Der komplette Leitfaden für die Beantragung
Afghanischer Pass Deutschland 2025
Für viele Afghan:innen, die in Deutschland leben und einen Aufenthaltsstatus besitzen, ist der Besitz eines gültigen afghanischen Reisepasses ein entscheidender Schritt, um ihre rechtliche Situation zu sichern – sei es für eine Niederlassungserlaubnis oder eine Einbürgerung.
Hier erfahren Sie:
- warum ein afghanischer Pass Deutschland so wichtig ist
- welche Dokumente nötig sind
- wie die Passbeantragung Afghanistan konkret abläuft
- welche Rolle die afghanischen Auslandsvertretungen spielen
Das Wichtigste in Kürze
- Aktuell: Das Generalkonsulat München ist die einzige Stelle in Deutschland, die neue afghanische Reisepässe ausstellt.
- Zeitrahmen: 4-6 Wochen Wartezeit für Termine + 6-12 Wochen Bearbeitungszeit
- Kosten: 120-150€ (5 Jahre) oder 200-220€ (10 Jahre)
- Wichtigstes Dokument: eine beglaubigte Tazkira ist zwingend erforderlich
Afghanischer Pass in Deutschland: ihr Weg zu gültigen Dokumenten
Ein afghanischer Pass ist in Deutschland oft der Schlüssel zu wichtigen Schritten wie Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis oder Familiennachzug. In diesem Video erfahren Sie, wie – egal ob mit abgelaufenem Pass, Tazkira oder gar keinen Dokumenten – Schritt für Schritt zu einem neuen afghanischen Pass kommen.
Erfahren Sie außerdem, wann Sie wirklich zur Botschaft dürfen, ohne Ihren Aufenthaltstitel zu gefährden, und welche Unterlagen Sie brauchen.
Warum ist ein afghanischer Pass wichtig?
Ein afghanischer Reisepass ist ein zentrales Dokument zur Identitätsfeststellung und für viele rechtliche Prozesse in Deutschland unverzichtbar:
- Aufenthaltstitel
Auch wenn laut § 5 Abs. 3 AufenthG ein Pass nicht zwingend für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels nötig ist, erleichtert er die Verfahren erheblich. - Niederlassungserlaubnis
Ohne gültigen Pass i.d.R. keine dauerhafte Niederlassungserlaubnis – er dient als eindeutiger Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis. - Einbürgerung
Für die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein gültiger Pass Pflicht, um die Identität zweifelsfrei festzustellen.
„Regelmäßig erfolgen die Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit zuvörderst durch gültige Reisepässe.“ (Bayerisches Staatsministerium des Innern, Schreiben vom 14.07.2025)
Aktuelle Lage der afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland
1. Generalkonsulat München - Aktuell die einzige Stelle für neue Pässe!
Das Generalkonsulat München ist derzeit die einzige afghanische Vertretung in Deutschland, die neue Reisepässe ausstellt. Dies liegt daran, dass das Personal dort seit Mitte 2024 mit der De-facto-Regierung der Taliban kooperiert.
Wichtige Informationen zum Generalkonsulat München:
- Stellt biometrische afghanische Reisepässe aus
- Zuständig für für Bayern und Baden-Württemberg und aktuell (11.09.2025) für Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Saarland)
- Wartezeiten: 4-6 Wochen für Termine
- Bearbeitungszeit: 6-12 Wochen
- Kosten: ca. 120-150 € (5 Jahre) bis 200-220 € (10 Jahre)
Checkliste München – Das brauchen Sie:
- beglaubigte Tazkira (Papier oder elektronisch) oder einen alten afghanischen Pass
- 2 biometrische Passfotos (35x45mm)
- Nachweis über den Wohnsitz (Aufenthaltstitel)
- Geburtsurkunde (falls vorhanden)
- Nachweis der Gebührenzahlung (120–150 € für 5 Jahre, 200–220 € für 10 Jahre)
- Bei Passverlust: Wenn Sie einen früheren afghanischen Reisepass besitzen, müssen Sie diesen mitbringen. Bei Verlust ist ein Polizeibericht erforderlich.
