Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Was muss ich als internationaler Student in Deutschland beachten?

Teilen:

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Studium nicht vorschnell abbrechen und rechtzeitig Aufenthaltsrecht verlängern.
  • Aufenthaltsrecht nach dem Abschluss sofort wechseln, um langfristige Probleme zu vermeiden.
  • Bedenken Sie, dass eine Vorstrafe ernsthafte Auswirkungen auf Ihre Aufenthaltsrechte haben kann.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Job dem Studienabschluss entspricht, um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Die nachfolgenden Tipps sollen sicherstellen, dass Sie als ausländischer Student möglichst Fehler vermeiden.  Damit können Sie sich vollständig auf Ihr Studium konzentrieren und verhindern, dass es Probleme mit deutschen Behörden gibt.

[shariff backend="on"]

Was sind die häufigsten Fehler im Zusammenhang mit Migrationsgesetzen (Aufenthaltsgesetz)?

Wenn Sie kein EU-Bürger sind und als ausländischer Student in Deutschland studieren, müssen Sie die nachfolgenden Fehler kennen, um mittel- und langfristig keine Probleme mit deutschen Ausländerbehörden zu bekommen. Fehler führen in der Regel dazu, dass Sie viel Zeit und Kosten aufwenden müssen, um (dauerhaft) legal in Deutschland zu leben. Der Verlust des Aufenthaltsrechts kann für Sie sogar dazu führen, dass Sie Ihr Studium nicht beenden dürfen und ausreisen müssen. 

Fehler 1: Brechen Sie Ihr Studium nicht vorschnell ab

Leider brechen immer wieder Studenten Ihr Studium ab, ohne zuvor sicherzustellen, dass Sie weiterhin ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Sollte sich im Studium herausstellen, dass Sie Ihr Studium nicht schaffen, sollten Sie vorab prüfen (lassen), ob Sie ohne Ihr aktuelles Studium die Chance auf ein anderes Aufenthaltsrecht haben. Dies ist von vielen Kriterien abhängig. Welches Aufenthaltsrecht infrage kommt, hängt davon ab, was Sie nach dem Abbruch des Studiums vorhaben. Deswegen empfehlen wir, vorab mit der Ausländerbehörde oder einem erfahrenen Anwalt über diese Thematik zu sprechen. Es ist fast immer möglich, eine sinnvolle aufenthaltsrechtliche Lösung zu finden. Aus diesem Grund ist es immer wichtig vor einem geplanten Abbruch zu klären welche Optionen für Sie möglich sind. 

Fehler 2: Sie verlängern Ihr Aufenthaltsrecht nicht rechtzeitig

Befristete Aufenthaltsrechte haben immer ein bestimmtes Ablaufdatum. Es passiert immer wieder, dass Studenten vergessen das Aufenthaltsrecht zu verlängern. Sollte das Aufenthaltsrecht nicht rechtzeitig verlängert werden, drohen unterschiedliche Probleme. Teilweise lehnen Ausländerbehörden nach Ablauf des Aufenthaltstitels die Verlängerung ab. Auch wenn dies nicht rechtmäßig ist, sollten Sie dieses Problem von vornherein verhindern. Notieren Sie sich das Ablaufdatum Ihres Aufenthalts und beantragen Sie mindestens 2–4 Wochen vor Ablauf die Verlängerung.

Fehler 3: Sie wechseln nach dem Studienabschluss Ihr Aufenthaltsrecht nicht

Nachdem Sie Ihr Studium abgeschlossen haben und exmatrikuliert wurden, sollten Sie schnellstmöglich Ihr Aufenthaltsrecht wechseln. Je später Sie Ihr Aufenthaltsrecht wechseln, desto länger dauert es, bis Sie unbefristete Aufenthaltsrechte oder die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Fehler 4: Sie arbeiten nach dem Studium in einem studienfremden Fachbereich

Wenn Sie Ihr Studium beendet haben und in Deutschland leben möchten, werden Sie in der Regel zeitnah einen Job erhalten. Aufenthaltsrechtlich bekommen Sie immer dann Probleme, wenn Sie in einem Job arbeiten, der nicht Ihrem Studienabschluss entspricht. 

