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Afghanischer Pass aus Bonn wird anerkannt: Wichtige Klarstellung für Afghanen in Deutschland

Für viele Afghaninnen und Afghanen in Deutschland herrschte nach der Machtübernahme der Taliban lange Unsicherheit:
Werden afghanische Pässe anerkannt – insbesondere solche, die in Deutschland beantragt werden?

Nun gibt es wichtige Klarstellungen durch ein Schreiben des zuständigen Ministeriums. Demnach werden afghanische Pässe, die in Bonn und weiterhin auch in München beantragt werden, wieder für Einbürgerungen und Niederlassungserlaubnisse anerkannt.
Verfasst von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Was war das Problem?

Nach der Machtübernahme der Taliban war lange unklar, ob neu ausgestellte afghanische Pässe gültig sind.

Besonders betroffen waren Dokumente, die ab dem 10.04.2025 ausgestellt wurden. Diese wurden in vielen Verfahren nicht anerkannt, mit Folgen für:

  • Einbürgerungsverfahren
  • Niederlassungserlaubnisse
  • Aufenthaltsrechtliche Verlängerungen

Viele Afghaninnen und Afghanen konnten deshalb keine Schritte zur langfristigen Sicherung ihres Aufenthalts unternehmen.

Was ist jetzt neu?

Nach dem aktuellen ministeriellen Schreiben gilt:

Afghanische Pässe, die über das Generalkonsulat in Bonn beantragt und produziert werden, sind wieder anerkannt.

Das bedeutet konkret:

  • Der afghanische Pass aus Bonn kann wieder für Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis genutzt werden.
  • Die zuvor bestehende Unsicherheit zur Anerkennung ist für diese Dokumente ausgeräumt.
  • Eine Passbeantragung in Bonn und München ist wieder rechtlich relevant.
Hinweis:

Aus Rückmeldungen unserer afghanischen Community haben wir erfahren, dass in Berlin künftig wieder Anträge auf afghanische Pässe angenommen werden sollen.
Ein konkretes Startdatum steht hierfür derzeit noch nicht fest. Die Produktion der Pässe soll dabei über Bonn erfolgen.

👉 Eine offizielle, bundesweit einheitliche Bestätigung liegt bislang nicht vor. Ob und ab wann Anträge entgegengenommen werden, kann je nach Stelle und Terminvergabe variieren.

Welche Unterlagen werden für die Passbeantragung benötigt?

Für die Beantragung eines afghanischen Passes ist mindestens eines der folgenden Dokumente erforderlich:

  • ein abgelaufener biometrischer afghanischer Pass
  • oder eine beglaubigte Tazkira
  • oder eine eTazkira

Viele Betroffene besitzen diese Dokumente nicht oder sind unsicher, wie sie diese beschaffen können.

Wichtiges Video: Was tun ohne Pass, Tazkira oder eTazkira?

Wenn Sie keinen abgelaufenen Pass, keine Tazkira oder eTazkira besitzen und nicht wissen, wie Sie vorgehen sollen, empfehlen wir dieses Erklärvideo:

Das Video erklärt verständlich, welche Möglichkeiten bestehen und welche Schritte sinnvoll sein können.

Weitere Möglichkeiten für die Passbeantragung

Laut den vorliegenden Informationen bestehen zusätzlich folgende Optionen:

  • Passbeantragung in Dubai ist möglich (auch online)
  • eTazkira-Verfahren können auch
    • in Abu Dhabi
    • oder direkt in Afghanistan (durch eine bevollmächtigte Person) durchgeführt werden

Diese Optionen können besonders dann relevant sein, wenn eine Beantragung in Deutschland aktuell nicht möglich ist.

Warum ist das für Afghaninnen und Afghanen in Deutschland so wichtig?

Ein anerkannter Pass ist in Deutschland ein zentrales Dokument, vor allem für:

  • die Identitätsklärung
  • die Einbürgerung
  • den dauerhaften Aufenthalt

Die neue Klarstellung schafft mehr Rechtssicherheit und eröffnet neue Handlungsmöglichkeiten.

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Fazit

Die Anerkennung der in Bonn ausgestellten afghanischen Pässe ist ein wichtiger Schritt für Afghanen in Deutschland.

Zusammen mit den Möglichkeiten in München, Dubai, Abu Dhabi und Afghanistan ergeben sich nun neue Wege, um notwendige Dokumente zu erhalten und den Aufenthaltsstatus zu sichern.

Haben Sie Fragen zur Passbeantragung oder Anerkennung?
Wenn Sie unsicher sind, ob ein afghanischer Pass in Ihrem Fall anerkannt wird oder wo Sie ihn beantragen können, können Sie sich informieren und Ihren Fall prüfen lassen.
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Christin Schneider
Christin Schneider
Head of Content
Christin Schneider ist die Head of Content bei Migrando. Mit zehn Jahren Tätigkeit bei der Ausländerbehörde verfügt sie über einzigartige, praxisbezogene Erfahrungen aus erster Hand. Dank ihrer Expertise ist sie eine gefragte Quelle für ...