- Terminbestätigung
2. Botschaft Berlin
Die afghanische Botschaft Berlin stellt derzeit keine neuen Reisepässe aus – lediglich Passverlängerungen per Klebeetikett sind möglich. Des weiteren bietet sie:
- Bestätigung von Heiratsurkunden
- Ledigkeitsbescheinigungen
- Ausstellung von Geburtsurkunden
- „Confirmation of Identity“ (Identitätsbescheinigung)
- Negativbescheinigung
„Laut Verbalnote der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin vom 26.07.2022 kann die Botschaft nach wie vor keine neuen Passanträge annehmen und nur in Ausnahmefällen neue Pässe ausstellen.“ – Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein
3. Generalkonsulat Bonn
Achtung: Seit dem 29.09.2025 ist die Botschaft geschlossen. Das gesamte Personal hat gekündigt, da sie nicht mit dem Taliban zusammenarbeiten möchte.
Passbeantragung außerhalb Deutschlands – Dubai
Afghanische Staatsangehörige können einen afghanischen Reisepass beantragen im Gerneralkonsulat Dubai.
Voraussetzungen:
- Online-Beantragung nur mit vorhandenem biometrischen Pass (auch abgelaufen)
- Ohne biometrischen Pass: persönliche Vorsprache in Dubai. Dafür müssen Sie ein Visum beantragen.
Was ist eine Tazkira und warum ist sie wichtig?
Die Tazkira ist das afghanische Basisdokument. Sie bestätigt sowohl deine Identität als auch deine Staatsangehörigkeit. Ohne Tazkira kein afghanischer Pass!
Achtung: Fälschungen!
Sicherheitshinweis BfV: „Viele e-Tazkiren sind nicht im Register eingebunden. Fälschungen sind verbreitet.“ (Bundesamt für Verfassungsschutz, 2025)
Wer kann einen afghanischen Pass beantragen?
Jede Person mit afghanischer Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus in Deutschland, wenn sie:
- Eine beglaubigte Tazkira (Papier oder e-Tazkira) oder einen alten oder abgelaufenen afghanischen Pass besitzt.
- Alternativ: Nachweise wie Geburtsurkunden oder Tazkiras von Familienangehörigen vorlegen kann.
- Im Einzelfall: Identität durch Zeugenaussagen in Afghanistan bestätigen lässt.
Ihr persönlicher Fahrplan: 5 Szenarien für die Passbeantragung
Egal ob Tazkira, Geburtsurkunde oder gar keine Dokumente – so gehen Sie vor, um einen afghanischen Pass Deutschland zu beantragen.
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig die Webseiten der afghanischen Auslandsvertretungen, da sich Verfahren und Anforderungen je nach politischer Lage kurzfristig ändern können.
Tazkira vorhanden – Szenario A
Beglaubigte Tazkira vorhanden
Wenn Sie bereits eine offiziell beglaubigte Tazkira (Bestätigung durch das afghanische Außenministerium in Kabul) besitzen, können Sie den Pass direkt in Deutschland beantragen.
Vorgehen:
1. Termin vereinbaren
- Vereinbaren Sie einen Termin beim afghanischen Generalkonsulat in München (nur dort werden neue Pässe ausgestellt).
2. Unterlagen vorbereiten
- Beglaubigte Tazkira (Original)
- Passfotos (biometrisch)
- Wohnsitznachweis (Meldebescheinigung)
- Terminbestätigung
3. Vor Ort in München
- Legen Sie Ihre Tazkira vor.
- Lassen Sie Ihre biometrischen Daten erfassen (Fingerabdrücke, Foto, Unterschrift).
4. Bearbeitung & Abholung
- Ihr Pass wird in Afghanistan produziert und an das Generalkonsulat gesendet.
- Nach Benachrichtigung holen Sie ihn persönlich ab.
Dauer: In der Regel einige Wochen (abhängig von Produktion und Versand).
Tazkira noch nicht beglaubigt
Wenn Ihre Papier-Tazkira noch nicht durch das afghanische Außenministerium in Kabul beglaubigt wurde, muss dies vor der Passbeantragung erfolgen.
Vorgehen:
1. Vollmacht erstellen
- Lassen Sie bei der afghanischen Botschaft in Berlin oder den Generalkonsulaten in München/Bonn eine Vollmacht ausstellen, die einen Vertreter in Afghanistan berechtigt, die Beglaubigung für Sie durchzuführen.
2. Tazkira an den Vertreter in Afghanistan senden
- Übergeben oder senden Sie das Original oder eine beglaubigte Kopie per Post (mit Sendungsverfolgung) an Ihren Vertreter.
