Fünf EU-Staaten arbeiten gemeinsam an Rückführungszentren
Nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beteiligt sich Deutschland an einer Arbeitsgruppe mit Österreich, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland. Ziel der Zusammenarbeit ist es, Konzepte für Abschiebezentren (“Return Hubs”) außerhalb der EU zu entwickeln.
Wie verschiedene Medien – darunter die Tagesschau und der Tagesspiegel – berichten, wollen die fünf Staaten noch im Laufe dieses Jahres einen Plan entwickeln, wie die Abschiebezentren umgesetzt werden könnten sowie erste Abkommen mit geeigneten Drittstaaten vorbereiten. Weitere EU-Mitgliedstaaten könnten sich dem Vorhaben später anschließen.
Die Europäische Kommission ist nach Angaben Dobrindts in den Prozess eingebunden. Die politische Verantwortung für die Umsetzung sowie für mögliche Vereinbarungen mit Drittstaaten soll jedoch bei den beteiligten Staaten liegen.
Welche Länder außerhalb der EU als Standorte für solche Zentren infrage kommen könnten, dazu wollte sich Dobrindt nicht äußern. Die Auswahl möglicher Partnerstaaten sei Teil der laufenden Planungsphase.
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Hintergrund: Was sind “Return Hubs”?
Bei Return Hubs handelt es sich um geplante Rückführungs- oder Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union. Dort sollen Menschen untergebracht werden,
- deren Asylantrag als unbegründet gilt, etwa weil sie aus einem als sicher eingestuften Herkunftsland stammen oder
- über einen als sicher eingestuften Drittstaat in die EU eingereist sind, oder
- deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde und
- die auf eine Abschiebung warten.
Von diesen Zentren aus sollen die Betroffenen entweder in ihre Herkunftsländer oder – je nach Konstellation – in andere Staaten zurückgebracht werden. Nach derzeitigem Stand geht es vor allem um die Organisation von Rückführungen. Wie lange Betroffene in solchen Zentren untergebracht werden sollen und unter welchen Bedingungen, ist bislang offen.
Langfristig wird auf EU-Ebene auch darüber diskutiert, ob Asylverfahren künftig ganz oder teilweise in Drittstaaten stattfinden könnten. Konkrete Pläne dazu gibt es derzeit aber noch nicht.
Grundlage: Reform des europäischen Asylsystems (GEAS)
Als (rechtliche) Grundlage für die Pläne verweist Dobrindt auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die Reform, die im Sommer 2026 offiziell in Kraft tritt, sieht unter anderem beschleunigte Asylverfahren, strengere Kontrollen an den EU-Außengrenzen sowie eine konsequente Durchsetzung von Rückführungen vor.
Zudem soll die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitert werden. Asylsuchende aus diesen Ländern haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Asyl in der Europäischen Union. Ihre Anträge können in der Folge schneller als unbegründet abgelehnt werden.
Hinzu kommt eine neue Möglichkeit, Asylsuchende in Drittstaaten abzuschieben, zu denen sie keine persönliche Verbindung haben — etwa durch einen vorherigen Aufenthalt, Durchreise, familiäre Bindung oder frühere Niederlassung.
Nach Auffassung der fünf beteiligten Staaten eröffnen die neuen GEAS-Regelungen auch Spielräume für „innovative Modelle“ wie Rückführungszentren außerhalb der EU. Eine konkrete EU-weite Grundlage für Return Hubs existiert bislang allerdings noch nicht.
Bundesinnenminister Dobrindt betonte, ein funktionierendes Asylsystem setze auch funktionierende Rückführungen voraus. Wer keinen Schutzanspruch in der EU erhalte, müsse damit rechnen, Europa wieder verlassen zu müssen.
Ein erstes konkretes Abkommen mit einem Drittstaat gibt es bereits aus den Niederlanden. Die niederländische Regierung hat mit Uganda vereinbart, dort ein Rückkehrzentrum einzurichten. Von diesem Zentrum aus sollen Menschen aus der Region in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden.
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Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingshilfswerke kritisieren die Pläne für Return Hubs deutlich. Sie warnen davor, dass europäische Verantwortung für Schutzsuchende zunehmend auf Drittstaaten ausgelagert werden könnte.
Zugleich sehen sie Risiken in unklaren Haft- und Unterbringungsbedingungen sowie im eingeschränkten Rechtsschutz außerhalb der Europäischen Union.
Besonders problematisch sei, dass europäische Schutz- und Verfahrensstandards dort möglicherweise nicht eingehalten werden und Betroffene ihre Rechte deutlich schwerer durchsetzen können als innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.
Werden sich weitere EU-Staaten an den Return Hubs beteiligen?
Ob sich weitere EU-Mitgliedstaaten der Arbeitsgruppe anschließen, ist derzeit noch offen. Viele Länder setzen bislang auf freiwillige Rückkehrprogramme. Luxemburgs Innenminister Léon Gloden erklärte, sein Land unterstütze seit über einem Jahr gezielt die freiwillige Rückkehr und Reintegration in den Herkunftsländern. Zugleich machte er deutlich, dass bei fehlender Mitwirkung auch Zwangsmaßnahmen möglich seien.
Auch aus Deutschland gibt es Zahlen zur freiwilligen Rückkehr: Seit dem Machtwechsel in Syrien sollen nach Angaben der Bundesregierung rund 4.000 syrische Staatsangehörige freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt sein. Nach Angaben des BAMF haben zudem knapp 6000 Syrer bis Ende 2025 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Rückkehr in ihr Heimatland gestellt.
Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration, bewertet 2025 als ein “gutes Jahr” im europäischen Migrationsgeschehen. Die Rückführungsquote in der Europäischen Union sei 2025 auf rund 27 Prozent gestiegen, nachdem sie zu Jahresbeginn noch bei etwa 19 Prozent gelegen habe.
Fazit: Wie geht es nun weiter?
Bevor Return Hubs tatsächlich eingerichtet werden können, sind auf EU-Ebene noch mehrere politische und rechtliche Schritte erforderlich. Erst wenn sich das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten einigen, kann eine Verordnung beschlossen werden. Diese würde die rechtliche Grundlage für Rückführungszentren in Drittstaaten schaffen.
Solche Entscheidungen dauern auf EU-Ebene in der Regel lange. Zwischen politischen Ankündigungen, Beratungen im Parlament und der endgültigen Entscheidung vergehen oft viele Monate oder sogar mehrere Jahre.
Auch nach einer Entscheidung auf EU-Ebene ist die Umsetzung nicht automatisch gesichert. Rückführungszentren außerhalb der EU können nur eingerichtet werden, wenn die jeweiligen Drittstaaten zustimmen. Dafür wären zusätzliche Abkommen notwendig. Ob und welche Staaten dazu bereit wären, ist derzeit offen.
Für Betroffene bedeutet das aktuell: Die Pläne haben derzeit keine unmittelbaren rechtlichen Folgen. Laufende Asylverfahren, bestehende Aufenthaltstitel und nationale Asylentscheidungen bleiben unverändert.
Welche Auswirkungen Return Hubs künftig auf das europäische Asyl- und Aufenthaltsrecht haben könnten, hängt von den weiteren politischen Entscheidungen auf EU-Ebene sowie von möglichen Abkommen mit Drittstaaten ab. Betroffene sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da mögliche Änderungen langfristig Einfluss auf Rückführungsverfahren haben könnten.
