Der Dienst wurde im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vom Land Brandenburg entwickelt. Er umfasst zehn Online-Formulare, über welche Aufenthaltstitel für unterschiedliche Zwecke und weitere aufenthaltsrechtliche Leistungen digital beantragt werden können.
Das digitale Verfahren soll die Antragstellung, Prüfung und Erteilung der Aufenthaltstitel erleichtern und beschleunigen. Gleichzeitig werden die Behörden entlastet. Migrantinnen und Migranten erhalten einen einfachen Zugang zur Antragstellung ihres Aufenthaltstitels.
Wir erklären, wann und wie Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Denn ein unbefristeter Aufenthaltstitel berechtigt nicht nur zum dauerhaften Verbleib in Deutschland, sondern bringt auch viele andere Vorteile für Sie und Ihre Familie mit sich....
Aufenthaltstitel online beantragen: Seit wann gibt es den Service?
Seit 2018 ist Brandenburg im Rahmen des OZG für das Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ verantwortlich und hat in dieser Zeit „Aufenthalt Digital“ entwickelt und stetig erweitert. Innenstaatssekretär Wagner bezeichnete den Erfolg als „Exportschlager aus Brandenburg“.
Von den insgesamt über 500 Ausländerbehörden in Deutschland nutzt bereits mehr als die Hälfte den digitalen Dienst. Rund 150 weitere Behörden sollen in naher Zukunft folgen.
Aufenthalt Digital: Was bietet der Online-Dienst?
„Aufenthalt Digital“ ist eine Einer-für-Alle-Lösung und wurde so entwickelt, dass der Service möglichst einfach von den Ausländerbehörden übernommen werden kann.
Der Dienst bietet standardisierte und mehrsprachige Online-Formulare, die direkt mit den Systemen der Ausländerbehörden verbunden sind. Die Daten werden dabei automatisch in ein lesbares Format umgewandelt und können ohne Umweg in die elektronischen Akten (eAkten) übernommen werden.
Aktuell stehen zehn digitale Antragsverfahren zur Verfügung, darunter:
- Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit – §§ 18a, 18b, 18d, 18g und 19c AufenthG
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Familiennachzug) – §§ 27 bis 36a AufenthG
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung – § 16a, § 16b und § 16g AufenthG
- Änderung von Nebenbestimmungen
- Niederlassungserlaubnis – §§ 9, 18 c, 21, 26, 28, 35 AufenthG
- Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz – z. B. nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine
- Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen für EU- oder EWR-Bürger:innen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Weitere Leistungen sollen in Zukunft folgen, etwa der Antrag auf Beschäftigungserlaubnis (§ 39 AufenthG).
Aufenthaltstitel beantragen: Welche Vorteile bietet der Service für Antragsteller?
Die Online-Dienste ermöglichen es, Anträge orts- und zeitunabhängig einzureichen. Papierformulare oder persönliche Vorsprachen in der Ausländerbehörde entfallen in vielen Fällen. Die Anträge sind mehrsprachig verfügbar und prüfen Eingaben auf Plausibilität, was Fehler reduziert.
Auch für die Ausländerbehörden bietet „Aufenthalt Digital“ viele Vorteile:
- Die Anträge werden digital erfasst und automatisch in die Fachverfahren und eAkten übernommen.
- Manuelle Eingaben entfallen, wodurch viel Arbeitszeit gespart wird.
- Fehlende Unterlagen oder zusätzliche Informationen können direkt digital bei den Antragstellenden nachgefordert werden.
Laut dem Brandenburgischen Ministerium für Inneres und Kommunales werden deutschlandweit monatlich rund 8.000 Anträge online gestellt – Tendenz steigend. In einigen Ausländerbehörden gehen bereits über 80% der Anträge online ein.
Aufenthaltstitel Deutschland: Wie läuft die Antragstellung ab?
- Zugang über die Website der Ausländerbehörde: Antragstellende wählen dort das gewünschte Verfahren.
- Digitale Eingabe: Die Formulare sind mehrsprachig und mit Hilfstexten ausgestattet.
- Authentifizierung: In manchen Bundesländern ist die Anmeldung über Nutzerkonten wie BundID oder BayernID erforderlich.
- Automatische Datenübertragung: Der Antrag wird elektronisch in die Systeme der Behörde übernommen.
- Eingangsbestätigung: In der Regel erhalten Antragsteller eine Bestätigung per E-Mail, dass der digitale Antrag in der Ausländerbehörde eingegangen ist.
- Rückmeldung: Fehlen Unterlagen, kann die Ausländerbehörde diese online nachfordern. Die fehlenden Unterlagen können (ebenfalls digital) nachgereicht werden.
- Bescheid oder Termin: Je nach Verfahren erhalten Antragstellende den Aufenthaltstitel oder eine Einladung zum persönlichen Gespräch.
Welche Behörden bieten “Aufenthalt Digital” an?
Eine zentrale Liste aller beteiligten Ausländerbehörden gibt es bislang nicht. Insgesamt sind inzwischen mehr als 300 Behörden bundesweit angeschlossen, rund 150 weitere im Rollout.
Bekannt ist jedoch: Neben Amberg-Sulzbach bieten auch viele weitere Städte und Landkreise den digitalen Service der Ausländerbehörden an, darunter unter anderem:
- Stadt Berlin
- Stadt Chemnitz
- Stadt Düsseldorf
- Stadt Duisburg
- Stadt Hamburg
- Stadt Leipzig
- Stadt Gelsenkirchen
- Stadt Heidelberg
- Stadt München
- Stadt Frankfurt am Main
- Stadt Tübingen