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Zwei Personen sitzen an einem Tisch und lernen über die deutsche Geschichte. Das Lernmaterial liegt vor ihnen. Über eine Milliarde Euro-so viel will Deutschland in 2025 für Integrationskurse und Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten ausgeben.

Über eine Milliarde Euro in 2025 – Deutschland erhöht Mittel für Integrationskurse

Während in Deutschland vielerorts über die strengen Migrations- und Asylregeln unter der neuen Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) diskutiert wird, dürften sich zahlreiche Migrantinnen und Migranten über folgende Nachricht freuen: Die Bundesregierung erhöht die finanziellen Mittel für Integrationskurse im Jahr 2025 deutlich. Statt der ursprünglich vorgesehenen 763 Millionen Euro werden nun rund 1,066 Milliarden Euro bereitgestellt – ein Plus von über 300 Millionen Euro.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Laut einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke, über die unter anderem die Rheinische Post berichtete, hat das Bundesfinanzministerium der zusätzlichen Ausgabe bereits zugestimmt.

Damit ist die Finanzierung der Integrationskurse im laufenden Jahr gesichert – und gibt sowohl Trägern als auch Teilnehmenden Planungssicherheit.

Hohe Nachfrage bei Geflüchteten aus der Ukraine und Syrien

Der Bedarf an Integrationskursen bleibt ungebrochen hoch: Allein in den ersten vier Monaten 2025 haben laut Medienberichten bereits etwa 122.800 Menschen an einem Kurs teilgenommen.

Hält der Trend weiter an, bedeutet das eine Teilnehmerzahl von insgesamt über 360.000 Migrantinnen und Migranten in 2025 – und damit ähnlich viele wie im Vorjahr. Wie schon in den vergangenen Jahren stellen Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit die größte Gruppe an Teilnehmenden, gefolgt von Migrantinnen und Migranten aus Syrien und Afghanistan.

Schon 2024 stellte die Bundesregierung über eine Milliarde Euro für Integrationskurse bereit. Während der Corona-Pandemie 2021/2022 lagen die Ausgaben noch bei weniger als 500 Millionen Euro.

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Integrationskurse seit 2005 Teil der deutschen Integrationspolitik

Seit Einführung der Integrationskurse mit dem Zuwanderungsgesetz im Jahr 2005 haben diese sich zu einem zentralen Bestandteil der Integrationspolitik in Deutschland entwickelt. Sie sind heute Teil des Gesamtprogramms Sprache, das 2016 um Berufssprachkurse erweitert wurde.

Die Kursformate werden stetig weiterentwickelt – mit einem klaren Fokus auf alltagsnaher Kommunikation, praktischer Anwendung sowie verstärkt auf digitalen Lernangeboten. Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) dient dabei als Grundlage für die Qualitätsstandards.

Was beinhaltet ein Integrationskurs in Deutschland – wie lange dauert er?

Ein Integrationskurs in Deutschland setzt sich zusammen aus:

Der allgemeine Integrationskurs umfasst in der Regel 700 bis 1000 Unterrichtseinheiten (UE). Für Teilnehmende mit guten Lernvoraussetzungen besteht die Möglichkeit, den Kurs als Intensivkurs mit 500 UE zu absolvieren.

Je nach persönlicher Situation kann der Kurs in Vollzeit oder Teilzeit besucht werden. Teilzeitkurse – etwa am Nachmittag oder Abend – richten sich vor allem an Berufstätige oder Personen mit familiären Verpflichtungen.

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Was beinhaltet der Sprachkurs?

Der Sprachkurs dauert im allgemeinen Integrationskurs zwischen 600 bis 900 Unterrichtseinheiten und im Intensivkurs 400 Einheiten. Behandelt werden zentrale Themen aus dem deutschen Alltagsleben:

  • Arbeit und Beruf
  • Aus- und Weiterbildung
  • Betreuung und Erziehung von Kindern
  • Einkaufen, Handel und Konsum
  • Freizeit und soziale Kontakte
  • Gesundheit und Hygiene
  • Medien und Mediennutzung
  • Wohnen
  • Praktische Kommunikation: Briefe und E-Mails schreiben, Formulare ausfüllen, telefonieren, Bewerbungen schreiben

Am Ende steht die Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)“.

Was beinhaltet der Orientierungskurs?

Nach Abschluss des Sprachkurses folgt der Orientierungskurs, der in der Regel 100 Unterrichtseinheiten umfasst. Hier geht es um gesellschaftliches und politisches Grundwissen:

  • Deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur
  • Rechte und Pflichten in Deutschland
  • Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
  • Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Der Orientierungskurs schließt mit dem Abschlusstest “Leben in Deutschland” ab.

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Wer darf am Integrationskurs teilnehmen?

Berechtigt zur Teilnahme nach §44 AufenthG sind:

Wer muss an einem Integrationskurs teilnehmen?

In bestimmten Fällen kann die Ausländerbehörde oder eine andere Behörde nach §44a AufenthG zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies geschieht zum Beispiel bei:

  • neu zugewanderten Menschen, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können
  • bereits länger in Deutschland lebenden Ausländern und Ausländerinnen, die besonders integrationsbedürftig sind
  • Asylbewerbern und Asylbewerberinnen, Geduldeten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und die vom zuständigen Amt zur Teilnahme an einem Integrationskurs aufgefordert werden

Im Grundsatz werden die Kosten zur Hälfte vom Teilnehmenden und zur anderen Hälfte vom Staat getragen. Aktuell beträgt der Kostenbeitrag für Migrantinnen und Migranten pro Unterrichtseinheit 2,29 Euro. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden.

Fazit: Ein Integrationskurs in Deutschland lohnt sich

Wir von Migrando empfehlen allen Zugewanderten, Migrantinnen und Migranten die Teilnahme an einem Integrationskurs. Die Kurse sind nicht nur ein wichtiger Schritt, um die deutsche Sprache und Gesellschaft besser kennenzulernen, sondern auch von großer Bedeutung für langfristige Perspektiven in Deutschland.

Denn ein Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (B1-Niveau) sowie über Integrationswissen (“Leben in Deutschland”-Test) ist verpflichtend, wenn Sie sich zukünftig in Deutschland einbürgern lassen oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen wollen.

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