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Internationale Fachkraft im Gesundheitswesen im Gespräch über ihre Möglichkeiten zur Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG in Deutschland.

Fachkräfte aufgepasst – So nutzen Sie § 20 AufenthG für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Suchen Sie nach Möglichkeiten, Ihre Karriere in Deutschland zu starten? Mit dem § 20 AufenthG haben Sie die Chance, nach Ihrem Studium oder Ihrer Ausbildung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu erhalten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diesen Aufenthaltstitel nutzen können!
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Die Bedeutung von § 20 AufenthG

Der § 20 AufenthG gehört innerhalb des Aufenthaltsgesetzes zum Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und dient für die Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet

§ 20 Aufenthaltsgesetz wird als Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn es darum geht, Fachkräften aus dem Ausland im Bundesgebiet im Rahmen eines Aufenthalts den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Für viele internationale Fachkräfte bietet dieser Paragraph eine wichtige Grundlage, um nach ihrer Qualifikation in Deutschland Fuß zu fassen und eine berufliche Perspektive aufzubauen. 

Rechtliche Grundlage von § 20 AufenthG

Der § 20 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) legt fest, dass Fachkräfte nach erfolgreichem Abschluss bestimmter Aus- und Weiterbildungen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten können.

Dies betrifft insbesondere:

  • Im Anschluss an einen erfolgreichen Abschluss eines Studiums im Bundesgebiet (Im Rahmen eines Aufenthalts nach § 16b oder § 16c AufenthG).
    Im Anschluss nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung im Bundesgebiet (16a AufenthG).
  • Im Anschluss nach Abschluss der Forschungstätigkeit im Bundesgebiet im Rahmen eines Aufenthalts nach  § 18d oder § 18f AufenthG.
  • Wenn bei Ihnen die Voraussetzungen für die Erteilung von § 16d AufenthG zur Anerkennung von Auslandsqualifikationen besteht
  • Im Anschluss nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung im Gesundheits- und Pflegewesen (sofern die Tätigkeit nach den Bestimmungen der §§ 18a, 18b, 18d, 18g, 19c und 21 von Ausländern ausgeübt werden darf).

Die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht es den betroffenen Personen, sich für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten nach einer passenden Erwerbstätigkeit umzusehen. Dabei ist die Sicherung des Lebensunterhalts eine Voraussetzung. Bei der Helferausbildung im Gesundheits- und Pflegewesen beinhaltet der Zeitraum zwölf Monate. 

Überblick über die Neuregelung des § 20 AufenthG ab 2024

Die ab März 2024 eingeführten Änderungen im Rahmen des Aufenthalts nach § 20 AufenthG beinhalten eine Erweiterung des Anwendungsbereichs. Neu ist die Möglichkeit, dass auch Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Helferausbildung im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten können.

Dies ist eine bedeutende Veränderung, da bisher vor allem akademische Berufe im Fokus standen. Die Neuregelung soll den Fachkräftemangel im Gesundheitssektor aktiv bekämpfen und qualifizierten internationalen Arbeitskräften den Weg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.

Für welche Fachkräfte gilt § 20 AufenthG?

§ 20 AufenthG wird für eine Vielzahl an Ausländer nach erfolgreichem Abschluss erteilt, die in unterschiedlichen Berufen ausgebildet wurden. Dazu zählen:

  • Akademische Berufe wie Ingenieure, Naturwissenschaftler und IT-Fachkräfte
  • Beruflich Qualifizierte in technischen und handwerklichen Berufen
  • Fachkräfte im Gesundheitswesen, insbesondere mit Assistenz- oder Helferausbildung

Unabhängig von der genauen Qualifikation müssen Sie als Fachkraft nachweisen, dass es sich bei Ihrer Ausbildung um einen in Deutschland als staatliche anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, der in Deutschland im Sinne der Feststellung der Gleichwertigkeit für ausländische Fachkräfte offenstehen.

Seit dem 1. März 2024 können Sie nach § 20 Abs. 1 Nr. 5  AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie eine Assistenz- oder Helferausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Regelung ist Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und ermöglicht es Ihnen, für 12 Monate einen Job zu suchen. 
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Voraussetzungen und Antragstellung für § 20 AufenthG

Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit nach § 20 AufenthG erfordert eine genaue Vorbereitung. Wenn Sie als internationale Fachkraft nach Deutschland kommen möchten, ist es wichtig, dass Sie alle erforderlichen Voraussetzungen kennen und die notwendigen Schritte im Antragsprozess richtig umsetzen. 

