Bist du als Flüchtlings nach Deutschland gekommen und hast vom BAMF einen positiven Asylbescheid erhalten? Die Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge könnte für dich ab einem bestimmten Zeitpunkt in Frage kommen. Wenn du die „Flüchtlingseigenschaft“ und 3 Jahre Aufenthalt bekommen hast erklären wir dir in diesem Blogbeitrag, wie und wann du die Niederlassungserlaubnis erhältst.
Wann erhalte ich die Niederlassungserlaubnis?
Für dich gibt es zwei Möglichkeiten, wann du die Niederlassungserlaubnis erhalten kannst.
A) Alternative 1: Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren
Wenn du die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllst, erhältst du bereits nach 3 Jahren die Niederlassungserlaubnis!
- Du bist seit 3 Jahren in Deutschland
- Du hast einen positiven Asylbescheid mit dem Status „Flüchtlingseigenschaft“ erhalten
- Du hast ein eigenes Einkommen und erhältst keine Sozialhilfe (ALGII)
- Du hast ein Sprachzertifikat C1
- Du hast dich nicht strafbar gemacht
- Du hast den Integrationskurs erfolgreich bestanden
B) Alternative 2: Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren
Wenn du die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllst, erhältst du bereits nach 3 Jahren die Niederlassungserlaubnis!
- Du bist seit 5 Jahren in Deutschland und hast eine Aufenthaltserlaubnis
- Du hast einen positiven Asylbescheid mit dem Status „Flüchtlingseigenschaft“ erhalten
- Du hast ein eigenes Einkommen und erhältst keine Sozialhilfe (ALGII)
- Du hast ein Sprachzertifikat A2
- Du hast dich nicht strafbar gemacht
- Du hast den Integrationskurs erfolgreich bestanden
Wann bekomme ich die Niederlassungserlaubnis?
Wie sollte ich die Niederlassungserlaubnis beantragen?
Wir empfehlen dir mit migrando die Niederlassungserlaubnis zu beantragen!
Zum einen ist bei der Antragstellung mit Hilfe von migrando sichergestellt, dass du einen Nachweis für die Antragstellung hast, da migrando mit Hilfe von Rechtsanwälten und anwaltlichen Empfangsbekenntnissen den Antrag rechtssicher stellt. Zum anderen beauftragt migrando Rechtsanwälte für das Antragsverfahren. Bereits bei der Antragstellung weiß die Ausländerbehörde, das bei langen Bearbeitungszeiten Ärger mit den deutschen Rechtsanwälten droht.
Wann sollte ich die Niederlassungserlaubnis beantragen?
Wenn du bereits einen positiven Asylbescheid erhalten hast, empfehlen wir dir sofort die Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge zu beantragen und nicht zu warten. Aufgrund der zu erwartenden Überlastung der Ausländerbehörden ab 2021 gehen wir davon aus, dass die Verfahrenszeiten ca. 2-3 Jahre dauern werden. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz, welches im Frühling 2024 in Kraft tritt, wird die Zahl der Anträge zusätzlich nochmals ansteigen. Umso wichtiger ist es, dass du dir mit dem Antrag der Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge keine Zeit lässt und so die lange Wartedauer verhinderst.