Häufig gestellte Fragen
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Migrando allgemein
Migrando Rechtsanwälte hat sich auf das Ausländerrecht spezialisiert, insbesondere auf unbefristete Aufenthaltsrechte und die Einbürgerung.
Über die Plattform Migrando stellen wir Ihnen zahlreiche kostenlose Services zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere:
- kostenloser Test
- Rechtstipps in Videoform auf www.migrando.de und auf unseren Migrando Social Media Plattformen wie TikTok, YouTube, Instagram, Facebook
Wir bearbeiten seit 2016 Mandate im Ausländerrecht. Schauen Sie gern auf unsere Social Media Kanäle, dort finden Sie viele Rechtstipps und Erklärungen. Außerdem können Sie einen Eindruck über unsere Qualifikationen bekommen.
Zudem ist unsere Rechtsabteilung, insbesondere Rechtsanwalt Fabian Graske, regelmäßig Live auf TikTok.
Im ersten Schritt sollten Sie ganz einfach unseren kostenlosen Test machen. Wenn Sie die Voraussetzungen für unsere Rechtsdienstleistungen erfüllen (z.B. Einbürgerung), kontaktieren wir Sie telefonisch.
Sie können Migrando über 0355 – 547 88 161 telefonisch erreichen
Unsere Büroräume sind in Cottbus (siehe Impressum). Die Zusammenarbeit mit uns findet fast ausschließlich Online bzw. per Telefonat statt.
Ja, wir bearbeiten Fälle in ganz Deutschland. Wir haben bereits in allen Ausländerbehörde bzw. Einbürgerungsbehörden Mandate, besonders viele Fälle haben wir in allen Großstädten.
Ja, wir bieten unterschiedliche Ratenzahlungsoptionen an. Alle Infos finden Sie auf unserer Homepage.
Mandantschaft
Den Eingang der Unterlagen bestätigen wir Ihnen per E-Mail. In einigen Fällen kann die Bestätigungsmail einige Tage dauern, insbesondere wenn ein Wochenende oder Feiertage dazwischen liegen.
Den aktuellen Verfahrensstand können Sie in der Kanzlei jederzeit per E-Mail Anfragen. Wir informieren Sie aber über alle notwendigen Verfahrensschritte automatisch.
Zum Abschluss des Einbürgerungsverfahrens erhalten Sie von uns einen Termin in der Einbürgerungsbehörde, damit die Bekenntnis zur Verfassung abgegeben werden kann.
Für fast alle Verwaltungsvorgänge, z.B. für ein Einbürgerungsverfahren, erheben Behörden in Deutschland Gebühren. Diese Gebühr muss von Ihnen bezahlt werden, damit die Einbürgerungsurkunde ausgestellt wird. In der Einbürgerung entstehen in der Regel kosten von 255 Euro.
In der Regel müssen Sie keinen Formantrag ausfüllen, wenn Sie uns beauftragt haben. In einigen Behörden haben wir sehr kurze Verfahrenszeiten. In den Fällen möchten wir das Verfahren nicht sinnlos verzögern und lassen den Formantrag ausfüllen. Für die meisten unser Mandanten wird dieser Schritt nicht notwendig.
Einbürgerung - Allgemein
Jeder Fall hat einen anderen Hintergrund. Außerdem kommt es darauf an, nach welcher gesetzlichen Regelung Sie die Einbürgerung beantragen (§ 8, § 9 oder § 10 StAG). Machen Sie den kostenlosen Test und erfahren Sie in wenigen Minuten, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Das hängt immer vom Einzelfall ab.
In der Regel gilt: Sie benötigen einen rechtmäßigen Aufenthalt von 3-5 Jahren. Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein, d.h. Sie dürfen kein Geld vom Jobcenter erhalten. Einzahlungen in die Rentenversicherung sind bei der Einbürgerung nicht zwangsläufig notwendig. Sie dürfen grundsätzlich nicht vorbestraft sein, wobei es einige Ausnahmen gibt. Sie benötigen in der Regel einen deutschen Sprachnachweis, meistens mindestens ein B1 Sprachzertifikat. Sie benötigen einen Integrationsnachweis, z.B. einen Einbürgerungstest. Zudem benötigen Sie in der Regel einen gültigen Nationalpass Ihres Herkunftslandes, wobei es hier viele Ausnahmen gibt. Wichtig ist auch die unterschriebene Loyalitätserklärung. Das Formular hierzu erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde/Ausländerbehörde.
