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Das Bild zeigt ein Irakisches Flüchtlingscamp. Im Vordergrund trägt eine Frau Lebensmittel zu den Zelten. Ein neues Gesetz soll Geflüchteten aus dem Irak eine Aufenthaltserlaubnis ohne Visum in Deutschland bis 2028 ermöglichen.

Keine Abschiebung mehr? Neues Gesetz soll Jesiden in Deutschland schützen

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will ein neues Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden mit irakischer Staatsbürgerschaft einführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt nun vor. Ziel ist es, eine Bleibeperspektive für Überlebende des Völkermords durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) zu schaffen – auch für Asylsuchende ohne gesicherten Lebensunterhalt oder Visum.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Aufenthaltserlaubnis bis 2028 gefordert – auch ohne Visum oder Einkommen

Konkret sieht der Entwurf vor, dass Jesidinnen und Jesiden, die bis zum 31. Juli 2025 nach Deutschland eingereist sind, eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erhalten – unabhängig davon, ob sie mit Visum eingereist sind oder ihren Lebensunterhalt sichern können.

Die Regelung soll bundesweit einheitlich gelten und bis zum 31. Juli 2028 laufen. Danach wäre ein Übergang in eine langfristige Aufenthaltserlaubnis möglich.

Das Gesetz soll die bürokratischen Hürden abbauen: Einzelfallprüfungen sollen entfallen, was den Behörden Aufwand erspart und Betroffenen Sicherheit gibt und die Integration erleichtert.

Bundestag erkannte Völkermord 2023 an

Bereits im Januar 2023 stufte der Bundestag die Verbrechen des IS an den Jesiden im Nordirak als Völkermord ein. Nach UN-Angaben wurden seit 2014 Tausende Männer getötet und mehr als 7.000 Frauen und Mädchen verschleppt. Noch immer gelten rund 2.000 als vermisst.

Infolge des Völkermords flohen viele Jesidinnen und Jesiden nach Deutschland. Zwischen 2015 und 2019 kamen über 75.000 Menschen aus dieser Gemeinschaft. Inzwischen leben schätzungsweise zwischen 100.000 und 200.000 Jesidinnen und Jesiden in der Bundesrepublik – die größte jesidische Diaspora außerhalb des Irak.

Laut den Grünen ist eine Rückkehr für viele weiterhin nicht zumutbar. Die Region Sinjar bleibe unsicher: Wiederholt käme es zu Gewalt durch lokale IS-Zellen, iranische Militäreinsätze und andere bewaffnete Akteure.

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Deutschland hat “Schutzverantwortung gegenüber Opfern von Völkermord”

Im Gesetzentwurf heißt es außerdem, dass die Bundesregierung ihrer Schutzverantwortung bislang nur eingeschränkt nachkommt. 2023 erhielten lediglich 53 Prozent der jesidischen Asylsuchenden aus dem Irak einen Schutzstatus. Viele von ihnen leben seither mit unsicherem Aufenthaltsstatus, was eine Integration erheblich erschwere.

Mit dem neuen Gesetz wollen die Grünen die politischen Konsequenzen aus der Anerkennung des Völkermords ziehen. Deutschland trage eine besondere historische Verantwortung, insbesondere gegenüber Opfern schwerer Menschenrechtsverbrechen.

Abschiebestopps in den Irak bisher nur befristet – keine Lösung auf Dauer

In den vergangenen Jahren gab es auf Landesebene immer wieder Abschiebestopps für Jesidinnen und Jesiden – etwa in Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Diese waren jedoch zeitlich begrenzt, was aus Sicht der Grünen keine dauerhafte Lösung sein könne.

Eine Verlängerung der Abschiebeverbote bedarf der Zustimmung des Bundesinnenministeriums. Zwar fordern mehrere Bundesländer seit Langem einen bundesweiten Abschiebestopp. Doch auf der Innenministerkonferenz im Juni 2024 scheiterte ein entsprechender Vorstoß am fehlenden Einvernehmen mit dem Bund.

Die Grünen fordern deshalb ein bundeseinheitliches Aufenthaltsrecht, das Betroffenen dauerhaft Schutz bietet und gleichzeitig Rechtssicherheit sowie Integration ermöglicht.

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Hintergrund: Abschiebungen trotz Anerkennung des Völkermords

Trotz der klaren Haltung des Bundestags und der anhaltenden Unsicherheit im Irak, kam es zuletzt wieder zu Abschiebungen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden 2023 insgesamt 399 Personen in den Irak abgeschoben – darunter auch Jesiden. Im Jahr 2024 stieg die Zahl auf 699.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl schätzt, dass aktuell zwischen 5.000 und 10.000 Jesidinnen und Jesiden in Deutschland als ausreisepflichtig gelten. Angesichts dieser Zahlen und der Lage im Herkunftsland fordern die Grünen eine gesetzlich verankerte Lösung für die besonders gefährdete Gruppe.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Aktuell handelt es sich bei dem Gesetz lediglich um einen Vorschlag der Grünen-Fraktion. Damit die Regelung tatsächlich in Kraft treten kann, muss der Bundestag dem Vorschlag mit einfacher Mehrheit zustimmen. Erste Beratungen sind frühestens ab September 2025 zu erwarten.

Ob das neue Gesetz eine Mehrheit erhält, ist aktuell schwer absehbar – zumal es im Gegensatz zur aktuell eher restriktiven Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung steht.

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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...