Doch ob das Gesetz – wie ursprünglich allgemein angenommen – noch vor der Sommerpause 2025 beschlossen wird, ist derzeit ungewiss. Was steckt dahinter?
Turbo-Einbürgerung: Was sieht der Gesetzentwurf vor?
Die Einbürgerung nach drei Jahren wurde im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 eingeführt. Nun könnte sie wieder abgeschafft werden. In dem von der Regierungskoalition vorgelegten Entwurf heißt es:
„Eine nachhaltige Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse benötigt Zeit. Die für die Anspruchseinbürgerung grundsätzlich erforderliche Voraufenthaltszeit von fünf Jahren trägt dem hinreichend Rechnung, sodass weitere Verkürzungsmöglichkeiten ausgeschlossen sein sollten.“
Das bedeutet: Sollte das Gesetz in Kraft treten, wäre künftig ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren Voraussetzung für die Einbürgerung – unabhängig von individuellen Integrationsleistungen.
Was sagen die Abgeordneten im Bundestag zum Gesetz?
Fast symbolisch erscheint es da, dass genau auf den Tag ein Jahr nachdem die Turbo-Einbürgerung in Kraft getreten ist, nun über deren Abschaffung beraten wurde. Inhaltlich drehte sich die Debatte am vergangenen Freitag jedoch weniger um die Regelung selbst als vielmehr um die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts insgesamt.
So kritisierte AfD-Fraktionsmitglied Gottfried Curio nicht nur die Einbürgerung nach drei Jahren, sondern auch die nach fünf Jahren. “Die Staatsbürgerschaft sollte Ausdruck des Angekommenseins sein – das ist nach fünf Jahren nicht gewährleistet.” Zudem forderte die AfD die Einbürgerung wieder zur Ermessensentscheidung zu machen, anstatt zu “einem Recht nach dem Ablauf einer Frist.”
SPD-Abgeordneter Hakan Demir verteidigte hingegen die Reform von 2024: “Wer seit über fünf Jahren hier lebt, arbeitet und integriert ist, sollte eingebürgert werden können.” Zudem wies er darauf hin, dass die mit der Reform geschaffene Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft auch Deutschen zugutekommt, die im Ausland leben, aber die Verbindung zur Heimat nicht verlieren wollen.
Die Fraktionen der Linke und Grünen kritisierten den Vorstoß der Regierung. Die Turbo-Einbürgerung abzuschaffen, führe allein dazu, “gut integrierte Menschen auszuschließen”, so Filiz Polat. Dabei habe “die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts dazu geführt, dass sich mehr Menschen zu Deutschland bekennen.” Mit Blick auf den Fachkräftemangel sei die Einbürgerung nach drei Jahren kein Geschenk, sondern ein Investment in die Zukunft.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte den Gesetzentwurf: „Einbürgerung sollte den Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses markieren – nicht seinen Anfang.“ Eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren könne diesem Anspruch nicht gerecht werden.
Wann fällt die Entscheidung?
Nach der ersten Lesung am Freitag wurde der Gesetzentwurf an den Innenausschuss zur weiteren Beratung übergeben. Vor der finalen Entscheidung kommt es jedoch noch zu einer weiteren Debatte im Bundestag.
Wann diese stattfindet, und ob sie—und damit die Entscheidung—wie lange erwartet, noch vor der parlamentarischen Sommerpause fällt, ist aktuell unklar. Die letzte Beratungswoche vor der Sommerpause findet zwischen dem 07. Juli und 11. Juli statt. Zum jetzigen Zeitpunkt steht eine weitere Debatte über das Aus der Turbo-Einbürgerung allerdings (noch) nicht auf der Tagesordnung.
Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Beratungen im Innenausschuss bis zum Ende der Sommerpause angesetzt sind. In diesem Fall würde eine Entscheidung frühestens nach der Sommerpause – also ab dem 8. September – fallen. Eine Turbo-Einbürgerung bleibt bis dahin möglich.
Fazit: Kann man aktuell noch die Turbo-Einbürgerung beantragen?
Die einfache Antwort ist: Ja, der Antrag auf Turbo-Einbürgerung kann bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gestellt werden. Solange das neue Gesetz nicht gilt, gilt die alte Gesetzgebung.
Und die besagt: Jeder, der besondere Integrationsleistungen zeigt, die deutsche Sprache auf dem C1-Niveau spricht, seit mindestens drei Jahren in Deutschland lebt und alle anderen Voraussetzungen erfüllt, kann einen Antrag auf Turbo-Einbürgerung stellen.
Aber Achtung: Noch offen ist, ob das neue Gesetz rückwirkend gelten könnte. Das heißt, es ist derzeit unklar, ob bereits laufende Verfahren, die bis zum Inkrafttreten nicht abgeschlossen sind, eventuell nachträglich abgelehnt oder gestoppt werden. Ob es hierzu eine Übergangsregelung geben wird (und wie diese aussieht), muss der Innenausschuss nun beraten.