Sie sollten grundsätzlich darauf achten, dass jeder Fall individuell ist. In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen: Aufenthaltstitel, Nationalpass, Arbeitgeberbescheinigung, Arbeitsvertrag, Lohnnachweise, Rentenversicherungsverlauf, Sprachnachweis, Integrationsnachweis, Krankenversicherungsbescheinigung, Mietvertrag, Mietzahlungsnachweis, Passfoto, die unterschriebene Loyalitätserklärung.
Das kommt auf Ihren individuellen Fall drauf an. Schüler, Studenten, Auszubildende, Selbstständige, behinderte Menschen und Rentner sind beispielsweise von einigen Unterlagen befreit oder benötigen andere Unterlagen.
Klicken Sie auf den Link für die Einbürgerung, um unseren Plan zu beiden Anträgen Schritt für Schritt einzusehen. Sie werden während des Mandats jedoch per E-Mail über jeden einzelnen Verfahrensschritt informiert.
Sie erhalten von uns vor Abschluss der Einbürgerung einen Termin in der Behörde, in dem die Verfassungstreue persönlich bekundet wird. Alle rechtlichen Aufgaben haben wir dann für Sie bereits erledigt.
Die Vorteile der Einbürgerung sind, dass Sie die gleichen Rechte besitzen wie jeder andere deutsche Staatsbürger. Sie können auf die Berufsfreiheit zurückgreifen und frei wählen, wo und bei wem Sie arbeiten wollen. Sie haben als deutscher Staatsbürger die gleichen Rechte wie alle EU-Staatsbürger. Weiterhin werden Sie durch alle Grundrechte durch die deutsche Verfassung geschützt. Natürlich können Sie den deutschen Bundestag wählen. Für viele am wichtigsten ist zudem, dass Sie mit dem deutschen Nationalpass in alle Länder der Welt reisen dürfen. Für einige nicht ganz unwichtig: Soweit Sie eine ausreichende Bonität haben, erhalten Sie jetzt problemlos Kredit, z.B. für den Kauf einer Immobilie.
Einbürgerung - Aufenthaltstitel
Die folgenden Aufenthaltstitel sind aktuell gesperrt: §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Abs. 3, 25 Abs. 4, 25 Abs. 5 und 104c des Aufenthaltsgesetzes.
Wenn Sie einen positiven Asylbescheid erhalten haben, werden alle Zeiten ab Asylantragstellung bei der Berechnung der Aufenthaltszeiten mitgerechnet.
Mit einem Aufenthaltstitel §19d AufenthG können Sie grundsätzlich die Einbürgerung beantragen. Entscheidend ist, wann der § 19d AufenthG bei Ihnen erstmals erteilt wurde. Die Zeit vor dem Aufenthaltstitel § 19d kann nicht für Ihre Einbürgerung angerechnet werden, da Sie zu diesem Zeitpunkt noch eine Ausbildungsduldung besessen haben.
Mit einem Aufenthaltstitel §25a AufenthG können Sie grundsätzlich die Einbürgerung beantragen. Entscheidend ist, wann der § 25a AufenthG bei Ihnen erstmals erteilt wurde. Die Zeit vor dem Aufenthaltstitel § 25a kann nicht für Ihre Einbürgerung angerechnet werden, da Sie zu diesem Zeitpunkt noch einen Duldungsstatus besessen haben.
Mit einem Aufenthaltstitel §25b AufenthG können Sie grundsätzlich die Einbürgerung beantragen. Entscheidend ist, wann der § 25b AufenthG bei Ihnen erstmals erteilt wurde. Die Zeit vor dem Aufenthaltstitel § 25b kann nicht für Ihre Einbürgerung angerechnet werden, da Sie zu diesem Zeitpunkt noch einen Duldungsstatus besessen haben.