Notwendige Dokumente für den Antrag

Damit Ihr Antrag nach § 20 AufenthG erfolgreich ist, müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden:

  • Gültiger Reisepass – Ihr Pass sollte für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.
  • Nachweis über Ihre Qualifikation – Dies umfasst in der Regel ein Zertifikat über Ihren Studienabschluss, Ihre Berufsausbildung oder Ihre Helferausbildung im Gesundheitswesen.
  • Anerkennung der Qualifikation in Deutschland – Falls Ihr Abschluss nicht in Deutschland erworben wurde, benötigen Sie eine offizielle Anerkennung.
  • Nachweis des Mietvertrags: Einen vollständigen Nachweis über den abgeschlossenen Mietvertrag und Ihren Wohnraum.
  • Nachweis der Lebensunterhaltssicherung – Sie müssen belegen, dass Sie finanziell abgesichert sind. Dazu können Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder ein Arbeitsvertrag dienen.
  • Krankenversicherungsnachweis – Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung ist Pflicht.

Antragsprozess Schritt für Schritt

Damit Sie bei der Antragstellung nichts übersehen, haben wir die Schritte für Sie übersichtlich zusammengefasst:

  1. Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde
    Setzen Sie sich frühzeitig mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung, um einen Termin für die Antragstellung zu vereinbaren.
  2. Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen
    Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und in der korrekten Form vorliegen. Fehlen bestimmte Unterlagen, kann dies zu erheblichen Verzögerungen führen.
  3. Antragstellung vor Ort oder online
    In manchen Bundesländern ist es bereits möglich, Anträge auch digital einzureichen. Erkundigen Sie sich vorher, welche Möglichkeiten Ihre zuständige Behörde anbietet.
  4. Prüfung durch die Behörde
    Nach Einreichung des Antrags erfolgt die Überprüfung durch die Ausländerbehörde. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Halten Sie sich bereit, um bei Rückfragen oder Nachforderungen schnell zu reagieren.
  5. Erhalt der Aufenthaltserlaubnis
    Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis in Form einer elektronischen Aufenthaltstitelkarte (eAT). Mit dieser Karte sind Sie offiziell berechtigt, eine Arbeitsstelle in Deutschland zu suchen.

Lebensunterhaltssicherung – Worauf Sie achten müssen

Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine der zentralen Voraussetzungen, um eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG zu erhalten. Sie müssen nachweisen, dass für die gesamte Dauer der Aufenthaltserlaubnis Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

Hierzu zählen:

  • Miete und Nebenkosten
  • Krankenversicherung und sonstige Versicherungen
  • Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Transport und persönliche Ausgaben

Besonders wichtig: Falls Sie während der Arbeitsplatzsuche finanzielle Unterstützung von Angehörigen erhalten, müssen diese Nachweise ebenfalls vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sein. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Antrag genehmigt wird.

Arbeitsplatzsuche und Verlängerung von § 20 AufenthG

Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG erhalten haben, beginnt die eigentliche Herausforderung: die erfolgreiche Arbeitsplatzsuche. Diese Aufenthaltserlaubnis bietet Ihnen die Möglichkeit, für eine begrenzte Zeit eine Stelle in Deutschland zu finden und so den Grundstein für Ihren langfristigen Aufenthalt zu legen. 

Wie lange gilt die Aufenthaltserlaubnis?

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG wird Ihnen für eine Dauer von bis zu 18 Monaten erteilt.

Diese Zeitspanne können Sie nutzen, um:

  • eine qualifizierte Beschäftigung im erlernten Berufsfeld aufzunehmen,
  • weitere Qualifikationen oder Anerkennungen zu erwerben, falls noch notwendig,
  • und sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu orientieren.

Wichtig: Es ist ratsam, sich möglichst frühzeitig um passende Stellenangebote zu bemühen, damit Sie genug Zeit haben, Bewerbungen zu schreiben und Vorstellungsgespräche wahrzunehmen. Sollten Sie bereits in den ersten Monaten eine Zusage für eine Festanstellung erhalten, ist es möglich, Ihren Aufenthaltsstatus direkt anzupassen und langfristig in Deutschland zu bleiben.

