Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
- Doppelte Staatsbürgerschaft: Ab sofort möglich und kein Hindernis mehr!
- Kürzere Wartezeit: Nur noch 5 statt 8 Jahre Aufenthalt in Deutschland erforderlich.
- Besondere Integration wird belohnt: Schon nach 3 Jahren ist Einbürgerung möglich bei herausragenden Integrationsleistungen.
- Deutsche Staatsangehörigkeit für Kinder: Kinder werden automatisch Deutsch, wenn mindestens ein Elternteil 5 rechtmäßig in Deutschland ist und eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
- Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration: Ausnahmen bei B1 und Integrationsleistungen.
Was ist noch unklar?
Das neue Einbürgerungsgesetz bringt viele Vorteile, aber auch einige Unklarheiten mit sich. Besonders spannend ist die Möglichkeit, schon nach drei Jahren eingebürgert zu werden, wenn man herausragende Integrationsleistungen vorweisen kann. Doch was zählt eigentlich als herausragende Integrationsleistung? Hier gibt es bisher nur vage Angaben, wie zum Beispiel ehrenamtliches Engagement. Aber wie lange und in welchem Umfang muss man sich ehrenamtlich betätigen, um diese Anforderungen zu erfüllen?
Die Antwort auf diese und viele weitere Fragen werden die Anwendungshinweise liefern, die vom Bundesministerium des Innern (BMI) erlassen werden. Diese Hinweise sind essentiell, damit Einbürgerungsbehörden das Gesetz sachgerecht anwenden können. Doch bis diese veröffentlicht werden, bleibt vieles unklar und sorgt für Verunsicherung bei den Antragstellern.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelung zu Sozialleistungen. Bislang war der Bezug von ALG II immer ein Ausschlusskriterium für die Einbürgerung. Jetzt soll es möglich sein, auch mit aufstockenden Sozialleistungen eingebürgert zu werden. Das bedeutet, dass Familien, die trotz voller Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt nicht vollständig sichern können, aufstockende Leistungen erhalten können, ohne dass dies der Einbürgerung im Wege steht. Doch auch hier sind die Details noch unklar: Wie viel Sozialleistung kann bezogen werden, ohne die Einbürgerung zu gefährden?
Ein zusätzlicher Aspekt ist die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Diese soll nach Möglichkeit in feierlicher Form, in der Regel im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier und unter Verwendung der nationalen Symbole der Bundesrepublik Deutschland, erfolgen. Wie genau diese Feiern organisiert werden, ist jedoch noch fraglich.
Zusätzlich kann die Voraussetzung der ausreichenden Sprachkenntnisse auf mündliche Verständigung beschränkt werden, wenn der Erwerb ausreichender Kenntnisse trotz ernsthafter Bemühungen nicht möglich oder dauerhaft erschwert ist. Die genauen Kriterien dafür sind aber noch nicht definiert.
Fazit
Das neue Einbürgerungsgesetz bietet viele Vorteile, bringt aber auch einige Fragen mit sich. Solange die genauen Anweisungen vom BMI noch nicht veröffentlicht wurden, bleibt unklar:
- Was sind besondere Integrationsleistungen?
- Unter welchen Umständen und in welchem Umfang dürfen in Ausnahmefällen Sozialleistungen bezogen werden?
- Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form wird die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt?
- Kann aufgrund von Härtegründen eine Befreiung vom B1-Sprachnachweis erteilt werden?
Wir werden Sie weiterhin informieren und unterstützen Sie gerne bei Fragen und dem Einbürgerungsprozess.