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Symbolbild: Ein Richterhammer liegt auf einer Anklageschrift. Nach dem Machtwechsel in Syrien muss das BAMF nun wieder über Asylanträge syrischer Geflüchteter entscheiden.

Urteil: BAMF darf Asylanträge syrischer Geflüchteter nicht länger aufschieben

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf Entscheidungen über Asylanträge syrischer Geflüchteter nicht länger aufschieben. Das entschied nun das Verwaltungsgericht Karlsruhe—rund sechs Monate nach dem Sturz von Syriens Machthaber Bashar al-Assad.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Hintergrund ist die Klage eines Syrers, der im Oktober 2023 Asyl in Deutschland beantragte. Das BAMF entschied lange Zeit nicht über seinen Antrag, weil die Lage in Syrien als zu unklar galt. Im Oktober 2024 reichte der Mann daher eine Klage ein und forderte, dass das BAMF über seinen Fall entscheiden müsse.

Warum wurden syrische Asylanträge bisher nicht entschieden?

Der ursprüngliche Grund, warum das BAMF seit dem Machtwechsel in Syrien nicht über Asylanträge zu entscheiden brauchte, basiert auf § 24 Absatz 5 des Asylgesetzes (AsylG). Dort heißt es, dass bei einer vorübergehend unklaren oder unsicheren Lage im Herkunftsstaathier also Syrien – eine Entscheidung über den Asylantrag nicht sofort möglich ist. Deshalb durfte das BAMF die Entscheidung über syrische Asylanträge vorübergehend aussetzen.

Während dieses Aufschubs ist das BAMF verpflichtet, die Lage im Herkunftsland regelmäßig zu überprüfen – mindestens alle sechs Monate. Außerdem muss das Amt die betroffenen Asylbewerber rechtzeitig über die Gründe für den Aufschub informieren.

Gericht entscheidet: Lage in Syrien ist nicht mehr unklar

Das Gericht bestimmte nun, dass die Entscheidung über den Asylantrag des syrischen Klägers nicht weiter aufgeschoben werden darf. Die Situation in Syrien sei seit dem Machtwechsel im Dezember 2024 ausreichend bekannt. Die neue Regierung unter der islamistischen Miliz HTS (Hay’at Tahrir al-Sham) kontrolliere weite Teile des Landes und halte sich stabil an der Macht, so das Gericht.

Auch das BAMF selbst hat inzwischen einen aktuellen Lagebericht über die Situation in Syrien veröffentlicht („Syrien nach Assad – Gegenwärtige Entwicklungen“). Dieser Bericht enthält umfassende Informationen zur Sicherheitslage im Land. Hinzu kommen Einschätzungen der EU-Asylagentur (EUAA) und aktuelle Urteile deutscher Gerichte.

Daher gibt es keinen Grund mehr, Entscheidungen über Asylanträge aufzuschieben, so das Verwaltungsgericht in Karlsruhe.

Was bedeutet das Urteil für syrische Geflüchtete in Deutschland?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat einen Monat Zeit, Berufung einzulegen.

Wird das Urteil jedoch rechtskräftig, muss das BAMF wieder aktiv über Asylanträge syrischer Geflüchteter entscheiden. Dabei ist das Amt verpflichtet, jeden Antragsteller persönlich anzuhören und anschließend individuell über seinen Schutzstatus zu entscheiden. Das Gericht schreibt dem BAMF dabei nicht vor, wie es zu entscheiden hat – nur dass eine Entscheidung erfolgen muss.

Hintergrund: Syrer sind zweitgrößte Flüchtlingsgruppe in Deutschland

Laut Statistischem Bundesamt lebten Ende 2023 rund 712.000 syrische Geflüchtete in Deutschland. Für viele könnte das Urteil bedeuten, dass ihre oft lange aufgeschobenen Asylverfahren nun vorankommen. Wie viele letztlich Schutz erhalten, bleibt offen.

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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...