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Das Bild zeigt eine Person mit Duldung, die einen Antrag auf den Chancen-Aufenthalt stellt. Antrag auf Chancen-Aufenthalt nur noch bis Ende 2025. Was müssen Geduldete wissen?

Letzte Chance für den Chancen-Aufenthalt: Antrag nur noch bis Ende 2025 möglich

Noch bis zum 30. Dezember 2025 können geduldete Menschen in Deutschland den Chancen-Aufenthalt nach § 104c AufenthG beantragen. Danach läuft die gesetzliche Übergangsregelung aus. Für viele Personen, die seit Jahren mit einer Duldung in Deutschland leben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die eigenen Voraussetzungen zu prüfen – denn der Titel eröffnet einen klar geregelten Weg aus der Duldung in einen rechtmäßigen Aufenthalt.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Hintergrund: Was ist der Chancen-Aufenthalt?

Das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der Ende 2022 eingeführt wurde. Er richtet sich an langjährig geduldete Menschen und soll ihnen ermöglichen, innerhalb eines festen Zeitraums die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erfüllen.

Der Chancen-Aufenthalt wird einmalig für 18 Monate erteilt und kann nicht verlängert werden. Während dieser Zeit sollen Betroffene die Bedingungen für ein Bleiberecht nach § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige) oder § 25b AufenthG (nachhaltig integrierte Erwachsene und Familien) erfüllen.

Da § 104c AufenthG als einmalige Übergangslösung geschaffen wurde, endet die Möglichkeit zur Antragstellung am 30. Dezember 2025 endgültig. Alle Anträge, die bis zu diesem Stichtag eingereicht wurden, werden jedoch auch nach dem 31. Dezember 2025 bearbeitet.

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Wer kann den Chancen-Aufenthalt beantragen?

Zusätzlich zur Duldung müssen mehrere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG zu erhalten.

Die wichtigste Bedingung: Antragsteller:innen müssen zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.

Dabei zählt nicht, welchen Aufenthaltstitel sie in dieser Zeit hatten, sondern die tatsächliche Aufenthaltszeit. Anerkannt werden Zeiten mit einer Duldung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis. Kürzere Unterbrechungen – zum Beispiel durch kurze Ausreisen oder behördlich angeordnete Aufenthaltswechsel – können im Einzelfall relevant sein und sollten dokumentiert werden.

Außerdem müssen Antragstellende ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgeben und dürfen keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben. Ebenso dürfen sie in der Vergangenheit keine bewussten Falschangaben zur Identität oder Täuschungsversuche gemacht haben.

Ein wesentlicher Vorteil: Auch die Kernfamilie, die mit der antragstellenden Person zusammenlebt, kann den Chancen-Aufenthalt erhalten – selbst wenn sie noch keine fünf Jahre in Deutschland ist. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Familien durch die Regelung getrennt werden

Wechsel in rechtmäßigen Aufenthaltstitel

Der Chancen-Aufenthalt ist dafür gedacht, langjährig Geduldeten die Möglichkeit zu geben, innerhalb von 18 Monaten in einen dauerhaften Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG zu wechseln.

Je nachdem, welcher der beiden Aufenthaltstitel in Frage kommt, müssen in diesem Zeitraum also unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden.

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Voraussetzungen für § 25a AufenthG

Jugendliche und junge Erwachsene können unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erhalten. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Alter: Antragstellung vor Vollendung des 27. Lebensjahres
  • Aufenthaltsdauer: Mindestens 3 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland mit Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis.
  • Schule oder Ausbildung: Erfolgreicher Schulbesuch in Deutschland (mindestens 3 Jahre), oder ein anerkanntes Schulzeugnis, oder eine abgeschlossene oder begonnene Berufsausbildung oder Studium in Deutschland
  • Lebensunterhalt: Der Lebensunterhalt muss überwiegend gesichert sein oder zumindest realistisch gesichert werden können
  • Straffreiheit: Keine erheblichen Straftaten (übliche Bagatellen sind nicht automatisch ein Ausschlussgrund)
  • Keine falschen Angaben zur Identität: Die Mitwirkungspflichten müssen erfüllt sein; Identität sollte geklärt sein

