Niederlassungserlaubnis mit Migrando

Hier erfahren Sie alle Schritte zu Ihrer Niederlassungserlaubnis und wie Migrando Sie auf dem Weg zum unbefristeten Aufenthaltstitel unterstützt.

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Der Ablauf Ihrer Niederlassungserlaubnis in 7 Schritten

1. Kostenloser Test

Warum lohnt sich der kostenlose Test?
Mit unserem kostenlosen Test prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis voraussichtlich erfüllen und ob wir Ihnen helfen können. Fällt das Ergebnis positiv aus, haben Sie den ersten wichtigen Schritt zum unbefristeten Aufenthaltstitel geschafft.

2. Telefonat

Telefonische Ersteinschätzung durch unsere Kanzlei
Nach einem positiven Testergebnis rufen wir Sie an. Im Gespräch prüfen wir Ihre Angaben aus dem Test und klären offene Punkte, denn aufenthaltsrechtliche Fragen sind oft komplex. Außerdem brauchen wir einige Angaben, die der Test nicht abfragt, zum Beispiel zu Ihrer rechtlichen Vergangenheit. Solche sensiblen Themen besprechen wir lieber persönlich. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie uns mit Ihrem Fall beauftragen.

3. Mandantschaft

So werden Sie Mandant von Migrando Rechtsanwälte

  1. Direkt nach dem Telefonat erhalten Sie einen Link, über den Sie unsere Kanzlei online beauftragen.
  2. Dabei wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Sofortzahlung oder Ratenzahlung.
  3. Anschließend unterschreiben Sie online unsere Vollmacht und unsere Mandatsbedingungen.
  4. Damit sind Sie Mandant von Migrando Rechtsanwälte. Wir übernehmen Ihren Fall und setzen uns dafür ein, dass Sie Ihre Niederlassungserlaubnis so schnell wie möglich erhalten.
  5. Das Anwaltshonorar oder die erste Rate wird in den folgenden Tagen von Ihrem Konto abgebucht.

4. Akte

Willkommen: Ihre Akte ist angelegt
Sobald Ihre Akte angelegt ist, bereiten wir Ihren Antrag auf Niederlassungserlaubnis vor. Für den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde brauchen wir einige Unterlagen von Ihnen. Da jeder Fall anders ist, prüft unser Team genau, welche Dokumente Sie uns schicken müssen. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit der Liste der benötigten Unterlagen. Häufig gehören dazu:

  • Aufenthaltstitel
  • Einkommensnachweise (z. B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigung)
  • Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (falls nötig)
  • Sprachzertifikat (oder Schulzeugnisse bzw. Ausbildungsabschluss)
  • Nationalpass (falls nötig)
  • Mietvertrag
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Meldebescheinigung
  • ein biometrisches Passfoto
Diese Liste ist nur ein Überblick; je nach Fall brauchen wir mehr oder weniger Unterlagen. Nehmen Sie sich nach unserer E-Mail Zeit, alles zusammenzustellen, und schicken Sie uns die Kopien per Post. Achten Sie bitte darauf, dass alle Kopien gut lesbar und geordnet sind.

5. Unterlagen

Unterlagen geprüft, vollständig und eingereicht
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingehen, prüfen wir sie sorgfältig. Fehlt etwas, melden wir uns bei Ihnen. Finden Sie ein Dokument nicht, helfen wir weiter. Sind alle Unterlagen vollständig, reichen wir Ihren begründeten Antrag bei der Ausländerbehörde ein. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag ist die beste Grundlage für eine zügige Entscheidung. Ab jetzt liegt die Bearbeitung bei der Behörde.

6. Nach Antragsübermittlung

Was nach etwa zehn Wochen passiert
Für die Bearbeitung gibt es keine feste gesetzliche Frist. Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Zeit, ist frühestens drei Monate nach Antragstellung eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO). Deshalb erinnern wir die Behörde nach etwa zehn Wochen an Ihren Antrag und weisen auf diese Möglichkeit hin. Nach unserer Erfahrung wird ein Antrag danach oft zügiger bearbeitet. Die Behörden kennen unsere Kanzlei und wissen, dass wir die Rechte unserer Mandanten konsequent durchsetzen.

