte Abkommen zur Verminderung von Mehrstaatigkeit. Aus diesem Abkommen sind sehr viele Länder inzwischen ausgetreten. In der EU sind lediglich Österreich und die Niederlande noch Vertragsteilnehmer. Andere internationale Vertragsteilnehmer sind Russland, China und Nordkorea.
Mit diesen Ländern klappt keine Mehrstaatigkeit
Es gibt Staaten, die bei der doppelten Staatsbürgerschaft sehr strikte Regeln haben und dennoch den Austritt aus der Staatsbürgerschaft erlauben. In diesen Staaten ist es nicht möglich, mit einer Einbürgerung in Deutschland die Mehrstaatigkeit zu erhalten.
Beispielländer und ihre Gründe
Die Niederlande und Österreich halten sich an ein Abkommen, welches unter europäischen Staaten und internationalen Staaten im Jahr 1963 getroffen wurde. Dieses Abkommen sieht die Niedrighaltung von doppelten Staatsbürgerschaften vor.
Das Gesetz in den Niederlanden und Österreich sieht keine doppelte Staatsbürgerschaft vor und ist sehr strikt. Entsprechend müssen Ausländer, die Staatsbürger dieser Staaten werden wollen, die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes abgeben. Die einzige Ausnahme, die es in Österreich und in den Niederlanden gibt, existiert, wenn man in den Ländern geboren ist und ausländische Eltern hat. In diesen Fällen funktioniert die Mehrstaatigkeit.
Ein weiteres EU-Land, welches sehr streng bei der doppelten Staatsbürgerschaft handelt, ist Litauen. Ein Referendum, welches die doppelte Staatsbürgerschaft erleichtert hätte, scheiterte 2019. Erlaubt ist nur die Mehrstaatigkeit beim Erlangen der litauischen Staatsbürgerschaft durch Geburt, Adoption, Heirat, Nachfahren. In allen anderen Fällen muss die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes abgegeben werden.
Ein weiteres Land, welches keine doppelte Staatsbürgerschaft vorsieht, ist China. Wie Österreich und die Niederlande erlaubt man den Austritt aus der Staatsbürgerschaft, ist aber strikt bei der Mehrstaatigkeit. Sie ist im chinesischen Staatsbürgerrecht nicht vorgesehen.
Gehen mehr als zwei Staatsangehörigkeiten in Deutschland?
Bei vielen Menschen, die sich als Ausländer für eine Einbürgerung in Deutschland interessieren, stellt sich die Frage, wie viele Staatsbürgerschaften man in Deutschland haben darf und ob es diesbezüglich Grenzen gibt. Hierbei kommt es auf die unterschiedlichen Konstellationen an.
Beispiele der dreifachen Staatsangehörigkeit
Die einfachste Art, wie es zu einer dreifachen Staatsangehörigkeit kommen kann ist das Abstammungsprinzip. Wenn eines der Elternteile Deutsch ist und man selber in einem Land mit Geburtsortprinzip geboren ist und das andere Elternteil ausländisch und nicht deutsch ist, dann erhält man die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit des Geburtslandes und des anderen Elternteils.
Es ist auch möglich 3 Staatsangehörigkeiten zu erhalten wenn man in in Deutschland geboren wurde und die Eltern beide Ausländer sind. Entscheidend ist, dass die Eltern bei Geburt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hatten oder sich 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Genauso sieht die Situation aus, wenn man durch die Abstammung der Eltern bereits Schweizer und Portugiese ist und dann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Nach der Einbürgerung ist man dann im Besitz von 3 Pässen.
Wie viele Staatsangehörigkeiten werden akzeptiert?
Theoretisch ist die Anzahl der Staatsbürgerschaften, die man in Deutschland haben kann, unbegrenzt. Durch die vielen Ausnahmen sind selbst 4 oder mehr Staatsbürgerschaften möglich. Entsprechend gibt es keine Begrenzung der Anzahl von Staatsbürgerschaften.
