Häufig gestellte Fragen
Hier findest du Antworten zu allen fragen zum Ausländerrecht.
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Migrando allgemein
Migrando Rechtsanwälte hat sich auf das Ausländerrecht spezialisiert, insbesondere auf unbefristete Aufenthaltsrechte und die Einbürgerung.
Über die Plattform Migrando stellen wir Ihnen zahlreiche kostenlose Services zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere:
- kostenloser Test
- Rechtstipps in Videoform auf www.migrando.de und auf unseren Migrando Social Media Plattformen wie TikTok, YouTube, Instagram, Facebook
Wir bearbeiten seit 2016 Mandate im Ausländerrecht. Seit 2023 bearbeiten wir ca. 5.000 Mandate pro Jahr. Schauen Sie gern auf unsere Social Media Kanäle, dorf finden Sie viele Rechtstipps und Erklärungen. Außerdem können Sie einen Eindruck über unsere Qualifikationen bekommen.
Zudem ist unsere Rechtsabteilung, insbesondere Rechtsanwalt Fabian Graske, mehrfach die Woche Live auf TikTok.
Im ersten Schritt sollten Sie ganz einfach unseren kostenlosen Test machen. Wenn Sie die Voraussetzungen für unsere Rechtsdienstleistungen erfüllen (z.B. Einbürgerung), kontaktieren wir Sie telefonisch.
Sie können Migrando über 0355 – 547 88 161 telefonisch erreichen
Unsere Büroräume sind in Cottbus (siehe Impressum). Die Zusammenarbeit mit uns findet fast ausschließlich Online bzw. per Telefonat statt.
Ja, wir bearbeiten Fälle in ganz Deutschland. Wir haben bereits in allen Ausländerbehörde bzw. Einbürgerungsbehörden Mandate, besonders viele Fälle haben wir in allen Großstädten.
Ja, wir bieten unterschiedliche Ratenzahlungsoptionen an. Alle Infos finden Sie auf unserer Homepage.
Mandantschaft
Den Eingang der Unterlagen bestätigen wir Ihnen per E-Mail. In einigen Fällen kann die Bestätigungsmail einige Tage dauern, insbesondere wenn ein Wochenende oder Feiertage dazwischen liegen.
Den aktuellen Verfahrensstand können Sie in der Kanzlei jederzeit per E-Mail Anfragen. Wir informieren Sie aber über alle notwendigen Verfahrensschritte automatisch.
Zum Abschluss des Einbürgerungsverfahrens erhalten Sie von uns einen Termin in der Einbürgerungsbehörde, damit die Bekenntnis zur Verfassung abgegeben werden kann.
Für fast alle Verwaltungsvorgänge, z.B. für ein Einbürgerungsverfahren, erheben Behörden in Deutschland Gebühren. Diese Gebühr muss von Ihnen bezahlt werden, damit die Einbürgerungsurkunde ausgestellt wird. In der Einbürgerung entstehen in der Regel kosten von 255 Euro.
In der Regel müssen Sie keinen Formantrag ausfüllen, wenn Sie uns beauftragt haben. In einigen Behörden haben wir sehr kurze Verfahrenszeiten. In den Fällen möchten wir das Verfahren nicht sinnlos verzögern und lassen den Formantrag ausfüllen. Für die meisten unser Mandanten wird dieser Schritt nicht notwendig.
Einbürgerung - Allgemein
Jeder Fall hat einen anderen Hintergrund. Außerdem kommt es darauf an, nach welcher gesetzlichen Regelung Sie die Einbürgerung beantragen (§ 8, § 9 oder § 10 StAG). Machen Sie den kostenlosen Test und erfahren Sie in wenigen Minuten, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Das hängt immer vom Einzelfall ab.
In der Regel gilt: Sie benötigen einen rechtmäßigen Aufenthalt von 3-8 Jahren. Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein, d.h. Sie dürfen kein Geld vom Jobcenter erhalten. Einzahlungen in die Rentenversicherung sind bei der Einbürgerung nicht zwangsläufig notwendig. Sie dürfen grundsätzlich nicht vorbestraft sein, wobei es einige Ausnahmen gibt. Sie benötigen in der Regel einen deutschen Sprachnachweis, meistens mindestens ein B1 Sprachzertifikat. Sie benötigen einen Integrationsnachweis, z.B. einen Einbürgerungstest. Zudem benötigen Sie in der Regel einen gültigen Nationalpass Ihres Herkunftslandes, wobei es hier viele Ausnahmen gibt. Wichtig ist auch die unterschriebene Loyalitätserklärung. Das Formular hierzu erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde/Ausländerbehörde.
Sie sollten grundsätzlich darauf achten, dass jeder Fall individuell ist. In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen: Aufenthaltstitel, Nationalpass, Arbeitgeberbescheinigung, Arbeitsvertrag, Lohnnachweise, Rentenversicherungsverlauf, Sprachnachweis, Integrationsnachweis, Krankenversicherungsbescheinigung, Mietvertrag, Mietzahlungsnachweis, Passfoto, die unterschriebene Loyalitätserklärung.
Das kommt auf Ihren individuellen Fall drauf an. Schüler, Studenten, Auszubildende, Selbstständige, behinderte Menschen und Rentner sind beispielsweise von einigen Unterlagen befreit oder benötigen andere Unterlagen.