In der Regel ist dieses Problem dadurch zu lösen, dass im Arbeitsvertrag die Jobbezeichnung angepasst wird oder auf den Studienabschluss Bezug genommen wird. In jedem Fall sollte bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages darauf geachtet werden, dass die Stellenbeschreibung richtig formuliert ist. Anderenfalls erhalten Sie keine Aufenthaltserlaubnis und müssen schlimmstenfalls ausreisen. Die Anpassung der Jobbezeichnung ist also für Sie sehr wichtig. 

Sollten Sie einen Job beginnen, der nichts mit Ihrem Studiengang zu tun hat, erhalten Sie kein Aufenthaltsrecht. Haben Sie etwa einen Studienabschluss als Jurist und arbeiten danach als Taxifahrer, bekommen Sie kein Aufenthaltsrecht als Fachkraft.

Fehler 5: Sie sind vorbestraft

Vorstrafen in Deutschland führen immer wieder zu umfangreichen aufenthaltsrechtlichen Problemen. Sind Sie vorbestraft, kann das zu folgenden Nachteilen führen:

  • Ihr befristetes Aufenthaltsrecht wird nicht verlängert.
  • Sie erhalten kein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
  • Sie können sich nicht einbürgern lassen.
  • Sie werden abgeschoben.

Natürlich entstehen die Probleme nicht bei jeder Verurteilung. Probleme erhalten Sie jedoch im Falle einer Verurteilung zu:

  • mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder
  • zu einer Bewährungsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
  • zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Sollten Sie jemals Probleme mit der Staatsanwaltschaft erhalten, achten Sie darauf, dass Sie im Falle der Verurteilung unter den genannten Grenzsätzen bleiben. Natürlich ist das nicht bei jeder Straftat möglich. Aber auch kleine Straftaten führen schnell zu erheblichen Strafen. Sollten Sie einen Anwalt beauftragen, teilen Sie diesem die aufenthaltsrechtlichen Grenzwerte mit. Auch Anwälte für Strafrecht kennen sich nicht in jedem Fall mit dem deutschen Aufenthaltsrecht aus.

Wie kann ich für immer in Deutschland leben?

Vielen Studenten kommen zunächst nur für Ihr Studium nach Deutschland und möchten nach erfolgreichem Abschluss Deutschland wieder verlassen. Die Realität sieht nach Jahren in Deutschland anders aus. Sie haben Deutschland als attraktives Land für Ihre Zukunft kennengelernt. Möglicherweise haben Sie einen Partner gefunden oder sogar eine Familie gegründet. Der ursprüngliche Plan, Deutschland wieder zu verlassen, hat sich geändert. Wir empfehlen allen ausländischen Studenten bereits bei der Einreise sich damit zu beschäftigen, wie Sie in Deutschland unbefristete Aufenthaltsrechte oder sogar die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Wie erhalte ich als ausländischer Student schnellstmöglich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht?

Sie sollten schon bei der Einreise planen, wie Sie schnellstmöglich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten. Vielen Studenten haben diese Thematik nicht im Kopf, da Sie nach dem Studium Deutschland verlassen wollen. Wie so oft im Leben kommt es dann anders als man denkt. Für unbefristete Aufenthaltsrechte müssen Sie viele Voraussetzungen erfüllen. Je früher Sie sich also mit dem unbefristeten Aufenthaltsrecht beschäftigt haben und je genauer Sie sich über den Weg von einem Studentenaufenthalt zum unbefristeten Aufenthaltstitel informieren, desto besser. 

Wir konnten bereits mehr als 3000 Ausländern helfen

Sie bekommen keinen Termin, haben Probleme mit der Ausländerbehörde oder Ihr Antrag wurde abgelehnt? Wir sind uns sicher, dass wir auch Ihnen helfen können!

Um frühestmöglich die richtigen Schritte in die Wege zu leiten, sollten Sie folgende Aspekte kennen:

Altersvorsorge

In der Regel müssen Sie ca. 21 – 60 Monate in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zu erhalten. Sehr viele Studenten haben einen Minijob neben Ihrem Studium. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber in dem Fall mit, dass Sie auch im Falle eines Minijobs rentenversicherungspflichtig angestellt sind. Ihre Abzüge dafür sind sehr gering (ca. 15 Euro / Monat). Jedoch haben Sie den großen Vorteil, dass Sie bereits während dem Studium ausreichend Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dieser Umstand ist besonders wichtig, weil Rentenversicherungsbeiträge ohne unbefristetes Aufenthaltsrechte nicht nachgezahlt werden können.

