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Das Bild zeigt symbolhaft eine Frau, die die Flagge der Europäischen Union schwingt. Das EU-Parlament hat nun offiziell beschlossen, dass Return Hubs eingerichtet werden können. Wer soll in den Rückführzentren untergebracht werden?

EU-Parlament stimmt Return Hubs in Drittstaaten offiziell zu

Das EU-Parlament hat am Mittwoch (17. Juni 2026) der neuen Rückführungsverordnung zugestimmt. Teil der Verordnung sind auch die sogenannten Return Hubs, also Rückführungszentren in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union. Die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Beschluss noch zustimmen. Das gilt aber als sehr wahrscheinlich. Aber was bedeutet die Entscheidung konkret?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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EU beschließt neue Regeln für Rückführungen und Abschiebungen

Wie verschiedene Medien berichten, hat das EU-Parlament gestern über neue Regeln für Rückführungen und Abschiebungen abgestimmt. Für die geplante Rückführungsverordnung stimmten 418 Abgeordnete, 218 stimmten dagegen und 30 enthielten sich.

Ziel der neuen Verordnung ist es, Rückführungen von Menschen ohne Aufenthaltsrecht in der EU schneller und einheitlicher umzusetzen. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten und Rückkehrentscheidungen anderer EU-Länder leichter anerkennen können.

Ein umstrittener Teil des Beschlusses sind die sogenannten Return Hubs. Dabei handelt es sich um Rückführungszentren außerhalb der Europäischen Union. Mit dem Beschluss schafft die EU die rechtliche Grundlage dafür, dass Mitgliedstaaten solche Zentren in Drittstaaten einrichten dürfen.

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Wer soll in Return Hubs untergebracht werden?

Nach den bisherigen Plänen sollen Return Hubs für Menschen genutzt werden, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben, aber nicht direkt in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können. Die Zentren sollen als Zwischenstation dienen, bis eine Abschiebung oder eine Weiterreise in einen anderen sicheren Drittstaat organisiert werden kann.

Betroffen wären vor allem Personen ohne Aufenthaltsrecht, gegen die eine vollziehbare Rückkehrentscheidung vorliegt. Dazu gehören beispielsweise Menschen, deren Asylantrag endgültig abgelehnt wurde oder die aus anderen Gründen ausreisepflichtig sind.

In welchen Drittstaaten die Return Hubs entstehen sollen, steht bislang noch nicht fest. Nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) können erste Abkommen mit Drittstaaten aber noch bis Ende des Jahres 2026 getroffen werden.

Wer ist von der Regelung ausgenommen?

Nach den aktuellen Plänen sollen unbegleitete Minderjährige nicht in Return Hubs untergebracht werden. Anders ist die Regel aber für Familien mit Kindern. Sie sollen grundsätzlich auch in Return Hubs abgeschoben werden können. Das ist besonders umstritten.

Noch offen ist außerdem, wie lange ausreisepflichtige Personen in den Return Hubs bleiben sollen.

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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...