Einbürgerungsgesetz: Das Bild zeigt symbolhaft einen Richterhammer.
Veröffentlicht:

2. September 2026

Einbürgerungsgesetz 2026: Diese Regeln gelten aktuell

Einbürgerungsgesetz ist ein umgangssprachlicher Begriff für das Staatsangehörigkeitsgesetz. In diesem wird unter anderem geregelt, wann eine Einbürgerung möglich ist und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen. In den vergangenen Jahren wurde das deutsche Einbürgerungsgesetz mehrfach geändert. Wir erklären, was aktuell gilt und welche Änderungen Sie kennen sollten.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Einbürgerungsgesetz heißt offiziell Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
  • Das deutsche Einbürgerungsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erworben werden kann.
  • Für die Einbürgerungen sind drei Paragraphen im Einbürgerungsgesetz besonders wichtig: § 8 StAG, § 9 StAG und § 10 StAG.
  • Das deutsche Einbürgerungsgesetz gilt in ganz Deutschland. Das bedeutet: Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung sind in allen sechzehn Bundesländern gleich.

Was ist das Einbürgerungsgesetz?

Als Einbürgerungsgesetz werden umgangssprachlich alle gesetzlichen Regelungen zur Einbürgerung in Deutschland bezeichnet. Einen offiziellen Gesetzestext mit dem Namen “Einbürgerungsgesetz” gibt es nicht. Das deutsche Einbürgerungsgesetz ist vor allem das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Das Einbürgerungsgesetz regelt, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und wieder verloren werden kann. Die Einbürgerung ist dabei in mehreren Paragraphen geregelt. Besonders wichtig sind die §§ 8 bis 10 StAG:

Das deutsche Einbürgerungsgesetz wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Eine der größten Anpassungen geschah im Juni 2024 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Zuletzt traten im Dezember 2025 wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft, die unmittelbar die Einbürgerung betreffen.

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Was steht im deutschen Einbürgerungsgesetz?

Das deutsche Einbürgerungsgesetz legt fest, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Besonders § 10 StAG enthält die wichtigsten Regeln für die sogenannte Anspruchseinbürgerung.

Das Einbürgerungsgesetz regelt unter anderem:

  • Aufenthaltsdauer: Wie lange Sie mindestens in Deutschland gelebt haben müssen, damit eine Einbürgerung möglich ist.
  • Aufenthaltsstatus: Sie benötigen einen Aufenthaltstitel, der für die Einbürgerung zugelassen ist. Einige befristete Aufenthaltstitel sind für die Einbürgerung gesperrt.
  • Lebensunterhalt: Für die Einbürgerung müssen Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sichern können. Das Gesetz sieht hier aber bestimmte Ausnahmen vor.
  • Deutschkenntnisse: Für die Einbürgerung müssen Sie sich auch sprachlich in Deutschland integrieren und Deutsch auf mindestens B1-Niveau sprechen.
  • Einbürgerungstest: Sie müssen Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie das Leben in Deutschland haben.
  • Straftaten: Bestimmte strafrechtliche Verurteilungen können einer Einbürgerung entgegenstehen und Sie für eine bestimmte Zeit von der Einbürgerung sperren.
  • Bekenntnis zur deutschen Rechtsordnung: Für die Einbürgerung müssen Sie sich mit einer Loyalitätserklärung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen.
  • Einbürgerung von Familienangehörigen: Das Einbürgerungsgesetz enthält auch besondere Regelungen und Erleichterungen für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger.

Außerdem regelt das Einbürgerungsgesetz, in welchen Fällen eine Einbürgerung zurückgenommen, gesperrt oder ausgeschlossen werden kann. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte strafrechtliche Verurteilungen oder eine bewusste Täuschung im Einbürgerungsverfahren.

Welche Voraussetzungen Sie für die reguläre Einbürgerung erfüllen müssen, erfahren Sie in diesem Blogartikel:

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Wann ist die Einbürgerung nach dem Gesetz möglich?

Wann Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können, hängt (unter anderem) davon ab, wie lange Sie bereits rechtmäßig in Deutschland leben. Das deutsche Einbürgerungsgesetz sieht dabei unterschiedliche Möglichkeiten vor.