Gesetzliche Grundlagen der doppelten Staatsbürgerschaft
Die wichtigen rechtlichen Vorgaben zur Mehrstaatigkeit sind im Staatsangehörigkeitsgesetz festgehalten. Hier kann man genau sehen, wie der deutsche Staat und das deutsche Recht zur doppelten Staatsbürgerschaft stehen und in welchen Fällen es bei einer Einbürgerung zur Mehrstaatigkeit bei einem Bürger kommen kann.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz
Das Staatsangehörigkeitsgesetz hält alle Regelungen zur deutschen Staatsbürgerschaft fest. Hier findet man alle Regelungen und Möglichkeiten, an eine Staatsbürgerschaft zu gelangen. Der Ursprung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 zurückzuführen und hat dort seine Wurzeln. Dort wurde das Abstammungsprinzip festgeschrieben. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz wurde ab dem 1. Januar 2000 vom heutigen Staatsangehörigkeitsgesetz abgelöst.
Wie ist die Mehrstaatigkeit in Deutschland geregelt?
Unter § 10 Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetz steht, wie der deutsche Staat zur Mehrstaatigkeit steht. Dort steht geschrieben, dass eine Bedingung für die Einbürgerung die Abgabe oder der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft ist. Dies bedeutet: das deutsche Recht sieht rein rechtlich gesehen keine doppelte Staatsbürgerschaft vor. Von diesem Prinzip aus § 10 Abs.4 StAG gibt es viele Ausnahmen. Diese Ausnahmen können automatisch dazu führen, dass es zu einer doppelten Staatsbürgerschaft kommt.
Ausnahmen, die zur doppelten Staatsbürgerschaft führen
Die Ausnahmen zur doppelten Staatsbürgerschaft findet man unter § 12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Einmal gibt es generell Ausnahmen für EU-Bürger und Bürger der Schweiz. Weiterhin gibt es die Mehrstaatigkeit automatisch, wenn das Recht des Herkunftslandes einen Austritt aus der Staatsbürgerschaft nicht vorsieht und wenn das Herkunftsland immer wieder das Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit verhindert.
Ein weiterer Grund eine doppelte Staatsbürgerschaft zuzulassen sind eine Absage aus der Entlassung der Staatsbürgerschaft, die der Antragsteller auf die Einbürgerung nicht zu verantworten hat und wenn der Herkunftsstaat unzumutbare Forderungen für die Entlassung stell und wenn über den Austritt aus der Staatsbürgerschaft nicht in der vorgesehenen Zeit ein Urteil gefällt wurde.
Weitere Gründe für eine Mehrstaatigkeit sind, wenn der Verlust der Staatsbürgerschaft bei älteren Menschen für Schwierigkeiten sorgen würde und eine besondere Härte darstellen würde, sowie wenn dem Antragsteller der Einbürgerung eine vermögensrechtliche oder finanzielle Schädigung droht. Wer den Aufenthaltstitel der Flüchtlingseigenschaft hat, erhält zudem automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft, genauso sieht es bei Staatsbürgern aus, deren Länder mit Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag zu diesem Punkt vereinbart haben.
Herausforderungen und Probleme durch die Mehrstaatigkeit
Die Mehrstaatigkeit kann für die Beteiligten auch zu einer hohen Herausforderung führen und etliche Probleme mit sich bringen. Zwar gelten mit jeder Staatsbürgerschaft Rechte, es gelten jedoch auch Pflichten, an die sich jeder Staatsbürger halten muss. So kann eine doppelte, dreifache oder vierfache Staatsbürgerschaft nicht nur Vorteile sondern auch Schwierigkeiten bringen.
Konflikte wegen Mehrstaatigkeit
So schön die doppelte Staatsbürgerschaft für die einzelne Person auch ist, sie kann auch zu Konflikten zwischen verschiedenen Staaten führen. In Europa existieren beispielsweise Spannungen zwischen verschiedenen Ländern wie Ungarn und Rumänien, Italien und Österreich oder auf dem Westbalkan. Die unterschiedlichen Staaten versuchen dabei laut einer Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik über die doppelte Staatsbürgerschaft eine vorteilhafte Situation herbeizuführen, um die Population zu verändern. Eine Problematik, die auch zu einer gefährlichen politischen Situation werden kann.
