Einbürgerung ohne eigenes Einkommen: Was fordert Die Linke?
Im nun veröffentlichten Antrag formuliert Die Linke drei zentrale Forderungen für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts:
- Einbürgerung unabhängig vom Einkommen: Die bisher verpflichtende Voraussetzung, den Lebensunterhalt eigenständig sichern zu können, soll entfallen. Damit könnten künftig auch Menschen eingebürgert werden, die Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen – sofern sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen.
- Klare gesetzliche Ausnahmen für bestimmte Personengruppen: Für Menschen, deren Leistungsbezug nicht selbst verschuldet ist – etwa chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, pflegende Angehörige, Eltern in Teilzeitbeschäftigung, Auszubildende und Studierende – soll eine eindeutige Ausnahmeregelung geschaffen werden.
- Schnellere Verfahren durch bessere Behördenstruktur: Um lange Wartezeiten und ungleiche Bearbeitungspraktiken zwischen den Bundesländern zu vermeiden, fordert Die Linke eine bessere personelle, finanzielle und digitale Ausstattung der Einbürgerungsbehörden sowie bundeseinheitliche Verwaltungsstandards.
Wie begründet Die Linke die Forderung?
Die Linke kritisiert, dass mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 eine wichtige Ausnahmeregelung gestrichen wurde. Früher war eine Einbürgerung auch dann möglich, wenn Menschen Sozialleistungen bezogen – solange sie den Leistungsbezug nicht selbst verschuldet hatten, etwa weil sie krank, in Ausbildung oder alleinerziehend waren. Diese Möglichkeit wurde abgeschafft.
Seitdem sind viele Menschen, die gut integriert sind und alle anderen Voraussetzungen erfüllen, von der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen – nur, so Die Linke, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht vollständig selbst sichern können. Die Linke sieht darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz, das Gleichbehandlung vorschreibt.
Besonders betroffen sind laut Antrag folgende Gruppen:
- Menschen mit Behinderungen oder dauerhaften Erkrankungen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können.
- Pflegende Angehörige, die familiäre Verantwortung übernehmen und deshalb nicht erwerbstätig sind.
- Seniorinnen und Senioren in der Altersgrundsicherung, die nicht zur sogenannten „Gastarbeitergeneration“ gehören und deshalb nicht unter die bestehenden Ausnahmeregelungen fallen.
- Alleinerziehende sowie Eltern mit kleinen Kindern, die wegen der Betreuung ihrer minderjährigen Kinder nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig sind.
- Studierende und Auszubildende, die zur Existenzsicherung staatliche Leistungen beziehen – etwa, weil sie neben Ausbildung oder Studium ein Kind versorgen oder keine ausreichende Unterstützung aus anderen Quellen erhalten.
Im Antrag heißt es, dass diese Gruppen durch die aktuelle Gesetzeslage pauschal benachteiligt werden, obwohl sie gesellschaftlich relevante Aufgaben erfüllen – etwa durch Pflege, Erziehung oder Bildung.
Die Einbürgerung werde ihnen verwehrt, obwohl sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen. Der Zugang zur Staatsangehörigkeit dürfe jedoch nicht davon abhängen, ob jemand ein bestimmtes Erwerbseinkommen erzielt.
Forderung: Einbürgerungen beschleunigen
Ein weiterer zentraler Punkt im Antrag der Linken betrifft die Einbürgerungsverfahren selbst. Diese seien oft zu langwierig, stark von der Region abhängig und personell wie finanziell unterversorgt. Besonders in großen Städten und Ballungsräumen komme es laut Antrag regelmäßig zu monatelangen – teils sogar jahrelangen – Wartezeiten.
In manchen Fällen würden Behörden vorübergehend keine neuen Anträge mehr annehmen. Die Linke fordert daher eine koordinierte Strategie von Bund und Ländern: Verfahren sollen vereinfacht, digitalisiert und bundesweit einheitlicher gestaltet werden.
Partei sieht “weiteren Erleichterungsbedarf bei Einbürgerungen”
Zudem betont die Linke, dass zukünftig noch weitere Reformen notwendig seien. Die Fraktion sieht weiteren Handlungsbedarf bei:
- Gebühren: Die Kosten für Einbürgerungsverfahren seien für viele Menschen zu hoch.
- Sprachnachweise: Die Anforderungen an Deutschkenntnisse seien teilweise unverhältnismäßig streng und könnten Menschen benachteiligen, die sich sonst gut integriert haben.
- Kinder, die in Deutschland geboren wurden, erhalten nur dann automatisch die Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Diese Regelung müsse überarbeitet werden.
- Die Verpflichtung zur „Bekenntniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ sowie deren Überprüfungsverfahren führe in der Praxis immer wieder zu diskriminierenden Befragungen. Auch hier sieht die Linke Reformbedarf.
Fazit: Wie geht es jetzt weiter?
Am Freitag, den 27. Juni, wird der Antrag der Linken im Bundestag debattiert und im Anschluss an den Innenausschuss verwiesen. Ob daraus am Ende tatsächlich eine Gesetzesänderung wird, ist jedoch fraglich. Eine Unterstützung durch die Regierungsparteien – CDU/CSU und SPD – gilt als eher unwahrscheinlich.
Der Grund: Die schwarz-rote Koalition plant derzeit eher Verschärfungen im Asyl- und Migrationsrecht als Erleichterungen.
Ebenfalls am Freitag auf der Tagesordnung stehen zwei weitere Gesetzesinitiativen: Zum einen soll der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt werden. Zum anderen steht ein Gesetz zur Debatte, das die sogenannte „Turbo-Einbürgerung“ nach drei Jahren wieder abschaffen will.
