Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen: Formular zum Herunterladen
Das Formular zum Antrag für die deutsche Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich formlos. Sie brauchen aber ein Antragsdokument als Voraussetzung. Beim Inhalt gibt es dafür keine rechtlichen Vorgaben. Trotzdem gibt es Informationen, die jeder Antrag beinhalten sollte, wie zum Beispiel die Angaben zur Person.
Wichtig ist für Sie auch zu beachten, dass es Unterschiede zwischen einem Antrag von Erwachsenen und dem Antrag von Minderjährigen gibt. Nachfolgend sind Musterformulare sowohl für Personen ab 16 Jahren als auch für Personen unter 16 Jahren als PDF verlinkt.
Sie können Ihr Formular direkt am Computer ausfüllen und danach ausdrucken. Wir empfehlen Ihnen diesen Vorgang, statt es zuerst auszudrucken und mit der Hand auszufüllen.
Ausfüllhilfe zum Antragsformular für die deutsche Staatsangehörigkeit
Es gibt kein bestimmtes, alleingültiges Antragsformular auf die deutsche Staatsangehörigkeit, weil das Gesetz keine Vorgaben dazu macht. Bestimmte Daten sollten aber in jedem Formular zu sehen sein, damit das Formular gültig ist.
Folgende Daten müssen in Ihrem Formular zu finden sein:
- Angaben zu Ihrer Person
- Angaben zu Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner (wenn vorhanden)
- Angaben zu Ihren Kindern
- Angaben zu Ihrer Staatsangehörigkeit, Status und Aufenthalt
- Angaben zu Ihrer Ausbildung und zu Ihrem beruflichen Werdegang
- Angaben zu Ihren Sprachkenntnissen
- Angaben zu Ihren Straftaten
- Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen
- Sonstige Angaben (Frühere Antragstellungen)
- Hinweise und Belehrungen an Sie
- Datum mit Ihrem Namen und Ihrer Unterschrift
Abschnitt | Erforderliche Angaben |
---|---|
Persönliche Angaben | Name, Geburtsdatum/Adresse/Familienstand und bisherige Ehen |
Aufenthalt und Integration | Nachweise des rechtmäßigen Aufenthalts Integrationsnachweise |
Bisherige Staatsangehörigkeit | Angaben zur aktuellen und früheren Staatsangehörigkeit |
Aufenthaltsorte seit der Geburt | Detaillierte Angaben zu allen Aufenthaltsorten seit der Geburt |
Derzeitiger Aufenthaltsstatus | Art und Gültigkeit des Aufenthaltstitels |
Ausbildung und beruflicher Werdegang | Schul- und Berufsausbildung Arbeitsverhältnisse |
Kinder | Angaben zu den Kindern |
Sprachkenntnisse und staatsbürgerliche Kenntnisse | Nachweise zu Sprachkenntnissen und Einbürgerungstest |
Straftaten im In- und Ausland | Angaben zu abgeschlossenen und anhängigen Strafverfahren |
Wirtschaftliche Verhältnisse | Einkünfte, Unterhaltspflichten, Versicherungen und sonstige finanzielle Verhältnisse |
Sonstiges | Vorherige Einbürgerungsanträge Verwaltungsgebühr und Richtigkeitserklärung |
Der Unterschied zwischen dem Antrag für Minderjährige unter 16 Jahren und dem Antrag für Erwachsene ist, dass Angaben zur Ehe, zum Ehepartner oder zur Rentenzahlung beim Antrag für Minderjährige unter 16 Jahren wegfallen.
Mögliche Probleme mit Behörden und was Sie tun können
Grundsätzlich gilt: Es gibt die Formfreiheit beim Antrag. Das bedeutet: Es gibt keine vorbestimmte Form des Antrags auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Trotzdem verlangen nach unserer Erfahrung Einbürgerungsbehörden immer wieder eigene Formanträge, obwohl sie dies nicht vorgeben dürfen, da ein formloser Antrag rechtlich ausreicht. Die Mehrheit der Einbürgerungsbehörden stellen aber auch eigene Formulare zur Verfügung, deren Anwendung den Ablauf einfacher macht.
Zu Problemen kommt es des Öfteren auch beim Thema Nationalpass. Einige Einbürgerungsbehörden erklären, dass es eine Verpflichtung zum Nationalpass gibt. Richtig ist: Es gibt die Pflicht zur Identitätsklärung. Wenn Sie aber nachweisen können, dass Ihre Passbeschaffung unzumutbar oder unmöglich war, können Sie Ihre Identität durch alternative Dokumente wie Geburtsurkunden klären. Lassen Sie sich also durch falsche Anweisungen hierbei nicht irritieren!