Jobchancen im Gesundheits- und Pflegebereich

Besonders vielversprechend sind die Jobchancen im Gesundheits- und Pflegebereich. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden viele neue Möglichkeiten geschaffen, um den Einstieg in diesen Sektor zu erleichtern.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit einer entsprechenden Ausbildung ergeben sich zahlreiche Vorteile:

  • Hohe Nachfrage an qualifizierten Fachkräften: Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste suchen dringend Personal.
  • Schnelle Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Speziell im Gesundheitswesen werden Qualifikationen aus dem Ausland häufig bevorzugt bearbeitet.
  • Zusätzliche Förderprogramme und Unterstützung: Viele Städte und Gemeinden bieten spezielle Integrationsprogramme für Fachkräfte in diesem Bereich an.
  • Attraktive Gehaltsaussichten und Aufstiegsmöglichkeiten: Besonders in Ballungszentren und großen Städten gibt es gut bezahlte Positionen für ausgebildete Pflegekräfte.

Nutzen Sie diese Gelegenheiten, um sich bestmöglich zu positionieren. Es empfiehlt sich auch, auf Karrieremessen oder Fachveranstaltungen gezielt Kontakte zu knüpfen und sich zu vernetzen.

Arbeiten mit § 20 AufenthG

Sie können mit einem eAT (Elektronischen Aufenthaltstitel) und Besitz von § 20 AufenthG auch arbeiten gehen. So können Sie auch Ihren Lebensunterhalt sichern, während Sie auf der Suche nach einer festen Anstellung sind, mit der Sie dann Ihren Aufenthaltstitel wechseln können. 

Mögliche Aufenthaltstitel nach § 20 AufenthG

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt nach einem Arbeitsplatz zu suchen und sich langfristig in Deutschland zu integrieren. Doch was passiert, wenn Sie eine Anstellung finden? Welche weiteren Aufenthaltstitel kommen dann für Sie infrage? Je nach Ihrer beruflichen und persönlichen Situation können verschiedene Optionen relevant sein. 

Varianten von § 18 AufenthG

Die gesetzlichen Bestimmungen im deutschen Aufenthaltsrecht sind vielfältig und manchmal etwas komplex. Damit Sie den Überblick behalten, hier eine kurze Erklärung der wichtigsten Unterschiede zwischen den Paragraphen, die für Sie nach der Arbeitsplatzsuche von Bedeutung sein könnten:

  • § 18a AufenthG – Fachkräfte mit Berufsausbildung
    Dieser Aufenthaltstitel ist speziell für Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsausbildung gedacht. Sollten Sie einen Arbeitsplatz finden, der Ihrer Qualifikation entspricht, können Sie Ihren Aufenthaltstitel von § 20 AufenthG auf § 18a AufenthG umstellen lassen.

Voraussetzungen:

  • Anerkannter Berufsabschluss oder eine deutsche Berufsausbildung

  • Nachweis eines Arbeitsvertrages

  • Gesicherter Lebensunterhalt

Andere mögliche Aufenthaltstitel

Neben § 18a AufenthG gibt es noch weitere Optionen, die Ihnen nach der erfolgreichen Arbeitsplatzsuche offen stehen könnten:

  • § 18b AufenthG § 18b AufenthG eignet sich für Menschen, die vorher ein Studium abgeschlossen haben und einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen wollen. 

  • § 18d AufenthG – Aufenthaltserlaubnis für Forscher und Wissenschaftler
    Falls Sie nach Ihrer Job- oder Ausbildungssuche in der Forschung tätig werden möchten, ist dieser Aufenthaltstitel relevant. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, in Forschungsprojekten mitzuwirken.

  • § 18g AufenthG – Blaue Karte
    Besonders für hochqualifizierte Fachkräfte interessant. Die Blaue Karte  bietet attraktive Konditionen, wenn Sie ein Stellenangebot mit einem Jahresgehalt über der festgelegten Schwelle haben.

  • § 19c AufenthG – Aufenthaltsrechte für besondere Gruppen
    Dieser Paragraph ist sehr vielseitig und deckt Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen ab, wie etwa Graduierte, Führungskräfte oder spezielle Berufsgruppen.

§ 21 AufenthG als Alternative

Wenn Sie sich nach Ihrer Job- oder Ausbildungssuche in Deutschland selbstständig machen möchten, ist der Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG für Sie interessant. Dieser Titel richtet sich an Fachkräfte, die durch eine selbstständige Tätigkeit zur deutschen Wirtschaft beitragen möchten.

Beispiele für solche Situationen:

  • Gründung eines Startups

  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens

  • Freiberufliche Tätigkeiten (z.B. als Arzt, Anwalt oder Architekt)

Falls Sie sich nach der erfolgreichen Arbeitsplatzsuche dazu entscheiden, selbstständig zu arbeiten, müssen Sie folgende Punkte beachten:

  1. Tragfähigkeitsprüfung: Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihr Geschäftsmodell realistisch und umsetzbar ist.

