Ausschlaggebend für den sprunghaften Anstieg war vor allem die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 27. Juni 2024 in Kraft trat.
Syrer erhielten den deutschen Pass am häufigsten in 2024
Mehr als jede vierte Person (83.150 oder 28 Prozent), die im Jahr 2024 den deutschen Pass erhielt, stammte aus Syrien. Diese Entwicklung dürfte sich direkt auf die Fluchtmigration der Jahre 2015 und 2016 zurückführen lassen. Im Durchschnitt waren syrische Migranten 7,4 Jahre in Deutschland, bevor sie die Einbürgerung beantragten – und damit weit unter dem Durchschnitt von 11,8 Jahren.
Die weiteren häufig vertretenen Herkunftsländer unter den Eingebürgerten waren:
- Türkei: 22.525 Personen (8 Prozent)
- Irak: 13.545 Personen (5 Prozent)
- Russland: 12.980 Personen (4 Prozent)
- Afghanistan: 10.085 Personen (3 Prozent)
Besonders auffällig: Die Zahl der eingebürgerten russischen Staatsangehörigen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 551 Prozent – von knapp 2.000 auf fast 13.000 Personen. Auch die Zahl der eingebürgerten türkischen Staatsangehörigen hat sich im Vergleich zu 2023 mehr als verdoppelt (+110 Prozent).
Ein möglicher Grund: Die Neuregelung bei der doppelten Staatsangehörigkeit, die es erlaubt, die bisherige Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung zu behalten.
Reform erleichtert den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die im Juni 2024 in Kraft trat, hat die Einbürgerung für viele Menschen erleichtert. Die wichtigsten Änderungen:
- Verkürzte Mindestaufenthaltsdauer: Statt wie bisher acht Jahre ist eine Einbürgerung bereits nach fünf Jahren Aufenthalt möglich.
- Doppelte Staatsangehörigkeit: Es ist nun möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten.
- Schnellere Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen: Wer besonders gut integriert ist – etwa durch schulische oder berufliche Leistungen – kann bereits nach drei Jahren eingebürgert werden. Achtung: Diese Regelung (die sogenannte Turbo-Einbürgerung) soll in Kürze wieder abgeschafft werden.
Laut Statistischem Bundesamt wurden etwa sieben Prozent der Einbürgerungen 2024 nach einer verkürzten Aufenthaltsdauer von drei Jahren vorgenommen.
Wer wird eingebürgert – und wie lange dauert es?
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung lag 2024 bei 11,8 Jahren. Doch hier zeigen sich große Unterschiede je nach Herkunftsland.
- Syrische Staatsangehörige: 7,4 Jahre
- Irakische Staatsangehörige: 8,7 Jahre
- Afghanische Staatsangehörige: 8,9 Jahre
- Russische Staatsangehörige: 14,5 Jahre
- Türkische Staatsangehörige: 23,1 Jahre
Deutschland im europäischen Vergleich
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei der Zahl der Einbürgerungen hinter Spanien (240.000) und Italien (214.000) auf Platz drei – und knapp vor dem Vereinigten Königreich mit 202.000 Einbürgerungen (Zahlen für 2023). Betrachtet man jedoch die Einbürgerungen relativ zur Bevölkerung, fallen kleinere Länder wie Schweden oder Belgien stärker ins Gewicht.
Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland 2025
Für die Einbürgerung gelten derzeit folgende grundlegende Anforderungen:
- Mindestaufenthalt in Deutschland von fünf Jahren mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau B1)
- Bestehen des Einbürgerungstests (oder Alternative)
- Gesicherter Lebensunterhalt (keine dauerhafte Sozialhilfe oder Grundsicherung)
- Keine schwerwiegenden Straftaten
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Nationalpass und andere Nachweise der Identität und Staatsangehörigkeit