Einbürgerung - Doppelte Staatsbürgerschaft
Nein, eine doppelte Staatsangehörigkeit ist möglich, wenn es das Herkunftsland zulässt.
In den Fällen, in denen ich meine alte Staatsbürgerschaft abgeben muss, erhalte ich vor Abgabe der alten Staatsbürgerschaft zuerst eine Einbürgerungszusicherung. Sobald ich den Nachweis erbracht habe, dass die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben wurde, wandelt man die Einbürgerungszusicherung in eine Einbürgerungsurkunde um. Ab dem Zeitpunkt bin ich deutscher Staatsbürger.
Die Einbürgerungszusicherung ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Sollte das neue Einbürgerungsgesetz 2024 eingeführt werden, entfällt dieser Zwischenschritt, weil die alte Staatsbürgerschaft nicht mehr abgegeben werden muss.
Die doppelte Staatsbürgerschaft gilt seit dem 27. Juni 2024 als gesetzlich anerkannt für alle in Deutschland. Wenn Ihr Heimatland die doppelte Staatsbürgerschaft genauso wie Deutschland anerkennt, steht einer Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft für Sie nichts mehr im Weg.
Einbürgerung - Lebensunterhalt
Die Berechnung des Lebensunterhalts ist sehr kompliziert. Die Berechnung ist davon abhängig, wie alt Sie sind, wie viel Miete Sie zahlen, ob Sie verheiratet sind und wie viele Kinder Sie haben. Entscheidend ist, dass Sie kein Geld vom Jobcenter erhalten. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und Sie genug Geld verdienen.
Nein, es gibt keine Verpflichtung für einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Sollten Sie in der Vergangenheit häufig beim Jobcenter gewesen sein, hilft ein unbefristeter Arbeitsvertrag für die sogenannte Prognoseentscheidung. Grundsätzlich ist die Information, dass die Einbürgerung nur mit unbefristetem Arbeitsvertrag zulässig ist, jedoch falsch.
Normalerweise ist in diesem Fall eine Einbürgerung nicht möglich. Es gibt einige Ausnahmen, wenn Sie unverschuldet Geld vom Jobcenter erhalten. Diese Ausnahmen sind jedoch sehr streng und selten.
Sie dürfen Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Wohngeld, Elterngeld, Erziehungsgeld, Krankengeld, Unterhaltsvorschuss, BAföG und BAB erhalten, wenn Sie eingebürgert werden.
Sie können Wohngeld beziehen und trotzdem Ihre Einbürgerung beantragen. Das Wohngeld hat keinen Einfluss auf Ihre Einbürgerung.
Sie können generell Krankengeld bekommen und dennoch Ihre Einbürgerung beantragen. Das Krankengeld hat keinen Einfluss auf Ihre Einbürgerung.
Entscheidend sind die Prognoseentscheidung der Einbürgerungsbehörde und keine Rentenversicherungsmonate. Je nach Bundesland fließen Rentenversicherungsmonate unterschiedlich in die Prognosebewertung ein. Es gibt aber keine Regelung, die Ihnen vorschreibt, wie viele Rentenversicherungsmonate Sie für die Einbürgerung benötigen.
Es ist generell besser einen Arbeitsvertrag für die Einbürgerung zu haben. Damit ist der Nachweis für die Sicherung des Lebensunterhalts einfacher. Ohne Arbeitsvertrag sollten Sie kein Geld vom Jobcenter erhalten. Soweit Sie nur kurzzeitig Arbeitslosengeld I erhalten, ist das für die Einbürgerung in der Regel kein Problem.
Einbürgerung - Vorstrafen
Falls Ihre Vorstrafen eine Höchstgrenze von 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe nicht überschreiten, ist die Einbürgerung unproblematisch möglich. Sie finden die entsprechende gesetzliche Regelung in § 12a des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG).
