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Das Bild zeigt die deutsche Flagge in den Farben Schwarz, Rot, Gold. Die Turbo-Einbürgerung in Deutschland steht kurz vor dem Aus. Aber wie sieht es in anderen Ländern aus? Welche Fristen für die Einbürgerung gelten?

Turbo-Einbürgerung in Deutschland vor dem Aus – Wie regeln andere Länder die Staatsbürgerschaft?

Die Turbo-Einbürgerung – also die Möglichkeit, schon nach drei Jahren einen deutschen Pass zu erhalten – gilt als eine der bedeutendsten Neuerungen im Staatsangehörigkeitsrecht in den vergangenen Jahren. Mit dem Gesetz hat die Bundesregierung die Frist für die Einbürgerung 2024 deutlich verkürzt: Statt acht Jahren Aufenthalt reichen nun fünf, und bei besonderen Integrationsleistungen sowie Sprachkenntnissen auf C1-Niveau sogar nur drei Jahre.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Nun steht diese Sonderregelung allerdings wieder vor dem Aus. Am 8. Oktober 2025 wird der Bundestag über ein Gesetz entscheiden, das die Drei-Jahres-Regel streicht. Die allgemeine Frist von fünf Jahren bleibt bestehen.

Damit stellt sich die Frage: Wie ungewöhnlich ist die Turbo-Einbürgerung im internationalen Vergleich? Welche Einbürgerungsfristen gelten in anderen Ländern Europas und weltweit – und gibt es anderswo ebenfalls die Möglichkeit, bereits nach drei Jahren die Staatsbürgerschaft zu erhalten?

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Deutschland: Einbürgerung nach acht, fünf oder drei Jahren?

Rückblick: Bis Mitte 2024 galt in Deutschland eine klare Regel: Wer acht Jahre lang rechtmäßig im Land lebte, konnte einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Mit einem erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs war eine Verkürzung auf sieben Jahre möglich.

Die Grundidee war, dass die Staatsangehörigkeit erst nach einem langen Prozess und nachhaltiger Integration gewährt wird. Damit gehörte Deutschland international zu den Ländern mit relativ langen Wartezeiten.

Die Reform der Staatsangehörigkeit 2024 verkürzte die Frist deutlich: Seitdem reichen fünf Jahre für die Einbürgerung, wenn bestimmte Bedingungen wie Sprachkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt und Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllt sind.

Migrant:innen, die außergewöhnliche Integrationsleistungen vorweisen können – zum Beispiel durch besonders gute Deutschkenntnisse (C1-Niveau), schulische oder berufliche Erfolge oder starkes ehrenamtliches Engagement –, können seit der Reform bereits nach drei Jahren eingebürgert werden.

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Turbo-Einbürgerung in Deutschland vor dem Aus

In Politik, Medien und Gesellschaft erhielt dieses Modell schnell den Spitznamen Turbo-Einbürgerung. Befürworter sahen darin ein Signal für eine offene Gesellschaft, die Migrant:innen schneller volle Teilhabe ermöglicht. Kritiker hingegen warnten, dass drei Jahre Aufenthalt zu kurz seien, um eine echte Bindung an Deutschland nachzuweisen. Sie warnten vor schnellen Entscheidungen und vor Missbrauch.

Mit dem Regierungswechsel im Mai 2025 – CDU/CSU und SPD bilden seitdem die neue Bundesregierung – wurde klar: Die Turbo-Einbürgerung soll wieder abgeschafft werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Juni in den Bundestag eingebracht. Darin heißt es: künftig soll die Einbürgerung einheitlich nach fünf Jahren möglich sein. Die Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren entfällt.

Das Gesetz wird am 8. Oktober 2025 final im Bundestag beraten und beschlossen. Es tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Europa im Vergleich: Zwischen fünf und zehn Jahren für die Einbürgerung

Ein Blick auf andere europäische Länder zeigt, wie unterschiedlich die Fristen für die Einbürgerung geregelt sind. Während einige Staaten ähnlich wie Deutschland mit fünf Jahren arbeiten, setzen andere auf deutlich längere Zeiten.

Frankreich gilt oft als Referenz für ein eher offenes Modell. Dort können sich Ausländer:innen nach fünf Jahren Aufenthalt einbürgern lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei erfolgreichem Studium oder nachgewiesenen Integrationsleistungen– ist eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich.

Belgien hat ein zweistufiges Modell. Dort ist die Einbürgerung nach fünf Jahren Aufenthalt über eine Erklärung möglich – vorausgesetzt, Sprachkenntnisse und gesellschaftliche Integration sind nachgewiesen. Andere Wege, wie die klassische Einbürgerung, setzen längere Aufenthaltszeiten von bis zu zehn Jahren voraus.

Niederlande: Auch hier gilt die allgemeine Fünf-Jahres-Regel. Ein Sonderweg besteht für Ehepartner von Niederländerinnen und Niederländern, die im Ausland leben. Für sie kann eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren Ehe und Zusammenleben erfolgen.

Auch das Vereinigte Königreich erlaubt eine Einbürgerung nach fünf Jahren Aufenthalt, wenn der Antragsteller mindestens ein Jahr mit „Indefinite Leave to Remain“ (dauerhafter Aufenthaltsstatus) im Land lebt. Ehepartner von Britinnen und Briten können schon nach drei Jahren eingebürgert werden.

