Ein älteres Ehepaar als Symbol für die Einbürgerung ab 65 Jahren
Veröffentlicht:

12. März 2025

Aktualisiert:

18. August 2026

Einbürgerung ab 65 Jahren: Diese Erleichterungen gibt es

Wer sich im höheren Alter einbürgern lassen will, muss im Grunde dieselben Voraussetzungen erfüllen wie jüngere Antragsteller. Eine Sonderregel für die Einbürgerung ab 65 Jahren gibt es in Deutschland nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können ältere Menschen aber Erleichterungen erhalten – vor allem bei den erforderlichen Deutschkenntnissen und beim Einbürgerungstest (“Leben in Deutschland”). In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Ausnahmen möglich sind, welche Voraussetzungen gelten und was Sie bei der Einbürgerung ab 60 Jahren beachten müssen.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer den deutschen Pass erhalten will, muss zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören auch Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sowie Kenntnisse über das Leben in Deutschland.
  • Menschen, die wegen ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, diese Kenntnisse zu erwerben, können davon befreit werden.
  • Ob ein Antragsteller die Voraussetzungen aufgrund seines Alters nicht mehr erfüllen muss, prüft die Einbürgerungsbehörde im Einzelfall.
  • Eine Sonderregel, die Personen ab 60 oder 65 Jahren pauschal von bestimmten Voraussetzungen befreit, gibt es nicht.
  • Beim gesicherten Lebensunterhalt gibt es trotz höherem Alter keine Ausnahme. Die Rente zählt als Einkommen und kann zur Sicherung des Lebensunterhalts genutzt werden.
  • Reicht die Rente nicht aus, werden andere Einkünfte oder Vermögen berücksichtigt. Aber auch hier gilt: Wenn Sie gewisse staatliche Leistungen erhalten (Grundsicherung oder Sozialhilfe) ist eine Einbürgerung in der Regel nicht möglich.

Erleichterungen bei der Einbürgerung ab 65 Jahren

Das Wichtigste zuerst: Eine Sonderregel, die Personen ab einem bestimmten Alter automatisch von einzelnen Voraussetzungen für die Einbürgerung befreit, gibt es in Deutschland nicht. Auch mit 60 oder 65 Jahren müssen Sie grundsätzlich alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.

Im höheren Alter können aber Ausnahmen und Erleichterungen gelten. Das Gesetz nennt hier keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist vielmehr, ob Sie bestimmte Voraussetzungen aufgrund Ihres Alters nicht mehr erfüllen können.

Erleichterungen sind bei den folgenden zwei Voraussetzungen möglich:

Können Sie diese Kenntnisse aufgrund Ihres Alters nicht mehr erwerben, kann die Behörde Sie von diesen Voraussetzungen befreien.

Ob ein solches altersbedingtes Unvermögen vorliegt, prüft die Einbürgerungsbehörde immer im Einzelfall. Dabei schaut sie sich Ihre persönliche Situation an. Eine Rolle spielen Ihr Bildungsstand, Ihre kognitiven Fähigkeiten und Ihre persönlichen Lebensumstände.

Die Behörde kann außerdem ein fachärztliches Attest oder Gutachten verlangen. Damit weisen Sie nach, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse aufgrund Ihres Alters nicht mehr erwerben können. Ist das altersbedingte Unvermögen aufgrund Ihrer persönlichen Situation bereits eindeutig, kann die Behörde auf das Gutachten verzichten.

Einbürgerung ab 60 Jahren: Ausnahmen bei Sprachkenntnissen

Grundsätzlich müssen Sie für die Einbürgerung Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen. Das schreibt § 10 StAG vor. Den Nachweis können Sie zum Beispiel durch ein Sprachzertifikat oder einen deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss erbringen.

Für Menschen im höheren Alter sieht das Gesetz aber Ausnahmen vor. Können Sie die erforderlichen Deutschkenntnisse aufgrund Ihres Alters nicht mehr erwerben, müssen Sie keinen B1-Nachweis für die Einbürgerung erbringen.

Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn Sie die deutsche Sprache aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht mehr erwerben können.