Erfahren Sie HIER mehr dazu in unserem Ratgeber.
Die Tilgung von Straftaten richtet sich nach § 46 BZRG. Abhängig von der Straftat, die Sie begangen haben, betragen die Tilgungsfristen in der Regel 5 – 15 Jahre.
Dies kann so pauschal nicht gesagt werden. Es muss grundsätzlich immer geprüft werden, ob Ihre Straftaten nach § 46 BZRG getilgt sind.
Das Einbürgerungsverfahren kann durchgeführt werden, aber das Strafverfahren muss in jedem Fall abgeschlossen sein. Solange der zulässige Strafrahmen nicht überschritten wird, sind offene Strafverfahren kein Problem, sondern verzögern lediglich das Einbürgerungsverfahren.
Wenn der Strafrahmen ca. 10 % (ca. 100 Tagessätze oder 3,5 Monate Freiheitsstrafe) überschritten wurde, ist eine Einbürgerung nicht möglich.
Einbürgerung - Sprache
Normalerweise benötigen Sie ein B1 Sprachzertifikat.
Wenn Sie ein C1 Sprachzertifikat und besonderen Integrationsleistungen haben, können Sie schon nach 3 Jahren in Deutschland eingebürgert werden.
Ja. Hierfür gibt es 5 Ausnahmen:
- Wenn Sie 4 Jahre eine deutsche Schule besucht haben und in die nächste Klasse versetzt wurden.
- Wenn Sie einen deutschen Schulabschluss haben (ab 9. Klasse Schulabschluss).
- Wenn Sie eine Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben.
- Wenn Sie ein Studium in deutscher Sprache erfolgreich abgeschlossen haben.
- Wenn Sie offensichtlich ohne Sprachnachweis fließend Deutsch beherrschen. Hier sind die Anforderungen jedoch relativ hoch.
Einbürgerung - Integration
Grundsätzlich ja. Aber machen Sie sich keine Sorgen, es handelt sich um den einfachsten Test, den man in Deutschland machen kann. Alle Infos zum Einbürgerungstest finden Sie HIER.
Ja, es gibt insgesamt mindestens 3 Ausnahmen.
- Wenn Sie einen deutschen Schulabschluss haben.
- Wenn Sie einen deutschen Ausbildungsabschluss haben und Fächer wie Politik, Gesellschaftskunde, Sozialkunde, Recht oder Vergleichbares Teil der Ausbildung waren.
- Wenn Sie einen deutschen Studienabschluss haben und Fächer wie Politik, Gesellschaftskunde, Sozialkunde, Recht oder Vergleichbares Teil des Studiums waren.
Einbürgerung - Pass und Identität
Grundsätzlich ja. Es gibt hier aber viele Ausnahmen.
Wenn Sie keinen gültigen Nationalpass Ihres Heimatlandes haben, ist die Einbürgerung kompliziert. In dem Fall muss zuerst Ihre Identität geklärt werden. Entweder Sie besorgen sich einen gültigen Nationalpass oder es muss eine zulässige Ausnahme nach dem Stufenmodell vorliegen.
Erfahren Sie HIER mehr dazu.
Da es viele unterschiedliche Fälle gibt, in denen Menschen keinen gültigen Nationalpass erhalten, wurde in Deutschland das Stufenmodell entwickelt. In dem Stufenmodell wird definiert, wann Sie ohne Pass und ohne Dokumente eingebürgert werden können.
Stufe 1: Gültiger Pass
Wenn Sie keinen gültigen Nationalpass Ihres Heimatlandes haben, müssen Sie erklären, dass Sie keinen gültigen Pass haben und warum dies der Fall ist. So können Sie in Stufe 2 gelangen.
Stufe 2: Sonstige amtliche Dokumente
In Stufe 2 kann die Identität mit sämtlichen alternativen Identitätsdokumenten (Führerschein, Personalausweis, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) nachgewiesen werden. Sie müssen gemäß der Mitwirkungspflicht nachweisen, dass der Nachweis nicht möglich war, um in die Stufe 3 zu gelangen. Wichtig ist auch hier, dass Ihre Mitwirkung und Kooperation bei der Klärung der Identität deutlich wird.