7. Termin zur Abholung

Ihr Termin bei der Ausländerbehörde
Im letzten Schritt teilen wir Ihnen Ihren Termin bei der Ausländerbehörde mit. Bitte nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr, damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Mit dem Termin ist das Verfahren in der Regel abgeschlossen. Tritt trotzdem ein Problem auf, schreiben Sie uns bitte sofort eine E-Mail, damit wir uns darum kümmern können.
einbuergerungsprozess schritt 1

1. Kostenloser Test

Warum lohnt sich der kostenlose Test?
Mit unserem kostenlosen Test prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis voraussichtlich erfüllen und ob wir Ihnen helfen können. Fällt das Ergebnis positiv aus, haben Sie den ersten wichtigen Schritt zum unbefristeten Aufenthaltstitel geschafft.

einbuergerungsprozess schritt 2

2. Telefonat

Telefonische Ersteinschätzung durch unsere Kanzlei
Nach einem positiven Testergebnis rufen wir Sie an. Im Gespräch prüfen wir Ihre Angaben aus dem Test und klären offene Punkte, denn aufenthaltsrechtliche Fragen sind oft komplex. Außerdem brauchen wir einige Angaben, die der Test nicht abfragt, zum Beispiel zu Ihrer rechtlichen Vergangenheit. Solche sensiblen Themen besprechen wir lieber persönlich. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie uns mit Ihrem Fall beauftragen.

einbuergerungsprozess schritt 3

3. Mandantschaft

So werden Sie Mandant von Migrando Rechtsanwälte

  1. Direkt nach dem Telefonat erhalten Sie einen Link, über den Sie unsere Kanzlei online beauftragen.
  2. Dabei wählen Sie Ihre Zahlungsweise: Sofortzahlung oder Ratenzahlung.
  3. Anschließend unterschreiben Sie online unsere Vollmacht und unsere Mandatsbedingungen.
  4. Damit sind Sie Mandant von Migrando Rechtsanwälte. Wir übernehmen Ihren Fall und setzen uns dafür ein, dass Sie Ihre Niederlassungserlaubnis so schnell wie möglich erhalten.
  5. Das Anwaltshonorar oder die erste Rate wird in den folgenden Tagen von Ihrem Konto abgebucht.
einbuergerungsprozess schritt 4

4. Akte

Willkommen: Ihre Akte ist angelegt
Sobald Ihre Akte angelegt ist, bereiten wir Ihren Antrag auf Niederlassungserlaubnis vor. Für den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde brauchen wir einige Unterlagen von Ihnen. Da jeder Fall anders ist, prüft unser Team genau, welche Dokumente Sie uns schicken müssen. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit der Liste der benötigten Unterlagen. Häufig gehören dazu:


  • Aufenthaltstitel
  • Einkommensnachweise (z. B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigung)
  • Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (falls nötig)
  • Sprachzertifikat (oder Schulzeugnisse bzw. Ausbildungsabschluss)
  • Nationalpass (falls nötig)
  • Mietvertrag
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Meldebescheinigung
  • ein biometrisches Passfoto

Diese Liste ist nur ein Überblick; je nach Fall brauchen wir mehr oder weniger Unterlagen. Nehmen Sie sich nach unserer E-Mail Zeit, alles zusammenzustellen, und schicken Sie uns die Kopien per Post. Achten Sie bitte darauf, dass alle Kopien gut lesbar und geordnet sind.

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5. Unterlagen

Unterlagen geprüft, vollständig und eingereicht
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingehen, prüfen wir sie sorgfältig. Fehlt etwas, melden wir uns bei Ihnen. Finden Sie ein Dokument nicht, helfen wir weiter. Sind alle Unterlagen vollständig, reichen wir Ihren begründeten Antrag bei der Ausländerbehörde ein. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag ist die beste Grundlage für eine zügige Entscheidung. Ab jetzt liegt die Bearbeitung bei der Behörde.

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6. Nach Antragsübermittlung

Was nach etwa zehn Wochen passiert
Für die Bearbeitung gibt es keine feste gesetzliche Frist. Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Zeit, ist frühestens drei Monate nach Antragstellung eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO). Deshalb erinnern wir die Behörde nach etwa zehn Wochen an Ihren Antrag und weisen auf diese Möglichkeit hin. Nach unserer Erfahrung wird ein Antrag danach oft zügiger bearbeitet. Die Behörden kennen unsere Kanzlei und wissen, dass wir die Rechte unserer Mandanten konsequent durchsetzen.

einbuergerungsprozess schritt 8

7. Termin zur Abholung

Ihr Termin bei der Ausländerbehörde
Im letzten Schritt teilen wir Ihnen Ihren Termin bei der Ausländerbehörde mit. Bitte nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr, damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Mit dem Termin ist das Verfahren in der Regel abgeschlossen. Tritt trotzdem ein Problem auf, schreiben Sie uns bitte sofort eine E-Mail, damit wir uns darum kümmern können.

