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Migrando - Ihre Experten zum Thema Niederlassungserlaubnis

Subsidiärer Schutz und Niederlassungserlaubnis

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Subsidiärer Schutz ermöglicht den Antrag auf Niederlassungserlaubnis bei erfüllten Voraussetzungen.
  • Minderjährige können ab 16 Jahren die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie seit 5 Jahren ein Aufenthaltsrecht haben.
  • Volljährige benötigen zusätzlich Deutschkenntnisse (mindestens A2) und keine Sozialhilfe.
  • Früher Antrag empfohlen wegen langer Bearbeitungszeiten der Ausländerbehörden.

Kontrolle des subsidiären Schutzstatus

Dieser Blogbeitrag ist nur Dich geeignet, wenn du als Minderjähriger nach Deutschland eingereist bist und ein Aufenthaltsrecht subsidiärer Schutz oder Flüchtlingseigenschaft erhalten hast, z.B. einen positiven Asylbescheid (Vergleich mit der Bildergalerie).

Beantragung für Minderjährige

In dem Fall kannst du die Niederlassungserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit  § 26 Abs. 4 Satz 4 Aufenthaltsgesetz beantragen.

Voraussetzung für Minderjährige

Wenn du die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllst, erhältst du die Niederlassungserlaubnis!

  1. Du bist immer noch minderjährig, aber mindestens 16 jahre alt
  2. Als du 16 Jahre alt geworden bist, hattest du seit 5 Jahren ein Aufenthaltsrecht
  3. Du hast ein Aufenthaltsrecht aus humanitären, politischen oder familiären Gründen

Es ist ausreichend, wenn du „subsidiären Schutz“ gemäß § 25 Abs. 2 Alternative 2 AufenthG hast, da es gemäß § 26 Abs. 4 Satz 4 Aufenthaltsgesetz auch ausreichend ist, wenn du eine Aufenthaltserlaubnis zu humanitären Zwecken besitzt (BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, § 26 AufenthG, Rn. 22-24a).

Beantragung für Volljährige

In dem Fall kannst du die Niederlassungserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 26 Abs. 4 Satz 4 Aufenthaltsgesetz ebenfalls beantragen, wenn du die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllst.

Voraussetzungen für Volljährige

  1. Du bist volljährig, d.h. mindestens 18 Jahre alt
  2. Du hast seit mindestens 5 Jahren ein Aufenthaltsrecht in Deutschland
  3. Du sprichst Deutsch auf mindestens A2 Niveau
  4. Du bekommst keine Sozialhilfe, d.h. du arbeitest oder bist Student oder Auszubildender
  5. Du hast ein Aufenthaltsrecht aus humanitären, politischen oder familiären Gründe

Es ist ausreichend, wenn du „subsidiären Schutz“ gemäß § 25 Abs. 2 Alternative 2 AufenthG hast, da es gemäß § 26 Abs. 4 Satz 4 Aufenthaltsgesetz auch ausreichend ist, wenn du eine Aufenthaltserlaubnis zu humanitären Zwecken besitzt (BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, § 26 AufenthG, Rn. 22-24a).

Ablauf der Beantragung 

Die Beantragung der Niederlassungserlaubnis mit § 25 Abs. 2 Alt. 2. AufenthG läuft nach einem ähnlichen Prozess ab, wie es bei anderen Aufenthaltstiteln der Fall ist, die generell zum Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis berechtigt sind.

Ihre Schritte als subsidiär Schutzberechtigter zur Nieder­lassungs­erlaubnis

Anders als mit der Flüchtlingseigenschaft nach § 25 Abs.2 Alt.1 gelten für Sie bis auf die Anrechnung der Zeit des Asylverfahrens keine Erleichterungen bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis. Sie müssen also zunächst einmal alle für die Niederlassungserlaubnis vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Erster Schritt ist also, dass Sie alle Dokumente für die Niederlassungserlaubnis organisieren und erfüllen. Wenn Sie alle nötigen Dokumente gesammelt haben, dann kontrollieren Sie nochmals alles auf Vollständigkeit.

Anschließend füllen Sie das Antragsformular für die Niederlassungserlaubnis vollständig aus und geben Ihren Antrag auf einen Wechsel des Aufenthaltstitels ab. Wenn dies passiert ist, warten Sie auf den Entscheid der Ausländerbehörde.

Die benötigten Dokumente

Die in § 9 AufenthG festgeschriebenen Voraussetzungen sind die Grundlage für die Dokumente, die Sie benötigen:

  1. Die Bescheinigung über 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland (Die Zeit des Asylverfahrens wird hinzugerechnet)
  2. Der Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
  3. Der Nachweis über 60 Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung
  4. Der Beleg, dass keine Vorstrafen gegen Sie vorliegen
  5. Der Beleg über Ihren Arbeitsvertrag
  6. Der Nachweis über den erfolgreichen Einbürgerungstest
  7. Der Nachweis über ein Sprachzertifikat B1
  8. Die Klärung Ihrer Identität
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Wie sollte ich die Niederlassungserlaubnis beantragen?

Wir empfehlen dir mit migrando die Niederlassungserlaubnis zu beantragen!

Warum ist dieser Vorgang vorteilhaft für dich?

Zum einen ist bei der Antragstellung mit Hilfe von migrando sichergestellt, dass du einen Nachweis für die Antragstellung hast, da migrando mit Hilfe von Rechtsanwälten und anwaltlichen Empfangsbekenntnissen den Antrag rechtssicher stellt. Zum anderen beauftragt migrando Rechtsanwälte für das Antragsverfahren. Bereits bei der Antragstellung weiß die Ausländerbehörde, das bei langen Bearbeitungszeiten Ärger mit den deutschen Rechtsanwälten droht. So entsteht ein gewisser Druck und die Behörde bearbeitet die Unterlagen schneller, da ein juristisches Verfahren unangenehm ist.

Wann sollte ich die Niederlassungserlaubnis beantragen?

Wenn du bereits einen positiven Asylbescheid erhalten hast, empfehlen wir dir sofort die Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Aufgrund der zu erwartenden Überlastung der Ausländerbehörden ab 2021 gehen wir davon aus, dass die Verfahrenszeiten ca. 2-3 Jahre dauern werden. Je schneller du also den Antrag auf Niederlassungserlaubnis mit dem Aufenthaltstitel Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz stellst, desto einfacher kommst du an dein Ziel.

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