Bundestag beschloss Ende der Turbo-Einbürgerung
Der Bundestag verabschiedete das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts bereits Anfang Oktober mit deutlicher Mehrheit. Für die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung stimmten CDU/CSU, SPD sowie die AfD. Grüne und Linke votierten dagegen.
Mit dem Beschluss setzen die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD ein Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag um: die Rücknahme der Einbürgerung nach drei Jahren, die erst im Juni 2024 von der Ampel-Koalition eingeführt worden war. Sie sollte als Anreiz und Belohnung für besonders gut integrierte Zuwanderinnen und Zuwanderer dienen.
Voraussetzung für die Turbo-Einbürgerung waren drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, herausragende Integrationsleistungen – etwa berufliche Erfolge oder langjähriges ehrenamtliches Engagement – sowie sehr gute Sprachkenntnisse auf C1-Niveau. Zusätzlich galten alle Voraussetzungen wie für die reguläre Einbürgerung nach fünf Jahren.
Welche Rolle spielt der Bundesrat bei der Gesetzgebung?
Der Bundesrat legte keinen Widerspruch gegen die Entscheidung des Bundestages ein. Damit ist der parlamentarische Prozess abgeschlossen – die Abschaffung der Einbürgerung nach drei Jahren ist endgültig beschlossen.
Zur Erklärung: Der Bundesrat ist neben dem Bundestag und der Bundesregierung eines der drei zentralen Gesetzgebungsorgane in Deutschland. In ihm sind die 16 Bundesländer vertreten, meist durch ihre Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten oder Landesminister. Der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung mit, indem er Gesetze des Bundestages überprüft, Änderungen vorschlägt, ihnen zustimmt oder sie ablehnt.
Aber: Hätte der Bundesrat die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung noch verhindern können?
Nein, in diesem Fall nicht. Bei der Abschaffung der Turbo-Einbürgerung handelt es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Das bedeutet: Der Bundesrat hat kein absolutes Vetorecht. Hätte er sich gegen die Reform ausgesprochen, hätte er den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz verzögern können. Der Bundestag hätte den Einspruch jedoch mit einfacher Mehrheit überstimmen und das Gesetz trotzdem verabschieden können.
Da der Bundesrat keinen Einspruch einlegte, wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt. Erst danach kann es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden – ein notwendiger Schritt, bevor das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.
Einbürgerung in Deutschland: Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?
Mit der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat wird die Sonderregelung zur Einbürgerung nach drei Jahren wieder gestrichen. Künftig gilt:
- Eine Einbürgerung ist frühestens nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich.
- Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt bestehen.
- Eine Übergangsregelung für bereits laufende Turbo-Verfahren ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Das bedeutet: Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, werden alle Einbürgerungsverfahren nach der regulären Fünf-Jahres-Regel geprüft – selbst dann, wenn sie ursprünglich noch unter der Drei-Jahres-Regel gestellt wurden.
Die Bundesregierung begründet die Änderung des Gesetzes damit, dass eine Einbürgerung das Ergebnis einer erfolgreichen Integration sein müsse – nicht deren Beginn. Drei Jahre seien zu kurz, um eine nachhaltige Integration in die deutsche Gesellschaft sicherzustellen.
Außerdem verstoße die alte Regelung gegen das sogenannte Abstandsgebot: Zwischen einem dauerhaften Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) und der Staatsangehörigkeit müsse ein klarer zeitlicher Abstand bestehen.
Neues Gesetz noch nicht in Kraft – alte Regelung gilt vorerst weiter
Obwohl Bundestag und Bundesrat der Reform zugestimmt haben, gilt das neue Gesetz aktuell noch nicht. Es tritt erst am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Wann das geschieht, ist derzeit offen.
In der Regel erfolgt die Veröffentlichung innerhalb weniger Wochen nach der endgültigen Zustimmung des Bundesrats. Bis dahin gilt weiterhin die bisherige Regelung: Eine Einbürgerung ist aktuell noch nach drei Jahren möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Betroffene bedeutet das: Wer derzeit einen Antrag auf Einbürgerung nach drei Jahren gestellt hat oder stellen möchte, kann dies noch tun – solange das Gesetz nicht offiziell verkündet wurde. Sobald es in Kraft tritt, gilt jedoch ausschließlich die Fünf-Jahres-Frist.
Ein Einbürgerungsantrag kann kompliziert wirken, aber mit unserer detaillierten Schritt-für-Schritt Anleitung machen wir es Ihnen leicht. Es ist wichtig, dass Sie den Ablauf im Kopf behalten von der Organisation der Dokumente über die Abgabe des Antrages bis zur Erteilung der Einbürgerung. ...
Fazit
Mit der Entscheidung des Bundesrats ist das Ende der Turbo-Einbürgerung endgültig besiegelt. Die Reform, die erst vor gut einem Jahr eingeführt wurde, wird damit wieder rückgängig gemacht. Die reguläre Einbürgerung nach fünf Jahren bleibt bestehen, ebenso die Möglichkeit, mehrere Staatsangehörigkeiten zu besitzen.
Wann genau das neue Gesetz in Kraft tritt, ist derzeit noch unklar. Voraussichtlich wird es in den kommenden Wochen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bis dahin gilt die bisherige Regelung.
Für Einbürgerungswillige heißt das: Der deutsche Pass bleibt erreichbar, aber nicht mehr in drei Jahren.