Zusätzliche Informationen

Bitte lesen Sie während des gesamten Verfahrens unsere E-Mails aufmerksam. Bei Fragen oder Unklarheiten erreichen Sie uns per E-Mail. Wir dokumentieren jeden Schritt und halten Sie auf dem Laufenden, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihr Antrag steht.

Häufige Fragen zur Niederlassungserlaubnis

In sieben Schritten: Sie machen unseren kostenlosen Test, wir besprechen Ihren Fall am Telefon, und Sie beauftragen uns online. Danach stellen wir mit Ihnen die Unterlagen zusammen, prüfen sie und reichen den begründeten Antrag bei der Ausländerbehörde ein. Anschließend behalten wir die Bearbeitung im Blick und begleiten Sie bis zum Termin bei der Behörde.

Das hängt von Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel ab. Für die allgemeine Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) brauchen Sie in der Regel fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis, einen gesicherten Lebensunterhalt, 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und ausreichenden Wohnraum. Schneller geht es zum Beispiel für Fachkräfte (in der Regel nach drei Jahren, mit einem Abschluss aus Deutschland nach zwei Jahren), mit der Blauen Karte EU (nach 27 Monaten, mit Deutsch auf B1-Niveau nach 21 Monaten) und für Ehegatten Deutscher (in der Regel nach drei Jahren). Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, zeigt Ihnen unser kostenloser Test.

Eine feste gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Wie lange es dauert, hängt vor allem von der Auslastung Ihrer Ausländerbehörde ab. Ein vollständiger Antrag vermeidet Rückfragen und damit unnötige Verzögerungen. Bleibt die Behörde ohne zureichenden Grund untätig, ist frühestens drei Monate nach Antragstellung eine Untätigkeitsklage möglich.

Auf die Arbeitsweise der Ausländerbehörde haben wir keinen direkten Einfluss. Wir sorgen aber dafür, dass Ihr Antrag nicht unnötig liegen bleibt: Wir reichen ihn vollständig und begründet ein, damit die Behörde möglichst ohne Rückfragen entscheiden kann. Nach etwa zehn Wochen haken wir nach und weisen auf die Möglichkeit der Untätigkeitsklage hin. Nach unserer Erfahrung beschleunigt das die Bearbeitung in vielen Fällen.

Ja, Sie können den Antrag auch selbst stellen. Fehlende Unterlagen oder unklar belegte Voraussetzungen führen aber häufig zu Rückfragen der Behörde. Wir übernehmen für Sie die Prüfung der Voraussetzungen, die Zusammenstellung der Unterlagen und die Begründung des Antrags. Bleibt die Behörde untätig, erheben wir für Sie Untätigkeitsklage.

Bevor wir einen Antrag einreichen, prüfen wir ihn vollständig auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, fordern wir sie vorher bei Ihnen an. So vermeiden wir Fehler, die zu Rückfragen oder Verzögerungen bei der Behörde führen können.

Das stellen wir bei unserer Prüfung fest, bevor der Antrag an die Behörde geht. In diesem Fall bitten wir Sie, die fehlenden Dokumente nachzureichen. Erst wenn der Antrag vollständig und korrekt ist, reichen wir ihn bei der Ausländerbehörde ein.

Nein. Die Untätigkeitsklage ist in unserem Angebot für den Antrag auf Niederlassungserlaubnis enthalten. Wird sie nötig, bitten wir Sie nur um Ihre Freigabe. Eine zusätzliche Summe zahlen Sie dafür nicht.

Die Ausländerbehörde erhebt für die Niederlassungserlaubnis in der Regel eine Gebühr von 113 Euro. Für Selbstständige (§ 21 Abs. 4 AufenthG) sind es 124 Euro, für Hochqualifizierte (§ 18c Abs. 3 AufenthG) 147 Euro (§ 44 AufenthV). Diese Gebühr zahlen Sie direkt an die Behörde.

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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...
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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...