Einbürgerung nach fünf Jahren: Nach § 10 StAG haben Sie einen Anspruch auf die Einbürgerung, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und auch alle anderen Voraussetzungen erfüllen.

Einbürgerung als Ehepartner eines Deutschen: Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger gelten besondere Regelungen. Als Ehepartner bzw. Lebenspartner eines Deutschen ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich, wenn die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren besteht. Zusätzlich müssen Sie auch alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.

Miteinbürgerung von Familienangehörigen: Ehepartner:innen, Lebenspartner:innen und minderjährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit dem Antragsteller eingebürgert werden. Das Besondere: Sie müssen dafür nicht selbst bereits seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.

Welche Aufenthaltsdauer im Einzelfall erforderlich ist, hängt deshalb auch davon ab, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Einbürgerung erfolgt.

Wie hat sich das Einbürgerungsgesetz verändert?

Das Einbürgerungsgesetz wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Eine der größten Änderungen waren die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 und die Abschaffung der sogenannten Turbo-Einbürgerung im Jahr 2025.

Reform des Einbürgerungsgesetzes 2024

Seit dem 27. Juni 2024 gelten neue Regeln für die Einbürgerung. Die Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung wurde von acht auf fünf Jahre verkürzt. Gleichzeitig wurde die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen. Das bedeutet: Personen, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, können die Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes behalten.

Außerdem wurde damals die Möglichkeit eingeführt, sich bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt einbürgern zu lassen. Das wurde allgemein als Turbo-Einbürgerung bezeichnet.

Zudem sieht das Einbürgerungsgesetz von 2024 spezielle Erleichterungen für die Personen vor, die als Gastarbeiter in die BRD oder die ehemalige DDR eingereist sind.

Außerdem wurden 2024 die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt erleichtert. So können Kinder automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn sie in Deutschland geboren wurden, mindestens ein Elternteil ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat und seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt.

Änderungen des Einbürgerungsgesetzes 2025

Die Einbürgerung nach drei Jahren (Turbo-Einbürgerung) wurde rund ein Jahr später wieder abgeschafft. Seit dem 30. Oktober 2025 gilt: Für die reguläre Einbürgerung müssen Antragsteller:innen grundsätzlich mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben.

Eine weitere wichtige Änderung wurde im Dezember 2025 beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass eine Person für zehn Jahre von der Einbürgerung gesperrt werden kann, wenn sie im Verfahren bewusst getäuscht, falsche Angaben gemacht oder gefälschte Unterlagen eingereicht hat.

Einbürgerungsgesetz:Was gilt 2026 konkret?

Aktuelle Regel 2026
Einbürgerung (§ 10 StAG)
Grundsätzlich nach 5 Jahren rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt möglich, wenn auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Turbo-Einbürgerung
Die Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen ist seit dem 30. Oktober 2025 abgeschafft.
Einbürgerung von Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen deutscher Staatsangehöriger
Grundsätzlich nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren besteht.
Miteinbürgerung von Familienangehörigen
Ehepartner, Lebenspartner und minderjährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam eingebürgert werden, auch wenn sie die reguläre Aufenthaltsdauer noch nicht erfüllen.
Aufenthaltsstatus
Antragsteller müssen über einen für die Einbürgerung freigegebenen Aufenthaltstitel verfügen. Nicht jeder Aufenthaltstitel reicht aus.
Lebensunterhalt
Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt ohne Grundsicherung (Bürgergeld) oder Sozialhilfe gesichert werden. Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG und ähnliche Leistungen sind nicht schädlich für die Einbürgerung.
Deutschkenntnisse
In der Regel sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 erforderlich. Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen und Erleichterungen.
Einbürgerungstest
Kenntnisse über das Leben in Deutschland müssen entweder über den Einbürgerungstest (Leben in Deutschland Test) oder einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss nachgewiesen werden.
Straftaten
Strafrechtliche Verurteilungen über 90 Tagessätze Geldstrafe oder drei Monate auf Bewährung schließen die Einbürgerung in der Regel aus.
Mehrstaatigkeit
Seit Juni 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland möglich. Einbürgerungswillige müssen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung in Deutschland also nicht mehr aufgeben.
Einbürgerungssperre
Bei vorsätzlicher Täuschung oder bewusst falschen Angaben im Einbürgerungsverfahren kann die Einbürgerung für zehn Jahre gesperrt werden.
Geburtsortprinzip
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können automatisch Deutsche werden, wenn mind. ein Elternteil seit mind. 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und einen unbefristeten Aufenthaltstitel (z.B. eine Niederlassungserlaubnis) besitzt.
Geltung in Deutschland
Das Einbürgerungsgesetz ist Bundesrecht. Das heißt: es gilt in ganz Deutschland gleichermaßen

