Mit gleich zwei Anträgen will sie im Bundestag ein Gegengewicht zur Politik der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD setzen. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem ein Vorschlag, der die Einbürgerung in Deutschland vom Einkommen abkoppeln soll. Der entsprechende Antrag wird am Freitag, den 27. Juni 2025, im Bundestag debattiert.
Erleichterte Einbürgerung: Was fordert die Linke?
Der Antragstext ist derzeit noch nicht öffentlich einsehbar. Es ist also wenig bekannt. Auf der Webseite des Deutschen Bundestages heißt es lediglich, dass der Antrag am Freitag beraten werden soll und: “Darin fordert die Fraktion Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen zu ermöglichen.”
Konkret könnte das also bedeuten, dass die Partei die Voraussetzung der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung aus dem Staatsangehörigkeitsrecht streichen will. Bislang ist dies eine der zentralen Hürden für Migranten und Migrantinnen auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit.
Würde der Antrag umgesetzt, könnten künftig auch Personen eingebürgert werden, die Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen – sofern sie alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten und der Begründung des Antrags der Linken werden im Laufe der Bundestagssitzung am Freitag erwartet.
Ein zentraler Aspekt der Einbürgerung in Deutschland ist die Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Dies bedeutet, dass Sie in der Lage sein müssen, für sich und Ihre Familie ohne staatliche Unterstützung zu sorgen, außer es handelt sich um bestimmte unproblematische Sozialleistungen....
Familiennachzug erleichtern, nicht aussetzen
Neben der Einbürgerungsfrage bringt Die Linke auch einen zweiten Antrag in die Debatte ein: Dieser richtet sich gegen die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Statt Einschränkungen zu verschärfen, fordert die Fraktion, bestehende Regelungen zu erleichtern und den Familiennachzug aus humanitären Gründen zu stärken.
Einbürgerung 2025: Diese Voraussetzungen gelten
Wer im Jahr 2025 die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, muss grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (nachgewiesen durch Sprachzertifikat oder Schulabschluss)
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- bestandener Einbürgerungstest zu Geschichte, Politik und Gesellschaft (oder Alternativ: ein deutscher Ausbildungs- oder Schulabschluss)
- keine schwerwiegenden Straftaten (max. 90 Tagessätze)
- gültiger Nationalpass sowie weitere Nachweise zur Identität und Staatsangehörigkeit
- gesicherter Wohnsitz in Deutschland
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (ohne Bezug von Bürgergeld, ALG II etc.)
Die 2024 eingeführte Turbo-Einbürgerung – also der Anspruch auf Einbürgerung bereits nach drei Jahren bei besonders guter Integration – soll nach dem Willen der aktuellen Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) wieder abgeschafft werden. Auch darüber wird am Freitag, 27. Juni 2025, im Bundestag beraten.
Was bedeutet „eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts“ konkret?
Ein zentrales Kriterium für die Einbürgerung ist, dass Antragsteller:innen ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Grundsicherung (wie Bürgergeld oder Sozialhilfe) bestreiten können. Das bedeutet: Die Person muss selbst genug Geld verdienen – entweder durch Arbeit oder andere Einkünfte (Selbstständigkeit).
Nicht negativ auf die Einbürgerung wirken sich hingegen staatliche Leistungen wie
- Kindergeld
- Rente zur Grundsicherung im Alter und bei
- Erwerbsminderung
- Leistungen der Kinder und Jugendhilfe nach dem achten Buch Sozialgesetzbuch
- Renten aus der Sozialversicherung
- Elterngeld
- BAföG
- Wohngeld
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld (ALG I)
- Ausbildungsförderung und Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
aus. Wer ausschließlich solche Leistungen bezieht, kann trotzdem den deutschen Pass beantragen.
Wie hoch muss das Einkommen für die Einbürgerung sein?
Für die Einbürgerung in Deutschland gibt es keine festgeschriebene Mindestverdienstgrenze. Entscheidend ist, ob Antragsteller:innen alle Ausgaben für sich (und ggf. ihre Familie) ohne Grundsicherungsleistungen decken können. Dazu zählen:
- Miete und Nebenkosten
- Krankenversicherung
- Essen, Kleidung, Strom
- ggf. Unterhaltszahlungen
Als Faustregel gilt: Wer alleinstehend ist, muss ein monatliches Einkommen oberhalb des Bürgergeldsatzes und zusätzlicher Wohnkosten nachweisen können – das entspricht derzeit circa 1.500 Euro brutto monatlich. Dieses Mindesteinkommen wird allerdings stufenweise höher gesetzt, je mehr Familienmitglieder Teil des Haushalts sind.
In bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich – zum Beispiel, wenn der Ehepartner das Familieneinkommen vollständig oder zum Großteil sichert.
Fazit: Hat der Antrag der Linken eine Chance im Bundestag?
Unsere Einschätzung: Es ist eher unwahrscheinlich, dass der Antrag der Linksfraktion im Bundestag eine Mehrheit findet. Die Forderung, die Einbürgerung unabhängig vom Einkommen zu ermöglichen, widerspricht der aktuellen migrationspolitischen Linie der Bundesregierung – insbesondere der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD. Auch von der AfD ist keine Unterstützung zu erwarten.
Zwar dürften sich innerhalb der Grünen einzelne Befürworter:innen finden, vor allem aus integrations- und sozialpolitischer Sicht. Doch eine parlamentarische Mehrheit für diesen Vorstoß erscheint derzeit nicht realistisch.
Mehr Informationen zum Antrag der Linken sowie zu den geplanten Gesetzesänderungen – darunter die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung – wird es im Rahmen der Bundestagsdebatte am Freitag, 27. Juni 2025, geben.