Aufenthaltszeiten

Achten Sie darauf, dass Sie keine Unterbrechungen in Bezug auf Ihre Aufenthaltszeiten haben. Insbesondere, wenn Ihr Aufenthaltsrecht nicht rechtzeitig verlängert wurde, können Ihre Aufenthaltszeiten unterbrochen werden. Teilweise nehmen die Ausländerbehörden sogar an, dass Ihre Aufenthaltszeiten im Falle einer Unterbrechung bei 0 starten.

Sollten Sie, wie die meisten Studenten, zunächst ein Visum nach den §§ 16 ff. Aufenthaltsgesetz haben, ist Folgendes zu beachten: In dem Fall werden in der Regel Ihre Aufenthaltszeiten nur zu 50 % angerechnet. Obwohl Sie möglicherweise 5 Jahren in Deutschland rechtmäßig studiert haben, werden Ihre Aufenthaltszeiten nur in Bezug auf 2,5 Jahre anerkannt. Aus diesem Grund ist der sofortige Wechsel nach Beendigung des Studiums so wichtig.

Integrationstest

Ein Integrationstest ist einfach und günstig zu erhalten. Absolvieren Sie diesen Test frühestmöglich, um bei der Beantragung von unbefristeten Aufenthaltsrechten kein Zeitproblem zu erhalten. Viele Informationen dazu finden Sie in diesem Blogbeitrag.

Unbefristetes Aufenthaltsrecht während dem Studium

Insbesondere Langzeitstudenten und Studenten, die kein Aufenthaltstitel nach § 16 ff. AufenthG haben, können unter einfacheren Voraussetzungen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten. In dem Fall müssen Sie während des Studiums keine Altersvorsorge nachweise (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 2 AufenthG). Zudem benötigen Sie kein Einkommen. Auch als BAföG Empfänger können Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten, wenn Sie noch studieren. Achten Sie nur darauf, dass die Antragsverfahren ohne Anwalt teilweise 6–18 Monate in Anspruch nehmen. Die Ausnahmen gelten nur, wenn Sie noch studieren. Nach der Exmatrikulation gelten diese Sondervorschriften leider nicht mehr für Sie.

Gültiger Nationalpass

Achten Sie darauf, dass Ihr Nationalpass nicht abgelaufen ist. Sollten Sie keinen Nationalpass haben, beantragen Sie schnellstmöglich einen neuen Pass, sonst wird das unbefristete Aufenthaltsrecht nicht erteilt. Sollten Sie aus einem Land kommen, in dem es schwierig ist Nationalpässe zu erhalten (Irak; Afghanistan; Syrien; Eritrea; u.a.), sollten Sie zumindest ausreichend Nachweise haben, dass Sie versucht haben, einen Nationalpass zu erhalten.

Wie erhalte ich als ausländischer Student schnellstmöglich die deutsche Staatsbürgerschaft?

Für die deutsche Staatsbürgerschaft gilt im Wesentlichen das Gleiche, wie für die Erteilung von unbefristeten Aufenthaltsrechten. Jedoch kommt ein wichtiges Problem hinzu: Sie können nicht mit jedem befristeten Aufenthaltsrecht die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Wenn Sie eines der nachfolgenden Aufenthaltsrechte haben, können Sie sich nicht einbürgern lassen:

  • §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes

In dem Fall sollten Sie schnellstmöglich versuchen Ihr Aufenthaltsrecht zu wechseln. Spätestens mit dem Studienabschluss ist dies möglich. In einigen Fällen können Sie aber auch während des Studiums Ihr Aufenthaltsrecht wechseln. Dies gilt insbesondere, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:

  • Verheiratet mit deutschem Partner
  • Elternteil eines deutschen Kindes
  • Selbstständigkeit
  • positiver Asylbescheid
  • Sonstiges

Zudem ist zu beachten, dass die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft mittlerweile mehr als 2 Jahre dauern kann. Beantragen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens ein Jahr, bevor alle Voraussetzungen, vorliegen. Auch wenn die zuständigen Behörden das nicht wollen, ist es aufgrund der langen Antragszeiten möglich.

