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Ein Mann sitzt am Schreibtisch und füllt einen Visa-Antrag aus. Neben ihm liegt sein Pass. Im Juli 2025 tritt eine neue Visa-Regelung für Deutschland in Kraft. Zukünftig ist es nicht mehr möglich, mit dem Remonstrationsverfahren gegen abgelehnte Visa-Anträge Einspruch zu erheben.

Änderung bei Visa-Verfahren ab Juli – Das müssen Antragsteller wissen

Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Änderung im deutschen Visaverfahren in Kraft: Das sogenannte Remonstrationsverfahren wird weltweit abgeschafft. Bislang konnten Antragsteller auf diesem Weg kostenfrei Einspruch gegen abgelehnte Visaanträge einlegen. Mit der Abschaffung entfällt diese häufig genutzte Möglichkeit vollständig. Doch welche Alternativen stehen künftig zur Verfügung?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Was ist das Remonstrationsverfahren?

Das Remonstrationsverfahren gab Antragstellern, deren Visum abgelehnt wurde, die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlichen Widerspruch einzulegen — und zwar direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat. Die Entscheidung wurde anschließend intern nochmals geprüft und konnte unter Umständen rückgängig gemacht werden.

Rechtlich war dieses Verfahren nicht verpflichtend vorgeschrieben, sondern wurde bislang freiwillig durch das Auswärtige Amt angeboten.

Warum wird das Verfahren abgeschafft?

Die Entscheidung beruht auf einem Pilotprojekt, das seit Juni 2023 in zahlreichen deutschen Visastellen im Ausland durchgeführt wurde. Dabei wurde das Remonstrationsverfahren teilweise ausgesetzt.

Mit positiven Effekten: Die Bearbeitung der Visa-Anträge wurde effizienter und schneller, die Wartezeiten auf einen Bescheid kürzer, so das Auswärtige Amt Berlin. Durch den dauerhaften Wegfall des Einspruchsverfahrens profitieren also letztendlich alle Antragsteller, ist sich die Behörde sicher.

Was bedeutet das konkret für Antragsteller?

  • Antragsteller, deren Visum abgelehnt wurde, können nicht mehr auf eine kostenlose Überprüfung durch die Botschaft oder das Konsulat hoffen.

  • Die Möglichkeit, gegen die Ablehnung des Visums mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Berlin vorzugehen, bleibt bestehen.
  • Unverändert bleibt auch die Möglichkeit, einen neuen Visa-Antrag zu stellen – etwa mit ergänzten oder verbesserten Unterlagen.

Die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens betrifft sowohl Schengen-Visa für Kurzaufenthalte als auch nationale Visa – also zum Beispiel für den Familiennachzug, für Fachkräfte, Ausbildung oder Studium.

Das Visum digital beantragen

Gleichzeitig mit der Abschaffung der Remonstration hat das Auswärtige Amt die digitale Antragstellung über das „Auslandsportal“ ausgeweitet und vereinfacht. Seit dem 1. Januar 2025 können nationale Visa grundsätzlich online beantragt werden.

Ziel ist es, die Qualität der Anträge zu verbessern und so Ablehnungen von Anfang an zu vermeiden.

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