Laut dem aktuellen Ranking gehört Deutschland weiterhin zur weltweiten Spitze in Sachen Reisefreiheit: Mit einem deutschen Pass können Bürger:innen aktuell 189 Länder visumfrei bereisen.
Damit teilt sich Deutschland den dritten Platz im globalen Vergleich–gemeinsam mit Frankreich, Italien, Spanien, Irland, Dänemark und Finnland.
Reisen ohne Visa: EU-Staaten dominieren die Top 10 – Land in Asien belegt Spitzenplatz
Zwar ist Deutschland im Vergleich zum Vorjahr zwei Plätze zurückgefallen – doch der Rückstand ist minimal. Angeführt wird das Ranking derzeit von Singapur (193 visumfreie Ziele), gefolgt von Japan und Südkorea (je 190). In den Top 10 finden sich aber vor allem europäische Staaten: 23 der 27 EU-Mitgliedsländer sind dort vertreten.
Die Platzierung im Henley Passport Index ergibt sich aus der Zahl der Länder, in die Inhaber:innen eines bestimmten Reisepasses ohne Visum einreisen dürfen. Berücksichtigt werden dabei auch elektronische Einreisegenehmigungen wie das ESTA für die USA oder die neue eTA für das Vereinigte Königreich, die seit April 2025 verpflichtend ist.
Weltweit hohe Mobilität mit dem deutschen Pass
Für Inhaber:innen des deutschen Passes bedeutet das: Die Einreise ist in weiten Teilen Europas sowie in vielen außereuropäischen Staaten ohne vorheriges Visum möglich. Dazu zählen unter anderem Japan, Kanada, Brasilien, Thailand oder Georgien. In Ländern wie den USA oder Kanada ist lediglich eine digitale Einreisegenehmigung erforderlich.
Einschränkungen bestehen weiterhin bei der Einreise in Staaten wie Afghanistan, Nordkorea, Syrien oder Jemen, wo in der Regel ein klassisches Visum vorab beantragt werden muss.
Bedeutung der Staatsangehörigkeit für globale Reisefreiheit
Der Henley Passport Index verdeutlicht jedes Jahr, wie stark die Reisefreiheit von der Staatsangehörigkeit abhängt. Während Bürger:innen vieler europäischer und asiatischer Länder nahezu uneingeschränkt reisen können, bleibt Menschen aus anderen Regionen die Einreise in große Teile der Welt erschwert.
So liegt Afghanistan erneut auf dem letzten Platz des Rankings. Mit einem afghanischen Pass ist die visumfreie Einreise nur in 25 Länder möglich. Auch Syrien, Irak und Pakistan befinden sich am unteren Ende des Index.
Einbürgerung bedeutet mehr als Aufenthaltsrecht
Für Migrant:innen in Deutschland, die eine Einbürgerung anstreben, ist das Pass-Ranking auch aus praktischer Perspektive relevant. Der Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit eröffnet nicht nur politische Teilhabe und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, sondern auch eine große Reisefreiheit weltweit – etwa für Familienbesuche, Reisen oder berufliche Mobilität.
Der Erfinder des Henley Passport Index, Dr. Christian H. Kaelin, sieht darin auch eine politische Dimension. Er fordert ein Umdenken beim Umgang mit Staatsangehörigkeit: „Die globale Ungleichheit in der Bewegungsfreiheit sollte stärker hinterfragt werden – insbesondere im Hinblick auf humanitäre Krisen und den Zugang zu sicheren Lebensbedingungen.“
Die zehn stärksten und schwächsten Pässe (2025)
Top 10: Visumfreier Zugang zu den meisten Ländern:
- Singapur (193 Länder)
- Japan (190 Länder)
- Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Spanien (189 Länder)
- Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden (188 Länder)
- Griechenland, Neuseeland, Schweiz (187 Länder)
- Großbritannien (186 Länder)
- Australien, Tschechien, Ungarn, Malta, Polen (185 Länder)
- Kanada, Estland, Vereinigte Arabische Emirate (184 Länder)
- Kroatien, Lettland, Slowakei, Slowenien (183 Länder)
- Island, Litauen, USA (182 Länder)
Visumfreier Zugang zu den wenigsten Ländern:
- Afghanistan (25 Länder)
- Syrien (27 Länder)
- Irak (30 Länder)
- Jemen, Somalia, Pakistan (32 Länder)
- Nepal, Libyen (38 Länder)
- Palästina, Eritrea, Bangladesch (39 Länder)
- Nordkorea (40 Länder)
- Sudan (41 Länder)
- Sri Lanka, Iran (42 Länder)
- Südsudan, Demokratische Republik Kongo (43 Länder)
Deutscher Pass: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Der deutsche Pass steht für globale Mobilität – aber wie gelangt man überhaupt an ihn? Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf verschiedene Wege erlangt werden: durch Geburt, Heirat oder Einbürgerung. Jede dieser Möglichkeiten ist im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Staatsangehörigkeit durch Geburt
Nach § 4 StAG erhalten Kinder automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn:
- ein Elternteil Deutscher oder Deutsche ist (Abstammungsprinzip), oder
- das Kind in Deutschland geboren wird, ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (Geburtsortsprinzip).
Deutscher Pass bzw. Einbürgerung durch Heirat
Eine Ehe mit einer deutschen Staatsbürgerin oder einem deutschen Staatsbürger kann zur Einbürgerung führen. Voraussetzung nach § 9 StAG sind:
- 3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland,
- 2 Jahre rechtmäßig bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft,
- sowie die Erfüllung aller Einbürgerungsvoraussetzungen nach § 10 StAG (u. a. Sprachkenntnisse, Lebensunterhaltssicherung, Loyalitätserklärung).
Einbürgerung nach fünf oder drei Jahren
Seit dem 27. Juni 2024 gelten durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts neue Regeln.
Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt (§ 10 StAG):
- 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
gesicherter Lebensunterhalt (für sich und Familie) - B1-Sprachzertifikat
- bestandener Einbürgerungstest
- Identitätsnachweis
- Loyalitätserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Straffreiheit (Ausnahme: bis zu 90 Tagessätze)
Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt:
- 3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- C1-Sprachniveau
- besondere Integrationsleistung (z. B. Ehrenamt, Bildungsabschlüsse, beruflicher Erfolg)
- alle weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen wie bei der Einbürgerung nach fünf Jahren
Wichtig: Aktuell diskutiert der deutsche Bundestag über ein Gesetz, das die sogenannte Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren wieder streichen soll. Das Gesetz wird voraussichtlich im September 2025 beschlossen. Sollte es in Kraft treten, ist eine Einbürgerung künftig grundsätzlich erst nach fünf Jahren möglich.
Doppelte Staatsbürgerschaft seit 2024 möglich
Bis Juni 2024 mussten viele Antragsteller:innen ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn sie den deutschen Pass erhalten wollten. Das hat sich geändert: Die doppelte Staatsbürgerschaft ist seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes grundsätzlich möglich.
Das bedeutet: Wer eingebürgert wird, darf neben der deutschen Staatsbürgerschaft seine bisherige Nationalität behalten, sofern das Herkunftsland dies ebenfalls zulässt.