3. Beglaubigung in Kabul
- Ihr Vertreter geht mit der Tazkira und der Vollmacht zum afghanischen Außenministerium in Kabul.
- Dort wird die Echtheit geprüft und offiziell bestätigt (amtlicher Stempel, Registereintrag).
4. Rücksendung
- Die beglaubigte Tazkira wird Ihnen nach Deutschland geschickt.
5. Passbeantragung
- Mit der nun beglaubigten Tazkira verfahren Sie wie in Variante 1: Termin in München buchen, Unterlagen einreichen, biometrische Daten abgeben.
Dauer & Kosten:
- Beglaubigung inkl. Versand: ca. 6 Wochen
- Kosten: etwa 500 € (abhängig von Gebühren und Versand)
- Zusätzlich Konsulatsgebühren für den Pass
💡 Hinweis
Ohne Kontakte in Afghanistan ist die Beglaubigung schwer umzusetzen.
In diesen Fällen müssen Sie plausibel darlegen, warum es für Sie unmöglich ist, die Tazkira in Afghanistan beglaubigen zu lassen. Wird dies anerkannt, erfolgt die Einstufung im Stufenmodell auf Stufe 2.
Das Generalkonsulat stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, in der bestätigt wird, dass kein afghanischer Pass ausgestellt werden kann und stattdessen eine Identitätsbescheinigung beantragt und ausgestellt werden soll.
In diesem Prozess erhalten Sie somit zwei Dokumente:
1. Die Identitätsbescheinigung
2. Die Bescheinigung über die Nichterteilung eines Passes
Nur Geburtsurkunde – Szenario B
- Vorgehen: Geburtsurkunde reicht nicht aus – zusätzlich beglaubigte Tazkira in Afghanistan beantragen.
- Prozess: Vollmacht über Botschaft Berlin oder Generalkonsulat München erteilen → Vertreter in Afghanistan beantragt Tazkira bei der zuständigen Behörde (NSIA) → anschließend Pass in München beantragen.
Tazkira + Geburtsurkunde – Szenario C
Vorgehen: Kombination erhöht Erfolgschancen. Tazkira muss beglaubigt sein.
- Prozess: Siehe Szenario A.
Termin in München, beide Dokumente vorlegen, biometrische Erfassung.
Keine eigenen Dokumente,
aber Familiennachweise – Szenario D
- Vorgehen: Tazkira oder Pass eines Eltern- oder Geschwisterteils nutzen.
- Prozess: Vollmacht beantragen → Vertreter in Afghanistan reicht Familiennachweise/Zeugenaussagen bei der NSIA ein → nach Ausstellung der Tazkira Pass in München beantragen.
Keinerlei Dokumente – Szenario E
- Vorgehen:
1. E-Tazkira im Ausland beantragen (aktuell in Pakistan möglich – Stand 09/2025) oder
2. Familiennachweise/Zeugenaussagen in Afghanistan nutzen.
- Prozess:
1. E-Tazkira im Ausland (z. B. Pakistan)
E-Tazkira bei afghanischer Botschaft/Konsulat in Pakistan beantragen (Dokumente, Fotos, biometrische Daten, Gebühren).
- Mit E-Tazkira in München Pass beantragen (Termin, Dokumente, Gebühren).
2. Familiennachweise/Zeugenaussagen in Afghanistan
Vollmacht an Vertrauensperson in Afghanistan erteilen.
Vertreter reicht Nachweise bei NSIA ein, erhält Tazkira.
Mit Tazkira in München Pass beantragen (Termin, Dokumente, Gebühren).
💡 Was, wenn ich keine Tazkira besitze?
Ohne Tazkira ist die Passbeantragung schwierig, aber nicht unmöglich:
In Deutschland
Eine Tazkira (Papierform oder eTazkira) kann in Deutschland nicht beantragt werden, da die Ausstellung ausschließlich in Afghanistan erfolgt. Der Grund liegt darin, dass die afghanischen Behörden, insbesondere das Nationale Statistik- und Informationsamt (NSIA), die Registrierung und Ausstellung von Tazkiras kontrollieren. In Deutschland gibt es keine entsprechenden Einrichtungen.
In Afghanistan
- Familiennachweise: Tazkiras oder Pässe von Eltern oder Geschwistern können bei der NSIA in Afghanistan zur Identitätsprüfung vorgelegt werden.
- Zeugenaussagen: Zwei glaubwürdige Zeugen (z. B. Familienmitglieder mit Dokumenten) können Ihre Identität in Afghanistan bestätigen.