Stufe 3: Zeugenaussage
Wenn Sie keine Dokumente der ersten 3 Stufen haben und im Zweifel schriftlich nachgewiesen haben, dass die Beschaffung auf den jeweiligen Stufen unmöglich ist, kann Ihre Identität nachgewiesen werden, wenn:
- Zeugen Ihre Identität bestätigen
- DNA Test
Stufe 4: Plausible Erklärung/Aktenlage
Wenn Stufe 3 nicht möglich ist, kann der Nachweis über eine plausible Erklärung erfolgen, warum eine Klärung der Identität unmöglich war. Hierfür ist die komplette Aktenlage und Dokumentation Ihrer Bemühungen entscheidend. Es muss nachvollziehbar sein, dass Sie alle Mittel unternommen haben um Ihre Identität zu klären!
Auch wenn sich das Stufenmodell auf den ersten Moment sehr einfach anhört, sind die Anforderungen für die Nachweise die erbracht werden müssen sehr streng.
Wenn Sie Eritrea illegal verlassen haben und später einen Nationalpass beantragen, verlangt der Staat Eritrea von Ihnen die Abgabe einer Reueerklärung. Damit verlangt Eritrea, dass Sie mit der Ausreise eine Straftat zugeben. Deutschland bewertet die Abgabe der Reueerklärung als unzulässig. Deswegen können Sie ohne Nationalpass eingebürgert werden. Jedoch müssen Sie im Sinne des Stufenmodels alle Voraussetzungen ab der 2. Stufe erfüllen.
Alle Menschen aus Somalia haben das Problem, dass Dokumente, die nach 1991 ausgestellt wurden, von Deutschland nicht akzeptiert werden. Dennoch können Sie eingebürgert werden, wenn Sie einen Nationalpass haben bzw. die Voraussetzungen des Stufenmodells erfüllen. Die Rechtslage ist kompliziert, aber das Problem ist lösbar.
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein sehr guter unbefristeter Aufenthaltstitel und mit der Einbürgerung sind Sie deutscher Staatsbürger. Das sind formal gesehen die größten Unterschiede zwischen einer Niederlassungserlaubnis und der Einbürgerung. Mit einer Einbürgerung haben Sie exakt die gleichen Rechte wie jeder andere deutsche Staatsbürger. Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht sehr viele Rechte, ist aber nicht mit der deutschen Staatsangehörigkeit gleichzusetzen.
Ab dem 16. Lebensjahr kann Ihr Kind die Niederlassungserlaubnis beantragen. Entscheidend ist, dass Ihr Kind zum Zeitpunkt der Vollendung des 16. Lebensjahres 5 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat. Ihr Kind muss eine Ausbildung absolvieren, die zu einem anerkannten schulischen, akademischen oder Bildungsabschluss führt.
Die Vorteile der Niederlassungserlaubnis sind ein gesicherter und dauerhafter Aufenthalt, ein vereinfachter Familiennachzug, die Kreditaufnahme funktioniert für Sie, die Ein und Ausreise nach Deutschland funktioniert immer, die Arbeit in Deutschland und im Ausland geht legal, die Erlaubnis ist an keinen Zweck gebunden, die Planungssicherheit ist besser, die Termine bei der Ausländerbehörde fallen weg und Sie müssen keine Angst mehr haben abgeschoben zu werden.
Klicken Sie auf den Link für die Niederlassungserlaubnis, um unseren Schritt-für-Schritt-Plan einzusehen. Sie werden im Mandant jedoch per E-Mail über jeden Verfahrensschritt informiert.
Neues Einbürgerungsgesetz
Das neue Einbürgerungsgesetz gilt seit dem 27. Juni 2024. Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG) wurde von der Bundesregierung entworfen und vom Bundestag beschlossen.
