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Das Bild zeigt ein Flugzeug am Flughafen.. Nach Protesten im Iran haben einige Bundesländer in Deutschland Abschiebungen in das Land vorübergehend ausgesetzt.

Abschiebungen in den Iran: Welche Bundesländer einen Abschiebestopp verhängt haben – und was das bedeutet

Die Lage im Iran hat sich in den vergangenen Wochen deutlich verschärft. Proteste gegen das Regime in Teheran werden mit Gewalt niedergeschlagen. Berichte sprechen von zehntausenden Toten und Verletzten, zahlreichen Festnahmen und schweren Menschenrechtsverletzungen. Vor diesem Hintergrund haben mehrere Bundesländer in Deutschland Abschiebungen in den Iran ausgesetzt.
Verfasst von:
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Expertin für Ausländerrecht

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Wir geben einen Überblick darüber, welche Bundesländer derzeit nicht in den Iran abschieben, warum ein deutschlandweiter Abschiebestopp gefordert wird, was Politik und Bundesregierung sagen – und was ein Abschiebestopp rechtlich bedeutet.

Warum wird ein Abschiebestopp in den Iran gefordert?

Auslöser der aktuellen Debatte sind die anhaltenden Unruhen im Iran. Seit Ende Dezember 2025 protestieren Menschen landesweit gegen das Mullah-Regime. Die Demonstrationen richten sich unter anderem gegen die wirtschaftliche Lage, die hohe Inflation und politische Unterdrückung.

Sicherheitskräfte, Revolutionsgarden und regimetreue Milizen gehen dabei mit äußerster Härte gegen die Protestierenden vor. Menschenrechtsorganisationen und internationale Medien berichten seit Wochen von willkürlichen Festnahmen, schweren Misshandlungen und drohenden Hinrichtungen.

Viele Politiker:innen, Kirchen und NGOs warnen deshalb davor, Menschen unter diesen Umständen in den Iran abzuschieben. Sie sehen eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit von Rückkehrer:innen.

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Welche Bundesländer haben einen Abschiebestopp verhängt?

Mehrere Bundesländer haben inzwischen Abschiebungen in den Iran vorübergehend ausgesetzt. Dazu gehören unter anderem Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Schleswig-Holstein und das Saarland.

In Nordrhein-Westfalen gilt der Abschiebestopp von Mitte Januar 2026 bis Mitte April 2026. Rheinland-Pfalz und Brandenburg setzen Abschiebungen ebenfalls für einen Zeitraum von drei Monaten aus.

Allerdings betonen mehrere Landesregierungen, dass der Abschiebestopp nicht für alle Personen gilt. Ausgenommen sind Gefährder, rechtskräftig verurteilte Straftäter:innen sowie Personen, bei denen ein besonderes Ausweisungsinteresse besteht.

Bundesländer mit Abschiebestopp in den Iran

  • Rheinland-Pfalz
  • Schleswig-Holstein
  • Nordrhein-Westfalen
  • Brandenburg
  • Saarland

Hessen hat nach Angaben von Innenminister Roman Poseck (CDU) bereits seit längerer Zeit einen per Erlass geregelten Abschiebestopp in den Iran. Auch hier sind Straftäter:innen und Gefährder ausgenommen.

Mehrere Medien berichten zudem, dass Niedersachsen Abschiebungen in den Iran derzeit aussetzt. Eine offizielle Bestätigung durch das Innenministerium konnten wir jedoch nicht finden.

Thüringen hat keinen offiziellen Abschiebestopp, spricht sich jedoch für eine deutschlandweit einheitliche Lösung aus.

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Bundesländer ohne Abschiebestopp in den Iran

Für folgende Bundesländer gibt es aktuell keinen offiziellen Abschiebestopp in den Iran.

  • Berlin
  • Bayern
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Sachsen-Anhalt
  • Sachsen

Was fordern Parteien, Verbände und Initiativen?

Die Forderungen nach einem deutschlandweiten Abschiebestopp werden lauter. So sprach sich der außenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Adis Ahmetovic, bereits vor einer Woche beim Nachrichtensender ntv für einen bundesweiten Abschiebestopp aus. Zudem forderte er humanitäre Visa für besonders gefährdete Personen sowie die Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation.

Auch Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verlangen einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp und mehr Schutz für politisch Verfolgte, Journalist:innen und Menschenrechtsverteidiger:innen.

Kirchliche Träger wie die Diakonie warnen ebenfalls eindringlich vor Abschiebungen und fordern, dass Schutzsuchende aus dem Iran nicht zurückgewiesen werden dürfen. Menschenrechtsorganisationen sehen Abschiebungen in dieser Situation als falsches politisches Signal angesichts der massiven Repressionen.

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Deutschlandweiter Abschiebestopp: Was sagt die Bundesregierung?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnt einen bundesweiten Abschiebestopp in den Iran bislang ab. Seine Begründung: Ein genereller Stopp würde auch Abschiebungen von Straftäter:innen verhindern.

Vor dem Bundestag sagte Dobrindt in der vergangenen Woche, Deutschland habe „ein großes Interesse daran“, Straftäter abzuschieben. Er erklärte: „Deswegen bin ich nicht bereit, einen Abschiebestopp zu verhängen, wo Straftäter sich dann auch noch davonmachen können.“

Zugleich betonte Dobrindt aber, dass Abschiebungen in den Iran grundsätzlich nur im Einklang mit der Situation vor Ort möglich seien. Aus diesem Grund habe es in der Vergangenheit kaum Abschiebungen gegeben. Auch aktuell spielten Abschiebungen in den Iran „keine bedeutende Rolle“.

Wie viele Abschiebungen in den Iran gab es zuletzt?

Abschiebungen in den Iran sind seit Jahren die Ausnahme. Zwar ist die Zahl zuletzt leicht gestiegen, insgesamt bewegen sich die Rückführungen aber weiterhin auf niedrigem Niveau.

Im Jahr 2025 wurden bis Ende November 17 Menschen aus Deutschland in den Iran abgeschoben. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 waren es 14 Abschiebungen, 2023 lediglich 7.

Auch das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass Rückführungen in den Iran bisher schwierig und nur unter strengen Voraussetzungen möglich waren. Häufig scheitern Abschiebungen an der fehlenden Mitwirkung der iranischen Behörden oder an humanitären und rechtlichen Hürden.

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Was ist ein Abschiebestopp – und wer kann ihn verhängen?

Ein Abschiebestopp ist eine zeitlich befristete Aussetzung von Abschiebungen in ein bestimmtes Land. Rechtsgrundlage ist § 60a Absatz 1 AufenthG. Danach können die obersten Behörden eines Bundeslandes Abschiebungen zunächst für bis zu drei Monate aussetzen.

Ein Abschiebestopp wird in der Regel angeordnet, wenn im Herkunftsland eine akute Krisenlage besteht, etwa durch Krieg, schwere Menschenrechtsverletzungen oder Naturkatastrophen. Zuständig für die Anordnung sind grundsätzlich die Innenministerien der einzelnen Bundesländer.

Soll ein Abschiebestopp länger als sechs Monate andauern, ist die Zustimmung des Bundesministerium des Innern erforderlich. Ohne diese Zustimmung kann ein Abschiebestopp nicht über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden.

Deshalb fordern viele Länder und Parteien eine bundeseinheitliche Regelung. Damit könnten Abschiebestopps nicht nur befristet und landesweise, sondern einheitlich auf Bundesebene geregelt werden.

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