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Das Bild zeigt den Reichstag in Berlin sowie eine Deutschlandflagge. Das Bild steht symbolhaft für das neue Gesetz, dass Personen für zehn Jahre von der Einbürgerung sperrt, wenn sie beim Antrag täuschen oder falsche Angaben machen. Das Gesetz wurde nun in einem wichtigen Punkt korrigiert.

Wichtige Änderung beim Einbürgerungsgesetz: Regel zur 10-Jahres-Sperre angepasst

Eine wichtige Regel im Staatsangehörigkeitsrecht wurde nachträglich korrigiert. Dabei geht es um die neue Sperrfrist, die eine Person für zehn Jahre von der Einbürgerung ausschließt, wenn sie im Verfahren falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Das Gesetz trat im Dezember 2025 in Kraft. Nun hat der Gesetzgeber nachgebessert und klargestellt: Eine zehnjährige Sperre soll nur dann eintreten, wenn falsche oder unvollständige Angaben vorsätzlich, also absichtlich, gemacht wurden.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Hintergrund: Neue Sperrfrist seit Dezember 2025

Mit dem neuen Gesetz, das am 24. Dezember 2025 in Kraft trat, wurde erstmals eine Sperrfrist im Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt. Diese Regel steht in § 35a StAG.

Demnach kann eine Person für zehn Jahre von der Einbürgerung ausgeschlossen werden, wenn sie im Einbürgerungsverfahren täuscht oder falsche oder unvollständige Angaben macht. Die Sperre kann zum Beispiel eintreten, wenn:

  • eine Einbürgerung wegen Täuschung wieder zurückgenommen wurde oder
  • die Behörde im Verfahren feststellt, dass jemand durch Täuschung, Drohung oder Bestechung versucht, eine Einbürgerung zu erhalten.

Auch falsche oder unvollständige Angaben zu wichtigen Voraussetzungen – etwa zur Identität, zu Straftaten oder zu Aufenthaltstiteln – können zu einer solchen Sperre führen.

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Gesetz wurde berichtigt – Was ändert sich?

Nur wenige Wochen nach Inkrafttreten wurde das Gesetz nun korrigiert. In § 35a Absatz 1 Nummer 2 StAG wurde ein wichtiges Wort ergänzt.

Statt der bisherigen Formulierung:

… unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung…

heißt es nun:

vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung…

Damit stellt der Gesetzgeber klar: Die zehnjährige Sperrfrist greift nur dann, wenn falsche Angaben bewusst und absichtlich gemacht wurden. Wer versehentlich oder aus Unwissenheit falsche oder unvollständige Angaben macht, soll nicht von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.

Die Berichtigung wurde am 27. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt rückwirkend seit dem 24. Dezember 2025.

Was bedeutet das für Einbürgerungsbewerber?

Es ist eine kleine, aber sehr wichtige Änderung für Antragstellerinnen und Antragsteller. Denn durch die neue Formulierung wird deutlicher zwischen absichtlicher Täuschung und versehentlichen Fehlern unterschieden.

Die zehnjährige Sperre droht nur, wenn Behörden nachweisen können, dass jemand bewusst und absichtlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, um eine Einbürgerung zu erhalten.

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Fazit

Wichtig: Die neue Sperrfrist im Staatsangehörigkeitsgesetz bleibt bestehen. Wer im Einbürgerungsverfahren bewusst täuscht, droht, besticht oder wichtige Informationen absichtlich verschweigt, kann weiterhin für zehn Jahre von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.

Durch die nachträgliche Berichtigung stellt der Gesetzgeber jedoch klar: Nicht jeder Fehler führt zu einer Sperre. Entscheidend ist, ob falsche Angaben mit Absicht oder aus Versehen gemacht wurden. Damit soll verhindert werden, dass Menschen wegen unbeabsichtigter Fehler im Antrag benachteiligt werden.

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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...