Ob eine altersbedingte Ausnahme bei Ihnen vorliegt, prüft die Behörde immer im Einzelfall.

Wichtig ist: Liegt ein altersbedingtes Unvermögen vor, müssen Sie auch kein niedrigeres Sprachniveau wie A1 oder A2 nachweisen. Die Voraussetzung der Deutschkenntnisse entfällt dann vollständig.

Neben dieser altersbedingten Erleichterung gibt es noch zwei weitere Ausnahmen. Sie hängen zwar nicht direkt von Ihrem Alter ab, können aber gerade für Menschen im höheren Alter wichtig sein.

Härtefallregelung bei den Sprachkenntnissen

Eine weitere Ausnahme kann bei einem Härtefall gemacht werden: Haben Sie sich nachweislich über längere Zeit bemüht, Deutsch auf Niveau B1 zu lernen, aber das Niveau trotzdem nicht erreicht, kann die Behörde eine Ausnahme machen.

In diesem Fall kann es ausreichen, wenn Sie sich im Alltag mündlich auf Deutsch verständigen können. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, prüft die Behörde anhand Ihrer persönlichen Situation.

Ausnahme für ehemalige Gast- und Vertragsarbeiter

Eine besondere Ausnahme gilt außerdem für ehemalige Gastarbeiter und Vertagsarbeitnehmer. Sie müssen keine Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Es reicht, wenn sie sich im Alltag mündlich auf Deutsch verständigen können.

Ein Sprachzertifikat ist dafür nicht zwingend erforderlich. Die Behörde kann die Sprachkenntnisse auch in einem persönlichen Gespräch feststellen. Die Erleichterung gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für nachgezogene Ehepartner.

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Einbürgerung über 60 Jahre: Ausnahmen beim Einbürgerungstest

Eine weitere Voraussetzung für den deutschen Pass sind ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. In der Regel weisen Sie diese Kenntnisse mit dem Einbürgerungstest (“Leben in Deutschland” Test) nach. Ein deutscher Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss wird ebenfalls als Nachweis anerkannt.

Ähnlich wie bei den Sprachkenntnissen kann es für Menschen im höheren Alter eine Ausnahme geben. Können Sie die erforderlichen Kenntnisse über Deutschland aufgrund Ihres Alters nicht mehr erwerben, müssen Sie den Einbürgerungstest nicht ablegen.

Die Einbürgerungsbehörde prüft Ihre persönliche Situation auch hier im Einzelfall. Wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass Sie das Wissen über Deutschland aufgrund Ihres Alters nicht erwerben können, kann die Behörde eine Ausnahme machen.

Auch gesundheitliche Gründe können zu einer Befreiung von der Voraussetzung führen – zum Beispiel, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit Sie daran hindert, die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben.

Mitglieder der früheren Gastarbeiter- und Vertragsarbeitergeneration müssen ebenfalls keinen Einbürgerungstest machen. Entscheidend ist hier aber nicht das Alter, sondern ob Sie zu dieser Personengruppe gehören.

Einbürgerung mit 60 Jahren: So läuft das Verfahren ab

Wer das Einbürgerungsverfahren durchläuft, sollte sich gut vorbereiten, um Verzögerungen zu vermeiden. Von der Antragstellung über die benötigten Dokumente bis hin zu Gebühren und Bearbeitungszeiten – hier erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind und wie der Prozess effizient gestaltet werden kann.

Wie genau die deutsche Einbürgerung ab 60 Jahren abläuft, erfahren Sie in folgender Grafik:

Kosten für die Einbürgerung ab 60 Jahren

Für die Einbürgerung ab 60 Jahren werden keine besonderen Gebühren erhoben. Die Kosten sind unabhängig vom Alter für alle gleich. Für Erwachsene beträgt die gesetzliche Gebühr für die Einbürgerung 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte haben, beträgt die Gebühr 51 Euro.

Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie ihn nach Beginn der Bearbeitung zurücknehmen, können Gebühren entstehen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Einzelfall ab.