Mit dem geplanten neuen Gesetz fällt der § 10 Abs. 4 StAG weg und die doppelte Staatsbürgerschaft wird offiziell anerkannt. Weiterhin ist es möglich, die Einbürgerung schon nach 5 Jahren zu beantragen, statt aktuell nach 8 Jahren. Mit besonderen Integrationsleistungen ist die Einbürgerung mit dem geplanten neuen Gesetz schon nach 3 Jahren machbar.
Folgende Vorteile sollen gelten, wenn das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft tritt:
- Einbürgerung nach 5 Jahren statt nach 8 Jahren
- Einbürgerung nach 3 Jahren statt nach 6 Jahren
- Doppelte Staatsbürgerschaft für alle
- Deutsche Staatsbürgerschaft mit Geburt, wenn ein Elternteil seit 5 Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland hat
Im Wesentlichen ändert sich nur, dass ich für die Einbürgerung nach 3 Jahren mindestens ein C1 Sprachzertifikat benötige.
Grundsätzlich sind kaum Änderungen geplant. Es ändert sich lediglich, dass die Einbürgerung nicht mehr nach 8 Jahren, sondern schon nach 5 Jahren für alle möglich ist, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigsten Voraussetzungen sind dann:
- 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
- Lebensunterhalt gesichert
- keine relevanten Vorstrafen
- ausreichende Sprachkenntnisse, z.B. B1 Zertifikat
- Einbürgerungstest
- gültiger Nationalpass des Heimatlandes oder Identität anderweitig gesichert
Die doppelte Staatsbürgerschaft geht mit dem neuen Gesetz grundsätzlich mit jedem Land. Es gibt diesbezüglich keine Unterschiede mehr, da die Regelung in § 10 Abs. 4 StAG wegfällt. Eine Aufgabe der Staatsbürgerschaft ist für Sie mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz nicht mehr notwendig und daher kein Thema mehr.
Türkische Staatsbürger können wie andere Staatsbürger eines ausländischen Staates mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz bei der Einbürgerung in Deutschland ihre türkische Staatsbürgerschaft behalten. Dies war bis jetzt nicht bei allen türkischen Staatsbürgern möglich und einige türkische Staatsbürger haben im Rahmen der früheren Optionspflicht sich entscheiden müssen und so eine Staatsbürgerschaft verloren. Diese Problematik ist dann nicht mehr existent und die doppelte Staatsbürgerschaft kann problemlos erreicht werden.
Mit dem geplanten neuen Gesetz gilt die doppelte Staatsbürgerschaft. Es ist also möglich, dass Sie doppelter Staatsbürger werden, wenn Ihr Heimatland die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt und Sie die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes beantragen, die Sie aufgegeben haben.
Menschen mit mehreren Jahrzehnten Aufenthalt in Deutschland sollen mit dem neuen Einbürgerungsgesetz Erleichterungen haben. Dazu gehört, dass der Einbürgerungstest für diese Menschen wegfällt.
Allgemeines Ausländerrecht
Der Wechsel des Aufenthaltstitels erfolgt immer vor der zuständigen Ausländerbehörde.
Wenn Sie Anträge in deutschen Behörden stellen, z.B. Einbürgerungsantrag, und die Bearbeitung mehr als 3 Monate dauert, kann durch eine Untätigkeitsklage der behördliche Verfahren beschleunigt werden. Die Untätigkeitsklage wird vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Ihres Wohnorts eingetragen.
Ja. Mit einem § 19d AufenthG können Sie den Familiennachzug für Ihre Familie beantragen.
Damit Ihre ausländischen Dokumente anerkannt werden, ist eine Übersetzung generell notwendig.
Nein. Die Botschaft von Eritrea will von Ihnen im Gegenzug an die Ausstellung eines Nationalpasses, dass Sie als eritreischer Staatsbürger eine Reueerklärung unterschreiben, dass Sie eine Straftat begangen haben, indem Sie Eritrea verlassen haben.Deutschland erkennt diesen Schritt der eritreischen Botschaft als subjektiv unzumutbar an.