Steuerliche und bürokratische Probleme
In manchen Staaten können sich mit der doppelten Staatsbürgerschaft steuerliche und bürokratische Probleme bilden. Deutschland hat aus diesem Grund Vereinbarungen mit Ländern getroffen, um sicherzustellen, dass ein Bürger im Land mit dem Hauptwohnsitz Steuern zahlt und Abgaben tätigt. Aus diesem Grund gibt es das sogenannte Doppelsteuerabkommen. Auf einer Liste des Bundesfinanzministeriums, kann man genau sehen, mit welchen Staaten Deutschland diese Vereinbarung hat.
Schwierigkeiten kann es für doppelte Staatsbürger auch wegen der Meldepflicht in einigen Staaten geben. Dabei kann dann eine Offenlegung der Auslandskonten, des Vermögens im Ausland und der Geldflüsse im Ausland kommen. Entsprechend muss man auf diese Verpflichtung vorbereitet sein.
Veränderungen der doppelten Staatsbürgerschaft 2023
Aktuell gehört Deutschland zu den EU-Staaten, die nicht für die Erleichterung der doppelten Staatsbürgerschaft stehen. Die Bundesregierung plant nun dies zu ändern. Man erhofft sich durch die Änderung eine Behebung des Fachkräftemangels und will für Menschen im Ausland attraktiver werden.
Wie sehen die Veränderungen aus?
Mit der geplanten neuen Regelung, auf die sich die Regierung im Mai 2023 geeinigt hat, würden sich einige Dinge bezüglich der Mehrstaatigkeit deutlich verändern und vereinfachen. Nach der Einigung kommt es nun darauf an, dass die geplante Reform im Bundestag verabschiedet wird. Für diesen Vorgang benötigt man Mehrheiten. Ziel der Bundesregierung ist es, einmal den Gastarbeitern aus Nicht-EU Staaten entgegenzukommen, die schon lange in Deutschland wohnen. Zudem will man einen zusätzlichen Anreiz für Fachkräfte aus dem Ausland schaffen und hofft so Demographieprobleme und Fachkräftemangel zu meistern.
Was sich für Türkische Staatsbürger ändern könnte
Für Deutschtürken ist die Einigung auf eine Vereinfachung der doppelten Staatsbürgerschaft ein sehr positives Zeichen. In Zukunft wären sie nicht mehr gezwungen, sich zwischen der deutschen und der türkischen Staatsbürgerschaft zu entscheiden, wenn sie eingebürgert werden.
Eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft ist für Deutschtürken aktuell noch sehr kompliziert, da für sie nicht die Ausnahmeregelungen gelten wie beispielsweise für Menschen mit einer Schweizer Staatsbürgerschaft oder Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union. Wie wichtig die Gruppe der Deutschtürken für Deutschland ist, zeigt der Fakt, dass laut Statista in Deutschland 1,49 Millionen Menschen mit türkischer Abstammung leben.
Mögliche zukünftige Änderungen zur Mehrstaatigkeit
Der Trend zur doppelten Staatsbürgerschaft ist in Deutschland unübersehbar und auch international deutlich auffällig. Die Möglichkeit, von verschiedenen Ländern zu profitieren, durch eine doppelte oder dreifache Staatsbürgerschaft, ist für die Mehrheit der Menschen sehr attraktiv. So kann man für die Zukunft davon ausgehen, dass die Anzahl der Staaten, die auf doppelte Staatsbürgerschaften setzt, noch zunehmen wird.
Mit diesem Trend steigt auch die Wahrscheinlichkeit zu möglichen gesetzlichen Änderungen. Dennoch muss man die politische Lage vorsichtig beobachten. Gerade die konservative Politik ist aktuell im Aufschwung und dieser Teil der Politik sieht die doppelte Staatsbürgerschaft eher kritisch. Wie sich die Gesetzeslage ändert, ist sehr von politischen Mehrheiten abhängig.
Mit der Reform der doppelten Staatsbürgerschaft ist auch möglich, dass es zu einer Digitalisierung der Anträge für die Einbürgerung kommen kann. Die Bundesregierung weiß, dass die Behörden in Schwierigkeiten mit der Bearbeitung der Anträge steckt. Es wäre keine Überraschung, wenn man für die Zukunft ein digitalisiertes Verfahren plant. Dieser ganze Ablauf wird jedoch viel Zeit kosten und noch einige Jahre dauern.