Zusätzlich zur Einbürgerungsgebühr können weitere Kosten entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Gebühren für das Sprachzertifikat oder den Test “Leben in Deutschland”, wenn Sie diese Nachweise benötigen. Auch für die Beschaffung von Urkunden und Identitätsnachweisen, beglaubigten Kopien oder Übersetzungen von ausländischen Dokumenten können Kosten anfallen.

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Wie lange dauert die Einbürgerung ab 65 Jahren?

Wie lange eine Einbürgerung dauert. hängt vor allem von der zuständigen Behörde und der Zahl der offenen Anträge ab. Je nach Stadt oder Bundesland kann das Verfahren mehrere Monate oder auch deutlich länger dauern.

Das Alter spielt für die Bearbeitungszeit keine Rolle. Für eine Einbürgerung ab 65 Jahren gelten also keine eigenen oder kürzeren Bearbeitungszeiten.

In welchen Städten das Einbürgerungsverfahren aktuell vergleichsweise schnell geht und wo Antragsteller besonders lange warten müssen, haben wir in der folgenden Grafik für Sie zusammengestellt.

Faktoren, die das Verfahren verzögern können, sind zum Beispiel unvollständige Unterlagen, eine hohe Zahl an Anträgen oder zusätzliche Prüfungen durch die Einbürgerungsbehörde.

Wenn Sie Ihren Antrag vollständig einreichen und auf Nachfragen der Behörde schnell reagieren, können Sie zusätzliche Verzögerungen vermeiden.

Dokumente für die Einbürgerung ab 65 Jahren

Für die Einbürgerung müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen. Welche Dokumente Sie brauchen, hängt von Ihrer persönlichen Situation und der zuständigen Einbürgerungsbehörde ab.

In unserer Checkliste zum Download finden Sie alle wichtigen Dokumente auf einen Blick. So können Sie prüfen, welche Unterlagen Sie bereits haben und welche Ihnen noch fehlen. Je nach persönlicher Situation kann die Behörde weitere Nachweise verlangen.

Deutsche Einbürgerung ab 60 Jahren: Chancen und Vorteile

Die Einbürgerung im höheren Alter kann viele Vorteile bringen, darunter ein gesichertes Aufenthaltsrecht, politische Mitbestimmung und Reisefreiheit. Trotz möglicher Herausforderungen, wie Sprach- oder Integrationsanforderungen, gibt es für ältere Personen gewisse Vorteile, die den Prozess erleichtern.

Haben Sie noch Fragen?
Gibt es bei Ihnen Schwierigkeiten beim Einbürgerungsprozess und Sie haben noch Verständnisfragen? Kontaktieren Sie uns und unsere juristischen Experten helfen Ihnen gerne bei jeder Frage weiter!

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung ab 65 Jahren

Kann ich die Einbürgerung ab 60 Jahren unter erleichterten Voraussetzungen erhalten?

Ja – und nein. Es gibt keine Altersgrenze, ab der die Einbürgerung unter erleichterten Bedingungen möglich ist. Das bedeutet: Auch Personen im höheren Alter ab 60, 65, 70 oder sogar 80 Jahren müssen alle regulären Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland erfüllen.

Trotzdem kann die Behörde bei Personen im höheren Alter gewisse Ausnahmen machen, vor allem bei den Deutschkenntnissen und den Kenntnissen über das Leben in Deutschland.

Können Sie diese Voraussetzungen aufgrund Ihres Alters nicht mehr erfüllen, kann die Behörde eine Ausnahme machen und Sie müssen die Nachweise nicht mehr erbringen.

Grundsätzlich ja. Auch im höheren Alter müssen Sie für die Einbürgerung Deutsch auf B1-Level nachweisen. Können Sie die Deutschkenntnisse aber aufgrund Ihres Alters nicht mehr erwerben, kann die Behörde von dieser Voraussetzung absehen.

Sie müssen dann auch kein niedrigeres Sprachniveau wie A1 oder A2 nachweisen.

Ja! Eine automatische Befreiung ab einem bestimmten Alter gibt es nicht.

Aber auch hier gilt: Können Sie die Kenntnisse über Deutschland wegen Ihres Alters nicht mehr erwerben, müssen Sie den Einbürgerungstest nicht ablegen.

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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...