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Spanien verfolgt ein deutlich strengeres Modell. Grundsätzlich gilt eine Aufenthaltszeit von zehn Jahren. Ausnahmen gibt es für bestimmte Gruppen: Für anerkannte Flüchtlinge ist die Einbürgerung nach fünf Jahren möglich. Für Menschen aus bestimmten Herkunftsländern, vor allem aus Lateinamerika, aber auch aus Portugal, den Philippinen und Äquatorialguinea, genügt ein Aufenthalt von zwei Jahren. Für Ehepartner von Spaniern ist die Einbürgerung schon nach einem Jahr möglich.

Italien sieht für Nicht-EU-Bürger:innen eine Einbürgerung nach zehn Jahren Aufenthalt vor. EU-Bürger:innen können bereits nach vier Jahren den Antrag stellen.

Griechenland sieht sieben Jahre Aufenthalt vor, bietet aber eine Verkürzung auf drei Jahre, wenn jemand mit einem griechischen Staatsbürger verheiratet ist und/oder Elternteil eines minderjährigen, griechischen Staatsbürgers ist.

Polen hat eine relativ kurze Aufenthaltsfrist: Wer mindestens drei Jahre ununterbrochen mit einer Niederlassungserlaubnis im Land lebt und zudem Einkommen und Wohnraum nachweist, kann die Staatsbürgerschaft beantragen. Neben diesem Weg bestehen weitere Sonderregelungen, etwa für Ehepartner:innen polnischer Staatsbürger oder für anerkannte Flüchtlinge.

Dänemark gilt mit neun Jahren Aufenthalt als eines der Länder mit besonders langen Fristen. Es gibt Ausnahmen, etwa sechs bis acht Jahre bei Ehe mit Däninnen und Dänen.

Finnland hat seine Regeln 2024 verschärft: Seitdem liegt die Frist bei acht Jahren. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Verkürzung auf fünf Jahre möglich.

Die Schweiz ist traditionell restriktiv. Die Einbürgerung setzt in der Regel zehn Jahre Aufenthalt voraus, ergänzt um kantonale Bedingungen wie Sprachkenntnisse oder kommunale Integration.

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Einbürgerung nach drei Jahren in meisten Fällen ein Sonderweg

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine allgemeine Drei-Jahres-Regel wie in Deutschland gibt es (fast) nirgends. Dort, wo drei Jahre vorgesehen sind, handelt es sich um Sonderregelungen – etwa für Ehepartner, anerkannte Flüchtlinge oder Eltern minderjähriger Staatsbürger.

  • Deutschland: Drei Jahre bei besonderer Integration (Turbo-Einbürgerung)
  • Irland: Drei Jahre für Ehepartner irischer Staatsbürger oder für anerkannte Flüchtlinge.
  • Niederlande: Drei Jahre für im Ausland lebende Ehepartner von Niederländerinnen oder Niederländern.
  • Griechenland: Drei Jahre für Ehepartner mit minderjährigem Kind oder Eltern minderjähriger griechischer Kinder.
  • Polen: Drei Jahre ununterbrochene Niederlassung mit Daueraufenthaltstitel.

Deutschland ist mit der 2024 eingeführten Turbo-Einbürgerung daher eine Ausnahme, weil die Regel für alle grundsätzlich offen stand bzw. aktuell noch offen steht, nicht nur für bestimmte Gruppen.

Außerhalb Europas: Drei bis fünf Jahre bis zur Einbürgerung

Auch ein Blick über Europa hinaus ist aufschlussreich. Viele klassische Einwanderungsländer setzen auf moderate Fristen von drei bis fünf Jahren, oft mit Sonderregelungen für Ehepartner.

In den USA beträgt die Frist für die Einbürgerung fünf Jahre als „Permanent Resident“. Wer mit einem US-Bürger verheiratet ist, kann bereits nach drei Jahren den Antrag stellen – unter der Bedingung, dass Ehe und Aufenthaltsstatus stabil bestehen.

Kanada hat mit drei Jahren eine der kürzesten Fristen. Wer in den letzten fünf Jahren mindestens 1.095 Tage im Land gelebt hat, kann die kanadische Staatsbürgerschaft beantragen. Zeiten mit befristetem Aufenthalt – etwa als Studierender oder Arbeitnehmer – können teilweise angerechnet werden.

Australien: Hier ist die Einbürgerung nach vier Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich, davon mindestens ein Jahr mit Permanent-Resident-Status (Daueraufenthalt).

Neuseeland: Erforderlich sind fünf Jahre Aufenthalt, ergänzt durch eine Mindestanwesenheit und die Absicht, im Land zu bleiben.

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Fazit

Der internationale Vergleich zeigt: Die Einbürgerungspraxis variiert stark, folgt aber gewissen Mustern. Länder mit traditionell hoher Zuwanderung wie Kanada oder die USA bieten vergleichsweise kurze Fristen, während südeuropäische Länder wie Spanien oder Italien meist acht oder sogar zehn Jahre für die Einbürgerung verlangen.

Auch in Nordeuropa zeichnet sich ein Trend zu längeren Fristen ab, wie die jüngsten Debatten in Schweden oder die Reform in Finnland zeigen. Mit einer Frist von fünf Jahren für die Einbürgerung reiht sich Deutschland ins europäische Mittelfeld ein.

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Anna Faustmann
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