Wer gilt als Schutzsuchender in Deutschland?
Schutzsuchende sind Menschen, die aus politischen, humanitären oder völkerrechtlichen Gründen nach Deutschland kommen und hier Schutz suchen. Die meisten von ihnen – rund 2,7 Millionen in 2024 – haben einen humanitären Aufenthaltstitel. In Deutschland gibt es drei Formen dieses Schutzes:
- Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes: Menschen, die in ihrem Heimatland durch den Staat politisch verfolgt werden – etwa wegen ihrer Religion, Nationalität, politischen Meinung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe – haben in Deutschland ein Recht auf Asyl.
- Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 Asylgesetz): Wer wegen seiner Herkunft, Religion, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe in seinem Heimatland verfolgt wird oder eine ernsthafte Verfolgung befürchtet, kann in Deutschland einen Flüchtlingsschutz erhalten. Dabei wird auch die Verfolgung durch nichtstaatliche Gruppen (z.B. Milizen oder Terrorgruppen) berücksichtigt, wenn der Herkunftsstaat keinen Schutz bietet.
- Subsidiärer Schutz nach §4 des Asylgesetzes (AsylG): Wenn weder Asyl noch Flüchtlingsschutz greift, kann subsidiärer Schutz gewährt werden. Das ist der Fall, wenn einer Person in ihrem Heimatland ernsthafte Gefahren drohen – etwa die Todesstrafe, Folter oder schwere Gewalt im Rahmen eines Krieges – und sie dort keinen ausreichenden Schutz erhält.
Etwa 427.000 Personen befanden sich Ende 2024 noch in laufenden Asylverfahren, während 171.000 Schutzsuchende abgelehnt wurden oder ihren Schutzstatus verloren haben.
Der Anteil der geduldeten Personen in Deutschland ist erneut gesunken – eine Entwicklung, die mit dem Ende 2022 eingeführten Chancen-Aufenthaltsrecht in Zusammenhang steht.
§ 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist eine zentrale rechtliche Bestimmung, die es ermöglicht, Personen, die kollektiv vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Deutschland vorübergehenden Schutz zu gewähren. ...
Zahl der Schutzsuchenden aus der Ukraine weiterhin hoch
Auch 2024 war die Ukraine das häufigste Herkunftsland neu eingereister Schutzsuchender: 138.000 Ersteinreisen wurden registriert – fast dreimal so viele wie aus Syrien (49.000). Insgesamt lebten Ende 2024 über eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus in Deutschland, ein Plus von 12,5 Prozent gegenüber 2023.
Auf den weiteren Plätzen folgen Syrien (713.000), Afghanistan (348.000), Irak (190.000) und die Türkei (157.000). Zusammen machen diese fünf Herkunftsländer fast drei Viertel aller Schutzsuchenden in Deutschland aus.
Ein Zuwachs wurde aber auch bei Personen aus Kolumbien (+45,7 %) und Venezuela (+22,7 %) verzeichnet – insgesamt leben je rund 9.000 Schutzsuchende aus diesen beiden Ländern in Deutschland.
Ein deutlicher Rückgang (-23,5 %) wurde hingegen bei Schutzsuchenden aus Georgien festgestellt. Ursache dürfte die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat sein. Mit dieser Einstufung gelten Asylanträge aus diesem Land pauschal als unbegründet – Asyl wird nur in Ausnahmefällen gewährt.
Schutzsuchende in Deutschland: Große Unterschiede bei Alter, Geschlecht und Herkunft
Im Durchschnitt waren Schutzsuchende, die 2024 nach Deutschland einreisten, 32 Jahre alt. Rund 45 Prozent von ihnen waren Frauen und 27 Prozent Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren.
Die Zahlen variieren jedoch stark je nach Herkunftsland: Ukrainerinnen und Ukrainer waren überwiegend weiblich (59 %) und im Schnitt 35 Jahre alt, während Syrer und Afghanen zu etwa zwei Dritteln männlich und deutlich jünger waren (durchschnittlich 28 bzw. 27 Jahre).
Auch die Aufenthaltsdauer unterscheidet sich: Während ukrainische Schutzsuchende durchschnittlich 2,8 Jahre in Deutschland leben – die meisten kamen nach Kriegsbeginn 2022 –, sind Asylsuchende aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und der Türkei bereits deutlich länger im Land – teils über acht Jahre.
Besonders hoher Anteil an Schutzsuchenden im Osten Deutschlands
Ein Blick auf die Verteilung innerhalb Deutschlands zeigt: In Ostdeutschland stellen Schutzsuchende einen überdurchschnittlich hohen Anteil der ausländischen Bevölkerung dar. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt liegt dieser bei über 40 Prozent, in Thüringen bei 39 Prozent – verglichen mit dem Bundesdurchschnitt von 24 Prozent.
Zum Vergleich: In westdeutschen Ländern wie Bayern oder Baden-Württemberg liegt der Anteil unter 20 Prozent.
Besonders auffällig: In den drei größten Herkunftsgruppen – Ukrainerinnen und Ukrainer, Syrerinnen und Syrer sowie Afghaninnen und Afghanen – machen Schutzsuchende jeweils mehr als 70 Prozent der in Deutschland lebenden Personen dieser Staatsangehörigkeit aus.
Fazit: Zahl Schutzsuchender könnte 2025 sinken
Deutschland bleibt auch im Jahr 2024 eines der wichtigsten Zielländer für Schutzsuchende weltweit. Der größte Teil der Schutzsuchenden stammt weiterhin aus Krisenregionen wie der Ukraine, Syrien und Afghanistan. Während die Zahl der Geduldeten durch das Chancen-Aufenthaltsrecht weiter sinkt, steigt der Anteil der Menschen mit anerkanntem Schutzstatus deutlich an.
Übrigens: Der Chancen-Aufenthalt, der unter § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt ist, tritt (nach heutiger Rechtslage) am 31.12.2025 außer Kraft. Anträge auf dieses Recht können aber noch bis zum 30.12.2025 bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Angesichts der strengeren Migrations- und Asylregeln der neuen Bundesregierung – wie der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, dem geplanten Ende der Turbo-Einbürgerung, verstärkten Grenzkontrollen und der erleichterten Einstufung sicherer Herkunftsstaaten – bleibt offen, wie sich diese Veränderungen auf die Zahl der Schutzsuchenden im Jahr 2025 auswirken werden.