Eine Fiktionsbescheinigung ist ein Ersatzausweisdokument. Sie erhalten dieses Ersatzdokument, wenn die Entscheidung über die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels noch nicht gefallen ist und Sie sich nicht ausweisen können. Sobald Ihr Aufenthaltstitel verlängert wurde, brauchen Sie keine Fiktionsbescheinigung mehr und verlassen die Fiktionsbescheinigung. Sie können den Einbürgerungsantrag mit einer Fiktionsbescheinigung stellen. Die letztliche Einbürgerung erfolgt aber erst, wenn Ihr Aufenthaltstitel verlängert wurde und Sie die Fiktionsbescheinigung verlassen.
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist das Gegenteil von einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Sie können sich unbefristet in Deutschland aufhalten und Ihr Aufenthalt ist nicht an ein bestimmtes Datum gebunden. Die bekannteste unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis.
Die Chancenkarte wurde am 1. Juni 2024 im Rahmen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eingeführt. Die Chancenkarte ist an ein bestimmtes Punktesystem gebunden, welches man erreichen muss. Über dieses Punktesystem kann man dann in Zukunft auch die Möglichkeit erhalten, sich auf Jobs zu bewerben und eine Stelle als Fachkraft anzutreten. Die Chancenkarte gilt für ein Jahr.
Als Deutscher können Sie visafrei in über 190 Länder reisen. Damit ist der deutsche Pass einer der stärksten und mächtigsten Reisepässe weltweit.
Bei der Verpflichtungserklärung müssen Sie das Risiko beachten, dass Sie als Bürger für den Menschen haften, für den Sie eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Insbesondere wenn die Person Leistungen vom Jobcenter in Anspruch nimmt, werden diese Gelder von demjenigen, der die Verpflichtungserklärung abgab, zurückgefordert. Die Verpflichtungserklärung ist in der Regel 5 Jahre gültig.
Der Lebensunterhalt wird anhand unterschiedlicher Faktoren berechnet. Dazu gehört, ob Sie alleine leben, oder mit einer Familie.und wo sich Ihr Wohnsitz befindet (hier kann sich die Höhe der nachweisenden Summe unterscheiden). Anhand Ihrer kompletten Erwerbsbiografie (Nachweise über Einkommen, Wohnung, etc.) wird positiv oder negativ über Ihre Prognose zur Sicherung des Lebensunterhalts entschieden.
Das kommt auf Ihre Vorstrafe drauf an. Geregelt ist die Tilgung von Vorstrafen in § 46 BZRG. Hier wird die Länge der Tilgungsfrist nach Schwere der Straftat genau beschrieben. Erst wenn Ihre Straftat aus dem Bundeszentralregister getilgt ist, funktioniert die Einbürgerung für Sie!
Eine Tilgung ist eine Löschung einer bestimmten Sache. Bei Straftaten ist die Tilgung also eine Löschung der Tat aus dem Bundeszentralregister. Wann die Straftat getilgt wird, ist in § 46 BZRG beschrieben.
Nach §§ 39, 49 BZRG können Sie zum in § 46 BZRG vorgegebenen Zeitpunkt die Vorstrafe tilgen lassen und dies beim Bundeszentralregister beantragen. Das Bundeszentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt und archiviert. Dort wird dann Ihre Vorstrafe getilgt (gelöscht) und einer Einbürgerung steht nichts im Weg, wenn Sie keine weiteren Vorstrafen haben, die noch nicht getilgt wurden.
Nein, grundsätzlich nicht. Jedoch lassen wir von unseren Mandanten in einigen Fällen die Anträge ausfüllen, wenn wir wissen, dass dadurch das Einbürgerungsverfahren sehr schnell erfolgreich abgeschlossen ist. Wenn Sie ohne Anwalt Anträge stellen, z.B. einen Einbürgerungsantrag, sollten Sie den Formantrag in jedem Fall vollständig und richtig ausfüllen. Leider ist das häufig sehr kompliziert. Sie sollten insbesondere bei der Angabe zu Vorstrafen vorsichtig sein, da anderenfalls im Falle von Falschangabe neue Strafverfahren drohen.