Hintergrund ist die Klage eines Syrers, der im Oktober 2023 Asyl in Deutschland beantragte. Das BAMF entschied lange Zeit nicht über seinen Antrag, weil die Lage in Syrien als zu unklar galt. Im Oktober 2024 reichte der Mann daher eine Klage ein und forderte, dass das BAMF über seinen Fall entscheiden müsse.
Warum wurden syrische Asylanträge bisher nicht entschieden?
Der ursprüngliche Grund, warum das BAMF seit dem Machtwechsel in Syrien nicht über Asylanträge zu entscheiden brauchte, basiert auf § 24 Absatz 5 des Asylgesetzes (AsylG). Dort heißt es, dass bei einer vorübergehend unklaren oder unsicheren Lage im Herkunftsstaat – hier also Syrien – eine Entscheidung über den Asylantrag nicht sofort möglich ist. Deshalb durfte das BAMF die Entscheidung über syrische Asylanträge vorübergehend aussetzen.
Während dieses Aufschubs ist das BAMF verpflichtet, die Lage im Herkunftsland regelmäßig zu überprüfen – mindestens alle sechs Monate. Außerdem muss das Amt die betroffenen Asylbewerber rechtzeitig über die Gründe für den Aufschub informieren.
Gericht entscheidet: Lage in Syrien ist nicht mehr unklar
Das Gericht bestimmte nun, dass die Entscheidung über den Asylantrag des syrischen Klägers nicht weiter aufgeschoben werden darf. Die Situation in Syrien sei seit dem Machtwechsel im Dezember 2024 ausreichend bekannt. Die neue Regierung unter der islamistischen Miliz HTS (Hay’at Tahrir al-Sham) kontrolliere weite Teile des Landes und halte sich stabil an der Macht, so das Gericht.
Auch das BAMF selbst hat inzwischen einen aktuellen Lagebericht über die Situation in Syrien veröffentlicht („Syrien nach Assad – Gegenwärtige Entwicklungen“). Dieser Bericht enthält umfassende Informationen zur Sicherheitslage im Land. Hinzu kommen Einschätzungen der EU-Asylagentur (EUAA) und aktuelle Urteile deutscher Gerichte.
Daher gibt es keinen Grund mehr, Entscheidungen über Asylanträge aufzuschieben, so das Verwaltungsgericht in Karlsruhe.
Was bedeutet das Urteil für syrische Geflüchtete in Deutschland?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat einen Monat Zeit, Berufung einzulegen.
Wird das Urteil jedoch rechtskräftig, muss das BAMF wieder aktiv über Asylanträge syrischer Geflüchteter entscheiden. Dabei ist das Amt verpflichtet, jeden Antragsteller persönlich anzuhören und anschließend individuell über seinen Schutzstatus zu entscheiden. Das Gericht schreibt dem BAMF dabei nicht vor, wie es zu entscheiden hat – nur dass eine Entscheidung erfolgen muss.
Hintergrund: Syrer sind zweitgrößte Flüchtlingsgruppe in Deutschland
Laut Statistischem Bundesamt lebten Ende 2023 rund 712.000 syrische Geflüchtete in Deutschland. Für viele könnte das Urteil bedeuten, dass ihre oft lange aufgeschobenen Asylverfahren nun vorankommen. Wie viele letztlich Schutz erhalten, bleibt offen.