Was war das Problem?
Nach der Machtübernahme der Taliban war lange unklar, ob neu ausgestellte afghanische Pässe gültig sind.
Besonders betroffen waren Dokumente, die ab dem 10.04.2025 ausgestellt wurden. Diese wurden in vielen Verfahren nicht anerkannt, mit Folgen für:
- Einbürgerungsverfahren
- Niederlassungserlaubnisse
- Aufenthaltsrechtliche Verlängerungen
Viele Afghaninnen und Afghanen konnten deshalb keine Schritte zur langfristigen Sicherung ihres Aufenthalts unternehmen.
Was ist jetzt neu?
Nach dem aktuellen ministeriellen Schreiben gilt:
Afghanische Pässe, die über das Generalkonsulat in Bonn beantragt und produziert werden, sind wieder anerkannt.
Das bedeutet konkret:
- Der afghanische Pass aus Bonn kann wieder für Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis genutzt werden.
- Die zuvor bestehende Unsicherheit zur Anerkennung ist für diese Dokumente ausgeräumt.
- Eine Passbeantragung in Bonn und München ist wieder rechtlich relevant.
Aus Rückmeldungen unserer afghanischen Community haben wir erfahren, dass in Berlin künftig wieder Anträge auf afghanische Pässe angenommen werden sollen.
Ein konkretes Startdatum steht hierfür derzeit noch nicht fest. Die Produktion der Pässe soll dabei über Bonn erfolgen.
👉 Eine offizielle, bundesweit einheitliche Bestätigung liegt bislang nicht vor. Ob und ab wann Anträge entgegengenommen werden, kann je nach Stelle und Terminvergabe variieren.
Welche Unterlagen werden für die Passbeantragung benötigt?
Für die Beantragung eines afghanischen Passes ist mindestens eines der folgenden Dokumente erforderlich:
- ein abgelaufener biometrischer afghanischer Pass
- oder eine beglaubigte Tazkira
- oder eine eTazkira
Viele Betroffene besitzen diese Dokumente nicht oder sind unsicher, wie sie diese beschaffen können.
Wichtiges Video: Was tun ohne Pass, Tazkira oder eTazkira?
Wenn Sie keinen abgelaufenen Pass, keine Tazkira oder eTazkira besitzen und nicht wissen, wie Sie vorgehen sollen, empfehlen wir dieses Erklärvideo:
Das Video erklärt verständlich, welche Möglichkeiten bestehen und welche Schritte sinnvoll sein können.
Weitere Möglichkeiten für die Passbeantragung
Laut den vorliegenden Informationen bestehen zusätzlich folgende Optionen:
- Passbeantragung in Dubai ist möglich (auch online)
- eTazkira-Verfahren können auch
- in Abu Dhabi
- oder direkt in Afghanistan (durch eine bevollmächtigte Person) durchgeführt werden
Diese Optionen können besonders dann relevant sein, wenn eine Beantragung in Deutschland aktuell nicht möglich ist.
Warum ist das für Afghaninnen und Afghanen in Deutschland so wichtig?
Ein anerkannter Pass ist in Deutschland ein zentrales Dokument, vor allem für:
- die Identitätsklärung
- die Einbürgerung
- den dauerhaften Aufenthalt
Die neue Klarstellung schafft mehr Rechtssicherheit und eröffnet neue Handlungsmöglichkeiten.
Unsere Leseempfehlung
Einbürgerung ohne Nationalpass
Hier erfahren Sie den Ablauf der Einbürgerung ohne Pass und warum die Einbürgerung ohne Pass für Ausländer kompliziert ist.
Fazit
Die Anerkennung der in Bonn ausgestellten afghanischen Pässe ist ein wichtiger Schritt für Afghanen in Deutschland.
Zusammen mit den Möglichkeiten in München, Dubai, Abu Dhabi und Afghanistan ergeben sich nun neue Wege, um notwendige Dokumente zu erhalten und den Aufenthaltsstatus zu sichern.