Gilt das Einbürgerungsgesetz deutschlandweit?

Das Staatsangehörigkeitsrecht ist Bundesrecht. Das bedeutet: Das Einbürgerungsgesetz gilt in ganz Deutschland gleichermaßen.

Änderungen am Staatsangehörigkeitsgesetz werden vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die Bundesländer richten sich dann nach diesen Beschlüssen.

Zwar ist das Einbürgerungsgesetz in allen Bundesländern gleich, aber das Einbürgerungsverfahren wird von den jeweiligen Behörden vor Ort durchgeführt. Deshalb können sich einzelne Abläufe je nach Bundesland, Stadt oder Landkreis unterscheiden. Das betrifft zum Beispiel die Antragstellung, die Formulare für den Antrag oder die Bearbeitungsdauer.

Wie läuft eine Einbürgerung nach dem deutschen Einbürgerungsgesetz ab?

Das Einbürgerungsverfahren läuft in mehreren Schritten ab. Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Dafür können Sie zum Beispiel unseren kostenlosen Test nutzen.

Abschließend stellen Sie alle wichtigen Dokumente und Nachweise zusammen. Welche Unterlagen Sie für die Einbürgerung benötigen, können Sie unserer Checkliste entnehmen. Sobald Ihre Unterlagen vollständig sind, können Sie den Antrag auf Einbürgerung ausfüllen und bei der zuständigen Behörde einreichen.

Nun prüft die Behörde Ihren Antrag. Falls noch Dokumente oder Informationen fehlen, kann die Behörde weitere Nachweise von Ihnen verlangen.

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Sind alle Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist die Einbürgerung wirksam. Ab diesem Zeitpunkt besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens ist von Bundesland zu Bundesland und von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle Unterlagen eingereicht, kann die Einbürgerung in manchen Behörden innerhalb eines Jahres erfolgen. In den meisten Fällen dauert eine Einbürgerung aber deutlich länger, bis hin zu mehreren Jahren.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Einbürgerungsgesetz

Was ist das Einbürgerungsgesetz?

Das deutsche Einbürgerungsgesetz heißt offiziell Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Darin sind alle wichtigen Regeln zur deutschen Staatsangehörigkeit und zur Einbürgerung festgelegt.

Das Einbürgerungsgesetz regelt unter anderem, wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Außerdem enthält das Gesetz verschiedene Arten der Einbürgerung und mögliche Ausschlussgründe.

Ja. Nach dem deutschen Recht ist die Mehrstaatigkeit grundsätzlich erlaubt. Seit 2024 müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung in Deutschland nicht mehr aufgeben. Ob Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft tatsächlich behalten können, hängt aber auch vom Recht Ihres Herkunftslandes ab.

Ja! Das Einbürgerungsgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt deshalb in allen sechzehn Bundesländern gleichermaßen.

Die wichtigsten Regeln für die Einbürgerung stehen in § 10 StAG. Daneben gibt es noch § 8 StAG für die Ermessenseinbürgerung und § 9 StAG für die Einbürgerung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern deutscher Staatsangehöriger.

Ja! In den vergangenen Jahren wurde das Einbürgerungsgesetz sogar mehrfach geändert. Für eine Änderung muss zunächst ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Im Anschluss müssen der Bundestag und der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...