Hintergrund: Was ist ein Widerrufsverfahren?
Bei einem Widerrufsprüfverfahren überprüft das BAMF, ob eine Person weiterhin Anspruch auf einen Schutzstatus in Deutschland hat. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 73b des Asylgesetzes (AsylG). Je nach Art des Schutzes – etwa Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein nationales Abschiebungsverbot – gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Das BAMF darf den Schutzstatus unter anderem dann überprüfen, wenn sich die Lage im Herkunftsland wesentlich verändert hat, wenn Betroffene schwer straffällig geworden sind oder wenn sie freiwillig in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind. Bei syrischen Staatsangehörigen wird die Überprüfung häufig mit der veränderten Lage nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 begründet.
Wichtig: Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass jeder Widerruf im Einzelfall geprüft werden muss. Ein laufendes Widerrufsprüfverfahren bedeutet also nicht automatisch, dass der Schutzstatus entzogen wird.
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Zahl der Widerrufe steigt 2026 deutlich an
Seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 überprüft das BAMF wieder häufiger, ob die Voraussetzungen für den Schutzstatus syrischer Staatsangehöriger weiterhin vorliegen. Wie verschiedene Medien berichten, wurden im laufenden Jahr 2026 durchschnittlich 1.404 solcher Verfahren pro Monat durchgeführt. Die Zahl liegt damit ungefähr auf demselben Niveau wie in 2025.
Deutlich verändert hat sich aber das Ergebnis: Im Jahr 2025 endeten weniger als vier Prozent der Verfahren mit einem Widerruf des Schutzstatus. Im laufenden Jahr liegt der Anteil bei rund 17 Prozent. Im Mai 2026 wurde der Schutzstatus sogar in mehr als 30 Prozent der geprüften Fälle widerrufen. Das berichtet Der Spiegel unter Berufung auf Angaben des BAMF.
Nach Angaben des BAMF gibt es für diesen Anstieg aber einen Grund: Die Behörde prüft derzeit vor allem Fälle von syrischen Staatsangehörigen, die in Deutschland Straftaten begangen haben. In solchen Fällen ist ein Widerruf des Schutzstatus eher möglich.
Wichtig auch: In Deutschland leben derzeit rund 500.000 syrische Staatsangehörige mit einem Schutzstatus. Im Vergleich dazu ist die Zahl der bisherigen Widerrufe weiterhin gering.
Mehr Syrer kehren freiwillig zurück
Neben den Widerrufsverfahren nimmt auch die Zahl der freiwilligen Rückkehrer zu. Im Jahr 2025 kehrten 3.681 Syrerinnen und Syrer mit finanzieller Unterstützung des Bundes dauerhaft nach Syrien zurück. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 waren es bereits 2.325 Menschen. Allein im Mai wurden 652 geförderte freiwillige Ausreisen registriert.
Seit Januar 2025 können syrische Staatsangehörige wieder staatliche Unterstützung für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien beantragen. Die Programme übernehmen unter anderem Reisekosten und können zusätzlich eine finanzielle Starthilfe umfassen.
Wie verschiedene Medien im Mai berichteten, prüft die Bundesregierung, die finanziellen Hilfen für eine freiwillige Rückkehr zu erhöhen. Wie hoch die Unterstützung künftig ausfällt und welche Voraussetzungen dafür gelten, steht aber noch nicht fest.
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Was können Betroffene jetzt tun?
Wichtig: Auch wenn das BAMF wieder öfter den Schutzstatus von Syrer:innen in Deutschland überprüft, heißt das nicht automatisch, dass der Aufenthaltstitel verloren geht. Jedes Widerrufsverfahren wird im Einzelfall geprüft. Betroffene haben die Möglichkeit, ihre persönliche Situation und ihren Schutzbedarf darzulegen.
Die folgenden Punkte können dabei helfen:
- Schreiben vom BAMF ernst nehmen und Fristen beachten
Wer ein Schreiben zum Widerrufsprüfverfahren erhält, sollte dieses sorgfältig lesen und alle genannten Fristen einhalten. Versäumte Fristen können sich negativ auf das Verfahren auswirken. - Nachweise zu Integration, Sprache, Arbeit und Ausbildung sammeln
Sammeln Sie Unterlagen, die Ihre Integration in Deutschland beweisen (Sprachzertifikate, Arbeitsverträge, Ausbildungs- oder Studiennachweise, Schulbescheinigungen der Kinder). Auch ehrenamtliches Engagement kann hilfreich sein.
Ebenso wichtig sind Unterlagen, die einen weiterhin bestehenden Schutzbedarf belegen (ärztliche Atteste, psychologische Gutachten, Nachweise über politisches Engagement oder Dokumente zur individuellen Bedrohung in Syrien) - Individuelle Schutzgründe darlegen
Auch wenn sich die allgemeine Lage in Syrien verändert hat, kann im Einzelfall weiterhin ein Schutzbedarf bestehen. Zum Beispiel bei politischer Verfolgung, der Zugehörigkeit zu einer Minderheit oder aus gesundheitlichen Gründen. Diese Umstände sollten möglichst konkret und nachvollziehbar nachgewiesen werden. - Reisen nach Syrien vermeiden
Freiwillige Reisen ins Herkunftsland können als Hinweis darauf gewertet werden, dass kein Schutzbedarf mehr besteht. Deshalb empfiehlt es sich, vor einer Reise die Erlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen. - Rechtliche Beratung nutzen
Widerrufsverfahren sind komplex. Eine qualifizierte Beratung durch Fachanwält:innen oder erfahrene Beratungsstellen kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte zu kennen. - Fristen für Rechtsmittel kennen
Sollte das BAMF tatsächlich einen Widerruf aussprechen, besteht die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Klagen gegen Widerrufsbescheide sind möglich, müssen aber innerhalb kurzer Fristen erhoben werden.