  2. Finanzielle Sicherstellung: Es muss genügend Eigenkapital vorhanden sein oder eine schriftliche Bestätigung einer Finanzierung durch Dritte.

  3. Wirtschaftliche Auswirkungen: Ihr Unternehmen sollte positive Effekte auf die lokale oder nationale Wirtschaft haben.

Tipp: Bereiten Sie Ihren Businessplan sorgfältig vor und holen Sie sich, wenn möglich, Unterstützung von der IHK (Industrie- und Handelskammer), Handwerkskammern, Wirtschaftsberatern oder Netzwerken, die sich auf die Gründung durch ausländische Fachkräfte spezialisiert haben.

Weg zur Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung

Ein erfolgreicher Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eröffnet Ihnen langfristige Perspektiven, darunter auch die Option auf eine Niederlassungserlaubnis oder sogar die Einbürgerung. Der Weg dorthin ist zwar anspruchsvoll, aber mit der richtigen Vorbereitung gut machbar:

  • Niederlassungserlaubnis:
    Diesen Titel können Sie gemäß § 18c AufenthG erhalten, wenn Sie mindestens 2 Jahre mit einem Arbeitsvertrag in Deutschland tätig waren, sich mindestens 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, Ihre Sprachkenntnisse ausgebaut haben (mindestens B1-Niveau) und die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen (z.B. gesicherter Lebensunterhalt, keine Vorstrafen).

  • Einbürgerung:
    Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland haben Sie mit dem neuen Einbürgerungsgesetz unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Mit einem C1 Sprachzertifikat und besonderen Integrationsleistungen geht die Einbürgerung auch nach 3 Jahren

Wichtig hierbei sind unter anderem:

  • Klärung der Identität
  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts
  • Nachweis eines B1-Sprachzertifikats in Deutsch oder besser
  • Unterschriebene Loyalitätserklärung und Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Erfolgreich bestandener Einbürgerungstest
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Typische Fehler mit § 20 AufenthG

Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG gibt es einige Stolperfallen, die zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder sogar einer Ablehnung des Antrags führen können. Damit Sie sich auf Ihre Karriereplanung konzentrieren können, ist es wichtig, von Anfang an typische Fehler zu vermeiden. 

Fehlerhafte Dokumente und Nachweise

Ein häufiger Fehler bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG sind unvollständige oder fehlerhafte Dokumente. Dies kann nicht nur zu Verzögerungen führen, sondern schlimmstenfalls zur Ablehnung Ihres Antrags. Achten Sie daher besonders auf folgende Punkte:

  • Beglaubigte Übersetzungen: Alle ausländischen Urkunden (z.B. Zeugnisse, Geburtsurkunden) müssen beglaubigt und ins Deutsche übersetzt sein.
  • Korrekte Nachweise des Studien- oder Ausbildungsabschlusses: Es reicht nicht aus, nur das Diplom vorzulegen. Stellen Sie sicher, dass Sie auch alle relevanten Abschlusszeugnisse und -bescheinigungen in der geforderten Form einreichen.
  • Fehlende Nachweise über berufliche Qualifikation: Der Nachweis einer qualifizierten Berufsausbildung muss gemäß den Vorgaben der Anerkennungsverfahren in Deutschland erfolgen. Vermeiden Sie es, nur Kopien einzureichen – beglaubigte Kopien oder Originale sind zwingend erforderlich.

Tipp: Bereiten Sie Ihre Unterlagen frühzeitig vor und lassen Sie sich gegebenenfalls von einer spezialisierten Beratung unterstützen. Dies erspart Ihnen unnötige Wartezeiten und Nachforderungen der Behörde.

Schwierigkeiten bei der Lebensunterhaltssicherung

Ein weiterer häufiger Stolperstein ist der Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts. Dieser Punkt wird von den Behörden sehr genau geprüft, da die Lebensunterhaltssicherung eine der Hauptvoraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis darstellt.

Die häufigsten Fehler in diesem Bereich:

  • Unzureichendes monatliches Einkommen: Ihr Einkommen muss für die Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts ausreichen. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Einkommensquellen (Gehalt, finanzielle Unterstützung durch Dritte, etc.) berücksichtigt werden.
  • Keine ausreichende Krankenversicherung: Eine gültige Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht und muss lückenlos nachgewiesen werden. Auch während der Arbeitslosensuche muss diese vorhanden sein.
  • Fehlende Nachweise über Ersparnisse oder finanzielle Rücklagen: Besonders dann, wenn Sie derzeit kein festes Einkommen haben, ist es wichtig, dass Sie über finanzielle Rücklagen verfügen und dies durch Kontoauszüge belegen können.