- Vorgehen:
1. Beantragen Sie eine Vollmacht bei der Botschaft Berlin oder dem Generalkonsulat München/Bonn.
2. Die bevollmächtigte Person reicht Nachweise in Afghanistan ein.
3. Nach Erhalt der Tazkira können Sie einen Pass in München beantragen.
Hinweis: Wenn Sie keine Verwandten in Afghanistan haben, wenden Sie sich an die Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in München/Bonn. Dort wird geprüft, ob alternative Nachweise wie Schulbescheinigungen, frühere Reiseunterlagen oder andere Dokumente anerkannt werden können.
Rechtliche Sicherheit: Ihre Fragen beantwortet
Muss ich zur Botschaft?
Ja, für die Beantragung eines afghanischen Passes ist in der Regel ein persönliches Erscheinen im Konsulat in München erforderlich. Dies liegt an folgenden Gründen:
- Biometrische Daten: Für die Ausstellung eines Passes müssen biometrische Daten (Fingerabdrücke, Foto) erfasst werden, was nur vor Ort möglich ist.
- Identitätsprüfung: Die Konsularbeamten überprüfen die Identität des Antragstellers anhand der vorgelegten Dokumente (Tazkira, alter Pass).
- Unterschrift: Der Antrag erfordert die persönliche Unterschrift des Antragstellers.
In Ausnahmefällen (z. B. bei gesundheitlichen Einschränkungen) sollte man direkt mit dem Konsulat in München Kontakt aufnehmen, um alternative Verfahren zu klären.
Gefährdet der Botschaftsbesuch meinen Schutzstatus?
NEIN! Der Besuch der afghanischen Botschaft oder des Konsulats zur Passbeantragung ist rechtlich sicher:
- Keine Schutzunterstellung (§ 73 Abs. 7 AsylG)
- Kein Widerruf des Schutzstatus
- Gerichtsurteil: VG Würzburg bestätigt Sicherheit (25.07.2022)
Empfehlung: Holen Sie sich eine „Bescheinigung zur Passbeschaffung“ von Ihrer Ausländerbehörde!
Die Kontaktaufnahme mit einer Botschaft zur Passbeschaffung in Deutschland wird nicht als Schutzunterstellung gewertet, solange keine Einreise ins Herkunftsland erfolgt. (BAMF-Stellungnahme, 2025)
Achtung:
Datenweitergabe: Antragsdaten werden an das afghanische Innenministerium (MOI) in Kabul übermittelt, das unter Taliban-Kontrolle steht. Laut aktuellen Informationen (Stand 30. Juli 2025) gibt es jedoch keine belegten Fälle politischer Verfolgung durch reine Passanträge in Deutschland.
Welche Risiken haben Heimatreisen nach Afghanistan für meinen Aufenthalt in Deutschland?
Eine Reise nach Afghanistan kann den Schutzstatus und damit Ihre Aufenthaltsrechte in Deutschland gefährden – selbst mit gültigem afghanischer Pass Deutschland.
- Anzeigepflicht: Nach § 47b AufenthG müssen Schutzberechtigte Heimatreisen vorab der Ausländerbehörde melden (Reisebeginn, Zweck, Dauer). Ohne Meldung droht ein Bußgeld bis 1.000 €.
- Risiko Widerruf: Nach § 73 Abs. 7 AsylG kann die Rückkehr nach Afghanistan als Zeichen gewertet werden, dass kein Schutzbedarf mehr besteht – es droht ein Widerrufsverfahren.
- Ausnahmen: Moralisch zwingende Gründe wie der Besuch eines sterbenden Angehörigen oder eine Beerdigung können anerkannt werden, erfordern aber Nachweise (z. B. ärztliche Bescheinigungen, Sterbeurkunden).
- Empfehlung: Vor Reiseantritt anwaltlich beraten lassen, die Reise schriftlich bei der Ausländerbehörde anzeigen und alle Belege sammeln.
Wie funktioniert das Stufenmodell, wenn ich keinen afghanischen Pass bekomme?
Wenn für die Einbürgerung oder bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren kein afghanischer Pass oder Passersatz vorgelegt werden kann, wenden deutsche Behörden das vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 23.09.2020, Az. 1 C 36.19) entwickelte Stufenmodell an.
