Deutschland auf Platz drei bei Asylanträgen
Erstmals seit vielen Jahren ist Deutschland nicht mehr das wichtigste Zielland für Asylsuchende. Mit rund 70.000 Anträgen liegt die Bundesrepublik hinter Frankreich (78.000) und Spanien (77.000). Italien registrierte 64.000 neue Asylgesuche.
Neben diesen Ländern verzeichneten folgende Länder die meisten Asylanträge: Griechenland (27.000), Belgien (18.000), die Schweiz (12.000), die Niederlande (11.000) sowie Österreich (9.000) und Polen (8.000).
Insgesamt konnte Deutschland den stärksten Rückgang von Asylanträgen vermelden: minus 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Syrien nicht mehr Hauptherkunftsland
Zehn Jahre lang stellten Syrerinnen und Syrer die größte Gruppe der Asylbewerber in der EU dar. Seit dem Sturz von Ex-Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 hat sich das Bild jedoch geändert. Im ersten Halbjahr 2025 sank ihre Zahl stark – auf etwa 25.000 Anträge, zwei Drittel weniger als im Vorjahr.
Die meisten neuen Asylsuchenden stammen aus Venezuela (49.000), gefolgt von Afghanistan (42.000), Syrien, Bangladesch (17.000) und der Türkei (16.500). Knapp 16.000 Asylgesuche wurden von Menschen aus der Ukraine gestellt.
Weniger Asylanträge werden positiv beschieden
Besonders drastisch ist die Entwicklung bei den Anerkennungen von Asylanträgen: Nur noch jeder vierte Antrag (25 Prozent) wurde im ersten Halbjahr 2025 positiv beschieden – der niedrigste Wert, den die EUAA je gemessen hat.
Ein Grund: In der Vergangenheit haben syrische Schutzsuchende aufgrund der politischen Lage in ihrer Heimat überdurchschnittlich häufig positive Bescheide erhalten. Nach dem Machtwechsel in Damaskus haben viele EU-Staaten die Verfahren für Syrer:innen aber vorübergehend ausgesetzt, bis mehr Klarheit über die aktuelle Sicherheitslage besteht.
Aktuell warten europaweit noch über 900.000 Anträge auf eine Entscheidung in erster Instanz. Rechnet man laufende Widersprüche hinzu, sind rund 1,3 Millionen Entscheidungen in 29 Staaten offen.
§ 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist eine zentrale rechtliche Bestimmung, die es ermöglicht, Personen, die kollektiv vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Deutschland vorübergehenden Schutz zu gewähren. ...
Neue EU-Asylreform dürfte Zahlen weiter senken
Der Rückgang der Asylzahlen wird in Brüssel und den Mitgliedstaaten unterschiedlich bewertet. Während die EUAA den Rückgang vor allem auf die veränderte Lage in Syrien zurückführt, betont die EU-Kommission die Rolle des neuen Asyl- und Migrationspakts.
Das neue EU-Asylgesetz wurde im Frühjahr 2024 beschlossen. Bis Juni 2026 müssen alle EU-Staaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. In Deutschland hat das Bundeskabinett am 4. September 2025 den entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Bevor er in Kraft tritt, muss der Bundestag noch zustimmen.
Das sieht die EU-Asylreform vor
Die Reform sieht unter anderem folgende Neuerungen vor, die auch Asylsuchende in Deutschland betreffen:
- Asyl- und Grenzverfahren: Anträge auf Asyl sollen direkt an EU-Außengrenzen, Flughäfen und Seehäfen geprüft werden. Bei Ablehnung kann eine Rückführung innerhalb von 12 Wochen erfolgen.
- Screening und EURODAC: Alle irregulär eingereisten Personen durchlaufen Identitäts-, Gesundheits- und Sicherheitschecks. Ihre biometrischen Daten werden in der EU-weiten EURODAC-Datenbank gespeichert.
- Sichere Drittstaaten: Die Bundesregierung kann Länder als „sicher“ einstufen, ohne vorherige Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Für Antragsteller aus den betroffenen Ländern bedeutet das schnellere Verfahren und geringere Chancen auf Asyl.
- Solidaritätsmechanismus: EU-Staaten unterstützen sich gegenseitig – z. B. durch Aufnahme von Asylsuchenden, finanzielle Hilfe und weitere Maßnahmen.
- Bewegungsfreiheit & Haft: Bei Fluchtgefahr oder Verstöße gegen Asylauflagen können die Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder Haft angeordnet werden.
- Leistungskürzungen: Wer Regeln in Unterkünften missachtet oder Meldepflichten ignoriert, muss mit Kürzungen der finanziellen Unterstützung rechnen.
- Arbeitsmarktzugang: Asylsuchende dürfen spätestens nach 6 Monaten arbeiten, meist schon nach 3 Monaten – ausgenommen sind Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle oder Fälle von Asylmissbrauch.
Das erklärte Ziel der Reform ist es, die Zahl der Ankünfte asylsuchender Personen in der EU weiter zu senken, Asylverfahren vermehrt an den EU-Außengrenzen durchzuführen und die Mobilität von Schutzsuchenden innerhalb der EU einzuschränken.