Voraussetzungen für § 25b AufenthG

§ 25b AufenthG richtet sich an Erwachsene und Familien, die bereits lange in Deutschland leben und integriert sind. Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Aufenthalt in Deutschland: In der Regel mindestens 6 Jahre ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet mit Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis. Oder mindestens vier Jahre Aufenthalt, wenn minderjährigen Kinder im Haushalt leben.
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Gesicherte Identität: Die Identität muss geklärt sein oder nachgewiesenermaßen klärbar
  • Sprachkenntnisse: Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse, in der Regel mindestens auf dem Niveau A2.
  • Lebensunterhalt: Der Lebensunterhalt sollte überwiegend (mind. 50 Prozent) durch Arbeit selbst gesichert sein – vollständige Sicherung ist nicht immer zwingend. Bei Familien kann auch der gemeinsame Beitrag berücksichtigt werden.
  • Straffreiheit: Keine erheblichen Straftaten.
  • Mitwirkungspflichten erfüllt: Antragstellende müssen an der Identitätsklärung und Passbeschaffung mitwirken.
  • Keine Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit
  • Erfolgreicher “Leben in Deutschland” Test (alternativ allgemeiner Schulabschluss in Deutschland)

Wer die Voraussetzungen für § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG nicht erfüllt, fällt nach Ablauf der 18 Monate wieder in die Duldung zurück – sofern keine anderen Aufenthaltstitel möglich sind.

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Welche Rechte bringt der Chancen-Aufenthalt?

Während der 18 Monate ergeben sich für Inhaber:innen des Chancen-Aufenthalts wichtige Verbesserungen:

Zugang zum Arbeitsmarkt: Arbeit ist ohne Einschränkungen erlaubt – egal ob selbstständig, befristet oder unbefristet. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht mehr nötig. Damit unterscheidet sich § 104c deutlich von vielen Duldungsformen.

Sozialleistungen: Personen mit Chancen-Aufenthalt fallen nicht länger unter das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern haben Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe. Für die Erteilung des Titels muss der Lebensunterhalt nicht gesichert werden.

Reisefreiheit: Mit einem gültigen Nationalpass ist Reisen im Schengenraum und in das Herkunftsland möglich. Die Wiedereinreise nach Deutschland muss jedoch innerhalb von sechs Monaten erfolgen, sonst erlischt der Titel.

Anrechnung von Aufenthaltszeiten: Die 18 Monate gelten als rechtmäßiger Aufenthalt und werden vollständig für spätere Anträge – etwa auf Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung – angerechnet.

Warum endet die Regelung 2025?

§ 104c AufenthG wurde als einmaliges Übergangsrecht geschaffen. Ziel war es, langjährig Geduldete in einen stabilen Aufenthalt zu überführen und gleichzeitig die Zahl an Kettenduldungen zu reduzieren. Die Bundesregierung hat die Antragstellung deshalb auf den Zeitraum Ende 2022 bis Ende 2025 beschränkt.

Ab dem 1. Januar 2026 sind Anträge ausgeschlossen. Wer seinen Antrag jedoch noch bis zum 30. Dezember 2025 stellt, hat die Möglichkeit, von der Duldung in den Chancen-Aufenthalt zu wechseln.

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Was sollten Betroffene jetzt tun?

Personen mit Duldung, sollten zeitnah prüfen, ob sie die Voraussetzungen für den Chancen-Aufenthalt erfüllen. Da sich die Verfahrenspraxis zwischen den Bundesländern unterscheidet, kann eine individuelle Beratung hilfreich sein. Information und Beratung bieten u. a.:

  • Migrationsberatungsstellen
  • Flüchtlingsräte der Bundesländer
  • Fachanwältinnen und Fachanwälte für Migrationsrecht
  • Der Bürgerservice der Beauftragten für Migration und Integration

Fazit

Das Chancen-Aufenthaltsrecht eröffnet langjährig Geduldeten die Möglichkeit, innerhalb eines klar definierten Zeitrahmens einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erlangen. Da die Übergangsregelung bereits in wenigen Wochen ausläuft, sollten Betroffene frühzeitig prüfen, ob ein Antrag sinnvoll und möglich ist. Für viele Menschen kann § 104c AufenthG den Weg in ein dauerhaftes, gesichertes Leben in Deutschland erleichtern.

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