Was ist die unabhängige Asylberatung?
Die unabhängige Asylberatung ist für viele Geflüchtete eine erste wichtige Anlaufstelle in Deutschland. Sie hilft dabei, sich im Asylverfahren zurechtzufinden.
In der Praxis unterstützen die Beratungsstellen zum Beispiel dabei:
- den Ablauf des Asylverfahrens zu verstehen
- Rechte und Pflichten zu kennen
- wichtige Unterlagen vorzubereiten
- sich auf Anhörungen vorzubereiten
Die Beratung ist unabhängig von Behörden wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Geflüchtete erhalten dort also Informationen von einer Stelle, die nicht gleichzeitig über ihren Asylantrag entscheidet.
Auch Behörden profitieren von den Beratungsstellen: Wenn Asylsuchende frühzeitig gut informiert sind, laufen Verfahren oft schneller und strukturierter ab. Fehler oder unnötige Klagen werden so eher vermieden.
Die unabhängige Asylberatung wurde Ende 2022 beschlossen und Mitte 2023 eingeführt. Sie ist kostenlos und wird unter anderem von der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Caritas oder der Diakonie angeboten. In den ersten zwei Jahren haben rund 108.000 Menschen dieses Angebot genutzt.
Was genau geplant ist
Im Mittelpunkt der aktuellen Debatte steht die Finanzierung der unabhängigen Asylberatung. Der Bund stellt derzeit rund 25 Millionen Euro pro Jahr dafür zur Verfügung.
Nach Berichten des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) will das Bundesinnenministerium diese Förderung ab 2027 komplett streichen. Das Innenministerium selbst hat die Pläne bislang noch nicht bestätigt.
Ein Sprecher erklärte, dass Entscheidungen über Geld und Förderprogramme erst im Rahmen der Haushaltsverhandlungen getroffen werden. Diese Verhandlungen für das Jahr 2027 stehen noch bevor.
Das RND berichtet jedoch, dass das Vorhaben intern bereits weiter fortgeschritten sei, als es das Ministerium nach außen kommuniziere.
Zweite größere Einsparung im Bereich Asyl und Integration
Es ist nicht die erste Einsparung, die das Innenministerium im Bereich Asyl und Integration plant. Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im gesamten Jahr 2026 keine freiwillige Teilnahme an Integrationskursen mehr genehmigen will.
Betroffen sind davon vor allem Migrant:innen ohne gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs. Bisher konnten sie freiwillig teilnehmen, wenn Plätze frei waren. Diese Möglichkeit soll nun wegfallen.
Konkret geht es um folgende Gruppen:
- Asylbewerber:innen im laufenden Verfahren
- Personen mit einer Duldung
- Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG
- EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
- Deutsche mit besonderem Integrationsbedarf
- Personen mit einem nationalen Abschiebungsverbot
Diese Personengruppen können aktuell nur dann an Integrationskursen teilnehmen, wenn sie von einer Behörde dazu verpflichtet werden oder wenn sie den Kurs selbst bezahlen.
Wie das RND berichtet, gibt es deutschlandweit aktuell 72.000 offene Kursplätze, die in den kommenden Monaten hätten beginnen sollen. Zum Vergleich: 2025 wurden noch 307.000 freiwillige Teilnahmen zugelassen – bis Ende Februar dieses Jahres waren es nur noch 589.
Fazit
Ob die Finanzierung der unabhängigen Asylberatungsstellen tatsächlich eingestellt wird, ist noch nicht offiziell bestätigt. Eine endgültige Entscheidung soll im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für 2027 fallen.
Für Geflüchtete könnte das bedeuten, dass sie künftig weniger Unterstützung im Asylverfahren und bei der Integration in Deutschland erhalten. Fachleute warnen zudem davor, dass die Verfahren dadurch komplizierter und langsamer werden könnten.