Was ist ein beschleunigtes Asylverfahren?
Bei einem beschleunigten Asylverfahren prüft die zuständige Behörde einen Asylantrag schneller als im regulären Verfahren. Nach den neuen EU-Regeln soll die Prüfung grundsätzlich innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Ein reguläres Asylverfahren kann dagegen bis zu sechs Monate dauern.
Die beschleunigten Verfahren sollen an den EU-Außengrenzen oder in grenznahen Aufnahmeeinrichtungen stattfinden – also noch bevor Asylsuchende in die EU einreisen. Die Schnellverfahren betreffen vor allem Asylsuchende aus Herkunftsländern, bei denen die Schutzquote bei nur 20 Prozent oder weniger liegt.
Die EU geht in diesen Fällen davon aus, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling oder für subsidiären Schutz vergleichsweise selten erfüllt sind. Deshalb sollen die Anträge künftig nicht mehr in einem regulären Asylverfahren, sondern in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden. Asylanträge aus diesen Herkunftsländern werden außerdem öfter als „offensichtlich unbegründet” abgelehnt.
Wichtig ist aber: Auch in einem beschleunigten Verfahren muss jeder Asylantrag einzeln geprüft werden. Menschen aus den betroffenen Herkunftsländern dürfen nicht pauschal abgelehnt werden. Sie behalten ihre Rechte im Asylverfahren und können gegen eine ablehnende Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Mit dem Start von GEAS ändern sich wichtige Regeln für Asylsuchende in der EU. Dazu gehören neue Screening-Verfahren, Grenzverfahren, strengere Dublin-Regeln und mögliche Leistungskürzungen. Wer ist betroffen und was ändert sich im Detail?...
Asylsuchende aus diesen Ländern müssen mit beschleunigten Verfahren rechnen
Die EU hat nun eine Liste der Herkunftsländer veröffentlicht, bei denen die Schutzquote im Jahr 2025 höchstens 20 Prozent betrug. Diese Liste dient künftig als Grundlage dafür, zu entscheiden, ob Asylsuchende ein beschleunigtes Verfahren durchlaufen müssen.
Zu den wichtigsten Herkunftsländern mit einer Schutzquote von höchstens 20 Prozent gehören:
- Irak (18,4 Prozent)
- Demokratische Republik Kongo (15,9 Prozent)
- Nigeria (14,3 Prozent)
- Pakistan (13,3 Prozent)
- Mexiko (12,7 Prozent)
- Kasachstan (12,4 Prozent)
- Sri Lanka (12,3 Prozent)
- Indonesien (11,7 Prozent)
- Türkei (11,7 Prozent)
- Libanon (11,6 Prozent)
- Jordanien (10,4 Prozent)
- Thailand (10,6 Prozent)
- Algerien (8,7 Prozent)
- Usbekistan (8,8 Prozent)
- Südafrika (8,1 Prozent)
- Senegal (7,8 Prozent)
- Angola (7,4 Prozent)
- Georgien (6,1 Prozent)
- Kosovo (6,0 Prozent)
- Ghana (5,8 Prozent)
- Tunesien (4,9 Prozent)
- Kambodscha (4,9 Prozent)
- Marokko (4,5 Prozent)
- Indien (2,2 Prozent)
- Venezuela (2,2 Prozent)
- Vietnam (2,3 Prozent)
- Serbien (1,9 Prozent)
- Nordmazedonien (0,6 Prozent)
- Bosnien und Herzegowina (0,8 Prozent)
- Republik Moldau (0,8 Prozent)
Was bedeutet das für Asylsuchende aus diesen Ländern?
Asylsuchende aus diesen Herkunftsländern können seit dem 12. Juni 2026 in ein beschleunigtes Asylverfahren einbezogen werden. Meistens noch bevor sie in die EU einreisen.
Stellt die Behörde nach der Prüfung fest, dass kein Anspruch auf Schutz besteht, kann der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Dann kann die Einreise verweigert werden oder der Asylsuchende muss die EU wieder verlassen.
Betroffene können gegen die Entscheidung zwar weiterhin Rechtsmittel einlegen. Im beschleunigten Verfahren gelten aber kürzere Fristen und strengere Regeln als im regulären Asylverfahren