Bislang mussten sich Unternehmen für dieses Verfahren an eine von 52 kommunalen Ausländerbehörden wenden. Künftig gibt es mit der neuen Zentralstelle in Osnabrück nur noch einen landesweiten Ansprechpartner. Die Stelle ist organisatorisch bei der Landesaufnahmebehörde angesiedelt.
Wie funktioniert das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen?
Hat ein Unternehmen ein konkretes Jobangebot für eine ausländische Fachkraft, kann es den Antrag nun direkt bei der Zentralstelle stellen. Dafür ist eine Vollmacht der Fachkraft erforderlich, damit die Behörde alle nötigen Schritte übernehmen kann. Das Verfahren kostet 411 Euro.
Für eine reibungslose Umstellung ist eine Übergangsphase bis Ende 2025 geplant. In dieser Zeit können Arbeitgeber wählen, ob sie den Antrag wie bisher bei einer kommunalen Ausländerbehörde oder bereits bei der neuen Zentralstelle einreichen.
Ab dem 1. Januar 2026 ist ausschließlich die zentrale Ausländerbehörde in Osnabrück zuständig.
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein vereinfachtes Einreiseverfahren für qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten. Es ist im § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt.
Ziel ist es, den Prozess vom Jobangebot bis zur Arbeitsaufnahme der Fachkraft deutlich zu verkürzen – im Idealfall auf wenige Wochen.
So läuft das Verfahren ab:
- Der Arbeitgeber beantragt das Verfahren: Ein Unternehmen mit einem konkreten Jobangebot stellt bei der zuständigen Ausländerbehörde – in Niedersachsen künftig die Zentralstelle in Osnabrück – einen Antrag für das beschleunigte Fachkräfteverfahren.
- Vollmacht der Fachkraft: Dafür benötigt der Arbeitgeber eine unterschriebene Vollmacht sowie verschiedene Unterlagen der ausländischen Fachkraft – inklusive einer Kopie des Reisepasses und einem Nachweis der Berufsqualifikation.
- Behörde prüft die Voraussetzungen: Das Amt überprüft, ob die ausländische Qualifikation zur angebotenen Stelle passt und mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss übereinstimmt. Zudem kontrolliert es die Vollständigkeit der Unterlagen und holt – falls erforderlich – die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein.
- Vorabzustimmung wird erteilt: Liegen alle Voraussetzungen vor, wird eine sogenannte “Vorabzustimmung” ausgestellt.
- Termin bei der Botschaft: Mit der Vorabzustimmung kann die Fachkraft einen schnelleren Termin bei der deutschen Auslandsvertretung (z.B. der Botschaft oder dem Konsulat) beantragen.
- Visumserteilung und Einreise: Nach Prüfung durch die Auslandsvertretung wird das Visum erteilt – und die Fachkraft kann nach Deutschland einreisen und die Arbeit aufnehmen.
Ziel ist es, das gesamte Verfahren in etwa vier bis acht Wochen abzuschließen – deutlich schneller als bei normalen Visaverfahren.
Wichtig: Nach der Einreise nach Deutschland muss die Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde vor Ort einen Aufenthaltstitel beantragen. Nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel kann später – in der Regel nach fünf Jahren – ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Dieser Schritt ist essenziell für alle, die langfristig in Deutschland bleiben wollen.
Niedersachsen: So sollen weitere Fachkräfte gewonnen werden
Zusätzlich zu schnelleren Verfahren will das Land Niedersachsen auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse verbessern. Ein Vorschlag, der derzeit von der Landesregierung diskutiert wird: Geflüchtete, die ihre Ausbildungsnachweise nicht vollständig vorlegen können, sollen künftig durch praktische Prüfungen ihre beruflichen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Das könnte ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern.
Aktuell stammen viele solcher Anerkennungsanträge aus Ländern wie der Ukraine, dem Iran oder der Türkei.
Fachkräftesicherung – so machen es andere Bundesländer
Mit dem neuen Modell orientiert sich Niedersachsen an anderen Bundesländern, die bereits zentrale Strukturen zur Fachkräfteeinwanderung aufgebaut haben. Nordrhein-Westfalen betreibt seit 2021 die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung (ZFE) in Bonn, die jährlich tausende Anträge – vor allem aus den Bereichen Pflege, Handwerk und Transport – bearbeitet.
Bayern startete im Juli 2023 mit seiner sogenannten „Fast Lane“, zunächst für Pflegekräfte. Ab Sommer 2025 soll das Verfahren auf alle Berufsgruppen ausgeweitet werden. Das bayerische Modell zeichnet sich durch besonders schnelle Bearbeitungszeiten von etwa fünf Wochen aus und dient bereits bundesweit als Vorbild.
Auch Brandenburg ist früh aktiv geworden: Bereits seit Oktober 2020 wird das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) im Landkreis Dahme-Spreewald zentral umgesetzt.