Tipp: Nutzen Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, Ihre Einkommenssituation vorab durch einen Anwalt prüfen zu lassen. So können Sie mögliche Schwierigkeiten vermeiden und sicherstellen, dass Ihre Anträge korrekt und vollständig eingereicht werden.

Unvollständige Anträge und deren Konsequenzen

Ein unvollständiger Antrag kann schnell zu langen Wartezeiten führen oder sogar komplett abgelehnt werden. Dabei kommt es oft auf kleine Details an, die bei der Fülle der einzureichenden Dokumente leicht übersehen werden können. Achten Sie besonders auf:

  • Fehlende Anhänge: Prüfen Sie vor dem Einreichen des Antrags, ob Sie alle erforderlichen Formulare und Anhänge beigelegt haben (z.B. Kopie des Passes, Antragsformular, Versicherungsnachweise).
  • Unterschrift und Kontaktdaten: Überprüfen Sie, ob alle Dokumente korrekt unterschrieben und Ihre aktuellen Kontaktdaten angegeben sind.
  • Nachweise über den Aufenthaltszweck: Besonders wichtig ist der Nachweis über den Zweck des Aufenthalts (z.B. Arbeitsplatzsuche im Gesundheitswesen, Jobangebot). Ein fehlendes Dokument in diesem Bereich führt oft zu einer sofortigen Ablehnung.

Tipp: Nutzen Sie eine Checkliste für Ihren Antrag und gehen Sie alle notwendigen Unterlagen Punkt für Punkt durch. So vermeiden Sie typische Fehler und erhöhen die Chancen, dass Ihr Antrag beim ersten Mal durchgeht.

Rechtliche Folgen von Ablehnungen und wie Sie sie vermeiden

Wenn Ihr Antrag aufgrund fehlender oder fehlerhafter Dokumente abgelehnt wird, müssen Sie oft eine Sperrfrist abwarten oder können erst nach Vorlage der korrekten Unterlagen einen neuen Antrag stellen. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen, sondern auch zu unnötigem Stress und zusätzlichen Kosten.

  • Ablehnung des Antrags: Die Behörde wird Sie schriftlich informieren und Ihnen die Gründe für die Ablehnung mitteilen. In vielen Fällen ist ein Widerspruch möglich.
  • Sperrfristen: Wenn der Antrag aus schwerwiegenden Gründen abgelehnt wird (z.B. falsche Angaben, Täuschungsversuche), kann eine Sperrfrist verhängt werden, während der Sie keinen neuen Antrag stellen dürfen.
  • Verlust der Aufenthaltsberechtigung: Bei mehrfachen Verstößen kann der Verlust der Aufenthaltsberechtigung drohen, besonders dann, wenn es um falsche Angaben bei der Lebensunterhaltssicherung geht.

Fazit zum Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche

Der Aufenthaltstitel nach § 20 AufenthG bietet Ihnen eine wertvolle Möglichkeit, nach einer qualifizierten Ausbildung oder einem Studium in Deutschland Ihre Karrierechancen weiter auszubauen. Hier haben wir nochmals die wichtigsten Punkte für Sie aufgelistet und ein Fazit zum Thema gezogen.

Die wichtigsten Kernpunkte von § 20 AufenthG

  • 18 Monate zur Arbeitsplatzsuche: Nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einer passenden Stelle.
  • Lebensunterhaltssicherung entscheidend: Achten Sie darauf, die geforderten Nachweise vollständig und korrekt einzureichen, um den Antragsprozess zu beschleunigen.

Fazit und Zukunft von § 20 AufenthG

Der Aufenthaltstitel nach § 20 AufenthG wird auch zukünftig eine wichtige Rolle für Fachkräfte spielen, die langfristig in Deutschland arbeiten möchten. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung können Sie Ihren beruflichen Werdegang in Deutschland optimal gestalten.

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FAQ – Die häufigsten Fragen zu § 20 AufenthG

§ 20 AufenthG ermöglicht Fachkräften nach Abschluss einer qualifizierten Ausbildung oder eines Studiums in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche.

Sie benötigen den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums in Deutschland und müssen Ihren Lebensunterhalt sichern können.

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG gilt für maximal 18 Monate.

Ja die Erwerbstätigkeit ist gestattet und somit kann man auch seinen Lebensunterhalt sichern

§ 18a AufenthG gilt für Fachkräfte mit Berufsausbildung, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung ausüben möchten.

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