Schnellerer Start in den Job – auch ohne passenden Aufenthaltstitel
Das Thüringer Migrationsministerium hat die Ausländerbehörden im Land angewiesen, internationalen Absolvent:innen einen schnelleren Berufseinstieg zu ermöglichen. Konkret bedeutet das: In bestimmten Fällen soll es möglich sein, eine Arbeit aufzunehmen, obwohl der formale Wechsel des Aufenthaltstitels noch läuft.
Bislang war das oft anders. Viele ausländische Absolvent:innen mussten nach ihrem Abschluss zunächst warten, bis ihr neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde. In der Praxis führte das häufig zu Verzögerungen – zwischen Studien- oder Ausbildungsende und Jobbeginn lagen nicht selten mehrere Wochen oder sogar Monate.
Diese Lücke soll nun verkleinert werden. Für ausländische Absolvent:innen in Thüringen bedeutet das: Sie können möglicherweise schneller in den Job starten, ohne lange auf eine behördliche Entscheidung warten zu müssen. Wer in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, soll in Thüringen bessere Chancen haben, direkt eine passende Beschäftigung aufzunehmen.
Die Niederlassungserlaubnis ist für viele Fachkräfte ein wichtiger Schritt zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Voraussetzungen gelten, welche Erleichterungen es für ausländische Fachkräfte gibt und wie schnell der unbefristete Aufenthalt möglich ist....
Ausländerbehörden sollen flexibler entscheiden
Um den Prozess zu beschleunigen, hat das Ministerium einen sogenannten Verfahrenshinweis an die Ausländerbehörden herausgegeben. Die neue Regelung soll ab sofort angewendet werden und den Behörden eine klare Orientierung im Umgang mit entsprechenden Fällen geben.
Demnach sollen die Behörden rechtliche Möglichkeiten nutzen, um den Übergang zwischen den Aufenthaltstiteln zu beschleunigen. Dazu gehört etwa, dass bestehende Aufenthaltstitel verlängert oder mit zusätzlichen Regelungen versehen werden können, damit eine Beschäftigung erlaubt wird.
Auch gesetzliche Instrumente wie die Fiktionswirkung können eine Rolle spielen. Sie sorgt in bestimmten Fällen dafür, dass ein bisheriger Aufenthaltstitel vorläufig weiter gilt, während über einen neuen Antrag entschieden wird.
Hintergrund: Warum ein neuer Aufenthaltstitel notwendig ist
Internationale Studierende und Auszubildende haben während ihrer Ausbildung oder ihrem Studium in der Regel einen zweckgebundenen Aufenthaltstitel – zum Beispiel nach § 16a AufenthG (Berufsausbildung) oder § 16b AufenthG (Studium).
Nach dem Abschluss müssen sie in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten, zum Beispiel in einen Aufenthaltstitel für Fachkräfte (§ 18a AufenthG oder § 18b AufenthG) oder in die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG).
Der Wechsel kann jedoch Zeit in Anspruch nehmen. Häufig müssen Qualifikationen geprüft oder Arbeitsbedingungen bewertet werden. Genau diese Phase soll in Thüringen nun flexibler gestaltet werden, damit der Einstieg ins Berufsleben nicht unnötig verzögert wird.
Wirtschaft in Thüringen auf ausländische Fachkräfte angewiesen
Die Thüringer Landesregierung betont, dass die Wirtschaft des Bundeslandes auf internationale Fachkräfte angewiesen ist. Gerade gut ausgebildete Absolventinnen und Absolventen sollen möglichst im Land bleiben und ihre Qualifikationen direkt einsetzen können.
Aus Sicht des Ministeriums darf der Einstieg in den Beruf für ausländische Fachkräfte nicht an langwierigen Verwaltungsabläufen scheitern. Deshalb sollen die Ausländerbehörden flexibler handeln und schnellere Lösungen finden, um qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten einen schnelleren Berufseinstieg zu ermöglichen.