Sprachprüfung in Passau: Betrugsversuch unter falscher Identität
In Passau (Bayern) ist bei einer Sprachprüfung ein mutmaßlicher Betrugsfall aufgefallen. Nach Angaben der Passauer Grenzpolizei soll sich ein 27-jähriger deutscher Staatsangehöriger bei einer Sprachprüfung als 38-jähriger afghanischer Staatsangehöriger ausgegeben haben.
Ziel soll es gewesen sein, die erforderliche Sprachprüfung für den Afghanen abzulegen, um den notwendigen Nachweis für einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Dafür soll der Deutsche mit einem gefälschten Pass an der Prüfung teilgenommen haben.
Polizeibeamte, die bei der Prüfung anwesend waren, überprüften die Unterlagen und stellten Unstimmigkeiten fest. Der vorgelegte Pass wurde als Fälschung erkannt. Der Betrugsversuch wurde noch vor dem Ende der Prüfung gestoppt.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei soll der Verdächtige bereits mehrfach bundesweit unter falscher Identität an Sprachprüfungen teilgenommen haben. Die Ermittler gehen daher nicht von einem Einzelfall aus.
Eine Voraussetzung, um in Deutschland arbeiten, studieren und/oder dauerhaft leben zu dürfen, sind fast immer ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Diese lassen sich am einfachsten mit Hilfe eines anerkannten Sprachzertifikats der Niveaustufen A1,A2,B1,B2,C1 und C2 nachweisen. Welches Zert...
Gefälschte Zertifikate über soziale Medien verkauft
Der Fall aus Passau ist nicht der erste seiner Art. Bereits im September 2025 berichteten mehrere Medien über den Verkauf gefälschter Sprachzertifikate und Integrationsnachweise (“Leben in Deutschland”-Test) über soziale Netzwerke.
Recherchen von RTL und Stern ergaben, dass Anbieter auf Plattformen wie TikTok oder Instagram als angebliche Sprachschulen auftraten und gefälschte Zertifikate der Niveaustufen A1 bis C2 sowie Nachweise über den bestandenen Integrationstest anboten. Die Preise lagen teils bei mehreren Hundert Euro, in einigen Fällen sogar bei bis zu 1.500 Euro.
Besonders häufig wurden bekannte Zertifikate nachgeahmt, etwa von telc, Volkshochschulen oder der IHK. Einzelne Fälle wurden bereits strafrechtlich verfolgt. So verurteilte ein Gericht in Bonn mehrere Personen, die in größerem Umfang gefälschte Sprachzertifikate verkauft hatten.
Neues Gesetz: Einbürgerung bei Betrug für zehn Jahre gesperrt
Als Reaktion auf diese Entwicklung hat der Bundestag Anfang Dezember ein neues Gesetz beschlossen. Es regelt strenger, wie mit Betrug, gefälschten Unterlagen und falschen Angaben umgegangen wird.
Künftig kann eine Person für zehn Jahre von der Einbürgerung ausgeschlossen werden, wenn sie im Einbürgerungsverfahren betrügt oder bewusst falsche oder unvollständige Angaben macht.
Eine solche Sperre kann insbesondere dann greifen, wenn
- eine bereits erfolgte Einbürgerung wegen falscher Angaben oder Täuschung zurückgenommen wird,
- die Behörde während des laufenden Verfahrens feststellt, dass arglistig getäuscht, gedroht oder bestochen wurde,
- falsche oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen gemacht wurden.
Wichtig: Das neue Gesetz betrifft nicht nur gefälschte Dokumente. Auch falsche oder unvollständige Angaben zur Identität, zum Aufenthaltsstatus, zu Vorstrafen, zum Einkommen oder zu Sprachkenntnissen können erhebliche Folgen haben.
Bereits nach geltendem Recht kann eine Einbürgerung rückgängig gemacht werden, wenn sie durch Täuschung erlangt wurde. § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erlaubt eine Rücknahme bis zu zehn Jahre nach der Einbürgerung.
Das neue Gesetz stellt nun klar, dass eine solche Rücknahme künftig mit einer langen Sperre für einen erneuten Einbürgerungsantrag verbunden sein kann.
Der Test "Leben in Deutschland" (Einbürgerungstest) dient als Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Alle Informationen zum Test wie z.B. Kosten, Ablauf und Dauer sowie die 300 Fragen und Antworten finden Sie hier. Inhalt...
Mögliche Folgen für Aufenthaltstitel
Betrug, Täuschung oder gefälschte Unterlagen können nicht nur Folgen für die Einbürgerung haben. Auch Aufenthaltstitel können betroffen sein. Wer bei einem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis gefälschte Dokumente einreicht oder falsche Angaben macht, muss damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird. Die Behörde geht in solchen Fällen davon aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Auch bereits erteilte Aufenthaltstitel sind nicht geschützt, wenn sich später herausstellt, dass sie auf Täuschung oder gefälschten Unterlagen beruhen. In solchen Fällen kann der Aufenthaltstitel auch nachträglich wieder zurückgenommen werden.
Wichtig: Das Verwenden gefälschter Dokumente stellt in Deutschland eine Straftat dar. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, setzen die Behörden aufenthaltsrechtliche Entscheidungen häufig aus, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Kommt es zu einer Verurteilung, kann dies das Ausweisungsinteresse erheblich erhöhen. Je schwerer die Tat wiegt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Ausweisungsinteresse das Bleibeinteresse überwiegt. Im schlimmsten Fall droht also nicht nur der Verlust des Aufenthaltstitels, sondern auch eine Abschiebung.
Fazit: Wichtiger Hinweis für Betroffene
Die aktuellen Fälle zeigen deutlich: Sprach- und Integrationsnachweise sollten ausschließlich auf legalem Weg erworben werden. Angebote in sozialen Medien, die schnelle oder unkomplizierte Zertifikate ohne Prüfung versprechen, bergen erhebliche rechtliche Risiken. Betrug im Einbürgerungsverfahren oder bei Anträgen auf Aufenthaltstitel kann schwerwiegende aufenthaltsrechtliche Folgen haben.
Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Betroffene Folgendes beachten:
- Nur offizielle Sprachprüfungen nutzen
Sprachzertifikate sollten ausschließlich bei anerkannten Anbietern wie telc, dem Goethe-Institut, Volkshochschulen oder der IHK gemacht werden. - Integrationstest nur über offizielle Stellen
Der Test „Leben in Deutschland“ wird vom BAMF angeboten. Nur diese Bescheinigungen sind gültig. - Auf Social-Media-Angebote verzichten
Anbieter auf TikTok, Instagram oder WhatsApp, die Zertifikate „ohne Prüfung“ verkaufen, sind illegal. Der Kauf solcher Dokumente kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zur Abschiebung. - Dokumente prüfen lassen
Im Zweifelsfall sollten Zertifikate vor Einreichung auf ihre Echtheit geprüft werden. Offizielle Anbieter oder die Ausländerbehörde können Auskunft geben. Aber: Wer von Anfang an offizielle Anbieter nutzt (telc, Goethe-Institut, BAMF etc.), braucht sich vor Fälschungen nicht fürchten. - Rechtzeitig Unterstützung suchen
Bei Schwierigkeiten mit Sprachkursen oder Prüfungen können Beratungsstellen, Integrationskursträger oder Migrantenorganisationen helfen, um Prüfungsvoraussetzungen legal zu erfüllen. - Fristen beachten
Prüfungen und Zertifikate müssen oft innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorgelegt werden. Rechtzeitige Planung verhindert unnötigen Druck und Fehlentscheidungen.