Es legt fest, wie die Identität auch ohne Pass geprüft werden kann – unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit und der objektiven Möglichkeit einer Passbeschaffung.
Grundsatz: Pass zuerst
Vor dem Wechsel zu anderen Nachweisen muss immer zuerst versucht werden, einen afghanischen Pass Deutschland zu beschaffen.
Kann dies nicht gelingen, ist der Grund schriftlich zu belegen, zum Beispiel durch Bestätigungen der afghanischen Auslandsvertretungen (Identitätsbescheinigung).
Das Stufenmodell ermöglicht es, die Identität auch dann zu klären, wenn keine Primärdokumente vorliegen.
Gerade bei der Passbeantragung Afghanistan und der Einbürgerung ist es entscheidend, alle Versuche der Passbeschaffung zu dokumentieren – je mehr Belege aus Stufe 1 und 2, desto schneller erfolgt die Anerkennung.
💡 Tipp: Wer keinen Pass bekommt, sollte sofort eine Passbeschaffungsmitwirkungspflicht-Bescheinigung bei der Ausländerbehörde beantragen. Das zeigt, dass die Passbeantragung versucht wurde und beugt rechtlichen Problemen vor.
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Einbürgerung ohne Nationalpass
Hier erfahren Sie den Ablauf der Einbürgerung ohne Pass, warum die Einbürgerung ohne Pass kompliziert ist und was es mit dem Stufenmodell auf sich hat.
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Dokumente sammeln
Halten Sie folgende Dokumente bereit: Tazkira, Geburtsurkunde und Familiennachweise
Termin sichern
Generalkonsulat München oder Botschaft Berlin (vorrangig)
Bescheinigung holen
Passbeschaffungsmitwirkungspflicht-Bescheinigung von der Ausländerbehörde anfordern
Alles dokumentieren
Termine, Schreiben, Nachweise lückenlos festhalten
Rechtsberatung nutzen
Bei Problemen oder fehlenden Dokumenten
Heimatreisen vermeiden
Nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Anzeige bei der Ausländerbehörde
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FAQ – Afghanischer Pass Deutschland & Tazkira
Die Tazkira ist der wichtigste afghanische Identitätsnachweis. Sie dient als offizieller Beleg für Identität und Staatsangehörigkeit und ist in der Regel Voraussetzung, um einen afghanischen Reisepass beantragen Deutschland zu können. Ohne gültige Tazkira stellen die afghanischen Auslandsvertretungen keinen Pass aus.
Falls Sie keine eigene Tazkira besitzen, können Sie in Deutschland keine Tazkira direkt über afghanische Auslandsvertretungen beantragen, da diese, mit Ausnahme von Vertretungen im Iran, keine Tazkiras ausstellen. Sie können jedoch eine bevollmächtigte Person in Afghanistan, wie einen Verwandten, beauftragen, die Tazkira für Sie beim Population Registration Department (PRD) in Kabul oder in einer Provinz- bzw. Bezirksstelle zu beantragen.
Da Tazkiras in Deutschland nicht direkt ausgestellt werden, beauftragen Sie eine Person in Afghanistan, die e-Tazkira oder Papier-Tazkira beim Population Registration Department (PRD) zu beantragen. Alternativ reichen Sie über eine afghanische Auslandsvertretung (z. B. afghanische Botschaft Berlin) einen Antrag mit Passfotos, Identitätsnachweis eines Verwandten, Aufenthaltsnachweis, Antragsformular und Gebühr ein. Die Tazkira wird in Kabul ausgestellt, abgeholt und beglaubigt. Dies ist oft ein Schritt für die Passbeantragung Afghanistan, um einen afghanischen Reisepass zu erhalten.
Ja, die e-Tazkira (Plastikkarte mit Chip und Foto) wird seit 2021 offiziell akzeptiert und ist oft Voraussetzung für die Passbeantragung Afghanistan.
⚠️ Hinweis: e-Tazkiras, die seit 2017 außerhalb der Konsulate ausgestellt wurden, können in manchen Fällen als ungültig eingestuft werden – daher vorab prüfen lassen.
Für die Beantragung oder Verlängerung eines afghanischen Reisepasses in Deutschland werden in der Regel benötigt:
- Beglaubigte Tazkira (eigene oder eines nahen Verwandten)
- Biometrische Passfotos (weißem Hintergrund)
- Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
- Ausgefülltes Antragsformular
- Zahlungsnachweis der Passgebühr
