Hintergrund: Neue Sperrfrist seit Dezember 2025
Mit dem neuen Gesetz, das am 24. Dezember 2025 in Kraft trat, wurde erstmals eine Sperrfrist im Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt. Diese Regel steht in § 35a StAG.
Demnach kann eine Person für zehn Jahre von der Einbürgerung ausgeschlossen werden, wenn sie im Einbürgerungsverfahren täuscht oder falsche oder unvollständige Angaben macht. Die Sperre kann zum Beispiel eintreten, wenn:
- eine Einbürgerung wegen Täuschung wieder zurückgenommen wurde oder
- die Behörde im Verfahren feststellt, dass jemand durch Täuschung, Drohung oder Bestechung versucht, eine Einbürgerung zu erhalten.
Auch falsche oder unvollständige Angaben zu wichtigen Voraussetzungen – etwa zur Identität, zu Straftaten oder zu Aufenthaltstiteln – können zu einer solchen Sperre führen.
Gesetz wurde berichtigt – Was ändert sich?
Nur wenige Wochen nach Inkrafttreten wurde das Gesetz nun korrigiert. In § 35a Absatz 1 Nummer 2 StAG wurde ein wichtiges Wort ergänzt.
Statt der bisherigen Formulierung:
„… unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung…“
heißt es nun:
„…vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung…”
Damit stellt der Gesetzgeber klar: Die zehnjährige Sperrfrist greift nur dann, wenn falsche Angaben bewusst und absichtlich gemacht wurden. Wer versehentlich oder aus Unwissenheit falsche oder unvollständige Angaben macht, soll nicht von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.
Die Berichtigung wurde am 27. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt rückwirkend seit dem 24. Dezember 2025.
Was bedeutet das für Einbürgerungsbewerber?
Es ist eine kleine, aber sehr wichtige Änderung für Antragstellerinnen und Antragsteller. Denn durch die neue Formulierung wird deutlicher zwischen absichtlicher Täuschung und versehentlichen Fehlern unterschieden.
Die zehnjährige Sperre droht nur, wenn Behörden nachweisen können, dass jemand bewusst und absichtlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, um eine Einbürgerung zu erhalten.
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Fazit
Wichtig: Die neue Sperrfrist im Staatsangehörigkeitsgesetz bleibt bestehen. Wer im Einbürgerungsverfahren bewusst täuscht, droht, besticht oder wichtige Informationen absichtlich verschweigt, kann weiterhin für zehn Jahre von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.
Durch die nachträgliche Berichtigung stellt der Gesetzgeber jedoch klar: Nicht jeder Fehler führt zu einer Sperre. Entscheidend ist, ob falsche Angaben mit Absicht oder aus Versehen gemacht wurden. Damit soll verhindert werden, dass Menschen wegen unbeabsichtigter Fehler im Antrag benachteiligt werden.
