Hoher Anteil internationaler Studierender in Sachsen-Anhalt
Im Wintersemester 2024/25 waren rund 55.000 Studierende an den Hochschulen des Bundeslandes eingeschrieben – etwa 11.000 davon hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft, wobei 92 Prozent dieser Gruppe aus Drittstaaten stammen. Die größten Gruppen kamen laut Statistischem Landesamt aus Ländern wie Indien, China, Syrien, dem Iran und Bangladesch.
Die Zahl der Erstsemester stieg im selben Zeitraum auf 7.351, davon waren 2.209 ohne deutschen Pass – ein Ausländeranteil von über 30%, wie das Wissenschaftsministerium des Landes mitteilte.
Insgesamt verfügt Sachsen-Anhalt über zwölf Hochschulen, darunter zwei Universitäten, mehrere Fachhochschulen sowie kirchliche, künstlerische und private Einrichtungen. Die größten staatlichen Hochschulen sind die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
Visum und Aufenthaltsrecht: Was müssen internationale Studierende wissen?
Der Zugang zum Studium in Deutschland ist für Drittstaatsangehörige eng an ihren Aufenthaltsstatus geknüpft. Wer aus einem Nicht-EU-Land stammt, benötigt in der Regel ein Studentenvisum gemäß § 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Dieses ist an mehrere Voraussetzungen gebunden:
- Hochschulzugangsberechtigung: Bewerber:innen müssen einen Schulabschluss nachweisen, der im Herkunftsland zum Studium berechtigt.
- Immatrikulation: Der Nachweis über die Aufnahme an einer deutschen Hochschule ist verpflichtend.
- Finanzierungsnachweis: Zur Sicherung des Lebensunterhalts muss ein Betrag von derzeit mindestens 11.208 Euro pro Jahr (Stand 2025) vorgewiesen werden – meist über ein Sperrkonto
- Sprachkenntnisse: Für deutschsprachige Studiengänge (oder die Aufnahme in ein Studienkolleg) sind in der Regel Deutschkenntnisse auf B1- oder B2-Niveau erforderlich, nachgewiesen durch zertifizierte Prüfungen. In manchen Fällen wird aber auch C1 verlangt.
- Krankenversicherung: Ein gültiger Nachweis über eine deutsche Krankenversicherung ist zwingend erforderlich.
Das Visum muss vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden. Nach Ankunft in Deutschland müssen Studierende bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums beantragen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums können internationale Absolvent:innen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen, die bis zu 18 Monate gilt. Alternativ kann auch ein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung nach § 18b bzw § 18g beantragt werden. Langfristig ist dann auch die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Einbürgerung möglich.
Gebühren für internationale Studierende – ein Rückschritt?
Bislang zahlen Studierende aus Drittstaaten in Sachsen-Anhalt keine Studiengebühren. Das möchte die CDU-Fraktion im Landtag nun ändern. In einem Antrag schlägt sie vor, internationale Studierende künftig stärker an den Kosten des Studiums zu beteiligen – vor allem dann, wenn sie nach ihrem Abschluss nicht in Deutschland bleiben.
CDU-Politiker Marco Tullner betonte laut dpa, dass es dabei nicht um Abschreckung geht, sondern um eine nachhaltige Finanzierung und stärkere Bindung von Fachkräften: „Wir müssen die internationalen Studierenden hier halten und zu den Fachkräften von morgen machen.“
Kritik von SPD, Grünen und Linken: “Falsches Signal”
Eine deutliche Ablehnung kam aus der Opposition. Wissenschaftsminister Professor Armin Willingmann (SPD) kritisierte die Debatte im Rahmen einer Landtagssitzung als „völlig falsches Signal“.
In einer Mitteilung des Wissenschaftsministeriums heißt es außerdem: Studiengebühren für ausländische Studierende könnten die Attraktivität Sachsen-Anhalts als Bildungsstandort gefährden.
Willigmann verwies auf Zahlen des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD), wonach internationale Studierende bereits heute zur regionalen Wirtschaft beitragen – durch Konsum, Nebenjobs und langfristige Integration.
Hendrik Lange (Linke) bezeichnete den Vorschlag als Rückfall in alte, überwundene Konzepte der Hochschulpolitik.
Blick über die Landesgrenzen—und auf die Zahlen
Deutschland gehört international zu den beliebtesten Studienzielen. Laut DAAD liegt die zehnjährige Verbleibquote nach dem Studium bei rund 46 Prozent – vergleichbar mit Kanada. Viele internationale Studierende bleiben also in Deutschland, arbeiten und zahlen Steuern.
Eine Erfolgsgeschichte, findet auch DAAD-Sprecher Michael Flacke, der gegenüber dem MDR vor einer Gebührenpolitik warnte, die diesen Trend gefährden könnte.
Ein Blick nach Baden-Württemberg zeigt: Dort sank die Zahl der internationalen Studierenden aus Nicht-EU-Ländern nach Einführung von Studiengebühren um etwa drei Prozent—so eine DAAD-Auswertung.
Wenn Sie in Deutschland einen Ausbildungsplatz haben oder hier studieren, sollten Sie unbedingt auch eine Niederlassungserlaubnis beantragen (einen Beitrag über die vielen Vorteile einer Niederlassungserlaubnis finden sie hier).Dafür müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen, welche grund...
Bundesebene: Forderung nach Gebühren für Medizin-Studium
Auch auf Bundesebene nimmt die Diskussion Fahrt auf. Der CDU-Politiker Sepp Müller forderte in der „Bild“-Zeitung, ausländische Medizinstudierende zur Kasse zu bitten, wenn sie nach dem Abschluss Deutschland wieder verlassen.
Er schlug wahlweise eine Rückzahlung der Ausbildungskosten oder verpflichtende Berufsjahre im ländlichen Raum vor.
Fazit: Zukunft ungewiss, Debatte entfacht
Ob Sachsen-Anhalt künftig Studiengebühren für internationale Studierende erhebt, ist aktuell unklar. Einigkeit besteht bisher nur darüber, dass internationale Studierende wichtig für das Hochschulsystem und die Fachkräftesicherung sind. Die Frage, wie dieser Wert politisch, finanziell und gesellschaftlich anerkannt wird, bleibt weiter umstritten.
Eines steht jedoch fest: Der Ton ist gesetzt, und die Debatte um die Zukunft internationaler Studierender in Deutschland wird auch bundesweit weiter an Dynamik gewinnen.