Doppelte Staatsbürgerschaft: Welches Formular brauche ich?
Das Wichtigste zuerst: Ein eigenes Formular, um die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen, gibt es in Deutschland nicht. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten möchten, stellen Sie einen normalen Einbürgerungsantrag.
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft bzw. Mehrstaatigkeit in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Das bedeutet: Wer eingebürgert wird, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht nicht mehr aufgeben.
Ob Sie Ihren ursprünglichen Pass bei der Einbürgerung in Deutschland aber tatsächlich behalten können, hängt immer auch vom Recht Ihres Herkunftslandes ab. Manche Herkunftsländer erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft zum Beispiel nicht oder nur in Ausnahmefällen. In diesem Fall könnten Sie zwar nach deutschem Recht beide Pässe behalten, nicht jedoch nach dem Recht Ihres Herkunftslandes.
Doppelte Staatsbürgerschaft beantragen: Formular zum Download
Da es kein eigenes Formular für die doppelte Staatsbürgerschaft gibt, benötigen Sie den normalen Antrag auf Einbürgerung. Das passende Einbürgerungsformular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Je nach Wohnort kann die Antragstellung unterschiedlich geregelt sein. Manche Behörden stellen das Formular als PDF zum Download bereit, andere geben es vor Ort aus oder ermöglichen eine digitale Antragstellung über ein Online-Portal.
Falls Ihre Behörde keinen eigenen Antrag zur Verfügung stellt, können Sie hier unsere kostenlosen Formulare herunterladen.
Wichtig: Ein Einbürgerungsantrag ist grundsätzlich nicht an ein bestimmtes Formular gebunden. Sie müssen daher nicht zwingend das Formular Ihrer Behörde verwenden. In der Praxis ist es aber empfehlenswert, den bereitgestellten Antrag zu nutzen, da darin alle Angaben abgefragt werden, die die Behörde für die Bearbeitung benötigt.
Formular ausfüllen und einreichen – So läuft das Verfahren ab
Wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen möchten, läuft das Verfahren genauso ab wie bei der regulären Einbürgerung.
Der Ablauf sieht in der Regel so aus:
- Voraussetzungen prüfen: Prüfen Sie zunächst, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Dafür können Sie zum Beispiel unseren kostenlosen Test nutzen.
- Unterlagen und Nachweise zusammenstellen: Sammeln Sie alle Unterlagen, mit denen Sie nachweisen können, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wichtig: Fremdsprachige Urkunden müssen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
- Formular ausfüllen: Füllen Sie das Einbürgerungsformular möglichst vollständig aus und machen Sie alle erforderlichen Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Aufenthalt und Ihren Lebensverhältnissen.
- Einbürgerungsantrag stellen: Reichen Sie den vollständigen Antrag gemeinsam mit allen Unterlagen bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein.
- ggf. Untätigkeitsklage stellen: Wenn die Behörde ohne ausreichenden Grund nicht über Ihren Antrag entscheidet, können Sie nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage stellen.
- Entscheidung der Behörde: Nachdem die Behörde Ihre Unterlagen geprüft hat, entscheidet sie über Ihre Einbürgerung.
- Einbürgerungsurkunde erhalten: Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie offiziell die deutsche Staatsangehörigkeit.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Welche Unterlagen Sie für die Einbürgerung benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In aller Regel verlangt die Einbürgerungsbehörde aber Nachweise über:
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit
- Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland
- Ihre finanziellen Verhältnisse
- Ihre Deutschkenntnisse
- Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
- Ihre Kranken- und Rentenversicherung
Je nach Einzelfall kann die Behörde weitere Unterlagen verlangen. Eine ausführliche Übersicht über alle notwendigen Dokumente für die Einbürgerung finden Sie in unserer Checkliste.
Kann man bisherige Staatsangehörigkeit immer behalten?
Deutschland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft seit dem 27. Juni 2024. Nach deutschem Recht müssen Sie Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft nicht aufgeben, wenn Sie in Deutschland einbürgern werden wollen.
Ob Sie tatsächlich die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten können, hängt aber auch vom Recht Ihres Herkunftslandes ab. Viele Länder erlauben mehrere Staatsangehörigkeiten ohne Einschränkungen. Andere knüpfen die doppelte Staatsangehörigkeit an bestimmte Voraussetzungen oder sehen vor, dass die bisherige Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer anderen (wie zum Beispiel der deutschen Staatsangehörigkeit) automatisch verloren geht.
Informieren Sie sich daher vor der Einbürgerung darüber, welche Regeln in Ihrem Herkunftsland gelten.
Welches Formular brauche ich für die doppelte Staatsbürgerschaft?
Ein eigenes Formular, um die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen stellen Sie einen ganz normalen Einbürgerungsantrag.
Wo kann ich das Formular für die doppelte Staatsbürgerschaft herunterladen?
Das Einbürgerungsformular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde. Viele Behörden stellen den Antrag als PDF zum Download bereit oder bieten eine digitale Antragstellung über ein Online-Portal.
Muss ich die doppelte Staatsbürgerschaft nach der Einbürgerung noch extra beantragen?
Nein. Die Mehrstaatigkeit entsteht automatisch, wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen und Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nach dem Recht Ihres Herkunftslandes nicht abgeben müssen. Einen zusätzlichen Antrag braucht es nicht.
Muss man die bisherige Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung in Deutschland abgeben?
Nach deutschem Recht gilt: Bei einer Einbürgerung können Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten. Ob eine doppelte Staatsbürgerschaft aber wirklich möglich ist, hängt immer auch vom Recht Ihres Herkunftslandes ab.