Es kann vorkommen, dass Einbürgerungsbehörden falsche Vorgaben bezüglich der Beschäftigung machen. Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Vorgabe für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für die Einbürgerung. Entscheidend für Ihren Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist die positive Prognose der Einbürgerungsbehörde und nicht die Art Ihres Arbeitsverhältnisses.
Auch bei der Anrechnung der Asylzeit kann es bei Behörden zu Schwierigkeiten kommen, wenn diese falsche Vorgaben dazu macht. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Aufenthaltstitel mit Schutzstatus haben (Asylberechtigter, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz), dann muss Ihre Asylzeit anerkannt werden. Hierauf müssen Sie sich berufen, wenn eine Behörde Ihnen andere Vorgaben erklärt.
So geben Sie den ausgefüllten Antrag richtig ab
Es kommt auf Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde an, ob Ihre Antragstellung online akzeptiert und der Online-Prozess möglich ist oder nicht. Bei der Einbürgerungsbehörde Hamburg oder beim Landesamt für Einwanderung in Berlin ist der Online-Antrag problemlos möglich. Andere Behörden wollen den persönlichen Antrag vor Ort. Fragen Sie zur Sicherheit bei Ihrer Behörde direkt nach.
Neben Ihrem Formular für die deutsche Staatsangehörigkeit brauchen Sie folgende Nachweise, damit Ihr Antrag komplett ist:
- Einkommensnachweise
- Rentenversicherungsverlauf
- unterschriebene Loyalitätserklärung und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Sprachnachweis B1 (oder eine Alternative, oder eine Befreiung, je nach Fall).
- Nachweis zum erfolgreich abgeschlossenen Einbürgerungstest (oder eine Alternative, oder eine Befreiung, je nach Fall)
- Nachweis zur geklärten Identität (Ihr aktueller Pass oder Passersatz oder weitere Identitätsnachweise).
- Nachweis zu Ihrem Aufenthaltsrecht
- Nachweis über Ihre Kranken- und Pflegeversicherung
- Mietvertrag mit Mietzahlungsnachweis
- erweiterte Meldebescheinigung
- Lebenslauf
- biometrisches Passfoto
In dieser Checkliste haben wir für Sie alle wichtigen Dokumente für den Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit zusammengefasst. So können Sie für sich überprüfen, ob Ihr Antrag vollständig ist.
Probleme mit dem Formular für den Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit?
Haben Sie Probleme beim Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit? Wir helfen Ihnen gerne! Mit jahrelanger Erfahrung in der Begleitung von Ausländern beim Beantragungsprozess kennen wir alle Schwierigkeiten und haben Expertise in der Zusammenarbeit mit Einbürgerungsbehörden. Auf diesem Weg können Sie von den besten Voraussetzungen profitieren. Lassen Sie uns Ihr Problem gemeinsam lösen, damit Ihr Antrag ein Erfolg wird!
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Antragsformular
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, brauchen Sie das Antragsformular für die deutsche Staatsangehörigkeit. Das Formular ist formlos und es gibt keine rechtliche Vorgabe, die bindend ist. Neben dem Antragsformular benötigen Sie noch alle anderen Nachweise wie z. B. den Sprachnachweis, Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhaltes und den Beleg über den erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest.
Das Formular für den Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen Sie bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde. Sie können aber auch bei Migrando ein Antragsformular erhalten. Jedes Formular hat bestimmte Pflichtdaten wie Angaben zu Ihrer Person, Angaben zu Ihren Sprachkenntnissen oder Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen.
Wenn Ihr Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgelehnt wird, haben Sie immer die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen, zu klagen oder einen neuen Antrag zu stellen. Wichtig ist, dass Sie erfahren, warum es eine negative Entscheidung gegeben hat. Falls die Behörde dies nicht angibt, fragen Sie direkt nach. Bei einer Beantragung mit Anwalt verringern Sie die Gefahr für Fehler in Ihrem Antrag und sparen sich Zeit.
Im deutschsprachigen Raum gibt es keinen Unterschied in der Bedeutung zwischen Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft. Die deutsche Staatsangehörigkeit und die deutsche Staatsbürgerschaft bedeuten, dass Sie Deutscher sind und eine Zugehörigkeit zum deutschen Staat besitzen.
Den Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit stellen Sie bei der Einbürgerungsbehörde, die für Sie zuständig ist. Nach der Bearbeitung ist es auch die Einbürgerungsbehörde, die Sie über Ihren erfolgreichen Antrag informiert und mit Ihnen einen Termin zum Erhalt der Einbürgerungsurkunde vereinbart.