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Die ungarische Flagge weht vor blauem Himmel. Droht ungarischen Staatsbürgern nun der Entzug ihres Passes? Ein Gesetz in Ungarn sieht genau das unter bestimmten Voraussetzungen vor.

Kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden? Ungarn beschließt Gesetz

Die ungarische Regierung sorgt mit einem neuen Gesetz für Aufsehen: Doppelstaatsbürgern soll künftig unter bestimmten Bedingungen die ungarische Staatsbürgerschaft entzogen werden dürfen – zeitweise, aber mit erheblichen Folgen. Auch eine Ausweisung aus Ungarn wäre dann möglich.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Was bedeutet das für in Deutschland lebende Ungarn mit doppelter Staatsbürgerschaft? Und wie sieht die rechtliche Lage in der EU und in Deutschland aus?

Wann droht der Verlust der ungarischen Staatsbürgerschaft?

Der Vorschlag, der kürzlich ins ungarische Parlament eingebracht wurde, stammt von der Regierungspartei Fidesz unter Viktor Orbán.

Laut dem Gesetz soll es künftig erlaubt sein, die ungarische Staatsbürgerschaft auszusetzen. Und zwar dann, wenn nach Ansicht der Behörden eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit besteht.

Im einzelnen heißt es dort: Der Entzug der ungarischen Staatsbürgerschaft kann erfolgen, wenn eine Person “im Interesse einer fremden Macht oder einer fremden Organisation tätig ist, die Ziele einer fremden Macht oder fremden Organisation verwirklicht” und dabei “eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit” in Ungarn darstellt.

Hat eine Person die ungarische Staatsbürgerschaft verloren, wäre es den Behörden erlaubt, sie des Landes zu verweisen.

Laut Gesetzentwurf soll der Entzug nicht dauerhaft, sondern befristet erfolgen — auf maximal zehn Jahre.

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Müssen sich in Deutschland lebende Ungarn Sorgen machen?

Für in Deutschland lebende Ungarn mit ausschließlich europäischer Doppelstaatsbürgerschaft besteht laut Entwurf keine unmittelbare Gefahr. Das neue Gesetz gilt ausschließlich für Personen mit einer zweiten Staatsangehörigkeit außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums.

Personen mit einer EU-Staatsangehörigkeit oder einer zweiten Staatsangehörigkeit in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz sind von der Regel ausgenommen.

Gesetz einzigartig in der EU

Ähnlich wie in anderen EU-Ländern, ist der Entzug der Staatsbürgerschaft in Ungarn bisher nur in sehr engen Grenzen möglich. Zum Beispiel können Ungarn ihre Staatsbürgerschaft freiwillig abgeben, wenn sie sich in einem anderen Land einbürgern lassen.

Ein vorübergehendes Aussetzen der Staatsbürgerschaft — wie es das neue Gesetz nun vorschlägt — ist in der EU bisher einzigartig.

Kann die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden?

Auch in Deutschland ist der Entzug der Staatsbürgerschaft nur in sehr strengen Ausnahmefällen möglich. Denn das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist im Grundgesetz (GG) und im Staatsangehörigkeitsgesetz verankert.

Das bedeutet: Der deutsch Pass darf nicht entzogen werden, sondern kann nur auf Grund eines Gesetzes und nur dann verloren gehen, wenn die betroffene Person dadurch nicht staatenlos wird.

Mögliche Gründe für den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft sind:

  • Freiwilliger Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft (bei Besitz einer zweiten Staatsbürgerschaft)
  • Eintritt in ausländische Streitkräfte: Wer neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit hat und ohne Erlaubnis des Bundesverteidigungsministeriums in den Militärdienst dieses Landes eintritt, kann die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.
  • Terroristische Kampfhandlungen im Ausland — es sei denn, die Person wäre dann staatenlos.
  • Arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit durch Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich falsche Angaben erworben hat, dem kann sie wieder entzogen werden.
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Bedeutet das Gesetz eine weitere Abkehr Ungarns von der EU?

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Orbán mit einem Vorhaben gegen die Gesetze und Werte der EU stellt. Erst kürzlich sprach er bei einer Konferenz öffentlich darüber, dass Ungarn die EU verlassen werde, „sobald die Nachteile einer EU-Mitgliedschaft die Vorteile klar überwiegen.”

Besonders brisant: Orbán kämpft seit Jahren mit autoritären Mitteln gegen seine Kritiker. Sein Vorgehen rechtfertigt er regelmäßig damit, dass diese Gruppen dem Land schaden würden. Außerdem beschuldigt er sie – ohne stichhaltige Beweise – im Interesse fremder Staaten oder Mächte zu handeln. Mit dem neuen Gesetz wäre es ihm also unter Umständen möglich, genau diese Kritiker des Landes zu verweisen.

Bereits in der Vergangenheit stand die Orbán-Regierung wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien, Einschränkungen der Pressefreiheit und einer umstrittenen Justizreform in der Kritik. Auch deshalb hat die EU Ungarn einen Teil der Fördergelder gestrichen oder vorübergehend eingefroren.

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Anna Faustmann
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