Was plant die Bundesregierung?
Die Bundesregierung will die Ausgaben für das Wohngeld deutlich reduzieren. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Anschließend muss er vom Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden.
Nach den bisherigen Plänen sollen die Ausgaben für das Wohngeld um rund 40 Prozent sinken: von derzeit etwa fünf Milliarden Euro auf künftig rund drei Milliarden Euro pro Jahr.
Welche konkreten Änderungen geplant sind, ist bislang noch nicht bekannt. Der Gesetzentwurf wurde bisher nicht veröffentlicht. Deshalb lässt sich auch noch nicht sagen, wer tatsächlich betroffen sein wird.
Ein zentraler Aspekt der Einbürgerung in Deutschland ist die Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Dies bedeutet, dass Sie in der Lage sein müssen, für sich und Ihre Familie ohne staatliche Unterstützung zu sorgen, außer es handelt sich um bestimmte unproblematische Sozialleistungen....
Warum will die Bundesregierung beim Wohngeld sparen?
Die Bundesregierung begründet die geplanten Einsparungen mit der angespannten Haushaltslage. Nach Angaben von Bundesbauministerin Hubertz zwingen die schwache wirtschaftliche Entwicklung, verschiedene Krisen und hohe Staatsausgaben die Ministerien zu Sparmaßnahmen.
Die Pläne stoßen aber auf Kritik. Politiker von Grünen und Linken sowie Sozial- und Wohnungsverbände warnen davor, dass Haushalte mit geringem Einkommen zusätzlich belastet werden könnten. Auch innerhalb der SPD gibt es Widerstand gegen die Kürzungen. Kritiker befürchten, dass mehr Menschen dadurch auf andere Sozialleistungen wie Bürgergegld angewiesen sein könnten.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, deren Einkommen zwar für den Lebensunterhalt ausreicht, die aber Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten zu tragen. Mieter können in diesem Fall einen Mietzuschuss erhalten.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts bezogen Ende 2024 rund 1,24 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Zu den Empfängern zählen vor allem Rentner:innen, Familien, Alleinerziehende sowie Menschen mit niedrigem Einkommen.
Auch ausländische Staatsangehörige können Wohngeld erhalten, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und einen passenden Aufenthaltstitel haben, zum Beispiel:
- Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) und Erlaubnis zum
- Daueraufenthalt–EU (§ 9a AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnisse zur Beschäftigung (§ 18a, § 18b AufenthG) oder für Selbstständige (§ 21 AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnisse zur Ausbildung oder Studium (§ 16a und § 16b AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnisse für den Familiennachzug (§§ 28, 29, 30, 36 AufenthG)
- Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte (§ 25 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG) und subsidiär Schutzberechtigte (§ 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG)
- Duldung (§ 60 a AufenthG)
Wer könnte von den Kürzungen betroffen sein?
Da das geplante Gesetz bisher nicht veröffentlicht wurde, gibt es keine genauen Informationen dazu, wer künftig weniger oder gar kein Wohngeld mehr erhalten könnte.
Bundesbauministerin Hubertz erklärte aber gegenüber der Rheinischen Post: „Die Kürzungen beim Wohngeld werden leider alle bisherigen Empfänger betreffen. Ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte wird rausfallen. Ein Teil davon sind Menschen, die aufgrund ihres Einkommens bislang gerade so noch antragsberechtigt sind”
Bereits bewilligtes Wohngeld soll nach aktuellem Stand weitergezahlt werden. Die Bundesregierung plant nicht, laufende Bewilligungen vorzeitig zu beenden. Da Wohngeld in der Regel für zwölf Monate und teilweise sogar für 24 Monate bewilligt wird, dürften mögliche Änderungen voraussichtlich erst bei einem neuen Antrag oder einer Verlängerung angewendet werden.
Einbürgerung mit Wohngeld – geht das?
Eine wichtige Voraussetzung für die Einbürgerung ist der gesicherte Lebensunterhalt. Antragsteller:innen müssen grundsätzlich in der Lage sein, den Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienmitglieder ohne Bürgergeld und Sozialhilfe sichern zu können. Das bedeutet auch: Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, kann nicht eingebürgert werden.
Anders ist das aber beim Wohngeld. Der Bezug von Wohngeld steht einer Einbürgerung grundsätzlich nicht im Weg.
Auch andere staatliche Leistungen sind nicht schädlich für die Einbürgerung. Dazu zählen beispielsweise Kindergeld, Kinderzuschlag, BAföG, Krankengeld oder Pflegegeld.
Was bedeutet weniger Wohngeld für die Einbürgerung?
Ob eine Kürzung oder der Wegfall des Wohngelds Auswirkungen auf die Einbürgerung hat, hängt von der finanziellen Situation des Antragstellers ab.
Kann eine Person ihren Lebensunterhalt auch mit weniger oder ganz ohne Wohngeld aus eigenem Einkommen (oder durch unschädliche Leistungen wie Kindergeld oder Kinderzuschlag) sichern, bleibt eine Einbürgerung weiterhin möglich.
Problematisch kann es werden, wenn das Einkommen nach dem Wegfall oder der Kürzung des Wohngelds nicht mehr für den Lebensunterhalt ausreicht. Muss die betroffene Person deshalb Bürgergeld oder Sozialhilfe beantragen oder har Anspruch darauf, kann das dazu führen, dass die Einbürgerung nicht mehr möglich ist.
Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt: Für die Niederlassungserlaubnis muss der Lebensunterhalt nicht immer gesichert sein. In besonderen Fällen – etwa bei schwerer Krankheit oder Pflege in der Familie – kann eine Ausnahme möglich sein. Doch wann gilt das genau?...
Gibt es Ausnahmen?
Ja – seit 2024 enthält das Einbürgerungsgesetz eine wichtige Ausnahme von der Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts. In § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG steht: Der Lebensunterhalt muss nicht vollständig selbst gesichert sein, wenn der Antragsteller eine Arbeit hat und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwanzig Monate erwerbstätig war.
Das bedeutet: Selbst wenn eine Person aufgrund einer Wohngeld-Kürzung künftig Bürgergeld beziehen muss, kann eine Einbürgerung weiterhin möglich sein. Und zwar, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind (mind. 20 Monate erwerbstätig innerhalb der letzten zwei Jahre).
Darüber hinaus gelten für Angehörige der früheren Gastarbeitergeneration und ehemalige Vertragsarbeitnehmer besondere Regelungen. Auch in diesen Fällen führt der Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe nicht automatisch dazu, dass eine Einbürgerung ausgeschlossen ist.
Was sollten Antragsteller jetzt beachten?
Das Wichtigste zuerst: Die geplanten Kürzungen sind noch nicht beschlossen. Das Gesetz steht erst am Anfang des Verfahrens und die konkreten Regeln sind bislang nicht bekannt. Es ist daher möglich, dass sich die Pläne im weiteren Verfahren noch ändern.
Bis das neue Gesetz beschlossen wird, gelten die bisherigen Regeln weiter. Berechtigte Personen können weiterhin Wohngeld beantragen. Für die Einbürgerung gilt: Der Bezug von Wohngeld ist grundsätzlich nicht schädlich.
Sollte das Gesetz beschlossen werden und das Wohngeld gekürzt werden oder ganz wegfallen, kann dies aber Einfluss auf die Einbürgerung haben. Und zwar dann, wenn der Lebensunterhalt nicht mehr als gesichert gilt.