Wann bekomme ich die deutsche Staats­bürgerschaft?
Wir überprüfen für Sie, nach welcher gesetzlichen Regelung Sie am schnellsten eingebürgert werden können. Lassen Sie sich beraten!

Welche Fehler sollten Sie in Bezug auf Ausländerbehörden vermeiden?

Auch wenn die Ausländerbehörden in Deutschland verpflichtet sind, in Ihrem Sinne zu handeln, müssen wir in der Praxis immer wieder feststellen, dass das nicht der Fall ist. Sie sollten die nachfolgenden 10 Punkte immer im Hinterkopf haben:

  1. Die Ausländerbehörde prüft in der Regel nicht, welches Aufenthaltsrecht das Beste für Sie ist.
  2. Die Ausländerbehörden machen regelmäßig schwerwiegende Fehler bei rechtlichen Fragen.
  3. Sachbearbeiter in Ausländerbehörden sind regelmäßig keine Experten oder Juristen im Ausländerrecht, sondern einfache Sachbearbeiter ohne ausländerrechtliche Erfahrung.
  4. Alle Aussagen von Mitarbeitern der Ausländerbehörde, die Sie nicht schriftlich haben, sind im Zweifel wertlos.
  5. Werden Sie dazu aufgefordert, einen Antrag zurückzunehmen, vergewissern Sie sich, dass die Rücknahme des Antrags in Ihrem Interesse ist.
  6. Sollten Sie die deutsche Sprache nicht auf mindestens B2 Niveau beherrschen, gehen Sie niemals ohne deutschsprachige Begleitung zu Terminen.
  7. Sie dürfen niemals Unterlagen in der Ausländerbehörde abgeben, ohne dass Sie schriftlich die Übergabe bestätigt bekommen. Es passiert häufig, dass Unterlagen verloren gehen oder dass die Ausländerbehörde Sie wiederholt auffordert, bereits abgegebene Unterlagen erneut zu übergeben.
  8. Sollten Sie eine Frist verpassen, z. B. zur Verlängerung des Aufenthalts, hilft es Ihnen nicht, wenn kurzfristig keine Termine verfügbar sind. Kümmern Sie sich um Ihre Anliegen rechtzeitig.
  9. Beantragen Sie Aufenthaltsrechte nicht erst, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, sondern 6–12 Monate vor dem Vorliegen der Voraussetzungen. Die allermeisten Ausländerbehörden haben Bearbeitungszeiten von 6 bis 24 Monaten.
  10. Vergessen Sie nicht, dass in Ausländerbehörden auch nur Menschen arbeiten, die aufgrund der Überlastung der Verwaltung manchmal gestresst, vergesslich, unorganisiert und unfreundlich sind. Seien Sie deswegen immer freundlich, vorbereitet und arbeiten Sie der Ausländerbehörde bestmöglich zu. Je einfacher Sie es dem Mitarbeiter in der Ausländerbehörde machen, desto besser werden Sie behandelt.

Benötige ich nach dem Abschluss meines Studiums eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?

Finanzielle Tipps für ausländische Studenten in Deutschland
Nach Abschluss Ihres Studiums werden Sie sehr wahrscheinlich zeitnah Ihren ersten Job antreten. Sie sollten somit in jedem Fall eine Steuererklärung machen, um die Kosten für die Erst- oder Zweitausbildung absetzen zu können. Folgende Kosten sind abzugsfähig und verringern dadurch Ihre Steuern:

  • Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software)
  • Kosten für Fahrten zu Seminaren und Arbeitsgemeinschaften
  • Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
  • Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)
  • Kosten für ein Arbeitszimmer, wenn das Studium als Fernstudium absolviert wird
  • Sprachkurse, falls sie Teil der für den Beruf notwendigen Qualifizierung sind

Achten Sie bereits während der Studienzeit darauf, dass Sie alle Nachweise aufheben. Sie benötigen zum Nachweis für das Finanzamt eine Kopie Ihrer Studien- bzw. Lehrgangsanmeldung sowie die Kontoauszüge mit den gezahlten Studiengebühren. Zudem sollten Sie alle Zahlungsbelege aufbewahren. Damit können Sie mehrere Tausend Euro Steuern sparen und vom Finanzamt erstattet bekommen.

