- 19.05.2026
- 11:52
Aufenthaltserlaubnis bei Integration: Wann darf der gesicherte Lebensunterhalt fehlen?
Wer in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG beantragen oder verlängern will, muss nachweisen, dass sein Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist. Besonders schwierig ist das aber für Personen, die wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht arbeiten können. Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt nun klar, wann von der Voraussetzung abgesehen werden kann. Reicht es aus, dass eine Krankheit die Arbeit unmöglich macht – oder dürfen auch andere Gründe eine Rolle spielen?
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