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Auf dem Bild sehen Sie eine Hand, die die deutsche Flagge hochhält. Laut einer DIW-Studie streben immer mehr Geflüchtete die deutsche Staatsbürgerschaft an oder haben diese bereits erhalten.

Studie: Immer mehr Geflüchtete streben die Einbürgerung an

Zehn Jahre nach der großen Fluchtbewegung von 2015 zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW): Die überwältigende Mehrheit der Geflüchteten möchte dauerhaft in Deutschland bleiben – und die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.
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Expertin für Ausländerrecht

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98 Prozent der ehemaligen Flüchtlinge wollen den deutschen Pass

Laut DIW gaben über 98 Prozent der Geflüchteten, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland gekommen sind, an, die deutsche Staatsangehörigkeit entweder bereits zu besitzen, beantragt zu haben oder beantragen zu wollen. Nur rund 1,5 Prozent wollen keinen deutschen Pass.

„Die Zahlen verdeutlichen, dass nahezu alle Geflüchteten eine dauerhafte Perspektive in Deutschland anstreben“, sagt Jörg Hartmann, Mitautor der Studie.

Besonders hoch ist die Einbürgerungsbereitschaft bei Geflüchteten aus Syrien: Schon 2023 besaßen laut Studie 13,1 Prozent von ihnen einen deutschen Pass – deutlich mehr als Asylsuchende aus anderen Herkunftsländern wie Afghanistan, Irak, Eritrea, Somalia oder dem Iran.

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Zahl der Einbürgerungen und Anträge steigen stark

Auch die Zahl der Einbürgerungen unter jenen, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland kamen, ist in den letzten Jahren gestiegen: von 2,1 Prozent (2021) auf 7,5 Prozent (2023).

Noch deutlicher ist der Anstieg bei den gestellten Anträgen: von 7,3 auf 25,7 Prozent. Bereits 2021 gaben 89,3 Prozent der Geflüchteten an, zwar noch keinen Antrag gestellt zu haben, aber in Zukunft einen stellen zu wollen.

Bemerkenswert ist dabei, dass die große Mehrheit der Neubürger ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten haben. 2023 lag der Anteil der Eingebürgerten mit doppelter Staatsbürgerschaft bei 88 Prozent.

Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland seit 2024 möglich

Deutschland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft eigentlich erst seit Juni 2024. Das heißt, Einbürgerungswillige mussten ihre bisherige Staatsangehörigkeit zuvor grundsätzlich ablegen, wenn sie den deutschen Pass erhalten wollen.

Aber: Schon damals gab es Ausnahmen, die in § 12 StAG („Hinnahme von Mehrstaatigkeit“) festgehalten waren. Diese galten für anerkannte Flüchtlinge und Menschen mit Verfolgungsrisiko. Auch Staatsangehörige von Ländern, die eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zulassen oder nur unter erschwerten Bedingungen erlauben, waren betroffen.

Viele Geflüchtete aus Afghanistan, Eritrea, dem Irak oder Syrien fielen daher schon nach altem Recht unter diese Regelungen und konnten neben ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft auch die deutsche erhalten.

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Warum der deutsche Pass so wertvoll ist

Für viele Geflüchtete aus Nicht-EU-Staaten bringt die deutsche Staatsbürgerschaft zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Schutz vor Abschiebung, selbst bei Änderungen der Rechtslage
  • Uneingeschränktes Aufenthalts- und Reiserecht in der EU
  • Politische Teilhabe durch aktives und passives Wahlrecht
  • Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst oder in sicherheitsrelevanten Bereichen
  • Visafreies Reisen in 189 Länder weltweit
  • Vereinfachter Familiennachzug

Die Rückkehr in die Heimat planen laut Studie dagegen nur wenige. Für die meisten Geflüchteten ist der deutsche Pass ein zentraler Schritt für Sicherheit, Chancen und gesellschaftliche Teilhabe.

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Welche Voraussetzungen gelten für die Einbürgerung in 2025?

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchte, muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Aufenthaltsdauer: In der Regel mindestens fünf Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. In Ausnahmefällen drei Jahre.
  • Aufenthaltsstatus: Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis, die für die Einbürgerung freigegeben ist.
  • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit: Nationalpass, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde.
  • Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
  • Einbürgerungstest: Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (Leben in Deutschland Test).
  • Lebensunterhalt: Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und ggf. unterhaltsberechtigte Angehörige – ohne Sozialhilfe oder Bürgergeld.
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Einschließlich der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands (z. B. Schutz jüdischen Lebens) und des friedlichen Zusammenlebens der Völker.
  • Straftaten: Keine Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen (Ausnahmen bei Straftaten bis zu 90 Tagessätzen).
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