Darf ich mit meinem ausländischen Führerschein in Deutschland dauerhaft fahren?

Sollten Sie einen Führerschein aus einem Land außerhalb der EU besitzen, kann es Probleme mit dem Führerschein geben. Ihr Führerschein ist in dem Fall häufig nur für 6 Monate in Deutschland gültig. Danach ist die Fahrerlaubnis nicht mehr wirksam. Sollten Sie dennoch weiterfahren und kontrolliert werden, wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen “Fahrens ohne Führerschein” eingeleitet. Dies führt zu Kosten, Ärger und möglicherweise sogar zu aufenthaltsrechtlichen Problemen. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit der Fahrerlaubnisbehörde auseinanderzusetzen. Sollten Sie maximal 12 Monate in Deutschland bleiben, wird die Frist in der Regel von 6 auf 12 Monate verlängert.

Welche Fehler sollte ich vermeiden, wenn ich eine Wohnung in Deutschland miete?

Sobald Sie in Deutschland leben, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Mietwohnung beziehen. Folgendes sollten Sie bei Abschluss des Mietvertrages und während der Mietdauer beachten:

Mietmängel dokumentieren

Bei der Übergabe der Mietwohnung sollten Sie Fotos von allen vorhandenen Mietmängeln machen und sämtliche Mängel im Protokoll zum Mietvertrag aufschreiben. Damit verhindern Sie, dass beim späteren Auszug aus der Mietwohnung Kosten für Mietmängel entstehen, die Sie nicht verursacht haben.

Untermiete erlaubt

Sollten Sie für kurze oder längere Zeit Ihre Mietwohnung untervermieten, ist dies in Deutschland regelmäßig unproblematisch. In jedem Mietvertrag steht jeweils festgeschrieben, dass die Untervermietung vom Vermieter gestattet werden muss. Dies ist nur bedingt richtig: Sollten Sie ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben, kann auch ohne Zustimmung des Vermieters die Wohnung untervermietet werden. Die außerordentliche Kündigung wegen fehlender Zustimmung zur Untervermietung ist regelmäßig rechtswidrig.

Achten Sie im Falle der Untervermietung in jedem Fall darauf, dass Ihr Untermieter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. So sind Sie auf der sicheren Seite. Im Falle von Schäden, die durch den Untermieter verursacht wurden, kann damit ausgeschlossen werden, dass Sie für die Zahlung in Anspruch genommen werden. Lassen Sie sich den Versicherungsnachweis übergeben und kopieren Sie sich den Personalausweis oder den Reisepass des Untervermieters.

Vorsicht: Mietkautionsfalle

Wir erleben es immer wieder, dass die Mietkaution im Falle des Auszugs vom Vermieter einbehalten wird. Der Vermieter rechtfertigt dies regelmäßig damit, dass Schäden an der Wohnung durch Sie verursacht wurden. Da es in der Regel nur um 500 – 2.000 Euro Kaution geht, ist es faktisch schwierig, Ihre Mietkaution einzuklagen. Für Anwälte sind diese Verfahren regelmäßig unwirtschaftlich.

Auch wenn der nachfolgende Tipp rechtlich eigentlich nicht zulässig ist, sollten Sie den Trick kennen: Sollten Sie im Falle der Kündigung der Mietwohnung bereits erwarten, dass es unbegründet Ärger mit dem Vermieter hinsichtlich der Kaution gibt, zahlen Sie die letzten 3 Mieten nicht und rechnen im Falle des Auszugs einfach mit Ihrer Kaution auf. Auch wenn dies rechtlich unzulässig ist, ist es gerade für Studierende die sinnvollste Möglichkeit, nicht vom Vermieter “betrogen” zu werden.

Alternativ gibt es die Möglichkeit keine Kaution in “bar” an den Vermieter zu zahlen, sondern eine sogenannte Kautionsbürgschaft von einer Bank zu hinterlegen. Damit kann die Mietkautionsfalle ausgeschlossen werden. 

Sie haben noch Fragen?
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung! Unsere Experten beantworten im kostenlosen Gespräch alle Ihre Fragen und prüfen, wie Sie am schnellsten Ihr unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten.

Einbürgerung mit...?

Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.