Klicken Sie auf den Link für die Einbürgerung, um unseren Plan zu beiden Anträgen Schritt für Schritt einzusehen. Sie werden während des Mandats jedoch per E-Mail über jeden einzelnen Verfahrensschritt informiert.
Sie erhalten von uns vor Abschluss der Einbürgerung einen Termin in der Behörde, in dem die Verfassungstreue persönlich bekundet wird. Alle rechtlichen Aufgaben haben wir dann für Sie bereits erledigt.
Die Vorteile der Einbürgerung sind, dass Sie die gleichen Rechte besitzen wie jeder andere deutsche Staatsbürger. Sie können auf die Berufsfreiheit zurückgreifen und frei wählen, wo und bei wem Sie arbeiten wollen. Sie haben als deutscher Staatsbürger die gleichen Rechte wie alle EU-Staatsbürger. Weiterhin werden Sie durch alle Grundrechte durch die deutsche Verfassung geschützt. Natürlich können Sie den deutschen Bundestag wählen. Für viele am wichtigsten ist zudem, dass Sie mit dem deutschen Nationalpass in alle Länder der Welt reisen dürfen. Für einige nicht ganz unwichtig: Soweit Sie eine ausreichende Bonität haben, erhalten Sie jetzt problemlos Kredit, z.B. für den Kauf einer Immobilie.
Einbürgerung - Aufenthaltstitel
Die folgenden Aufenthaltstitel sind aktuell gesperrt: §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes.
Wenn Sie einen positiven Asylbescheid erhalten haben, werden alle Zeiten ab Asylantragstellung bei der Berechnung der Aufenthaltszeiten mitgerechnet.
Mit einem Aufenthaltstitel §19d AufenthG können Sie grundsätzlich die Einbürgerung beantragen. Entscheidend ist, wann der § 19d AufenthG bei Ihnen erstmals erteilt wurde. Die Zeit vor dem Aufenthaltstitel § 19d kann nicht für Ihre Einbürgerung angerechnet werden, da Sie zu diesem Zeitpunkt noch eine Ausbildungsduldung besessen haben.
Mit einem Aufenthaltstitel §25a AufenthG können Sie grundsätzlich die Einbürgerung beantragen. Entscheidend ist, wann der § 25a AufenthG bei Ihnen erstmals erteilt wurde. Die Zeit vor dem Aufenthaltstitel § 25a kann nicht für Ihre Einbürgerung angerechnet werden, da Sie zu diesem Zeitpunkt noch einen Duldungsstatus besessen haben.
Mit einem Aufenthaltstitel §25b AufenthG können Sie grundsätzlich die Einbürgerung beantragen. Entscheidend ist, wann der § 25b AufenthG bei Ihnen erstmals erteilt wurde. Die Zeit vor dem Aufenthaltstitel § 25b kann nicht für Ihre Einbürgerung angerechnet werden, da Sie zu diesem Zeitpunkt noch einen Duldungsstatus besessen haben.
Einbürgerung - Doppelte Staatsbürgerschaft
Grundsätzlich müssen Sie nach § 10 StAG Abs.4 die alte Staatsbürgerschaft aufgeben. Es gibt hierbei aber viele Ausnahmen. Diese Ausnahmen finden Sie unter § 12 StAG. Da in vielen Ländern die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit nicht möglich ist, gibt es insbesondere für viele arabische Staaten, afrikanische Staaten und Süd- und Mittelamerikanische Staaten Ausnahmen. Zum Beispiel:
- Afghanistan
- Algerien
- Brasilien
- Bolivien
- Eritra
- Irak
- Jemen
- Somalia
- Syrien
- Ukraine
In den Fällen, in denen ich meine alte Staatsbürgerschaft abgeben muss, erhalte ich vor Abgabe der alten Staatsbürgerschaft zuerst eine Einbürgerungszusicherung. Sobald ich den Nachweis erbracht habe, dass die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben wurde, wandelt man die Einbürgerungszusicherung in eine Einbürgerungsurkunde um. Ab dem Zeitpunkt bin ich deutscher Staatsbürger.
Die Einbürgerungszusicherung ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Sollte das neue Einbürgerungsgesetz 2024 eingeführt werden, entfällt dieser Zwischenschritt, weil die alte Staatsbürgerschaft nicht mehr abgegeben werden muss.
Aktuell im November 2023 ist geplant, dass 2024 das neue Einbürgerungsgesetz verabschiedet wird. In dem Fall muss niemand mehr die alte Staatsbürgerschaft aufgeben und hat damit automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft.
Einbürgerung - Lebensunterhalt
Die Berechnung des Lebensunterhalts ist sehr kompliziert. Die Berechnung ist davon abhängig, wie alt Sie sind, wie viel Miete Sie zahlen, ob Sie verheiratet sind und wie viele Kinder Sie haben. Entscheidend ist, dass Sie kein Geld vom Jobcenter erhalten. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und Sie genug Geld verdienen.
Nein, es gibt keine Verpflichtung für einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Sollten Sie in der Vergangenheit häufig beim Jobcenter gewesen sein, hilft ein unbefristeter Arbeitsvertrag für die sogenannte Prognoseentscheidung. Grundsätzlic