Fazit und Zusammenfassung
Fazit
Die Mehrstaatigkeit hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung zugenommen. Sie hat viele Vorteile und auch Herausforderungen. Da der globale Trend gerade unter jungen Menschen immer mehr in Richtung bestmöglicher Vernetzung und Internationalität geht, kann man damit rechnen, dass in Zukunft das Netz der Staaten, die doppelte Staatsbürgerschaften erleichtern, noch steigt.
Zusammenfassung
Wie Sie sehen können, ist das Thema Mehrstaatigkeit sehr komplex. Zu Ihrer Übersicht sind hier die wichtigsten Dinge zusammengefasst:
- Fast alle EU-Staaten haben in den letzten Jahren die Mehrstaatigkeit erleichtert
- Die Zahl der Staaten international die doppelte Staatsbürgerschaften akzeptieren nimmt zu
- Durch das Abstammungsprinzip sind in Deutschland auch dreifache Staatsangehörigkeiten möglich
- Die Zahl der Staatsangehörigkeiten ist theoretisch durch viele Ausnahmen in Deutschland unbegrenzt
- Doppelte Staatsbürgerschaften bringen Vorteil, aber auch Herausforderungen mit sich
- Die geplante Reform der Bundesregierung könnte vieles in der doppelten Staatsbürgerschaft erleichtern
- Vor allem Türkische Staatsbürger könnten von der Änderung stark profitieren
Sie haben noch Fragen zur Mehrstaatigkeit?
FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mehrstaatigkeit
Die Mehrstaatigkeit ist der juristische Fachbegriff zur doppelten Staatsbürgerschaft. Es bedeutet, dass man Staatsbürger von mehr als einem Land ist.
Die doppelte Staatsbürgerschaft funktioniert nach der Einbürgerung generell bei Staatsbürgern anderer EU-Staaten und bei Schweizer Staatsbürgern. Weiterhin gibt es viele Ausnahmen nach § 12 StAG. So kann zum Beispiel eine Unmöglichkeit des Austritts aus der Staatsbürgerschaft zur doppelten Staatsbürgerschaft führen. Dies ist bei Afghanistan, Eritrea, Marokko, Tunesien und Algerien der Fall. In einigen Staaten ist der Verlust der Staatsbürgerschaft nicht vorgesehen. Beispiele dafür sind Brasilien und Argentinien. In diesem Fall kommt es auch zur doppelten Staatsbürgerschaft.
Mit der neuen Reform, die die Bundesregierung geplant hat, soll es für türkische Staatsbürger in Zukunft möglich sein, doppelte Staatsbürger zu werden und das gleiche Recht wie EU-Staatsbürger und Schweizer Staatsbürger zu genießen. Die Reform muss jedoch noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Ja. Die Ukraine ist durch den Krieg, in dem sich das Land befindet, einem Abtritt der eigenen Staatsbürgerschaft nicht positiv eingestellt. Zudem sieht das Staatsbürgerrecht der Ukraine keinen Austritt aus der Staatsbürgerschaft vor. Durch diese Unmöglichkeit des Austritts tritt eine Ausnahme nach § 12 StAG ein und die betroffenen Personen werden nach der Einbürgerung direkt doppelte Staatsbürger.
Ja. Das iranische Recht sieht genauso wie das afghanische Recht keinen Austritt aus der Staatsbürgerschaft vor. Damit wird man nach der Einbürgerung automatisch doppelter Staatsbürger.
Ja. Durch das Abstammungsprinzip ist es möglich, drei Staatsbürgerschaften in Deutschland zu haben. Dies tritt zum Beispiel ein, wenn man als Kind von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft hat und beide Eltern eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, oder, wenn der Antragsteller bereits eine doppelte Staatsbürgerschaft hat und von keiner dieser Staatsbürgerschaften zurücktreten kann oder eine Mehrstaatigkeit unterstützt wird.
Theoretisch sind beliebig viele Staatsbürgerschaften möglich. Grund dafür sind die vielen Ausnahmemöglichkeiten, die das deutsche Recht möglich macht.