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Eine glückliche Familie sitzt gemeinsam am Esstisch in ihrem Zuhause. Die Mutter, die ein Kopftuch trägt, lächelt, während sie ihren Kindern Essen reicht. Der Vater sitzt daneben und isst ebenfalls. Im Vordergrund sind Früchte und Gebäck zu sehen. Dieses Bild symbolisiert die erfolgreiche Familienzusammenführung und den Kindernachzug nach § 32 AufenthG

Doppelte Staatsbürgerschaft: Pakistan erlaubt Doppelpass mit Deutschland

Für viele Menschen mit pakistanischen Wurzeln in Deutschland gibt es eine wichtige rechtliche Neuerung. Pakistan hat Deutschland offiziell in die Liste der Länder aufgenommen, mit denen eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist. Damit können pakistanische Staatsbürger künftig die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ohne ihren pakistanischen Pass aufgeben zu müssen. Bestätigt wurde diese Änderung durch eine offizielle Mitteilung der pakistanischen Botschaft in Berlin.
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Was wurde offiziell beschlossen?

Wie es in der Mitteilung auf der Webseite der pakistanischen Botschaft heißt, sind alle rechtlichen und administrativen Voraussetzungen für die doppelte Staatsangehörigkeit zwischen Pakistan und Deutschland erfüllt. Deutschland ist nun offiziell Teil der pakistanischen Regelungen zur Mehrstaatigkeit.

Pakistanische Staatsangehörige, die in Deutschland leben und sich einbürgern lassen möchten, verlieren ihre pakistanische Staatsangehörigkeit somit nicht mehr aufgrund der Einbürgerung in Deutschland.

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Was galt bisher – und was ändert sich jetzt?

Bislang standen viele pakistanische Staatsbürger:innen vor einer schwierigen Entscheidung. Wer sich in Deutschland einbürgern lassen wollte, musste die pakistanische Staatsangehörigkeit in der Regel aufgeben. Das hatte oft weitreichende Folgen – etwa für Eigentumsrechte, Erbrecht, Bankangelegenheiten oder auch die Bindung zum Herkunftsland.

In der Vergangenheit hatte Pakistan die doppelte Staatsbürgerschaft mit Deutschland lediglich geduldet, jedoch nicht in allen Fällen. Viele Einbürgerungswillige mussten ihren pakistanischen Pass trotzdem aufgeben.

Mit der neuen Regelung entfällt diese Pflicht seit dem 9. Januar 2026 offiziell. Die deutsche und die pakistanische Staatsangehörigkeit können künftig rechtlich anerkannt nebeneinander bestehen.

Pakistanischen Staatsangehörigkeit kann zurückerworben werden

Besonders relevant ist die Entscheidung auch für Menschen, die ihre pakistanische Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit für den deutschen Pass aufgegeben haben.

Nach Angaben der pakistanischen Botschaft in Berlin sollen hierzu noch weitere Informationen folgen. Geplant ist ein Verfahren, mit dem ehemalige pakistanische Staatsangehörige ihre Staatsangehörigkeit wiedererlangen können. Details zu Ablauf, Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen sollen in Kürze bekannt gegeben werden.

Abseits von Deutschland erlaubt Pakistan die doppelte Staatsbürgerschaft mit 21 anderen Ländern, darunter mehrere europäische Staaten sowie die USA, Kanada und Australien. Mit der Aufnahme Deutschlands wird dieser Kreis nun deutlich erweitert.

Nach Angaben der deutschen Bundesregierung lebten im Mai 2025 rund 98.800 Personen mit pakistanischer Staatsbürgerschaft in Deutschland.

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Bedeutung für Alltag, Familie und Beruf

Von der Änderung profitieren vor allem pakistanische Staatsangehörige, die dauerhaft in Deutschland leben wollen und eine Einbürgerung in Betracht ziehen.

Die doppelte Staatsangehörigkeit bringt für viele Betroffene zahlreiche Vorteile im Alltag. Sie schafft rechtliche Sicherheit und erlaubt politische Teilhabe, erleichtert das Reisen und ermöglicht den Familiennachzug.

Die doppelte Staatsangehörigkeit sorgt zudem dafür, dass Betroffene in beiden Ländern als vollwertige Staatsangehörige anerkannt sind und dadurch ihre bereits bestehenden rechtlichen Ansprüche nicht verlieren oder absichern müssen – etwa bei Eigentum, Erbschaft oder familiären Angelegenheiten.

Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland seit 2024

In Deutschland ist die doppelte Staatsbürgerschaft bereits seit 2024 möglich. Die entsprechende Regelung trat am 27. Juni 2024 im Rahmen der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft.

Seitdem ist es möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen (vorausgesetzt das Herkunftsland erlaubt den Doppelpass ebenfalls). Umgekehrt dürfen auch deutsche Staatsangehörige eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen, ohne den deutschen Pass zu verlieren.

Wer in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese unterscheiden sich jedoch nicht von den regulären Voraussetzungen für die Einbürgerung nach § 10 StAG.

Zu den Voraussetzungen zählen:

  • Aufenthalt: mindestens fünf Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Aufenthaltstitel: ein für die Einbürgerung freigegebener Aufenthaltstitel
  • Identität: Nachweis der Identität und der bisherigen Staatsangehörigkeit(en)
  • Lebensunterhalt: eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige (ohne Sozialhilfe oder Bürgergeld)
  • Sprachkenntnisse: ausreichende Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau
  • Einbürgerungstest: bestandener Test „Leben in Deutschland“ oder ein deutscher Schul- bzw. Berufsabschluss
  • Bekenntnis: zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zur historischen Verantwortung Deutschlands und zum friedlichen Zusammenleben
  • Straffreiheit: keine schwerwiegenden Straftaten
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Fazit: Wie geht es jetzt weiter?

Seit dem 9. Januar 2026 erlaubt Pakistan offiziell die doppelte Staatsangehörigkeit mit Deutschland. Für Einbürgerungswillige bedeutet das: Künftig müssen sie sich nicht mehr zwischen dem pakistanischen und dem deutschen Pass entscheiden – beide Staatsangehörigkeiten sind rechtlich zulässig.

Darüber hinaus hat die pakistanische Botschaft in Berlin angekündigt, dass Personen, die ihre pakistanische Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit aufgegeben haben, diese wiedererlangen können. Konkrete Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren sollen in Kürze veröffentlicht werden.

Schon jetzt steht jedoch fest: Bei zukünftigen Einbürgerungen in Deutschland ist der Verzicht auf die pakistanische Staatsangehörigkeit nicht mehr erforderlich.

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